amtlicher Lageplan falsch

Diskutiere amtlicher Lageplan falsch im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo, im Mai war der Vermesser auf dem Grundstück und hat vermessen. Diese Daten gingen dann zum Architketen, die Pläne dann über die...

  1. #1 Steff N, 05.09.2024
    Steff N

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    Hallo,

    im Mai war der Vermesser auf dem Grundstück und hat vermessen. Diese Daten gingen dann zum Architketen, die Pläne dann über die Hausbaufirma zu mir.
    Diese reichte ich dann beim Bauamt ein.
    Einen Tag vor der mündlichen Zusage die Genehmigung am nächsten Tag zu erhalten, teilte mir das Bauamt mit, dass alle Höhen falsch sind. Eine Genehmigung daher nicht erteilt werden kann.

    Ich habe dann die Baufirma kontaktiert. Der Vermessen war am nächsten Tag gleich auf dem Grundstück und hat neu vermessen. Seither warte ich bzw. das Bauamt auf richtige Unterlagen.

    Wer ist nun Schuld an dem Dilemma? Klar, Vermesser da geschlafen und flasche Werte geliefert! Aber muss der Architekt und die Baufirma auch nochmal prüfen?
     
  2. Dimeto

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    Das ist unmöglich ;).
    Das kommt darauf an, was falsch gemacht wurde.
     
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  3. #3 Steff N, 06.09.2024
    Steff N

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    Mein OKG, OKRFB ect. waren mit 140 angegeben, beim Nachbarn sind es um die 100 also angeblich 40 m Differenz, obwohl das Gelände eben ist. Man hat ein falsches Messsystem zu Grunde gelegt wurde mir erklärt.
     
  4. Dimeto

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    Wenn ich mal von dem Unmöglichen ausgehe und der Vermesser hat nachweislich ein falsches Höhenbezugssystem benutzt (40m deuten auf ellipsoidische GPS-Höhen hin) und der Architekt hat nicht gerade in unmittelbarer Nachbarschaft weitere Projekte, gibt es kaum eine Chance, den Fehler zu bemerken.

    Allerdings wäre das kein Dilemma, denn Du musst Dich nicht zwischen zwei auswegslos erscheinenden Möglichkeiten entscheiden. Schlimmstefalls müssen alle Bauvorlagen, die Höhenangaben enthalten, überarbeitet werden. Bei einer kooperativen Behörde sollte eine entsprechende Erklärung des Vermessungsbüros ausreichen. Das kommt aber darauf an, was alles von den absoluten Höhen abhängt (Schneelast, Kanalanschluss, BPlan, ...).
     
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  5. Mok

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    Genau das ist mir mal beim Einmessen von Bohrpunkten passiert, da ich leider kein Vermesser und damit fehlbar bin. Lässt sich aber ohne erneute Vermessung in DHHN2016 überführen.

    Aber hätte das nicht bei der Entwässerungsplanung auffallen müssen? Die Höhenangaben des bestehenden Kanalnetzes liegen doch vor.
     
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  6. #6 Holzhaus61, 06.09.2024
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    Allein schon seitens der Behörde den Lageplan des amtlichen Vermessers dahingehend zu überprüfen, zeugt nicht gerade von einer kooperativen Behörde...
     
  7. SIL

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    ca 40 m Differenz, was erwartet dann der Antragsteller deiner Meinung nach - Baugenehmigung nach Motto passt scho , ursächlich auf einer aus welchen Gründen auch immer Fehlannahme der tatsächlichen Höhen , sind diese in allen Plänen enthalten bis hin ggf Firsthöhe, dies nun als unkooperativ darzustellen von Seitens des 'Prüfenden / Erteilenden' darzustellen entbehrt eines grundlegenden Missverständnis der Aufgabe einer Behörde , zum Positiven gibt es eine Ignorfunktion für solch sinnfreien Beitragsersteller.
     
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  8. #8 Holzhaus61, 06.09.2024
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    Wenn es denn 40 m (!!) Differenz sind: 1. wie kommt man darauf ? Frage unbeantwortet. 2. wurde sowas früher in einem Telefonat erledigt. Im allerschlimmsten Fall hat der SB das per grün korrigiert.

    So etwas ist eine Sache von 5 Minuten wenn man will. Aber in unserem Behördenirrsinnsalltag offensichtlich nicht mehr gewünscht.

    Stattdessen kann man den Bauantrag jetzt erst mal wieder genüsslich bei Seite legen. Der Gelackmeierte ist der Bauherr.
     
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  9. #9 VollNormal, 06.09.2024
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    Auf welche Werte?

    Die Sachbearbeiterin kann erstmal nur erkennen, dass die Höhenangaben offensichtlich falsch sind. Da bleibt ihr nichts anderes übrig, als den Antrag zurückzuweisen.
     
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  10. #10 VollNormal, 06.09.2024
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    Eine Hausanschlussleitung mit einem Gefälle von mehreren hundert Prozent hätte in der Tat stutzig machen müssen ...
     
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    Wann war denn dieses "Seither" ? - wenn der Vermesser den Fehler korrigiert hat, sollte die Umarbeitung der Antragsunterlagen für den Architekten doch auch nur ein Stapel von Mausklicken sein. Dann soll der sich mal beeilen. Oder darf er das nicht, weil erst noch irgendwer die Mehrkostenschuldfrage klären will ?
    Der Antragsteller muß nachweisen, daß sein Bauvorhaben vorschriftenkonform ist. Auf eine bloße Unschuldsvermutung hin kann ein Bauantrag nicht genehmigt werden. Bosheit der Behörde sehe ich da keine im Spiel. Wenn ein Fehler so laut schreit, daß der Aktendeckel wegfliegt, muß der Sachbearbeiter auf dem Boden des Rechts bleiben. Eine wirklich unkooperative Behörde hätte nicht mitgeteilt, daß die Genehmigung nicht erteilt werden kann, sondern den Antrag abschlägig beschieden. So wie ich es lese, wartet man dort nun ebenso wie der TE selbst. Wenn ich die technische Problematik recht verstehe, ist hier nicht schlicht linear ein falsches Normalnull herangezogen worden, sondern die Meßweise eine andere. Daher die neue Vermessung, die aber nicht in der Zukunft notwendig, sondern bereits erledigt ist. Also hängt die Korrektur im Postweg zwischen Architekt und Bauamt.
     
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  12. #12 simon84, 06.09.2024
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