Abschlussrechnung mit absurden Forderungen nach Abnahme durch Baubegleiter

Diskutiere Abschlussrechnung mit absurden Forderungen nach Abnahme durch Baubegleiter im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Die Fliesenarbeiten sind Hammer oder??? Können wir von BU verlangen, dass er mit einem anderen Fliesenleger diese Schande korrigieren lässt? Der...

  1. #41 Tapferelch, 05.07.2012
    Tapferelch

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    Die Fliesenarbeiten sind Hammer oder???
    Können wir von BU verlangen, dass er mit einem anderen Fliesenleger diese Schande korrigieren lässt? Der Fliesenleger, der uns das so schön eingerichtet hat, könne angeblich nicht anders, er hätte keinen Naßschneider....:)
     
  2. #42 Gast036816, 05.07.2012
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    Gast036816 Gast

    der fliesenleger ist kein könner vor dem herrn. die drei bilder, die du eingestellt hast, die leistung kann so nicht bleiben, das ist nicht abnahme fähig. das programm für schalter und steckdose passt nicht zu den fliesen - oder umgekehrt. habt ihr noch mehr solcher korken?

    den qm-preis kriegst du ganz einfach raus:

    teil den gesamtpreis vom haus durch die netto-summe der wohn-, nutz- und verkehrsfläche.
     
  3. #43 Baufuchs, 06.07.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dass das Schalterprogramm nicht zu den Fliesen passt, liegt wohl weder am BU noch am Fliesenleger.

    Abnahme hat aber, wie Tapferelch in einem der vorherigen Beiträge schreibt, schon stattgefunden.

    Hoffen wir mal, dass Vorbehalte wg. Mängeln auch im Abnahmeprotokoll vermerkt sind und der Unternehmer nicht argumentiert: "Abnahme erfolgte in Kenntnis der Mängel".
    Der gesamte Vorgang ist so verfahren, da hilft nur Beratung/Prüfung vor Ort in genauer Kenntnis aller Unterlagen wie Vertrag/Baubeschreibung/Zeichnungen/ggf. Nachbestellungen.

    Hier im Forum lassen sich die Probleme nicht lösen.
     
  4. #44 Ralf Dühlmeyer, 06.07.2012
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    @ Elch:

    Je mehr ich lese, um so weniger Verständnis habe ich für die Gesamtsituation. Da veräppelt Euch der BU von Anfang an, Euer SV weisst auf Dinge hin, der Fliesenleger macht offensichtlichen Pfusch - und Ihr nehmt ab.

    Vertrauen ist gut, Langmut auch, aber irgendwann muss Schluß sein! Ich denke aber, für "Schluß" ist es jetzt zu spät!
    Ich gehe davon aus, dass Ihr am Ende mit viel Aufwand wenig erreichen werdet.
     
  5. bernix

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  6. #46 Gast036816, 06.07.2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 06.07.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Baufuchs - mit BU wird wohl GÜ gemeint sein, denn immerhin ist die planung - zumindest ist die statik von tapferelch als leistung des BU bezeichnet worden - von diesem. dass das schalterprogramm nicht zu den fliesen passt ist zu recht nicht das problem des fliesenlegers, aber sache des GÜ/BU. ob die fliesen so abgenommen wurden, weiss niemand hier so recht. es ist mittlerweile sehr schwer geworden, hier den roten faden zu behalten.

    @ Tapferelch - bevor du jetzt bezahlst, solltest du dich von einem fachanwalt beraten lassen. du schreibst sehr viel, kommst auch immer wieder mit neuen katastrophen und es ist verdammt schwierig, dem zu folgen. was du benötigst, ist eine intensive beratung und aufklärung vor ort.

    @ Rudolf Rakete - die bilder der fliesenqualität hier zeigen pfusch!
     
  7. #47 Baufuchs, 06.07.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hä???
    Natürlich legt ein GÜ in seiner Baubeschreibung ein Schalterprogramm als Standard fest.
    Natürlich aber auch, dass der GÜ bei den Fliesen zunächst nur eine Festlegung per m² Preis vornimmt. Die Fliesen selbst sucht der Bauherr aus.

    Erst das ergibt dann die gezeigte Kombination.

    Geschmackshüter muss der GÜ nicht sein.
     
  8. Lukas

    Lukas

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    Ich würde mich weniger auf passende oder unpassene Schalterprogramme stürzen, meine sogar, daß das nicht Stein des Anstoßes sein muß, sondern deren Montage "zwischen" den Fliesen, respektive das Drumrumfliesen.

    Gruß Lukas
     
  9. #49 Baufuchs, 06.07.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dass das Murks ist, ist zweifelsfrei.

    in #42 kam das so rüber, als sei der GÜ für nicht zu Fliesen passende Schalter verantwortlich.
     
  10. Lukas

    Lukas

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    Mir würde spontan kein passendes (alt-griechisch-römisches) Schalterprogramm einfallen.:o:D

    Gruß Lukas
     
  11. #51 Gast036816, 06.07.2012
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    Gast036816 Gast

    das fliesen und schalterprogramm optisch nicht zusammen passen, ist zweitrangig und das geschmackshüter-trächtige.

    die fliesen tragen dicker auf, die zierleiste springt deutlich vor, die wölbung vom schalterprogramm betont nochmals die schnittkanten der fliesen - das sieht auch danach aus, dass der eli fertig war, bevor der fliesör kam. technisch und bauablaufbedingt passt das schalterprogramm nicht zu den fliesen - aber optisch passt es ebenfalls nicht. vom gü kann man schon den richtigen ablauf oder das technisch richtige produkt erwarten. dass dieser gü kein geschmackshüter ist ...........
     
  12. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Da sollte sich durchaus etwas Harmonierendes finden lassen (ein passendes, wenngleich nicht aus der Antike stammend).

    Aber wie kommt man bei derartig grob vermurksten Fliesenarbeiten dazu, die Sache abzunehmen???
    Und die Ausrede ist ja wohl der Oberwitz.
    Zudem liegt neben den Verlegefehlern auch noch ein Planungsfehler vor, weil die Oberkante Schalterkombination auf die profilierte Bordüre der Fliesenfläche fällt.
     
  13. Lukas

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    Das geht doch ganz einfach: Ein überfordertes Bauherrenpaar wird von drei Profis in kürzester Zeit durchs ganze Haus geschliffen, wobei sich die Profis elegant vor die größten Böcke stellen und man sich für Kleinigkeiten oder Dinge, die den Leuten dennoch auffallen, viel Zeit nimmt, um hernach ganz flott zur Unterschrift zu drängen, nicht ohne ununterbrochen wortreich jeden Eid zu schwören, daß das doch alles Kleinigkeiten wären, die auch ohne Schriftform selbstverständlich gaaanz schnell behoben würden.
    Hauptsache der Wisch wird unterschrieben.:(

    Gruß Lukas
     
  14. #54 Tapferelch, 06.07.2012
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    Hallo an allen,

    in dem Abnahmeprotokoll wurden die Fliesenarbeiten als Mangel aufgelistet! ....und Vom BU unterschrieben.
    Wir mussten das Haus abnehmen, nehmlich wir mussten aus dem Miethaus raus (Kündigung schon 5 Monate verlängert wurde und Eigentümer wollte in 4 Wochen zurückziehen! Was hättet Ihr gemacht? Nicht abnehmen und eine andere Stadt ziehen, wei vor ort aktuell keine Große Wohnung vorhaden war....oder ohne Abnahme einziehen? Geht auch nicht.
    Mengel wurde protokolliert und BU kann entscheiden, ob er korrigieren lassen möchte oder uns entschädigt (dann korrigiert diese n mein Mann)
    Ihr habt recht...bei uns sind sehr viele Punkte, wo man nur den Kopf schütteln kann. Wenn ich alles aufzählen möchte, dann schläft Ihr beim lesen ein. Ich habe nur die wichtigsten rausgeholt...aber wenn Ihr euch über Schalterform etc. aufregt...
    Schalter passt nur in diesem Raum nicht, diese Raum passt ins Haus nicht...(gewollt) Die schalter werden von uns gewechselt.
    Wur wurden aber gar nicht gefragt welche schalter wir haben wollten....das haben wir auch bemengelt

    Wie konnte es alles passieren? So dass wir in Zietmangel ware und BU das überhaupt nicht interresiert hat. 2 Erwachsene mit jewels ein Job mit tgl über 10 Std Arbeit plus Wochenenddienste, 2 kleine Kinder....notwendigkeit des Verlassens des Miethauses zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Baustelle wurde oft wegen Mangel gestopp. Einige habe ich schon früher erwähnt. Die Mängel die noch übrig blieben...sind die kleinste Sachen....

    Anwalt ist zur Beratung vorprogrammiert....


    LG
    Tapferelch
     
  15. uban

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    Der Baufach-Anwalt bringt dir nicht viel, du wirst auch einen SV brauchen.
    Aber alleine schon den SV korrekt und zielgerichtet zu beauftragen brauchst du als Laie schon wieder einen anderen SV.

    Und vergiss nicht, ein fachfremder Richter hat keine Lust sich zeitaufwendig in einen komplizierten Sachverhalt einzuarbeiten. Er wird das an seinen Gerichts-SV delegieren der nur streng nach Aufgabenstellung arbeitet, je komplizierter der Fall desto höher das Risiko das man auch da daneben greift. Abgesehen davon davon ist auch die Rechtssprechung über die Jahre flexibel und nicht starr/absolutistisch.


    Bauen ist eines der wenigen echten Abenteuer im sonst (zum Glück) langweiligen Leben des westlichen Mittelstandes. :mega_lol:
     
  16. #56 Itzebitze, 06.07.2012
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    Das ist Pfusch hoch drei. Zum einen brauchst du hier nicht zwanghaft einen Nassschneider und zum anderen, muss er den Auftrag ja nicht annehmen, wenn er meint, das zur Ausführung benötigte Werkzeug nicht zu haben. Wenn er den Auftrag annimmt, muss er auch eine saubere Arbeit abliefern.
    Könnt' ich ja in Zukunft auch alles mit der Flex durchtrennen. Viel leichter zu transportieren als die riesigen Schneidbretter. Und wenn einer blöd frägt. "Sorry, kann nicht anders. Hab kein Schneidbrett". :mega_lol:
     
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