Anspruch auf Unterlagen ???

Diskutiere Anspruch auf Unterlagen ??? im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo alle Ich hatte vor einigen tagen die Schlüsselübergabe unserer Doppelhaushälfte. Im Großen bin ich mit der Baufirma sehr zufrieden was...

  1. Inka

    Inka Gast

    Hallo alle

    Ich hatte vor einigen tagen die Schlüsselübergabe unserer Doppelhaushälfte.
    Im Großen bin ich mit der Baufirma sehr zufrieden was mich aber ins grübeln bringt, ist die Tatsache das ich keine Unterlagen für das Haus bekomme.
    Bei der Nachfrage, ob ich Unterlagen über die Statik und Energiepass (oder wie man das auch nennt...) bekam ich die Antwort das ich das alles nicht bekomme nicht, weil man etwas zu verbergen hat, sondern, weil ich ein Rundumsorglospaket gekauft habe.
    ich würde gerne wissen, ob mir Unterlagen zustehen, wenn ja ob ich dafür etwas bezahlen müsste wegen dem entstehendem Aufwand.

    vielen dank im vorraus

    Frank
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Welche Art von Vertrag haben Sie?

    Ein Haus vom Generalunternehmer auf Ihrem Grundstück?

    Ein Bauträger, der ein Grundstück hat, welches er mit einem Haus nach Ihren Wünschen bebaut?

    Oder ein schon geplantes Haus mit Grundstück gekauft?

    Das alles sind rechtlich imense Unterschiede. War ein Architekt beteiligt? Wenn ja wie? Von wem Beauftragt?


    Übrigens, ich würde an Ihrer Stelle nicht grübeln. Ich würde in Panik verfallen.
     
  3. Inka

    Inka Gast

    naja.....
    Anstatt in Panik zu verfallen lasse ich lieber mal die Kirche im Dorf.
    Bin mit dem Haus sehr zufrieden würde nur gerne wissen, ob ich ein Recht auf die Unterlagen habe oder nicht.
    Das Haus wurde als geplant mit Grundstück gekauft.

    Mit freundlichen grüßen
    frank
     
  4. Ebel

    Ebel

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    Wenn beispielsweise in 20 Jahren Änderungen am Haus gemacht werden sollen oder bei Reperaturen ein Aufbau bekannt sein muß, brauchen Sie Unterlagen. Früher waren überall die Bauunterlagen beim Bauamt für die Ewigkeit gelagert. In einer Stadt sollen (sollten?) wegen Platz die Unterlagen vernichtet werden. Der Verband der Hausbesitzer (?) gibt den Wert der zu vernichtenden Unterlagen mit 20 % des Hauswertes an - und auf 20 % des Hauswertes sollen Sie verzichten?

    Sie können sich vom Bauamt Kopien der Unterlagen holen (rufen Sie mal dort an) - aber das wird teuer. Drohen Sie dem AN an, sich dort die Unterlagen kopieren zu lassen und ihm die Kosten in Rechnung zu stellen - wenn Sie noch nicht alles bezahlt haben. Freiwillig wird er wahrscheinlich weder Geld noch Unterlagen rausrücken.

    Es dürfte ein Rechtsanspruch auf die Unterlagen geben. Zumindest gilt jeder Kochtopf als mangelhaft, wenn keine Unterlagen dabei sind.
     
  5. PeMu

    PeMu

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    ... Sie können sich vom Bauamt Kopien der Unterlagen holen (rufen Sie mal dort an) - aber das wird teuer.

    Nun, das ist ganz günstig, denn da gibt es in der Regel bei EFH's nix mehr zu holen. Durch die Verschlankung der Verwaltung entfällt die Einreichung der Statik und der Wärmeschutz sowieso (wenige Ausnahmefälle mit vollständigem Baugenehmigungsverfahren usw.). Und Werkpläne (falls welche erstellt wurden) verwahrt das Baurechtsamt nie, da es diese nicht erhält.

    Die meisten Bauherren sind sich nicht bewußt, wie wertvoll die Unterlagen in späteren Jahren sind - bauliche Änderungen, Reparaturen. Und sonst hat diese keiner mehr.

    -> Ein Satz Unterlagen gehört zum Haus. Sind Sie Bauherr, gehört ein Satz Unterlagen sowieso Ihnen.
     
  6. #6 Arne (Bauherr), 11.06.2004
    Arne (Bauherr)

    Arne (Bauherr) Gast

    Bei uns hatte der GÜ (Werkvertrag) nach mehrmaligem Nachfragen die Ausführungspläne einschließlich Statik und WSN übergeben. Meine Argumentationslinie war damals, dass ich als Ingenieur persönliches fachliches Interesse habe (ist tatsächlich so :) ) und natürlich für Dokuzwecke.

    Außerdem denke ich, dass man die Planungen und die Pläne ja mitbezahlt hat (auch wenn das Standard-Reihenhaus zig mal gebaut wurde) und warum sollte man sie dann nicht bekommen dürfen?

    Viele Grüße
    Arne
     
  7. #7 Gast888, 17.06.2004
    Gast888

    Gast888 Gast

    @ Lebski:
    Macht es denn einen Unterschied, von wem das Grundstück war? Würde die Tatsache, dass Grundstück war vom Beauftrager und der Bauträger hat sein Haus drauf gesetzt, den Anspruch auf die Unterlagen (Statik, Energiepass, Fachunternehmerbescheinigung) weiter untermauern oder würde dieser Umstand den Anspruch abschwächen?
     
  8. Lebski

    Lebski Gast

    Man kann es verschieden Deuten. Es geht in die Rechtsberatung hinein.

    Bei eigenem Grundstück, könnten Sie selbst (oder Dritte = Architekt) Plän, Bauantrag usw, oder Teile davon erstellt haben.

    Ein BT, welcher auch das Grundstück verkauft, muß eigentlich als Architekt tätig sein. Wie kommt sonst das Haus auf das Grundstück?

    Ein Architekt muss nach Erstellung der Pläne, diese an den BH übergeben. (Ok, nach Bezahlung)

    Somit macht es einen Unterschied, zumindest in der Beweisführung.

    Ich darf aber rechtlich nicht Beraten, dass ist nur eine persönliche Einschätzung, fragen Sie Ihren RA dazu.
     
  9. WA

    WA Gast

    Ein Bautrräger, der auf eigenem Grundstück baut, ist selbst der Bauherr.
    Der Kunde ist lediglich der Käufer.

    Gruß
    WA
     
  10. #10 Gast888, 28.07.2004
    Gast888

    Gast888 Gast

    @INKA

    Und, wie ist es ausgegangen? Sind denn alle Unterlagen gekommen? Welche ja, welche nein?
     
Thema:

Anspruch auf Unterlagen ???

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