Planung EFH 160-170m² / Treppenphilosophie

Diskutiere Planung EFH 160-170m² / Treppenphilosophie im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; 1. Wir sind: 48/39/2. Möglicherweise noch in zweites Kind. Jedoch kein drittes Kind. 2. Unser Raumprogramm: offener All-Raum 4 (bis max -10)...

  1. #1 Fito, 01.09.2026 um 10:24 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 01.09.2026 um 14:01 Uhr
    Fito

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    1. Wir sind:

    48/39/2. Möglicherweise noch in zweites Kind. Jedoch kein drittes Kind.


    2. Unser Raumprogramm:

    offener All-Raum
    4 (bis max -10) Essplätze
    2 Schlafzimmer
    1 Bad + 1 Gäste WC/Du (ja, ich kenne die Diskussion hierzu im Forum)
    1 Homeoffice/KiZi2 (entweder oder)
    1 Büro/Gast kombiniert im UG mit Lichtgraben
    Technikraum
    Speisekammer
    „Kofferraum“ im OG (kann auch im Büro integriert sein)
    Doppel Garage (bitte hier keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit)
    Oldtimer Garage (bitte hier keine Diskussionen über die Sinnhaftigkeit)
    Keller Werkstatt (bitte auch hier keine Diskussionen über die Sinnhaftigkeit)
    Keller Lager


    3. Welchen Hausstil bevorzugen wir?

    Stadtvilla oder flaches Satteldach.
    Bebauungsplan gibt zwar nur 1,5 Geschosser vor
    Aber die Nachbarbebauung ist inzwischen 2 VG Stadtvilla ohne DG.
    Nach Rücksprache mit dem Amt wäre das auch das Maximum des Möglichen

    4. Welche Zusatzwünsche/Features

    ggf. Balkon
    Musik/Stereowand. Ja. Gerne gerader Blick auf den TV und nicht in eine Ecke gequetscht.
    Sauna entweder im Bad oder wenn da kein Platz ist halt ein Sauna-Fass im Garten

    5. Bebauungsplan/Einschränkungen

    Bebauungsplan/Lageplan angehängt
    Grundstücksfläche 780m²
    Straßenseitig steigt das Grundstück recht schnell um ca. 1m an.
    Bisher mit ca. 40cm L-Steinen an der Straße.
    Ab ca Baulinie ist es überwiegend flach. (ca. 50cm auf 10m)
    §34 ja. Schräg gegenüber wurde ein Grundstück auf 2 Stadtvillen geteilt.
    Das wird mit dem nördlichen Grundstück vermutlich auch irgendwann passieren.
    GRZ nicht bekannt. Sollte aber kein Problem sein.
    GFZ nicht bekannt. Sollte aber kein Problem sein.
    Baufenster, Baulinie und -grenze siehe B-Plan: 9m von der Straße im Westen. 6m von Norden. 3,5m im Süden
    2VG Satteldach
    Ausrichtung/Firstrichtung: Im Plan N/S, wir würden gerne W/O haben wollen.
    Maximal 6m Wandhöhe, Firsthöhe „im Rahmen 7,1-7,5m“

    6. weitere Wünsche/Besonderheiten/Tagesablauf

    7. angedachte Haustechnik

    zentrale KWL
    PV + Speicher
    kein KNX

    8. Hausentwurf

    Bis jetzt DIY Skizzen !
    Wir haben bereits einen GU gefunden.
    Das Grundstück ist bereits vorhanden mit Altbestand
    Grundstücksgröße 21m N/S x 37 O/W
    Wir haben im Süd/Westen relativ nah einen Nachbarn mit 1,5 Satteldach + Dachboden
    D.h. wir bekommen von dort eine Verschattung.
    Daher wollten wir tendentiell gerne einen etwas schmaleren Grundriss um die Südwand weiter von der Grenze entfernen.

    Eine große Terrasse wird jedoch im Süd/Osten sein, da nach Osten das Grundstück sehr groß ist und dort auch die Nachbar-Bebauung relativ weit entfernt ist.

    Der GU hat uns daher für schmale Häuser zwei Beispiele (live) gezeigt, bei denen eine gerade Treppe direkt neben dem Eingang platziert ist.

    Wir haben jedoch dort das Gefühl durch die gerade Treppe praktisch keine Diele entsteht.
    Kein Platz für Garderobe, Taschen, Schuhe, etc. Dafür hat man einen längeren Schlauch-Flur um an die Keller-Treppe zu gelangen.


    Daher tendieren wir im Moment dazu das Haus etwas breiter zu gestalten und auf eine halb-gewendelte Treppe zu wechseln. Auch im OG würde uns das das Leben leichter machen.


    Bisher sind das nur DIY Gedanken aus den Häusern, die wir gesehen habe, und wo ich intuitiv Räume platzieren würde.


    Ich habe bereits eine Flächen-Planung OG/EG/KG gemacht um a) zu schätzen, welche Raumbedarfe pro Raum wir wünschen und b) um zu schauen, dass die Geschosse alle gleich groß sind.

    Mir ist die 11ant-Keller-Regel bewusst, die in diesem Fall (kein Hang-Grundstück) einen Keller ausschließen würde. In unserem Fall ist der halbe Keller schon da, da der Altbestand auch einen Keller hatte.
    In meinem DIY ist die tragende Kellerwand nicht direkt unter der vom EG/OG.
    Da ist defintiiv noch Feinarbeit nötig. Es geht im Moment in erster Linie um das Treppenhaus/Gebäude-Breite/Nachbarhaus

    9. Preisschätzung lt. Architekt/Planer

    GU hat 800k für das Haus incl. Keller/Garage/Oldtimer geplant (Edit: incl. 45k Außenanlagen)
    Ohne PV+Speicher
    Ohne Abriss

    Viele Grüße
    FiTo
     

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  2. nordanney

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    Off topic zur Grundrissplanung: möglicherweise ein zweites, jedoch ein drittes Kind? Sollen es drei werden oder hast Du ein "k" vergessen. Sollten wir vor der Planung wissen.
     
  3. Fito

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    Vielen lieben Dank. Du hast natürlich absolut recht. Ich habs korrigiert. ;-)
     
  4. #4 Kriminelle, 01.09.2026 um 12:28 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 01.09.2026 um 13:11 Uhr
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    Nein. Es gibt ja einen B-Plan.
    Auch ich mag keine pauschalen Aussagen über Licht/Schatten und diskutiere nicht mehr.

    Du hast das Grundstück schon einmal zur Diskussion gegeben. Ich erinnere mich an den Mayr.
    Wie dem auch sei: bei dem Budget von 800 tsd Euro nehme Dir einen Architekten und komme mit einem Entwurf wieder, der zu diskutieren ist.
    Der kann auch prüfen, wie die Dachausrichtung sein darf. Bis jetzt sind ja doch nur einige Rechtecke zu sehen, die gerade mal anzeigen, mit welcher Ausrichtung die Räume gern gelegt werden. Und bei einem KS von 80 oder drunter wäre diese Treppe gar nicht dort positionierbar, wo sie ist.
    Mit dem Architektenentwurf kannst Du dann zu Deinem GU gehen, der Dir das Haus dann baut.
     
    KerstinB, 11ant, driver55 und einer weiteren Person gefällt das.
  5. #5 Fito, 01.09.2026 um 13:49 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 01.09.2026 um 14:01 Uhr
    Fito

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    Okay, da hatte ich den Fragebogen vielleicht falsch interpretiert.
    Ja, es gibt einen B-Plan. Aber wir möchten uns auf die Nachbarschafts-Bebauung berufen (bestätigt vom Amt), dass wir statt 1,5 auch 2VG ohne DG bauen dürfen.
    Das meinte ich mit §34. Bitte entschuldige.

    Daher ist das Thema auch mit dem Kniestock und der Treppe kein Thema mehr.
    (Wandhöhe 6m sollte reichen, oder ?)

    Die pauschale Aussage, dass wir eine Verschattung durch den Nachbarn haben, kommt einfach daher, dass meine Frau da seit Ewigkeiten lebt und das weiß.
    Ich denke, es ist im Luftbild ersichtlich, um welchen Nachbarn es sich dort handelt.
    3-4m von der Grundstücksgrenze weg. Schön im SüdWesten. Und First bestimmt 7m hoch.

    Du hast auch recht, dass dieses Bauvorhaben im "anderen Forum" andiskutiert wurde.
    Wir sind jetzt nun formal weiter Notar/etc. und haben den GU, sodaß wir uns konkret mit dem Thema Baukörper und Grundriss auseinander setzen (müssen)
    Daher hatte ich diesen Thread hier eröffnet. (Das andere Forum ist ja praktisch tot)

    Ich bin mir nicht sicher, inwiefern die Aussage über 755k dazu führt, dass ein Thread nicht Threadwürdig erscheint.
    Der GU-Zeichenknecht wird natürlich sich mit uns zusammen setzen und etwas erarbeiten. Das möchte ich, wenn ich darf, auch gerne hier zur Diskussion stellen.

    Jedoch hilft es mir persönlich gut vorbereitet zu sein.
    Mir ist es bewußt, dass es hier nicht gut ankommt, wenn jemand bunte Boxen auf ein PPT schmeisst.
    Ich hätte die Frage auch rein Treppen-Spezifisch-Stellen können.
    Dann würden sicherlich weitere Fragen zu dem "drumherum" kommen, um den Gesamtkontext zu verstehen.
    Daher hatte ich es komplett verfasst.
     
  6. 11ant

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    Ach, Du schon wieder / immer noch :-( (das ist ja ein Jammer mit anzuschauen, ich erkenne Dich natürlich auch mit verkürztem Mitgliedsnamen). Nun hast Du Dich vor sechs Tagen also hier angemeldet und geisterst wieder über die Flure der Ambulanz, dabei haben wir Dich drüben schon längst behandelt. Antworten auf Deine Frage nach der Interpretation Deines Bebauungsplanes stammten sogar noch von Escroda, mit dessen Wegekelung durch die drübige Staatsführung (jedenfalls auf die Riege der noch tätigen ChefärztInnen bezogen) der Brain Drain begonnen hatte. Diese Behandlungen Deines Fragenkomplexes begannen vor 5 Jahren !
    https://www.hausbau-forum.de/thread...n-von-1957-moeglichkeiten-fuer-neubau.m9f5f6/
    https://www.hausbau-forum.de/thread...neuer-vollkeller-oder-gar-kein-keller.s4o8c8/
    Du kommst also schon seit einer Eeewigkeit nicht recht zu Potte. An der Qualität der Behandelnden liegt es eindeutig nicht, und auch diagnostische Probleme mit Befunden und Therapieempfehlungen gab es keine. Wenn Du Dich trotzdem (aus welchen Gründen auch immer, interessieren würden sie mich schon) nicht auf meinen Operationstisch legen willst, dann gehe doch wenigstens zu einem meiner Kollegen / Mitbewerber. Ambulant bist Du jedenfalls ausversorgt.

    Von einer Philosophiefrage kann hinsichtlich der Treppenlage (Form und Position) keine Rede sein, die wäre es nur bei einer Anstattvilla, aber bei einem Anderthalbgeschösser bestenfalls mit fettem Kniestock oder Kapitänsgiebel - in der vorliegenden Fallkonstellation also ganz klar nicht !
    Traufennahe oder erst spät in Richtung First abbiegende Treppenlagen und -formen kannst Du hier voll vergessen.

    Ob ein Architekt gebraucht wird, hängt vom Grundstück und von der Bedarfs-/Wünsche-Konstellation ab. Ein Home Office ist praktisch ein drittes Kind und damit haupthausrelevant, aber die Oldtimergarage fände ja in einem Nebengebäude statt und ist an sich ein Profanbau ersten Ranges, wenn man von der Höhe absieht.
    Wenn für Befreiungen von einem Bebauungsplan Ansatzmöglichkeiten für eine Einfügungsargumentation á la §34 gesehen werden, sollten diese mit einer Bauvoranfrage evaluiert und gefestigt werden.
    Wenn dann (z.B. durch die Möglichkeit einer Anstattvilla) der Weg eröffnet ist, kann eine Treppe philosophisch diskutiert werden (bzw. nimmt die Auswahl der möglichen Bauvorschläge entsprechend zu).
     
  7. Fito

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    Ich bin mir nicht sicher, ob ich das nicht richtig formuliert hatte.
    Wir möchten und dürfen 2 VG bauen. Ob das jetzt ein Zeltdach = Anstadt-Villa gibt oder ein flaches Satteldach ist glaube ich in nur in zweiter Linie wichtig.
    Das Dach wird nicht ausgebaut (werden dürfen).

    Zwei Vollgeschosse.
    Kein Anderhaltgeschössiges Satteldach Haus.
    Zwei Vollgeschosse.

    Der GU hat bereits einen Vorab-Entwurf skizziert, den habe ich dem Amt für eine Grobabschätzung (Baufenster, 2 Geschossigkeit,..." geschickt.
    Und vom Amt kam ein (vorbhaltliches) Ok. Mit dem Hinweis auf Wandhöhe + Firsthöhe. (Welche weder im B-Plan noch sonst irgendwo ersichtlich waren)
    Von daher gehe ich davon aus. (Assumptions are the mother of all fuck-ups)... dass wir eine Eingabeplanung mit 2 Vollgeschossen und flachem Satteldach, 6m Wandhöhe und 7,5m Firsthöhe annehmen dürfen.
    Bevor sich jetzt jemand über die Wandhöhe wundert. Der Entwurf wurde vorher erstellt und erst danach habe ich vom Amt erfahren, dass die Wand auf 6m limitiert sei.

    Du hast natürlich auch recht, dass das Bauvorhaben schon vor vielen Jahren andiskutiert wurde
    Der Hintergrund liegt nicht an meiner Planlosigkeit oder Motivationslosigkeit, sondern an Behörden-Gänge und Erbschafts-Situation wirklich so lange gebraucht hat.
    Passierschein A38 lässt grüßen. (e.g. Durchlaufzeit Finanzamt 6-12 Monate)

    Hier liegen schon ein paar Nerven. Aber die liegen ja nun schon und aber nachdem das nun geklärt scheint, bewegen wir uns auf die "Zielgerade" oder sagen wir lieber "Start-Gerade".
     

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  8. 11ant

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    Eine Bauvoranfrage ist verbindlich zu bescheiden, ggf. mit Hinweisen auf Auflagen einer späteren Genehmigung, aber nicht mit Vorbehalten. Und wenn sie eine zu hohe Wandhöhe enthalten hatte, dann abschlägig (oder eben mit dem Hinweis, bei Einhaltung derselben wäre sie positiv beschieden worden). Die Begrifflichkeit der Anstattvilla erfordert kein Zeltdach, auch mit einem Satteldach verdient sie sich den Namen.

    Bei 6 m Wandhöhe schiene mir - je nach Bezugspunkt, wenn dieser OKFFB EG ist, dann klar ja - die Variante der gewendelten Treppe empfehlenswert. Meine Meinung zu GU (nie unberaten dort hin gehen, und nie GU anstatt Ausschreibung) wirst Du ja kennen.
     
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