Absteckung in Eigenleistung

Diskutiere Absteckung in Eigenleistung im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Wenn er auf einen Fachmann besteht (siehe Vertrag!), dann bestell den Vermessungsingenieur und gut ist es. :28: Yep, das wäre praktisches...

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  1. THEO

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    Yep, das wäre praktisches Denken und die beste Lösung :biggthumpup:

    Der Herr Inschinör will aber nun mal die 600 € einsparen, sich mit seiner Baufirma anlegen, weil er ja Laie ist und den ihm aufgezwungenen sittenwidrigen Vertrag nachträglich ändern.

    Vielleicht kann er seine Baufirma schon vor Arbeitsbeginn auf Schadenersatz verknacken.... Eine lustige Baustelle mit einen "mit dem Kopf durch die Wand" Inschinör, der drei Silvester auf Akamie Vermessungsdingens stuckadiert hat :mega_lol:

    Na, wenn er sich da mal nicht vermessen hat. :p


    Übrigens, die Baufirma tut mit jetzt schon ein wenig leid :(
     
  2. #22 xLerate, 24.09.2010
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    Danke für den sachlichen Beitrag. :motz
     
  3. #23 xLerate, 24.09.2010
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    So habe ich es auch nicht gemeint. Vertragsklausel werden nicht unwirksam, weil man sich keine Gedanken macht, sondern weil Dinge formuliert sind, die eine Seite benachteiligen aber für den Laien schwer nachprüfbar sind.
    Wir haben es hier mit einem BGB-Werkvertrag zu tun: "Das Leitbild des BGB-Werkvertrages geht davon aus, dass der Besteller Laie ist, der sich auf die Äußerung seiner Wünsche beschränkt und sowohl die Planung als auch die Ausführung des Werkes in der Hand des Unternehmers liegen." [Zitat aus Iurratio Ausgabe 01/2009, Aufsatz "Der Bauvertrag" von Andre Stoffer]

    Aber ich bin kein Jurist. Deshalb beende ich die Diskussion hier. Es ist ja auch alles gesagt.

    Gruß
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Wenn ich als Laie einen Vertrag nicht verstehe, dann steht es mir frei jemanden zu befragen der sich mit so etwas auskennt.

    Wo kämen wir denn hin wenn jeder blind irgendwelche Verträge unterschreibt, und sobald ihm etwas nicht passt, zieht er sich auf seinen Laienstatus zurück und argumentiert mit sittenwidrig.

    Nur weil eine Klausel für einen Laien schwer verständlich ist, muss sie noch lange nicht sittenwidrig sein.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #25 Thomas Traut, 24.09.2010
    Thomas Traut

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    Wer das nicht versteht, kann auch kein Nivelliergerät bedienen.
     
  6. #26 Baufuchs, 24.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @xLerate

    Du solltest keine Zitate aus dem Zusammenhang reissen. Das Zitat bezieht sich auf einen Vertrag, dessen Grundlage eine sog. "funktionale Baubeschreibung" ist.


    Bei deinem Vertrag gibt es jedoch eine detaillierte Baubeschreibung.

    Lies das Ganze also unter diesem Gesichtspunkt noch einmal neu.
     
Thema: Absteckung in Eigenleistung
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