Antraf auf Bebauungsplanänderung nur als Eigentümer?

Diskutiere Antraf auf Bebauungsplanänderung nur als Eigentümer? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, mich würde interessieren, ob ich Eigentümer des Baugrundstücks sein muss, um einen Antrag für die Änderung des Bebauungsplan zu...

  1. #1 schafma, 27.11.2011
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    Hallo zusammen,

    mich würde interessieren, ob ich Eigentümer des Baugrundstücks sein muss, um einen Antrag für die Änderung des Bebauungsplan zu stellen?

    Unsere Situation ist wie folgt. Die Stadtverwaltung hat uns ein Baugrundstück in einem großen Neubaugebiet versprochen. Die Vergabe ist aber noch nicht angestoßen. Der Stadtverwaltung haben wir schon signalisiert, dass wir eine B-Plan Änderung beantragen werden, da unser Bauvorhaben mit dem aktuellen B-Plan nicht zu realisieren ist.

    Dürfen wir den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt stellen oder müssen wir warten bis wir Eigentümer sind? Im Moment ist die Stadt Eigentümer.

    Vielen Dank für alle Antworten.

    Grüße

    Marcel
     
  2. #2 ralf9000, 28.11.2011
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    Wollt Ihr wirklich
    a.) eine Änderung des Bebauungsplans
    oder
    b.) eine Ausnahme vom Bebauungsplan
    beantragen? Ersteres wird schwierig und langwierig, zweites ist einfacher, insbesondere weil die Gemeinde meist zustimmen muss und sie hier gleichzeitig der Verkäufer ist.
     
  3. #3 sledgehammer, 28.11.2011
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    deine Chancen so einen Antrag genehmigt zu kommen tendieren gegen 0.
    suche dir lieber ein Grundstück das nicht B-Plan gebunden ist.
    Wir haben das schon durch, selbst an so kleinen Dingen wie Dachneigung und Dachfarbe scheitert es...und auch eine Ablehnung kostet Geld !

    und dann denke doch mal an die anderen Bauherren, die wollen dann auch das eine oder andere ändern und somit wäre der B-Plan dann ad absurdum geführt, so ein Plan hat ja auch einen "Sinn" wenn auch nicht immer nachvollziehbar.
     
  4. #4 Der Bauberater, 28.11.2011
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    Wenn Du die Änderung bezahlst, dann musst Du weder Eigentümer noch sonst was sein.

    Aber wenn der B-Plan geändert wird, kann sein, dass Du das Grundstück doh nicht bekommst. Versprechen gibt es heutzutage nur noch schriftlich :deal
     
  5. #5 Baufuchs, 28.11.2011
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    Erst mal klären, ob für überhaupt eine B.-Planänderung nötig ist.

    Je nach dem, welche Vorgaben nicht eingehalten werden sollen, reicht u.U. auch ein Abweichungsantrag (Befreiung von Festsetzungen des B.-Plans).

    PS:
    Wenn hier die Stadt ein Grundstück zu vergeben hat und der Interessent zeigt an, dass er eine B.-Planänderung will, löst die Stadt das Problem ganz einfach:

    Das Grundstück wird an einen anderen Interessenten vergeben.
     
  6. #6 ManfredH, 28.11.2011
    ManfredH

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    Hallo ralf9000. kannst du mir das bitte mal genauer erklären? Warum muss die Gemeinde das?
     
  7. #7 ralf9000, 28.11.2011
    ralf9000

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    Stand in der zweiten Hälfte des Satzes, die beim Zitieren verschwunden ist:
    Das "meistens muss" bezieht sich darauf, dass das Bauamt die Zustimmung zur Bebauungsplanänderung bei der Gemeinde, als Auftraggeber und "Eigentümer" des Bebauungsplan, meist erfragen muss. Die Gemeinde kann noch immer Ja oder Nein sagen, und das Bauamt kann auch immer noch die Gemeinde überstimmen (relativ selten).

    Aus Erfahrung mit unserem Grundstück heraus, kann ich exakt das berichten und unser Anwalt und Architekt hatten uns im Verlauf mehrmals bestätigt, dass es das normale Vorgehen ist: Grundstück gehörte der Gemeinde, drei Jahre lang nicht verkaufbar wegen extremer Hanglage. Wir wollten es kaufen, aber nur unter Ausnahme, dass wir bei der Vollgeschoßigkeit eins mehr machen dürfen. Die untere Bauaufsichtsbehörde hat beim Bauantrag die Gemeinde beteiligt, Bürgermeister hat zugestimmt. Nach Aussage des Bauamtes, das Standardvorgehen. Bis zur Baugenehmigung war vertraglich mit der Gemeinde die Reservierung und der Preis vereinbart. Zu den Gebüren und dem Risiko, es waren gerade mal 1000 Euro, das war es uns für diese tolle Hanglage wert.
     
  8. #8 schafma, 28.11.2011
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    Leider hat und die Stadtverwaltung schon signalisiert, dass es mit einer Befreiung nicht getan ist. Der B-Plan muss dafür geändert werden.

    Gibt es Gesetzestext, aus dem ersichtlich ist, dass man nicht Eigentümer des Grundstücks sein muss?
     
  9. #9 Thomas B, 28.11.2011
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    Bitte mal erläutern um was es sich handelt. Eine B-Plan-Änderung ist eigentlich die absoulte Ausnahme....wozu das?

    Normal beantragt meine Befreiung von den Festsezungen des Bebauungsplanes. Es können durchaus auch mehrere Punkte sein.

    Ich habe es vor einiger Zeit erlebt, daß ein Bauherr (nicht meiner!) in einem Neubaugebiet ein paar Befreiungen haben wollte. Sagte ich ein paar? Nun...es waren derer 17! Unnötig zu erwähnen, daß er nicht alle, doch aber einige genehmigt bekommen hat.

    Das ist i.d.R. eine Ermessenssache der zust. Behörde. Ungern wird so was gemacht, wenn es sich um ein neu erschlossenes gebiet handelt und man einer der ersten ist. Das schafft dann Präzdenzfälle und dann wollen alle Befreiungen.

    Gerade vor einer Woche bei uns: Bauherr von mir bekam Befreiung für abweichende Dachneigung, Geschoßigkeit, Kniestockhöhe und Baufenster! War kein Problem, da letztes freies Grundstück in einem Baugebiet.

    Also....bitte mal erläutern was vom B-Plan abweicht...sonst wird's ein heiteres Raten....

    Thomas
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 28.11.2011
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    @ Thomas

    Ist zwar nett, aber im Grunde egal.

    Wenn die Gemeinde sagt: Nur mit Änderung - dann ist das so.

    Änderung kann mWn jeder beantragen. Aber:
    1) Langwieriges Verfahren. Besteht in 3, 4, 5 Jahren noch Interesse an dem BV?
    2) Teures Verfahren mit ungewissem Ausgang. Lohnt es sich wirtschaftlich?
    3) Je nach dem, was dort geplant ist, kann dann das Grundstück auch für andere attraktiv werden.
    Also Vorkaufsrecht unter entsprechenden Bedingungen o.ä. ausmachen (Notar/Anwalt fragen).
    4) Können sich aus den Änderungen auch Ausgleichsmaßnahmen ergeben = weitere Kosten!!!
     
  11. #11 schafma, 28.11.2011
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    Wir möchten in einem nagelneuen Baugebiet ein Grundstück kaufen. Direkt angrenzend in einem vollständig bebauten Baugebiet haben wir bereits ein weiteres Grundstück erworben. Nun soll auf das neue Grundstück ein neues Haus und auf bereits erworbene die Garage. Beides möchten wir mit einem geschlossenen Verbindungsgang oberirdisch verbinden.
    Beim neuen Grundstück müssen wir hierzu 2.50m Grenzabstand überbauen und beim alten steht die Garage außerhalb vom Baufenster.
    Der Verbindungsgang soll ziemlich massiv werden, da er auch als Autounterstellplatz fungieren soll.
     
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