Neue Balkontür lässt sich nicht kippen

Diskutiere Neue Balkontür lässt sich nicht kippen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich bin absoluter Laie mit einer neuen Balkontür. Diese lässt sich von Anfang an nicht kippen und ich frage mich als Mieter, ist das so...

  1. Olli247

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    Hallo,

    ich bin absoluter Laie mit einer neuen Balkontür.
    Diese lässt sich von Anfang an nicht kippen und ich frage mich als Mieter, ist das so richtig?

    Ich habe einmal den Griff abgenommen, der würde sich nach oben drehen lassen.
    Wenn ich die Tür öffne und diesen „Nippel“ am Flügel betätige, kann der Griff aber nur nach unten bewegt werden, nach oben geht da nichts.

    Oben ist aber doch die Mechanik für ein kippen vorgesehen - oder ?

    Ich würde mich freuen, wenn mich jemand aufklären kann.

    LG
    Olli
     

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  2. ichweisnix

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    Zeig mal das obere Band im geschlossenen zustand von innen
     
  3. Olli247

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    Das?

    Edit:
    Und bei geöffneter Tür
     

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  4. #4 ichweisnix, 26.07.2026 um 13:15 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 26.07.2026 um 13:24 Uhr
    ichweisnix

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    Das sieht nur nach einem Drehband aus und nicht nach DK.

    edit. ist ein DK Beschlag.
     
  5. Olli247

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    Hab’s gefunden ^^
    Da war das Teil eingeschraubt!
     

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  6. ichweisnix

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    Das hat seinen Grund, warscheinlich die Kippsperre.
     
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  7. ichweisnix

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    Vorsicht beim kippen erstmal.
     
  8. ichweisnix

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    Evtl. will der Vermieter keine Kippfenster.
     
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  9. nordanney

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    Weg es ein DK Fenster ist, hat der Mieter einen gesetzlichen Anspruch drauf, da er es kippen kann. Das darf der Vermieter nicht eigenmächtig verbieten. Dann hätte er ein reines Drehfenster verbauen lassen müssen.
     
  10. profil

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    Was ist ein DIN Fenster?
     
  11. Fred Astair

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    Das Gesetz kannst Du doch bestimmt auch gesetzlich belegen?
     
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  12. MarkoFlow

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    Wenn die fehlende Kipp-Sperre der einzige Grund war, dann scheint das Problem ja schnell gefunden worden zu sein. Ich würde die Tür jetzt vorsichtig testen und falls etwas nicht sauber funktioniert, lieber den Vermieter oder den Fensterbauer informieren, bevor etwas beschädigt wird.
     
  13. ichweisnix

    ichweisnix

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    Wo steht das??
     
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  14. nordanney

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    DrehKipp = DK
     
  15. nordanney

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    Voraussetzung ist, dass vorher auch eine "normale" Balkontür mit Kipp-Funktion verbaut war.

    Dann kannst Du z.B. in 535 oder 536BGB nachlesen. Wenn ein DrehKipp Fenster vermietet wurde, gehört die Kippfunktion zum vertraglich geschuldeten Standard. Eine jetzt bauliche Veränderung wäre eine nicht zulässige Verschlechterung der Mietsache. Daneben fehlt die Zustimmung des Mieters zur Veränderung der Mietsache.
    Das ist kurz zusammengefasst, was in den beiden Paragrafen steht. So habe ich es in den Jura Infos gelernt (auch wenn es schon ein paar Jahre her ist) und im Rahmen WEG-Verwaltung nicht anders erlebt.
     
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