Ab welchen Umbauumfang Genehmigungspflicht?

Diskutiere Ab welchen Umbauumfang Genehmigungspflicht? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo , wir haben im Mai07 ein 104 Jahre altes Häuschen gekauft und sind seitdem munter am renovieren , nun kam die tage mal ein "netter"...

  1. #1 MacFrog, 09.10.2007
    MacFrog

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    Hallo ,
    wir haben im Mai07 ein 104 Jahre altes Häuschen gekauft und sind seitdem munter am renovieren , nun kam die tage mal ein "netter" Nachbar vorbei und fragte ob wir überhaupt ne Baugenehmigung haben....

    Das Haus steht NICHT unter Denkmalschutz , gemacht haben wir folgendes :

    Böden raus , abflußgrundleitungen erneuert , Rohbeton wieder eingebracht (diesmal mit bewehrung und dazu natürlich dicker und von höherer Festigkeit (B25) als die vorher in sand gelegten Fliesen als Bodenaufbau^^)

    1. OG /Satteldach) Komplett gedämmt , mehrere Balken Tauschen lassen (Fachbetrieb) wegen ehemaligen Holzwormbewohner

    Neue Kunststofffenster im Design der alten Holzfenster ...

    Und natürlich neue Heizungsanlage (Brennwert).

    Alle Außenwände werden von Innen gedämmt (Außen gehrt nicht , da wir sonst über die Grundstücksgrenze kommen)

    Neue Treppe (Beton) von Statiker und Baufirma eingebaut (alte Holztreppe war zu steil )

    Wände stehen alle noch so wie vorher , nur ein Fenster wurde zur terrassentür umgebaut

    Balkon wurde Abgerissen (Baufällig , trag"rohre" durchgerostet ) , bleibt auch weg , da später mal eine überdachte terrasse dorthin kommt (bereits OK von der stadt hierfür)

    ein befreundeter Architekt (man kommt ja vom Bau :) ) meinte da brauch ich keine genehmigungen für für den Umbaue , allerdings war das "nett" bei unserem Nachbarn Ironisch gemeint :( der macht hier leider öfter Stunk in der Nacbarschaft :(

    Mfg
    Mac
     
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