Altbau DHH Abriss und Neubau - Was ist möglich? Was sind eure Erfahrungen?

Diskutiere Altbau DHH Abriss und Neubau - Was ist möglich? Was sind eure Erfahrungen? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum, Fabian mein Name - ich bin auf der Suche nach Erfahrungen und Einschätzungen zum Thema Abriss einer Doppelhaushälfte und...

  1. #1 FabianStahl, 01.04.2026
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    Hallo liebes Forum,

    Fabian mein Name - ich bin auf der Suche nach Erfahrungen und Einschätzungen zum Thema Abriss einer Doppelhaushälfte und anschließender Neubau – insbesondere im unbeplanten Innenbereich (§34 BauGB).
    Ausgangssituation:
    • Bestand: Doppelhaushälfte aus den 1920er Jahren
    • Grundstück: ca. 1.100 m² (ca. 80 m x 15 m), innerstädtische Lage in ruhiger Wohngegend
    • Kein offizieller Bebauungsplan für diesen Flurabschnitt, also → §34 BauGB
    • Hausbreite ca. 4,3 m, Tiefe ursprünglich ca. 7 m, später auf ~18 m erweitert (Anbau + Wintergarten) wie auf dem Bild zu erkennen.
    Perspektivisch wird das Haus nicht mehr genutzt, sodass wir innerhalb der Familie überlegen, was baulich sinnvoll und genehmigungsfähig ist. Dazu haben wir einige Ideen, zu denen ich einmal eure Meinungen haben möchte und ob jemand bereits ähnliches umgesetzt hat.

    Unsere aktuellen Ideen:

    1) Abriss + Neubau einer DHH (klassisch, wieder angebaut)
    → „einfachste“ Lösung, vermutlich am ehesten genehmigungsfähig
    → Nachteil: eingeschränkte Gestaltung, Blick auf Bestandswand des Nachbarn

    2) Abriss + Neubau eines freistehenden EFH (nicht angebaut)
    → Frage: Ist es möglich, eine bestehende DHH durch ein freistehendes Haus zu ersetzen (unter Einhaltung der Abstandsflächen)?
    → Idee: ggf. Haus drehen (First anders ausrichten) für bessere Nutzung des Grundstücks
    → Das ist stand jetzt unsere "liebste" Option, weil wir dadurch viel mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben.
    → Haus ggf. um 90° drehen, und damit keinen "optischen Einklang" mehr mit der verbleibenden DHH zu haben.

    Der Grund für diese Option ist auch die Tatsache, dass unser Nachbarhaus in den kommenden Jahren definitiv auch einen Wandel erfahren wird, und damit ein "neuer Besitzer" mehrere Optionen hat (aktuell wird es alleine von einem Herrn Bewohnt der 90+ Jahre ist - daher der Gedanke).

    3) Abriss + Teilung des Grundstücks + Neubau von zwei Häusern
    → z. B. vorne EFH /DHH + hinten zweites Haus/Bungalow mit eigener Erschließung (Privatweg)
    → Grundstücksgröße würde das grundsätzlich hergeben

    Unsere konkreten Fragen:

    1. Hat jemand Erfahrung mit dem Abriss einer DHH und anschließend freistehendem Neubau? Wird so etwas im §34-Bereich genehmigt?
    2. Wie wird in solchen Fällen die „Umgebungsbebauung“ bewertet (zwingend wieder DHH oder auch EFH möglich)?
    3. Hat jemand schon einmal eine Teilung mit Bebauung in zweiter Reihe umgesetzt?
    4. Gibt es typische Stolpersteine bei Abriss + Neubau (Genehmigungen, Nachbarrecht, Statik der verbleibenden DHH etc.)?
    Ich freue mich über jede Erfahrung oder Einschätzung!
    Anbei ein Auszug der Flurstücke - wir reden über Hausnummer 3 bzw. Flurstück 189 - es ist das ersten Doppelhaus in einer Reihe von 5 Doppelhäusern. Links Nummer 191 wurde vor 30 Jahren so neugebaut, der Rest ist "Altbestand".

    Vielen Dank euch

    Anbei die Bilder zum Haus/Grundstück:

    Flurkarte _ Nummer 189 (Hausnummer 3).png
    Flurkarte _ Nummer 189 (Hausnummer 3)_Bild.png
    Flurkarte _ Nummer 189 (Hausnummer 3)_Bild_2.png
     

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  2. #2 petra345, 01.04.2026
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    Ein Onkel von mir ist erst in die Partei eingetreten und nach der Ausführung des damals nicht genehmigungsfähigen Baues wieder ausgetreten.
    Im übrigen würde ich den Neubau wieder an den Nachbarn anbauen aber erheblich breiter planen. 4,30 ist doch ein Hasenstall.
    Grundsätzlich können diese Fragen nur vom zuständigen Bauamt beantwortet werden. Am besten nachdem Du Parteimitglied geworden bist.
     
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  3. #3 FabianStahl, 01.04.2026
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    Wenn ein Parteibuch Voraussetzung wäre, wird’s natürlich kompliziert
    Ich gehe aber davon aus, dass Bauämter ihre Entscheidungen primär auf Basis des Baugesetzbuchs, der Landesbauordnung und der Einfügung in die Umgebung treffen, vor Allem in privat-baulichen Bereichen.

    Dass ein Neubau nicht wieder bei 4,30 m Breite liegt, ist klar – das passt heute schlicht nicht mehr zu den Anforderungen (z. B. Familie + Homeoffice).

    Beim Punkt Bauamt bin ich bei dir: Am Ende entscheidet die Behörde.
    Mir geht es hier vor allem darum, ein Gefühl dafür zu bekommen, was in vergleichbaren Fällen bereits umgesetzt wurde. Hat jemand Erfahrungen mit DHH-Abriss und freistehendem Neubau oder einer Teilung mit Bebauung in zweiter Reihe?
     
  4. #4 Kriminelle, 01.04.2026
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    Welches Bundesland ist es denn? Welche LBO greift?

    Eine Hinterbebauung durch ein weiteres Haus sehe ich erst einmal nicht.
    Gerade auch der §34 ist kein "ich-wünsch-mir-was-Haus", sondern muss sich nach Größe, Höhe und Lage an die Umgebung anpassen. Allerdings sehen das Landkreise mal lockerer, mal enger.
    Hier aber sehe ich eine Doppelhausbebauung, die sicherlich etwas breiter gestaltet werden könnte, aber das mag meine Ansicht sein.

    Das Grundstück und die Bebauung erinnert mich an eine Diskussion vom letzten Jahr von einem Hamburger Grundstück.
    Grundrissplanung Neubau moderne Doppelhaushälfte mit 6m Deckenhöhe und 239qm Wohnfläche
    Wohnideen & Technik für Loft mit 6 m hohen Decken – Einrichtung, Wärme, Akustik?
     
  5. #5 Fasanenhof, 01.04.2026
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    Moin,

    sowas ist in Hamburg in meinem Umfeld mal gehörig schief gelaufen.
    Du möchtest die Hälfte abreißen, richtig? Nicht das ganze 189/188 Paar.

    bei uns kam es zu dem Problem, dass es baurechtlich zwei Hälften waren, die Architektur aber nicht getrennt war. Die Mitte vom Haus und das Dach waren ohne das Stützwerk der zweiten Hälfte nicht tragfähig.
    Es kam zum Gau, als der halbe Inhaber "seine" Hälfte abriss und dadurch erhebliche Bauschäden an "unserer" Hälfte auslöste. Jahrelanger Rechtsstreit, indessen wurde dem neuen Nachbarn die Genehmigung für seinen Wunschbau nicht erteilt und so weiter.

    Wende dich also bitte vorher an Architekten und Fachleute, ob ein teilweiser Abriss überhaupt möglich ist.
    Wende dich dann an das Amt und prüfe, welches Baufenster dir zur Verfügung stehen würde.

    Meinung:
    DHH-Teilungen sind unheilbar. Ich sehe bei deinem "Schlauch" keinen Segen darin, ein Einzelhaus weiter hinten zu bauen,
     
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  6. #6 Viethps, 01.04.2026
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Genehmigungstechnisch ist es einfacher, den Bestand zu nehmen, umzubauen mit einem verbreiterten Anbau.
    Bei möglichem (?) Abriss und Neubau könnte es mit der jetzigen Bebauung ( Anbau / Stall ?) soweit kommen, das man das nicht mehr neu genehmigen möchte. Also Vorsicht.
     
  7. #7 ichweisnix, 01.04.2026
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    Haus vermieten, die Garage halb abreisen und Zufahrt nach hinten und da neu bauen.
     
  8. #8 driver55, 01.04.2026
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    Hier hast doch die Antwort auf Deine Frage(n).
    D.h., Abriss und Neubau (etwas breiter).
     
  9. #9 FabianStahl, 01.04.2026
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    Einmal auf alles antworten :)

    @Kriminelle :
    Die Landesbauordnung NRW greift in unserem Fall. Das §34 kein "Wünsch die was" ist, ist mir klar - aber in Zeiten von Wohnungsmangel und fehlenden Baumöglichkeiten hat sich unsere Stadt in den letzten Jahren in der Umgebung immer wieder auf das bauen in zweiter Reihe eingelassen. Vielerorts in unmittelbarer Umgebung sieht man immer mehr und mehr die Bebauung in zweiter Reihe, mit dem Unterschied das es in unserem Fall leider nicht bereits eine Zufahrt gibt. Das schaut bei den anderen Objekten besser aus. Hier das Beispiel zwei Straßenzüge weiter.
    upload_2026-4-1_20-49-32.png

    Ich vermute auch, das man um eine neue direkt angrenzende DHH nicht drumrumkommen wird.

    @Fasanenhof :
    Sehr schade um die schlechten Erfahrungen - das wünscht man keinem der Parteien. Richtig -- NUR nummer 189 soll abgerissen und neugebaut werden. Eine Unterhaltung mit dem Flurverantwortlichen hatten wir bereits vor Ort in Person - und wie man es sich vorstellen kann hat keine konkrete Aussage getroffen. Kernpunkt und "Ende" des Gesprächs war der Standpunkt, das ER PERSÖNLICH unserem Bauvorhaben (Vorne neu, hinten erschließen, Privatweg als Zufahrt) unter Einhaltung der gängigen LBO NRW SOWORT sein OKAY geben würde, es aber nicht nur an Ihm liege sondern auch an der Stadtplanung. Weiter meinte er, man müsse es sich ein bisschen wie einen "Verkaufspitch" vorstellen - je sorgfälltiger es ausgearbeitet ist und je mehr man sieht, das hinter der Idee ein sinnvolles vorhangen aus Familiärer Motivation gepaart mit dem Gedanken der optimalen Nutzung liegt, desto wahrscheinlicher ist der Erfolg eines solchen vorhabens.
    (Genaugenommen stehen gegenüber MFH mit 3 Stockwerken - auch dafür gibt es keinen Bebauungsplan - heißt seiner Meinung nach wäre auch soetwas vorstellbar!)

    Zuversicht gibt mir die Tatsache, das man zwei Häuser weiter ja offensitlich den Schritt gegangen ist, eine der DHH abzureißen und von Grund auf neu zu bauen - also scheint es ja bei sorgfältiger Planung und Durchführung durchaus zu funktionieren.

    Was das Baufenster betrifft ist die Aussage klar : Die ersten 40 Meter SIND das Baufenster. Wir könnten uns da also auf 50% der Gesamtfläche austoben! (So Bauamt).

    @Viethps :
    Den Bestand so zu lassen ist für uns nicht realistisch - an dem Haus ist NICHTS mehr gut. Mal davon abgesehen, das die Rohre (Gas, Wasser) alle zu sind, ist die bauliche Substanz unterirdisch. Das Haus fällt an vielen Stellen in sich Zusammen, der Keller ist feucht in jeder Ecke, es sammelt sich Wasser im Keller OHNE das es stark regnet, das Dach hat innenliegend stark marode Holzbalken, die Gaßheizung ist schon seit zwei Jahren defekt ... das ist alles keine Option für uns - die Kernsanierung würde SO viele Ungewissheiten mit sich bringen, das wir eine Wundertüte öffnen.

    @ichweisnix :
    Und das oben beantwortet dann auch direkt deine Frage :D Das Haus ist nicht vermietbar, und wenn man es genaunimmt auch nicht bewohbar.

    Es bleibt spannend :D
    Bedeutet für mich - wenn wir es konkret haben wollen lohnt sich auf der Seite ein Gespräch mit einem Architekten/Statiker zur Bestands-und Zukunftssituation ehe man dann mit einer .... " XY/ Machbarkeitsstudie / Ideenausarbeitung / Konzeption / etc??" ... wieder zum Bauamt und zur Stadtplanung geht um vorstellung zu werden, ggf Bauvorantrag oder Voranfragen stellen?
     

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  10. #10 Kriminelle, 01.04.2026
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    Das gibt Dir leider keine Sicherheit. Nur wegen Wohnungsmangel kann man keine Paragrafen aushebeln. Also auch nicht das Bauamt.
    Wer soll das gesagt haben? Das verstößt gegen den Par. 34 BauGB
    Was bedeutet hier Dein „Ja“? Wir können das nicht wissen. Das gehört in den Eingangspost. Außer es kommt für Dich überhaupt nicht in Frage. Ich habe den ersten Post nochmals gelesen und anscheinend legst Du eher darauf Wert, Abstand von der Nachbar-DHH nehmen zu wollen und auf jeden Fall ein entkoppeltes EFH zu bauen.

    Architekt suchen und eine Bauvoranfrage entwickeln und stellen. Das wäre der Weg.
     
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  11. #11 FabianStahl, 01.04.2026
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    Mir geht's ja auch nicht um das aushebeln eines Paragraphen, aber der Sachverhalt könnte sich in meiner Sache positiv auswirken. Schlussendlich geht es ja darum, seinen Case bestmöglich darzustellen.

    Punkt zwei:
    Das war die Aussage des Bauamtes. Die eine Seite des Straßenzuges besteht aus besagten Doppelhäusern, auf der anderen Seite stehen 3 geschossige MFH. Seine Aussage war und ich zitiere "da es in näherer Umgebung und damit ebenfalls im Bereich ohne Bebauungsplan Mehrparteienhäuser gibt könne auch so etwas entstehen, wenn man davon ausginge dass das gesamte Doppelhaus bei uns weggerissen würde und nicht nur eine Hälfte."

    Zum letzten Punkt: jein - stimmt ich habe es nie so ausformuliert. Aber Flurstück 191 ist komplett erneuert worden. (siehe Bild oben). Da hat man groß wieder neugebaut.
     
  12. #12 FabianStahl, 01.04.2026
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    Danke aber auf jeden Fall für den Input! :)
     
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    Ich sehe zwei wesentliche Traumbremsen: nämlich das "faktische Baufenster" und die nach dem Baujahr höchst wahrscheinliche einteilige Kommunwand. Eine Vereinigung der beiden DHH-Grundstücke mag eine neue Mischung der Karten eröffnen. Gerade die Generation 90+ ist meist von der robusten Sorte, so alt wird man nicht bloß weil der Boanlkramer den Jahrgang noch nicht digitalisiert hat.
     
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  14. #14 JonasKirschke, 08.04.2026
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    Die sogenannte Bauweise (offen oder geschlossen) ist ein Einfügekriterium des Paragraph 34. Ein Doppelhaus fällt zwar wie ein Einzelhaus beides unter die offene Bauweise, aber wenn mehrere Doppelhäuser in der Umgebung vorhanden sind könnte es schwierig werden. Auf jedenfall vorher mal bei der Gemeinde nachfragen. Auch oder vorallem im Hinblick auf den im Oktober 25 eingeführten Bauturbo. Wenn es um Wohnraumschaffung geht, KANN das Einfügegebot deutlich lockerer als bisher ausgelegt werden (Paragraph 34 Abs. 3b BauGB i.V.m 36 a BauGB). Aber dazu muss die Gemeinde zwingend mitspielen.
     
  15. #15 Niko7, 13.05.2026 um 08:21 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 13.05.2026 um 08:51 Uhr
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    Also ehrlicherweise sind Option 2 und 3 sehr unwahrscheinlich. Insbesondere Nummer drei wäre Ortsunüblich und auch abweichend der Nachbarbebauung. Ob das unter den Bau Turbo fallen würde ist zumindest mal fraglich.

    Auch Option 2 könnte haarig werden. Die typische ortsübliche Bauweise scheint geschlossen zu sein (Ja auch 34 Gebiete werden so bewertet u. hier wirkt das schon geschlossen). Ob die Gemeinde was anderes mitgeht hängt von der unteren Bauaufsicht ab. Hier kann man mit einer Bauvoranfrage dies eventuell klären aber ich halte es eigentlich für unwahrscheinlich.

    Option 1 sollte auf jeden fall machbar sein.

    WICHTIG!

    Meines Erachtens nach ist der Abris einer Doppelhaushälfte, zumindest in NRW; IMMER Baugenehmigungspflichtig.
     
  17. nordanney

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    Seit 2019 nicht mehr. Nur anzeigepflichtig, sofern es ein Vollabriss ist. Brauchst aber einen Standsicherheitsnachweis für die stehen bleibende Hälfte (auch wenn diese nicht geprüft wird).
     
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  18. 11ant

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    Wenn Deine Berufsbezeichnung kein Scherz ist, solltest Du den (wesentlichen und mit bloßem Auge erkennbaren !) Unterschied zwischen "geschlossener Bauweise" und "geschlossener Ortschaft" aber eigentlich kennen !
     
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Altbau DHH Abriss und Neubau - Was ist möglich? Was sind eure Erfahrungen?

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