Absturzsicherung bei Höhenverlauf (teilweise über 1,00m)

Diskutiere Absturzsicherung bei Höhenverlauf (teilweise über 1,00m) im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Das bestreitet ja auch keiner, aber darum geht es hier doch gar nicht....ich weiss nicht wie ich dir das jetzt noch klarer machen könnte. 1....

  1. #21 simon84, 14.04.2020
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    1. Hecke ist keine Absturzsicherung
    2. Ab 101cm muss gesichert werden

    Wie hoch ist die absturzhöhe wenn du an den betroffenen Stellen 5 cm Erde auf einen Meter abträgst ?
     
  2. Effe

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    Werde sowieso mit ihm reden, da ich hier aber mit ziemlich knauserigen Miteigentümern gestraft bin (besonders bei dem EG-Eigentümer, der diese andere Wohnung vermietet), wollte ich die Lage erstmal klären. Der wird nämlich nichts machen wollen, egal obs um Sicherheit geht...selbst wenns nur 50€ kosten würde. Da gab es schon klarere Sachen und wirklich wichtige und nützliche Dinge, die einfach abgeschmettert wurden, weil die lieber das Risiko eingehen als nur 1€ zu investieren.
     
  3. #23 simon84, 14.04.2020
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    es wird dir aber sicher niemand verweigern auf eigene Kosten auf dem zu deiner Wohnung/Haus gehörigen sondereigentum bzw sondernutzungsrecht einen Zaun anzubringen wenn du das als TOP in der nächsten WEG Versammlung vorschlägst
     
  4. Effe

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    Sorry unsere Beiträge haben sich überschnitten. Meine Antwort hat sich auf die vom Vordermann bezogen, aber ich habe zuerst nicht zitiert, aber leider langsamer als du gepostet.

    Absturzhöhe lässt sich nicht ändern durch Erdabtrag oder ähnliches...ausser L-Steine absägen, denn die L-Steine liegen direkt am tiefer liegenden öffentlichen Gehweg (gepflastert).
     
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  5. #25 Fred Astair, 14.04.2020
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    Versuchs einfach.
    Du bist doch der, der dauernd die Versicherung ins Feld führt, nicht ich.
     
  6. Effe

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    Das wäre mit normal denkenden Menschen anzunehmen, aber hier ist (leider) alles möglich. Was schon alles abgelehnt wurde (nicht nur von mir), da kann ich nur den Kopf schütteln. Deshalb versuche ich ja irgendwie herauszufinden, ob ich die anderen Eigentümer dazu "verpflichten" kann einen Zaun zu erstellen. Das hätte erstens den Vorteil, dass ich nicht vom guten Willen mancher abhängig bin und zweitens, dass ich den Zaun nicht selbst zahlen müsste.
     
  7. #27 simon84, 14.04.2020
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    handelt es sich denn bei dem Weg um Gemeinschaftseigentum oder um ein sondereigentum bzw sondernutzungsrecht was deiner Einheit zugeordnet ist ?
     
  8. #28 Fred Astair, 14.04.2020
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    Du kommst mir langsam wie der berühmte Geisterfahrer vor, der sich über die anderen Geisterfahrer, die ihm entgegenkommen, aufregt.
     
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  9. #29 Fabian Weber, 14.04.2020
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    Was sagt denn der WEG-Verwalter dazu? Der ist doch Dein Ansprechpartner Nr.1. Der kennt doch die Regelung ganz genau. Und bei solchen Sachen wird ja auch nicht abgestimmt. Beim Brandschutz kann man ja auch nicht abstimmen, dass man den jetzt gerade mal eben nicht einhalten will.
     
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    Was meinst du mit "Weg"? Den öffentlichen Gehweg, der direkt an die L-Steine grenzt? Oder meinst du den Garten, der zu meiner Einheit gehört? Der Garten ist natürlich Gemeinschaftseigentum, aber mit Sondernutzungsrecht für meine Wohnung. Das selbe gilt auch für den anderen Eigentümer mit der EG Wohnung.
     
  11. #31 Fabian Weber, 14.04.2020
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    Simon meinte, dass Du den Garten vielleicht 5cm abträgst und unter 1m zu kommen.

    Reicht ja kurz vor der Kante.
     
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    Merkst du, dass du der einzige bist, der hier weder etwas sinnvolles beiträgt, noch das Problem versteht? Du störst einfach nur die Konversation.


    Es hört sich jetzt fast schon absurd an, aber der Verwalter ist brutal unnütz...dem ist alles egal und kümmert sich um nichts. Selbst wenn die Heizung ausfällt oder so, muss man alles selbst machen, aber das ist ne andere Geschichte. Sagen wir einfach der Verwalter ist nicht hilfreich hierbei....ausser ich kann eine 100% gesicherte Regelung vorlegen, die ihn zum Handeln zwingt. Fachwissen hat er leider nicht.
     
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    Zählt nicht die Kante der L-Steine? Weil wenn ich jetzt 5 oder 10cm vom Garten abtrage, kann man ja trotzdem auf die L-Stein-Kante drauf und herunterfallen. Ich würde mal sagen die Fallhöhe wir von dort aus berechnet, denn das ist die Kante von der man fällt, egal wie tief der Garten ist (ausser man gräbt so viel ab, dass der L-Stein den Zaun darstellt).
     
  14. #34 Fabian Weber, 14.04.2020
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    Nein dafür ist der L-Stein zu schmal als dass dieser als Auftritt gilt.
     
  15. #35 Fabian Weber, 14.04.2020
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    Verwaltung wechseln!!!
     
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    Ok, das weiss ich jetzt nicht....aber falle ich nicht trotzdem von der Höhe die der L-Stein darstellt? Angenommen ich stolpere über den L-Stein und falle auf den tieferen Gehweg, dann falle ich ja nicht aus der Höhe des Gartens, sondern von der Höhe des L-Steins. Sonst würde ich ja nicht fallen!?


    Gerne, will die Eigentümergemeinschaft aber genauso nicht....interessiert niemand. Ich sag dir, das ist übel, aber was soll man machen. Deshalb kann ich bezüglich Sicherheit nicht auf die Vernunft der Miteigentümer hoffen.
     
  17. #37 simon84, 14.04.2020
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    wenn es um die Absicherung vom Weg an „deinem“ Gartenteil mit sondernutzungsrecht geht musst du vermutlich sowieso selber zahlen
     
  18. #38 Fabian Weber, 14.04.2020
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    Da wir eigentlich nur Rechte haben und im Prinzip keine Pflichten (nicht einmal zur Pflege oder Zahlung des Wassers am Aussenwasserhahn oder sonstiges....auch wenn wir das momentan machen), würde ich sagen es ist trotzdem von allen zu bezahlen. Aber sicher bin ich mir da nicht, wie das zu werten ist.
     
  20. #40 simon84, 14.04.2020
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    dazu musst du die Teilungserklärung genau lesen und verstehen, ggf. einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

    Ich bin mir nicht sicher woher du entnimmst dass du keine Pflichten hast.

    sondernutzungsrecht oder sondereigentum bedeutet du bist alleine dafür verantwortlich, wenn nichts weiter dabei steht. Der exakte Wortlaut der teilungserklärung ist dabei relevant
     
Thema: Absturzsicherung bei Höhenverlauf (teilweise über 1,00m)
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