100 % Mehrmengen für Streifenfundamente und Beton

Diskutiere 100 % Mehrmengen für Streifenfundamente und Beton im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Untergeschoß eines EFH im Hang Bei der Erstellung der Streifenfundamente hebt die Baufirma deutlich mehr Aushub aus und begründet das mit dem...

  1. #1 Archino, 04.07.2022
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    Untergeschoß eines EFH im Hang
    Bei der Erstellung der Streifenfundamente hebt die Baufirma deutlich mehr Aushub aus und begründet das mit dem teilweise felsigen Untergrund. Teilweise rieselte der lockere Erdstoff in die vorbereiteten Strafen. Bei meinem Baustellentermin wies ich auf die zu breiten Streifenfundamente hin, fertigte ein Aufmaß und fotografierte. Nach Abwägung mit dem Polier hätte die nachträgliche Schalung ebenfalls erhebliche Mehrkosten verursacht.
    Mit der Teil-Abrechnung berechnet die Baufirma nun statt 25 Kubikmeter (Soll) 50 Kubikmeter für die hergestellten Fundamente und erbittet die Rechnungsprüfung. Die Baufirma (der Chef) ist mit dem Bauherren "befreundet" ... die Bauherren, die mich mit der Bauleitung beauftragt haben, haben mir bisher den Vertrag mit der Baufirma trotz Aufforderung nicht zukommen lassen.
    Vorerst würde ich die Teilrechnung zu 90% Soll freigeben und die in Rechnung Mehrungen erst einmal nicht bestätigen. Ich würde eine 50 % Teilung des Schadens anstreben zw. Bauherr und Baufirma - Welche Möglichkeiten habe ich?
     
  2. #2 Osnabruecker, 04.07.2022
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    Wie will man ohne Vertrag die Rechnung prüfen?

    1.) An deinen AG ran treten und die zur Erfüllung deiner Vertragsleistung erforderlichen Unterlagen einfordern.
    2.) Und vom Vertrag hängt dann der Rest ab... Welche Unterlagen waren bekannt (Fels?), hat der AN seine Mehrkosten angemeldet, wer hat die Verbreiterung des Grabens beauftragt....
     
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  3. #3 simon84, 04.07.2022
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    Der Baugrund ist generell Bauherrenrisiko, ausser es wurde vertraglich etwas exaktes hierzu vereinbart sind die üblichen Klauseln so in Richtung "Tiefbau Aushub bis Bodenklasse 3, andere Bodenklassen xxxxx"

    Gab es ein Bodengutachten ?

    Wie genau willst du hier überhaupt argumentieren?
    Die Mehrmengen sind doch tatsächlich angefallen. Warum solltest du diese nicht bezahlen wollen?
    Was hätten sie denn machen sollen ? Grosses Loch buddeln, Baustopp und keinen Beton gießen ?
    Damit du erst mal in Ruhe überlegen kannst wie du weitermachen willst?

    Oder hätten sie entgegen Gründungsempfehlung gründen sollen und dann kracht dir das Haus später ein ?

    Nur weil eine andere/teurere Gründung nötig wird, heisst das doch nicht automatisch, dass der Tiefbauer die Kosten übernehmen muss, Details siehe exakter Wortlaut deines Vertrags/Auftrag.
     
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  4. #4 Archino, 04.07.2022
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    Ja, ein Bodengutachten habe ich vorab fertigen lassen aber bei 3,5 m Tiefe ist es relativ diffus,
    (möglicherweise anstehender Fels...)
    Polier hat Mehraufwendungen vorab nicht angezeigt
    Den Vertrag zw BH und Fa. habe ich natürlich erneut abgefragt.
    Es geht nicht um eine geänderte Fundamentierung , die ausgehobenen Streifen sind einfach deutlich breiter als die Planung, und das wäre bei 20..30% okey aber 100 % ??

    Ich will einfach vermeiden, dass , wenn ich die Mehrmengen bestätige, dann gegebenenfalls vom BH in Haftung genommen werde.
     
  5. #5 VollNormal, 04.07.2022
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    Dann prüf doch erstmal auf die gemäß Planung erforderliche Menge. Falls der Unternehmer damit nicht einverstanden ist, soll er nachweisen, dass die Mehrmengen tatsächlich erforderlich waren.

    Allerdings erst, wenn dir die zur Rechnungsprüfung erforderlichen Unterlagen vorliegen.
     
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  6. #6 Fabian Weber, 04.07.2022
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    Es muss doch irgendein Konzept zur Schalung der Fundamente gegeben haben.

    Wenn das alles zu zusammensackt, dann frag doch mal den Planer, wie die Herstellung der Fundamente technisch gedacht war.

    Und ohne LV oder ähnlich würde ich gar keine Rechnung prüfen.
     
  7. Mok

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    Das klingt für mich so, als ob geplant war ohne Schalung gegen die Erde zu betonieren, der Boden aber nicht so standfest war, wie gedacht. Also wurde etwas abgeböscht und dann ohne Schalung gegen Erde betoniert. Unabhängig davon, was vertraglich geschuldet ist, wäre es dann so oder so aufwendiger geworden. Entweder Arbeitsraum + Aufwand Schalung oder Mehrverbauch Beton. Die Kosten könnte man mal gegenüberstellen. Die Garantie, dass der Boden steht, hat man nicht, vorallem wenn das Gutachten hier "diffus" ist. Also Mehraufwand hätte es dann so oder so gegeben, ob der zu vergüten ist kommt aber auf den Vertrag an.
     
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  8. #8 simon84, 04.07.2022
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    Man sollte es dem BH jedenfalls verständlich erklären: Boden war anders/schlechter als erwartet, wäre sowieso teurer geworden, war die schnellste und einfachste Lösung. Fundamente sind jetzt „bombe“ :)
     
  9. #9 hanghaus2000, 05.07.2022
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    War denn in der LV Pos. die Schalung einzurechnen? Was kostet denn der m3 Beton eingebaut?

    Bei Mehrkosten von 100% haette der Unternehmer die Mehrkosten schriftlich (nachweislich) anmelden muessen. Und zwar vor der Ausführung. Falls nicht, sind die Mehrkosten abzulehnen. Da wird aber die Freundschaft zwischen BH und Unternehmer drunter leiden.
     
  10. #10 Archino, 05.07.2022
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    Wir haben mit dem Polier noch einmal umfänglich erörtert.
    Er hat statt 80 cm 90 cm ausgehoben, (Betondeckung über Bügel) sttt 70 cm breite Fundamente waren es im Aufmaß der leeren Streifen 90..95 cm, er hat 5 Punktfundamente zusätzlich für die Streben der Schalung eingebaut , so kommt eins zum Anderen.

    Der m3 Beton eingebaut kostet im Thüringer Wald : ) C20/25 138,25 netto
     
  11. #11 Osnabruecker, 05.07.2022
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    Wer hat es angeordnet? Gibt das die Statik so vor? Oder Fehlbestellung der Bügel?

    S.o. Die anderem Kommentare... Schalung / Gutachten und Schuldfrage noch zu klären.


    Auch wie oben, Schalung bezahlt wer??


    Das meiste führt also wieder auf die Frage:
    Was ist die Vertragsgrundlage?
     
  12. #12 FriedhelmDoell, 04.09.2022
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    Sollte eine Objektüberwachung nach Leistungsbild Gebäudeplanung der HOAI beauftragt sein, wäre die Grundleistung 8a zu beachten:

    „a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik“

    Ohne Vertrag ist eine vollständige Überwachung möglich, das betrifft dann auch die Aufmass- und Rechnungsprüfung. Konsequenz: Behinderung beim AG anmelden und den Vertrag anfordern.

    Ist die VOB/B vereinbart? Dann wäre u.a. § 2 Abs. t Nr. 1 und Abs. 8 Nr. 1 zu beachten. Danach müssen Zusatzleistungen vorher angemeldet oder hinterher vom AG abgesegnet werden, wenn sie bezahlt werden sollen.
     
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