2/3 Regelung Vollgeschoss Bemessungsgrundlage

Diskutiere 2/3 Regelung Vollgeschoss Bemessungsgrundlage im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hi! Wir planen möglicherweise ein Haus zu bauen und wollen uns grob selbst überlegen wie der Grundriss in etwa aussehen soll und würden es dann an...

  1. #1 LordOfLight, 04.08.2024
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    Hi!
    Wir planen möglicherweise ein Haus zu bauen und wollen uns grob selbst überlegen wie der Grundriss in etwa aussehen soll und würden es dann an einen Architekten geben um zu schauen was alles verbessert werden muss. Wir hätten aber vorab eine Frage zur 2/3 Regelung bei nur einem erlaubten Vollgeschoss in Niedersachsen. Soweit ich es bisher rauslesen konnte, zählt erst einmal die gesamte Grundfläche im EG, gemessen von den Außenseiten, also so gesehen die Bruttofläche.
    Das darüberliegende Geschoss wird wohl laut einem Gerichtsurteil von der Innenwand gemessen, was schon mal sehr gut wäre. In dem Urteil fand ich allerdings auch folgenden Satz:
    "...der Teil der Grundfläche zu bestimmen ist, der eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr aufweist, sind die Innenmaße des Gebäudes und nicht dessen Außenmaße maßgeblich. Die dazu in Bezug zu setzende Gesamtgrundfläche des Geschosses bzw. des darunter liegenden Geschosses bemisst sich demgegenüber nach den Außenmaßen."
    Wenn man hier ein Satteldach hat, würde man dann erst ab dem Punkt die Grundfläche im OG bemessen, ab der man über 2,20m zur Verfügung hat? Bei einem Drempel von ca. 1,4m und 30° Dachneigung würde ja einiges zusammenkommen an Fläche, die dann nicht mit angerechnet werden müsste, bis man die 2,20m erreicht. Ich gehe mal davon aus, dass ich den Satz missverstehe? Vielleicht treibt sich hier ja ein Architekt rum, der mir da Aufschluss geben kann, vielen Dank.
     
  2. #2 LordOfLight, 04.08.2024
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    Einmal zum Verständnis, weil ich auf dieses Bild hier gestoßen bin:
    upload_2024-8-4_23-3-33.png
    Bei diesem Beispiel lassen die ja die gesamte Fläche im OG unter 2,2m außer Acht.
     
  3. #3 11ant, 04.08.2024
    Zuletzt bearbeitet: 04.08.2024
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    So ist das auch korrekt.

    Der Architekt braucht Euch dazu nicht, plant dann am besten, wenn Ihr ihm nichts "vormalt", und es gäbe für einen solchen Eigenleistungsbeitrag auch keinen Rabatt auf das Honorar. Im übrigen kann der Fachmann auch günstiger planen als der Laie selbst.
     
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  4. #4 LordOfLight, 04.08.2024
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    Wow, das wäre ja fantastisch, vielen Dank!
     
  5. #5 Kriminelle, 04.08.2024
    Zuletzt bearbeitet: 04.08.2024
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    Für Euch gilt kein Gerichtsurteil, sondern die niedersächsische Bauordnung, also die NBauO.
    Auf Gerichtsurteile stützt man sich, wenn man Kläger, Beklagter ist oder meint, dass man gegen die NBauO bauen will und ein Argument sucht.

    Falsche Reihenfolge: man lässt einen Architekten mit seinem ganzen anstudierten und passioniertem Know-how planen und wägt dann den Entwurf ab, ob er passt oder man Kleinigkeiten verändert oder ganz von vorn anfängt.

    Da Eure Frage schon erkennen lässt, dass ihr mit Eurem Nicht-Wissen in Sackgassen gerät, solltet ihr nur mit Lageplan, nötigem Raumprogramm und aufgeschriebenen Wünschen (bzw. Unterhaltung) zum Architekten oder GU gegen und abwarten, was er entwirft.
    Spielen ist natürlich erlaubt, aber das solltet ihr lieber für Euch in der Schublade behalten - für später, um darüber zu lächeln.
     
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  6. #6 LordOfLight, 04.08.2024
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    Alles gut, die Aussage reicht uns schon =)) Klar spielen wir, ist ja wie beim Autokauf, ein Erlebnis, wer das von Anfang an aus der Hand gibt ist mMn ziemlich emotionslos. Man baut meist nur einmal im Leben, da wird man sicherlich auch ein wenig eigenes Blut mit reinstecken dürfen. Wenn der Architekt uns nachher einbremsen muss, dann nehmen wir das so, aber eben darum versuchen wir uns schon einmal vorab zu informieren um den Architekten dann auch vernünftige Wunschangaben machen zu können.
    Würd mir im Leben nicht einfallen ohne Plan einfach zu nem Architekten zu gehen und den einfach machen zu lassen. Jeder so wie er mag.
     
  7. #7 hanse987, 04.08.2024
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    Du nimmst dem Architekten halt jede Kreativität.

    Am Besten wäre es wenn du mit einer schriftlichen Wunschliste (Welche Räume sind gewünscht + Raumgröße, Tagesabläufe, Budget, ...) hin gehst. Aus dem zaubert der Architekt einen Entwurf. Diesen Entwurf darfst du natürlich auch kritisieren und darin herum planen. Im Zweifel muss der Archi auch mal einen komplett neuen Vorschlag aus dem Hut zaubern.
     
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    Diese beiden Positionen:
    klingen nur scheinbar gegensätzlich.
    Miteinander kombiniert sind sie genau die richtige Lösung: MIT allem zum Architekten gehen, was er berücksichtigen soll, aber OHNE schon die Umsetzung vorzukauen. Auch selber diese Anforderungen und Wünsche in eine Bildform zu übersetzen, ist gut, aber nur "die halbe Miete". Die wichtige zweite Hälfte ist: diese Zeichnung um Himmels Willen daheim zu lassen, wenn man zum ersten Gespräch mit dem Architekten geht. Danach schaut man sich seine eigene Planzeichnung daheim nochmals an und vergleicht sie mit derjenigen des Architekten, notiert sich seine Verständnisfragen ("warum anders ?") dazu und bespricht diese mit dem Architekten erst beim nächsten Treffen. Ein kluger Selbermitplaner zeigt seine Planung dem Architekten N-I-E-M-A-L-S bevor dieser unbeeinflußt sein Konzept vorgestellt hat !
     
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