Abgeschlossenheit Einliegerwohnung

Diskutiere Abgeschlossenheit Einliegerwohnung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich hab mal eine Verständnisfrage zum Thema "Abgeschlossenheit" einer Einliegerwohnung. Wir tragen uns mit dem Gedanken, das...

  1. #1 stna1981, 12.09.2012
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    Hallo zusammen,

    ich hab mal eine Verständnisfrage zum Thema "Abgeschlossenheit" einer Einliegerwohnung. Wir tragen uns mit dem Gedanken, das Gästezimmer (geplanter Neubau) mit Tageslicht im Keller um eine kleine Küche zu erweitern und dem Gäste-WC, das gegenüber liegt, noch eine Dusche zu spendieren. Diese beiden Zimmer würden sich über eine (abschließbare) Tür im Flur vom Rest des Hauses abtrennen lassen, so dass sich eine vollwertige 2-Zimmer-Wohnung ergäbe. In Wikipedia heißt es jetzt:

    "Der Eingang kann direkt am Außenraum liegen oder über die Erschließungswege des Gebäudes (Treppenhaus, Aufzug, Hausflur) erreichbar sein."

    Mit einem direkten Zugang von außen wird es schwierig. Der einfachste Zugang wäre über die Haustür der Hauptwohnung möglich, dann ein Stück den Flur entlang und die Kellertreppe hinab. Die Wohnung wäre auch weniger für Fremde gedacht, sondern eher für Familienmitglieder (Elternteil, Schwägerin etc.).

    Wäre das nach Definition dann trotzdem abgeschlossen (Zugang über Hausflur und Treppe[nhaus]) oder ist zwingend ein Zugang von außen erforderlich, um das ganze als abgeschlossene Wohneinheit deklarieren zu können?

    Viele Grüße

    Stefan
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 12.09.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Nein, weil die Person durch EURE Wohnung läuft.

    BEIDE Wohnungen müssen abgeschlossen sein, Flur/Treppenhaus sind reine Erschliessungsflächen, die zum Allgemeineigentum und nicht zum Sondereigentum Wohnung gehören!
     
  3. #3 stna1981, 12.09.2012
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    Alles klar, das hab ich mir so auch schon fast gedacht... Wär ja auch zu einfach gewesen :) Dann muss ich mal schauen, ob ich außen noch nen Zugang hinbekäme oder ob wir den Gedanken wieder verwerfen. Gibts beim Zugang von außen über eine Treppe auch Vorgaben, die eingehalten werden müssen?
     
Thema: Abgeschlossenheit Einliegerwohnung
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