Hausbau mit Architekt/GÜ

Diskutiere Hausbau mit Architekt/GÜ im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Das Delta von 50cm war als vertraglich vereinbar, Der GU hat optionale Posten im Vertrag zugelassen. Er muss sogar, wenn man anfragt. Und das...

  1. #61 Kriminelle, 09.06.2026
    Kriminelle

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    Er muss sogar, wenn man anfragt. Und das sollte man auch für alle Posten, zb Elektrik.
    Zudem kommt die Regenwasser-Entwässerung vom Erdarbeiter dazu.
    Ich nenn mal Billig-Preise aus dem BJ 2013.
    Erdarbeiten bis 80cm/Streifenfundament 2-3000 ( genau weiß ich es nicht mehr)
    Abfuhr an privat über Kleinanzeigen: kostenlos
    Rest unter der Hand von ca. 150Kubik: 2000€. Offizielle Abfuhr zur Deponie hätte 3 mal soviel gekostet
    Regenentwässerung inkl Rigole: 5500€

    Baugrundgutachten Empfehlung: mehr Bewährung in der BoPla: 3200€

    Damit war unser Puffer aufgebraucht.
     
  2. #62 hampshire, 09.06.2026
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    Das ist das richtige Vorgehen: herausfinden, was Sache ist. Es geht immer um Wahrscheinlichkeiten. Den "Teufel" malte ich nur deswegen an die Wand, weil jemand behauptete, dass ein Gutachten Sicherheit gäbe. Wie viele Überraschungen is in der gegend gibt, in der Du baust kann niemand im Forum sagen. Ich würde auch mal mit Menschen sprechen, die da wohnen und fragen, ob denen Schwierigkeiten bekannt sind. Wer einen Hund hat, hat da einen Vorteil - Hundehalter kommen leicht miteinander ins Gespräch.
    Bevor wir unser Grundstück kauften sind wir mehrfach in der Gegend spazieren gegangen und waren vor Ort im Restaurant/Dorfkneipe. Wir haben ganz offen folgende Frage gestellt: "Wir überlegen, hier her zu ziehen und das Grundstück da zu kaufen und darauf zu bauen. Was muss man den machen, um hier ein guter Nachbar zu werden?" Mit dieser Frage ist klar: Hier kommt jemand, der bereit ist, sich in die Gemeinschaft einzuordnen. Entsprechend freundlich wird dann auch das Gespräch und Tips und Hinweise fließen wie von selbst.
     
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  3. Cutty Sark

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    Es hat sich ein wenig was getan, wir konnten ein Grundstück reservieren und haben die Vorplanung mit dem Architekturbüro beauftragt. Da geht es ab 07.08. mit der Planung/dem Entwurf los und wir sind natürlich schon sehr gespannt. Dafür haben wir eine erste Wunschliste dem Büro zugesendet sowie den Lageplan des Grundstücks.

    Was mich etwas umtreibt ist das Nachbargrundstück Richtung Osten, das für ein MFH vorgesehen ist. Laut Bebauungsplan darf es aber nur 1 Vollgeschoss haben und maximal 4 Wohneinheiten. Trotzdem ärgert es mich leicht dass es nicht unsere 1. Wahl geworden ist, das Nachbargrundstück Richtung Westen. Dafür hat es auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine kleine Grünfläche mit Baumbestand die für die Versickerung freigehalten wird, dahinter wären die Häuse zumindest verdeckt und wir hätten dann auch Richtung Norden einen netten Ausblick.

    Sobald wir einen ersten Entwurf haben, werde ich den hier mit euch teilen. Die Frage ist ob das in diesem Thread oder besser im Architektur/Grundriss-Bereich besser aufgehoben wäre zur Diskussion..
     
  4. Kriminelle

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    Spar Dir den Ärger für wichtige Sachen auf und nicht für Nebensächlichkeiten, die kaum Belang haben.
    Es ist doch hier eine angenehme Stimmung mit einer vortrefflichen Vorstellung. Diejenigen, die Du damit nicht gepackt hast, wirst Du auch nicht mit einem neuen Thread packen.
     
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  5. Kriminelle

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    Ich nehme da mal etwas zurück, denn der Fragebogen mit wichtigen Hinweisen, der fehlt. Der Fokus ist hier etwas allgemeiner und Richtung Budget - da solltest Du tatsächlich bei den Grundrissplanungen neu mit dem Fragebogen und den Plänen beginnen.
     
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  6. 11ant

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    Also neuer Thread ja, aber die gegenseitige Verlinkung mit diesem Thread nicht vergessen.
     
  7. 11ant

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    Das klingt nach einerseits Lage an einer Knödellinie im Bebauungsplan (den Du hier geschickterweise hättest zeigen sollen, und am besten holst Du das im neuen Thread gleich ganz vorne nach) sowie andererseits deutlich sichtbarer Hanglage.
     
  8. Cutty Sark

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    Knödellinie? Meinst du die Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung? Dann ja. Was bringt das mit sich?

    Hanglage 0%, hier ist alles platt wie ne Flunder. Ehemaliges Ackerland :p
     
  9. #69 Cutty Sark, 30.06.2026 um 16:33 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 30.06.2026 um 16:56 Uhr
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    @11ant hier der bebauungsplan. Unser Grundstück liegt genau dort, wo "Planstraße B" süd-west an der Grünfläche steht, also westlich von WA3 an der "Knöddellinie"
     

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  10. msfox30

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    Gibt schlimmeres. Bei uns im Viertel gab es 4 Grunstücke (2x2) die laut BPlan mit EFH oder MFH bebaut werden durfen. Der Worst-case entstand. 2 EFH und 2 MFH 3geschossig diagonal gebaut. Die EFH-Besitzer ko... ab, weil die MFH nun auch noch Balkone haben....
     
  11. 11ant

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    Dann ist die Kombination "4WE bei 1 Vollgeschoß" sehr ungewöhnlich: das wären bspw. 1 WE im UG, 2 WE im "EG" und 1 WE im DG.
    Genau das. Mit sich bringt es rechtlich verschieden(st)e Welten auch trotz physisch prinzipiell denselben Verhältnissen.
     
  12. Cutty Sark

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    Ich denke mal dass es zwei Wohnung im EG und zwei im DG sein werden. Zumindest habe ich solche Beispiele hier im Ort und online gefunden (siehe Anhang). Aber da dürften natürlich auch weniger Wohneinheiten entstehen. Ich weiß ja nicht inwieweit sich das rechnet. Das Grundstück ist aber 960qm groß für das MFH.

    Welche Vor-/Nachteile ergeben sich da rechtlich für uns?
     

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  13. nordanney

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    Das dürften aber zwei Vollgeschosse sein, was bei Dir verboten ist.
    Kostenpunkt ne Mio. für die beiden Hälften zusammen.- bei 208qm also knappe 4.000€/qm. Echtes Schnäppchen...
    Bei 25€/qm Kaltmiete sind das gute 5,4% Rendite vor Steuern. Wirst damit vielleicht noch nicht mal die Rate bezahlen können.
     
  14. nordanney

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    Gar keine. Werden halt zwei Doppelhaushälften auf einem Grundstück. Wird "nur" teurer als das normale MFH.
     
  15. Kriminelle

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    Bei uns sehr oft zu sehen. Gar nicht ungewöhnlich (in Niedersachsen).
    Nein. Auch hier Eingeschossig. Haus darf höher sein, allerdings sind 10,5 auch nicht als hoch zu sehen.
    Eventuell doppelte Kfz-Belastung. Aber ich denke, bei Anordnung von Carports links und rechts der Eingänge werdet Ihr da nicht viel von mitbekommen, zumal die Anfahrt vom planrechts (Osten) erfolgt.
     
  16. nordanney

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    Echt? Bei 150cm Kniestock und 35 Grad Dachneigung? Wird schwer, kein Vollgeschoss zu generieren.
     
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