Anzahlung bei Fensterbestellung üblich?

Diskutiere Anzahlung bei Fensterbestellung üblich? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo, ich habe in der Suchfunktion nichts Passendes gefunden: Ich bin im Begriff, neue Fenster zu bestellen. Ein Angebot über ca. 8000 €...

  1. anglo

    anglo

    Dabei seit:
    13.06.2010
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sekretärin
    Ort:
    Wentorf
    Hallo,

    ich habe in der Suchfunktion nichts Passendes gefunden:

    Ich bin im Begriff, neue Fenster zu bestellen. Ein Angebot über ca. 8000 € werde ich annehmen.

    Der Berater fragte nun an, ob ich nach Annahme des überarbeiteten Angebots eine Anzahlung von 30% leisten könne, bzw. ob ich damit einverstanden sei, dass er das in Rechnung stelle.

    Es handelt sich um eine Fensterfirma aus Meckl.- Vorpommern (verarbeitet Schüco-Profile), die eine neue Niederlassung im Hamburger Randgebiet eröffnet hat Fre----),vorher Hamburg.

    Meine Frage ist nun, ist eine solche Anzahlung (auch in dieser Höhe) üblich?
    Ich kann das nicht beurteilen.

    MfG anglo
     
  2. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Da würde ich sagen: Gerne, wenn ich im Gegenzug ne Bürgschaft kriege!
    Mit Anzahlungen in de Täsch sind schon viele nie mehr gesehen worden...

    Die Rechtslage sagt eindeutig: Erst Ware, dann Geld.
     
  3. Martl

    Martl

    Dabei seit:
    21.09.2009
    Beiträge:
    182
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maschinenbauer
    Ort:
    Gelting
    Zusatz zu Julius:

    Ebenso lohnt es sich im gegenzug zu fragen was sich ob der geänderten Zahlunsmodalitäten am Preis machen lässt....
    Dein Lieferant muss ja nun weniger zwischenfinanzieren.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 15.07.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Anzahlungen sind absolut unüblich. So was mag bei Ein_Mann/Frau-Firmen fürs Material noch angehen, weil deren Kreditlinie oft für grössere Aufträge nicht ausreicht.
    Aber eine Firma, die sich eine Zweigstelle leisten kann, sollte ausreichend Kreditlinie haben.

    Ohne eine Bürgschaft ist das Geld im Insolvenzfalle auf nimmer Wiedersehen weg.

    Auch bitte mal nach den Einbaubedingungen fragen.
     
  5. anglo

    anglo

    Dabei seit:
    13.06.2010
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sekretärin
    Ort:
    Wentorf
    [/QUOTE]

    Vielen Dank für die schnellen Antworten. Mein Unbehagen war also wohl gerechtfertigt...
    Dass das unüblich ist, war für mich ein wichtiger Hinweis!

    Ich habeetwas verspätet einen Blick in die (dem Angebot beigefügte) VOB, Teil B geworfen und die Lieferbedingungen der Firma.
    Der Satz: "Es gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen", hat mich nicht weitergebracht.

    Was ist mit den "Einbaubedingungen" (s.o.) gemeint, nach denen ich fragen sollte??

    Bitte eine Erläuterung.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 15.07.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
  7. anglo

    anglo

    Dabei seit:
    13.06.2010
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sekretärin
    Ort:
    Wentorf
    Zu den "Einbaubedingungen" :

    Die Firma sichert in ihrem Angebot folgendes schriftlich zu:

    ".... Lieferung und Montage mit Verleistung 3-seitig...

    Widerstandsfähigkeit bei Windlast Klasse C5/B5
    Schlagregendichtigkeit- EN 12208 Klasse 9A
    Luftdurchlässigkeit- EN 12207 Klasse 4

    Wir sind Träger des RAL-Gütezeichens für Fenster und Montage."


    Auf mich machte das alles einen guten Eindruck. Der Berater versicherte, dass sie nach RAL- Vorgaben arbeiten.
    Ich weiß natürlich nicht, ob das so ausreicht . Sollte ich noch irgend etwas schriftlich festhalten??

    Nochmal zur Frage der Anzahlung.
    Gibt es eine Möglichkeit, mich gegen einen evtl. Ausfall abzusichern? Oder sollte ich vielleicht eine Anzahlung ablehnen?
     
  8. #8 Gast23627, 15.07.2010
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Umgekehrt wird auch ein Schuh daraus...

    was macht der Fensterhersteller mit den Fenstern, wenn der Kunde kein Geld (mehr) hat?

    Wichtig ist eine gegenseitige Vertrauensbasis zu schaffen, notfalls mit Bürgschaften...

    mfg.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 15.07.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Absichern - ja. Bürgschaft. Kostet aber.
    Ablehnen - ja. Aber warum sollte der jetzt plötzlich verzichten? Sähe fast noch merkwürdener aus, wenn er jetzt auf die Anzahlung wieder verzichtet.

    Ist der Preis so "gut"??? Dann sollte viellicht mal jemand, der sich auskennt, prüfen, ob die goldene Nase der anderen Anbieter der einizige Grund für die Differenz ist. Oder ob die Nachträge schon in der Schublade liegen und die Anzahlung das "Weglaufen" verhindern soll.

    Holzauge, sei wachsam!
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 15.07.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Herr Schrage - dafür brauchts aber keine Anzahlung. Dafür hätte er nett nach einer Bürgschaft fragen und im Gegenzug seine anbieten können.

    Vorkasse ist eine immer mehr grassierende Unsitte. Was glaubts ihr, wie viele Kunden im letzten Jahr bei Pleiten von Autohäusern ihre Anzahlung auf den im Rahmen der Abwrackprämie georderten Neuwagen in den Sand gesetzt haben.
     
  11. #11 MoRüBe, 15.07.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Nee Ralf...

    ... der Autovergleich hinkt absolut. Das Auto kannste anderweitig verkaufen. Fenster werden i.d.R. speziell für einen Kunden gefertigt. Die wirste nicht wieder an der nächsten Straßenecke wieder los.

    Das ist der Unterschied.
     
  12. anglo

    anglo

    Dabei seit:
    13.06.2010
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sekretärin
    Ort:
    Wentorf
    [
    Wie bitte ist das gemeint?

    Mir ist überhaupt nicht klar, wie das mit einer evtl. Bürgschaft läuft bzw. laufen würde - der Himmel möge mir verzeihen ...und Sie auch....

    (Noch eine Bemerkung zum Angebot: Ich hatte u.a. noch ein vergleichbares Angebot, tendierte aber wegen der Beratung und der räumlichen Nähe eines Ansprechspartners zu dieser Firma.)
     
  13. #13 Olaf (†), 15.07.2010
    Olaf (†)

    Olaf (†)

    Dabei seit:
    28.04.2005
    Beiträge:
    4.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fensterbauer
    Ort:
    Dresden
    Nun...

    lasst doch mal die Kirche im Dorf.
    Die 30% sind noch nicht mal der Materialaufwand des Auftrags - ich halte das für sehr moderat.
    Warum soll in jedem Falle sich der Handwerker von den blauen Augen und dem schönen Busen der Hausfrau betören lassen? Wenn er es für erforderlich hält soll er doch machen. Der Kunde braucht doch nicht drauf einzugehen. Wenn ich mir überlege, für was und unter welchen Bedingungen die Leute Anzahlungen leisten (ich sag nur Internet und superbilligeinmalangebot) danhn ist der Handwerker, der vor mir steht, sicher wie die Bank von England.
    Mit nem Kunden, den ich kenne, ist das kein Thema (besser wärs aber manchmal) aber spätestens bei nem Erstkunden, bei dem mich ein ungutes Gefühl beschleicht, überleg ich mir das schon. Bei ner Firma kann ich wenigstens versuchen, mich mit einer CR-Auskunft zu beruhigen (hilft im Ernstfall aber auch nicht), was mach ich mit nem Endkunden?
    Ja und Rübe hat recht: Ich hab nen Werkliefervertrag einer nicht vertretbaren Sache - und wenn ich die Dinger eingebaut habe, darf ich sie mir nicht mal wiederholen.
    Übrigens: wenn ich eine Maschine bestelle, zaubert der Hersteller die Zahlungsbedingungen seines Branchenverbandes VDMI aus der Tasche: 20% bei Auftragserteilung, 25% nach Konstruktion usw.... . Und da brauch ich auch keinen anderen versuchen, die halten sich alle dran und lassen mich abblitzen, wenn ich nicht will. Da ist das BGB außen vor.

    Andere Länder, andere Sitten: obs stimmt weiß ich nicht. Mir hat jemand berichtet, dass sich in den USA kein Rad dreht, bevor nicht 50% der Kohle für einen Auftrag unwiderruflich in Reichweite des AN sind.

    Wer nicht will, braucht ja nicht. Aber die Möglichkeit, dass man nach den deutschen Gepflogenheiten den Handwerker über den Nippel ziehen kann, hat sich rumgesprochen und die Geschäftssitten versaut. Da muss nicht mal der AG zahlungsunfähig werden.
     
  14. gast3

    gast3 Gast

    ich ..

    find es auch vertretbar ... Handwerker sind oft genug die gekniffenen und müssen ihre Lieferanten auch (fristgerecht) bezahlen ...

    und bei der Zahlungsmoral, die für manche Leute schon Sport ist - wenn wundert es ?

    allerdings (habe auch Angebote für Tür etc. eingeholt), dass ich den gesamten Betrag vorab bezahlen soll - keine gute Grundlage, brauch ich dann auch nicht
     
  15. #15 Pirellitx31, 15.07.2010
    Pirellitx31

    Pirellitx31

    Dabei seit:
    06.01.2009
    Beiträge:
    323
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Leipzig
    also: ich kenn ja auch diese nicht enden wollenden Diskussionen, ob eine Anzahlung gerecht wäre oder...oder.
    Grundsätzlich meine ich auch: erst die Ware, dann das Geld. Ansonsten setzt sich der Kunde der Gefahr aus, dass die Firma morgen pleite geht...einfach nicht liefert ...oder oder oder.

    Eine Vertragserfüllungsbürgschaft, die der AN zu stellen hat, wäre ein geeignetes Mittel, um solch eine Gefahr abzuwenden. Würde der AN nicht liefern, müßte der Bürgschaftsgeber den bereits bezahlten Betrag zurückerstatten.
    Solch eine Bürgschaft kostet aber Geld und das wird in der Regel auf die Vertragssumme aufgeschlagen.
     
  16. #16 Olaf (†), 15.07.2010
    Olaf (†)

    Olaf (†)

    Dabei seit:
    28.04.2005
    Beiträge:
    4.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fensterbauer
    Ort:
    Dresden
    Ich...

    empfehle Dir ein kaufmännisches Praktikm in einem Handwerksbetrieb :D- dann reden wir weiter.
     
  17. #17 Pirellitx31, 15.07.2010
    Pirellitx31

    Pirellitx31

    Dabei seit:
    06.01.2009
    Beiträge:
    323
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Leipzig
    sorry, aber so sieht es das deutsche Vertragsrecht aus. Ich habe übrigens noch nie Fenster einbauen lassen "auf Vorkasse". Und natürlich sind die Gewerke am besch...sten dran, die eine hohe Vorfertigung im Betrieb haben. Maurer oder Maler können viel schneller Abschlagsrechnungen stellen, haben damit ein viel geringeres Ausfallrisiko.

    Ich kann nur empfehlen, jedenfalls bei größeren Summen, sich gegenseitig abzusichern. AN stellt Vertragserfüllungsbürgschaft, AG eine Zahlungsbürgschaft.
    Dann sind beide Seiten abgesichert.
     
  18. #18 Olaf (†), 15.07.2010
    Olaf (†)

    Olaf (†)

    Dabei seit:
    28.04.2005
    Beiträge:
    4.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fensterbauer
    Ort:
    Dresden
    Feinheiten:

    Von Vorkasse war nie die rede, nur von Anzahlung. Soviel Zeit muss sein:winken (also doch praktikum duckundwech)

    Und übrigens herrscht in D Vertragsfreiheit (bis auf wenige Ausnahmen) Zum BGB wird dann gegriffen, wenn nix vereinbart wurde.
     
  19. Vossi

    Vossi

    Dabei seit:
    30.11.2008
    Beiträge:
    1.413
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Wohnraumgestalter
    Ort:
    Wolfenbüttel
    Benutzertitelzusatz:
    Freigeist und Erfinder
    Sonderbestellungen bei Erstauftrag als Abschlag sind vollkommen vertretbar, moralisch i.O. und ein echter erster richtiger Schritt in eine gute Beziehung zwischen Kunde und Handwerker.
    Im Endeffekt macht nur einer dicke Backen, wenn der Kunde nicht zahlt....
     
  20. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    oder soherum?
    Abschlagszahlungen bei Sonderbestellungen und Erstauftrag sind vollkommen vertretbar, .....

    @Olaf: kommt nicht allzuhäufig vor..aber hier bin ich absolut deiner Meinung.

    Wir haben Vertragsfreiheit und (speziell) bei Sonderanfertigungen muss sich ein Unternehmen absichern.
    Letzendlich muss man sich als Kunde darüber im Klaren sein, dass man entstandene Forderungsausfälle mitbezahlt....
     
Thema: Anzahlung bei Fensterbestellung üblich?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. fenster anzahlung

    ,
  2. vorauszahlung fenster

    ,
  3. darf handwerker vorkasse verlangen

    ,
  4. anzahlung fenster,
  5. fenster vorkasse ,
  6. material vorkasse,
  7. anzahlung bei Fensterbestellung,
  8. fenster anzahlung üblich,
  9. anzahlung neue fenster,
  10. anzahlung bei fenster bestellung,
  11. Wieviel Anzahlung neue Tür,
  12. fensterherstellung anzahlung üblich??,
  13. vorkasse bei Fenster,
  14. fensterbauer übliche Anzahlung,
  15. anzahlung bei fensterbestellung üblich,
  16. fenster vorab zahlen,
  17. vorauszahlung handwerker üblich,
  18. handwerker material vorkasse,
  19. sind vorrauszahlungen bei fensterfertigung erforderlich,
  20. vorrauszahlung für fenster widerholen,
  21. anzahlung fensterbauer,
  22. ist es üblich bei fenster nachrüstung eine Anzahlung zu leisten,
  23. vorkasse für material im handwerk üblich,
  24. fensterbauer vorkasse,
  25. anzahlung für fenster ist das normal
Die Seite wird geladen...

Anzahlung bei Fensterbestellung üblich? - Ähnliche Themen

  1. Anzahl der Stellplätze (Rechtmäßig?)

    Anzahl der Stellplätze (Rechtmäßig?): Hallo Zusammen, ich bräuchte mal euren Rat. Ich habe etwas Ärger mit der Baubehörde. Es geht um zwei Stellplätze auf unserem Grundstück...
  2. Anzahl Hebeanlagen in einem Keller

    Anzahl Hebeanlagen in einem Keller: Beschreibung Hausplanung:: Die Bodenplatte im Keller liegt unterhalb des Kanalniveaus. Für die Entsorgung des Schmutzwassers wird eine Hebeanlage...
  3. Tecalor THZ 5.5 eco - Anzahl Verdichterstarts

    Tecalor THZ 5.5 eco - Anzahl Verdichterstarts: Hallo zusammen, ich habe mich die ganze Zeit gewundert, wieso es sich über Nacht (wenn die Lüftung an ist) nicht zumindest etwas abkühlt und es...
  4. Bebauungsplan Abstand & Anzahl Stellplätze

    Bebauungsplan Abstand & Anzahl Stellplätze: Hallo zusammen, ich bräuchte bitte etwas Unterstützung bei der Interpretation eines Bebauungsplans. Es geht um den Abschnitt mit den Garagen:...
  5. Mindestgefälle und max. Anzahl 90 Grad Umlenkungen

    Mindestgefälle und max. Anzahl 90 Grad Umlenkungen: Hallo Zusammen, ich lese immerwieder unterschiedliche Aussagen zu Mindesgefällen unbelüfteter Einzel- und Sammelanschlussleitungen in privat...