Angebot incl. LV gegen Gebühr von GU?

Diskutiere Angebot incl. LV gegen Gebühr von GU? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Forum, kann mir einer sagen ob der GU für sein Angebot (LV) eine Gebühr verlangen darf? Haben wir erhalten nachdem wir Ihm abgesagt...

  1. Tobi

    Tobi

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    Hallo Forum,

    kann mir einer sagen ob der GU für sein Angebot (LV) eine Gebühr verlangen darf? Haben wir erhalten nachdem wir Ihm abgesagt haben. Baukosten 210000,- seine Rechnung über 928,- pro DHH. Diese wurde von Ihm in Gesprächen und Schriftverkehr auch nie erwähnt und wir haben natürlich auch nie gefragt.
    Danke für Eure Hilfe.

    Gruss tobi
     
  2. haera

    haera Gast

    der spinnt

    :irre ich habs etwas derb formuliert, aber treffend - kann er natürlich nicht und ich würde auch gar nicht mit ihm darüber diskutieren
     
  3. #3 Glasauge, 24.09.2003
    Glasauge

    Glasauge Gast

    hmmm

    Ich kann ja nachvollziehen, daß sowas für Bauherren unzumutbar ist. Aber was ist mit selbständigen Handwerksmeister?

    Ist es denn in Ordnung, daß man 100 Angebote erstellen muß, und zwar kostenlos? Und davon bekommt man dann sagen wir mal nur drei Aufträge?

    Als ich letzte Woche mein Auto reparieren lassen wollte, gab es auch keinen kostenlosen Kostenvoranschlag. Die wollten 50 Euro pauschal haben. Bei Auftrag wird das dann verrechnet.

    Fände ich gegenüber den Kleinbetrieben nur fair. Aber ist es auch erlaubt? Wenn ja, sollten wir wohl mal unsere Innungen und Handwerkskammern etwas aufstacheln.
     
  4. barni

    barni Gast

    --->

    glasauge red doch keinen schmarn!! :irre :irre
    das wär ja dann überall so..
    also ich würde mit dem auch gar nicht mehr reden, ich bin mir sicher, dass er von 5 Angboten die er bezahlt haben will 2 bezahlt bekommt, weil sich die Bauherrn nichts sagen draun...
    tolle masche...so kommt man auch über die runden
     
  5. haera

    haera Gast

    Ein Blick ins Gesetz beseitigt manchen Zweifel ... § 632 Abs. 3 BGB. :deal
     
  6. #6 Laus Koppp, 24.09.2003
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    Laus Koppp

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    kommt drauf an...

    hallo
    klar, halte ich absolut für zumutbar, dass der handwerksmeister nichts dafür bekommt, wenn ich ihm ein lv zustelle.
    schließlich zwinge ich ihn ja auch nicht ein angebot abzugeben.
    dann packt er es halt in die ablage "M" und gut ist.
    der josef thalhammer hat hier allerdings irgendwo einen so herrlichen thread wo er sein lv auf eine (nennen wir es mal) skizze präsentiert. bei solchen geschichten komme ich über die praxis der unentgeltlichen angebotserstellung allerdings schon manchmal ins grübeln. da wäre es vielleicht sogar angebracht; und in der summe hätte der jeweilige bauherr dann vielleicht von dem geld ein "qualifiziertes" leistungsverzeichnis von einem planer bekommen und könnte dann am ende sogar wirklich vergleichen.
    oder wie war das noch mit den äpfeln und den birnen.
    L.K.
    p.s.: noch als zusatzgedanke; wie wäre es denn wenn wir als planer für ein honorarangebot auch noch eine kleine unkostenpauschale verlangen würden.
    da muss ich schließlich auch ein bisschen was kalkulieren, und dann noch die sekretärin die es tippt, verpackungsmaterial, porto
    :think
     
  7. #7 Glasauge, 24.09.2003
    Glasauge

    Glasauge Gast

    Halt! Stop!

    Habe ich mich so falsch ausgedrückt? Ich freue mich doch, wenn ich ein fertiges LV ausfüllen kann. Naja, wenn mal ein durchdachtes dabei ist. Das meiste ist leider Schrott.

    Ich bin KEIN GU! Selbständiger Handwerksmeister mit 7 Leuten, also doch keine Riesenfirma!

    Ich meinte doch LV ERSTELLEN! Also Anfrage eines Bauherren, mach mir das mal fertig. Da muß mindestens einer rausfahren und Aufmaß nehmen. Dann kostet es Zeit, den Bauherren zu beraten. Im Handwerk gibt es ja immer mehrere Möglichkeiten.

    Das das LV erstellen, kostet auch Zeit. Und was passiert? Die gehen mit dem LV, Preise natürlich geschwärzt, durch die Lande.

    Den Auftrag bekommt dann eine Kollege, der nur mit dem Hintern auf dem Stuhl sitzt, und keine Zeit investiert hat. Ist das fair?

    An Haera: ich habe kein Gesetzbuch hier, nur VOB.
     
  8. Lebski

    Lebski Gast

    Die Lösung ist einfach: So schreiben und formuliern, dass es zwar Rechtssicher ist (soweit möglich), aber der Wettbewrb nix damit anfangen kann. Dient zur Vermeidung, dass man für den AG ein LV erstellt.
    Ansonstenen abwägen. Das ist Unternehmerrisko: Mach ich mir die Arbeit?
    Ich geb aber zu: Mir wärs anders auch lieber.
     
  9. haera

    haera Gast

    @glasauge

    alle Gesetze gibts im Internet - über meine Website verlkinkt oder bei Google BGB eingeben ....

    Auch das BGB ist wichtig .... und da steht hat drin, daß eine Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten ist
     
  10. berndk

    berndk

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    wie geht das, so formulieren, dass der Wetbewerber nichts damit anfangen kann? Dann wird doch der Laie schon gar nichts damit anfangen können?
     
  11. Bruno

    Bruno

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    Legt man die VOB A als Verkehrssitte zugrunde, sollen Bieter ihr Angebot "ohne umfangreiche Vorarbeiten" erstellen können. Preise umsonst zu nennen ist ok und kann erwartet werden, aber Mengen ermitteln und Vorplanungen erstellen nicht.

    Es kann also nicht sein, dass der Anfragende mit 1 Blatt A4 an Infos kommt und ein 30-seitiges Angebot mit detaillierter Mengenermittlung und 100 Einheitspreisen zurückverlangt. Das ist normalerweise Architektenarbeit der Leistungsphase 6. Schon aus volkswirtschaftlichen Gründen sollte diese Arbeit nur einmal gemacht werden und nicht von 10 Bietern parallel. Die Mehrkosten zahlen im Endeffekt alle Bauwilligen. Wer als Firma eine solche umfangreiche Vorarbeit leistet, ist der Dumme. Die Vorarbeit ist ein gemachtes Nest für Mitbewerber, die in das geschwärzte LV nur noch ihre Preise einsetzen müssen.

    Man kann es deshalb keinem Fertiganbieter übelnehmen, wenn er auf eine Minimalanfrage mit einer Standardlösung, einer Standardpreisliste und einer minimalistischen Standardbeschreibung aus der Schublade oder mit einem Pauschalangebot "1 Stück Bauleistung gemäß Ihren Vorgaben zum Gesamtpreis von ..." antwortet.

    Der Anfragende kann schon was damit anfangen, er wollte ja einen Preis. Der Mitbewerber kann nichts damit anfangen, er fängt genauso bei Adam und Eva mit der Mengenermittlung und Leistungsbeschreibung an.

    Nebenbei: Angebote auf der Basis eines professionell erstellten Leistungsverzeichnisses sind viel besser vergleichbar. Angebote ohne diese Vorgaben, seien sie auch noch so umfangreich, lassen sich nicht exakt vergleichen.
     
  12. Lebski

    Lebski Gast

    Bei Angeboten für Baufirmen klappt das sehr gut. Für Privat gehts auch, und ja, der Laie kanns dann auch nicht richtig verstehen.
    So nach dem Motto: Das Haus kostet X €, und das ist enthalten....

    Machen Bauträger doch Tag für Tag, oder?
     
  13. Tobi

    Tobi

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    Danke!!!

    Ich danke Euch allen für die schnelle Hilfe.

    Gruß Tobi
     
  14. berndk

    berndk

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    ok, lebski und bauworsch, wenn das so gemeint war, 1 Stück Haus, dann ist es natürlich klar.

    Lebski hat vorher aber was anderes geschrieben, nämlich, ein LV "So schreiben und formuliern, dass es zwar Rechtssicher ist (soweit möglich), aber der Wettbewrb nix damit anfangen kann."
    Darauf bezog sich auch meine Frage.
     
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