Anzeige vom Nachbarn wegen Terassenbenutzung

Diskutiere Anzeige vom Nachbarn wegen Terassenbenutzung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Das wirst Du nie erfahren: sille sille ist offline * Nachricht senden * Kontakt / Ignorieren Letzte Aktivität: 21.03.2006 14:44...

  1. #21 shneapfla, 06.08.2008
    shneapfla

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    na hätte ja sein können, daß sie Email-Benachrichtigungen bekommt...
     
  2. #22 tofa0604, 10.05.2011
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    hat jemand Infos, wie dieses Problem gelöst wurde?
     
  3. #23 tofa0604, 17.07.2012
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    Was ich auch erstaunlich finde ist, dass wenn sich z.b. grenzständige Nachbarn einig sind,
    dass sich trotzdem ein andere (nicht betroffener) Nachbar beim Bauamt beschweren und Ärger machen darf!
    Müsste es dann nicht so sein, dass die Bauämter hier sagen sollten, "Sie sind nicht davon betroffen!.... oder das geht Sie eigentlich nichts an!"??? könnten die Ämter dann nicht hergehen, und die betroffenen Parten zusammen rufen, und prüfen, ob beide (grenzständigen) Partei wirklich zur Not auch schriftlich das Einverständnis geben!
    Sollte das in einer Demokratie nicht auch möglich sein???
     
  4. #24 Baufuchs, 17.07.2012
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    Baufuchs Gast

    Schriftliches Einverständnis?

    Für sowas gibt es ja Regelungen = Baulastübernahme.

    Im übrigen ist das Baurecht Öffentl. Recht und wenn da das Bauamt einen Schwarzbau feststellt, dann kann der auch nicht dadurch legal werden, dass zwei Nachbar sich dahin einigen, dass der Eine sagt "mich stört der Schwarzbau nicht".
     
  5. #25 TooErrIs, 22.07.2012
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    Jein. Bis April 2012 gab es z.B. in NDS eine Ausnahmeregelungen zur maximalen Hoehe von Grenzgaragen (§ 12, Abs. 3), bei denen es ausreichte eine privatrechtliche Einigung mit dem Nachbarn vorzuweisen. Die Uebernahme einer Baulast war in diesem Fall nicht noetig.

    Mit der Neufassung der NBauO von 04/2012 ist dies nicht mehr moeglich. § 12 wurde gestrichen und seine Regelgungen sind in die §§ 5 ff. gewandert. Aber von einer "Ausnahmeregelung" steht da nun leider nix mehr. Momentan geht's wohl tatsaechl. nur ueber die Eintragung einer Baulast beim Nachbarn.
     
  6. #26 Baufuchs, 23.07.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nicht jein, sondern nein.

    Auch in der alten BauONiedersachsen:
    Terrasse auf Garage = höher als 1m = muss Grenzabstand einhalten. Und zu 12a gabs keine Regelung "Unterschrift Nachbar reicht"
     
  7. #27 TooErrIs, 23.07.2012
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    Bitte genau lesen (auch das Zitat): Das "Jein" bezog sich nicht konkret auf Terrassen, sondern grundsaetzlich auf...
    Da hast Du Dich ja auch nicht konkret auf Terrassen bezogen, Herr Fuchs. ;)

    Es bleibt beim "Jein"!
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 23.07.2012
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    Ähhhh
    Wo bitte steht da was von Garagen???
     
  9. #29 Baufuchs, 23.07.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @tooErris

    Mir ist nicht ganz klar, was Du mit deinen Auszügen aus der BauONiedersachsen hier willst.

    Bis zu deinem Beitrag ging es ausschliesslich um NRW und da gab es eine Regelung "höher mögl. wenn Nachbar schriftl. zustimmt" noch nie.
    In NRW grundsätzlich nur mit Baulast.

    Und darauf bezieht sich der Beitrag 24.
     
  10. Baumal

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    informatiker und bauordnungen....:D
     
  11. #31 TooErrIs, 23.07.2012
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    Die Herren "Bauexperten" unter sich. Das schlummern ja ungeahnte Entertainment-Werte in dieser Branche...!!!
    Naja, dann noch mal alles gaaaaaanz langsam, damit auch Architekten, Generalunternehmer und -übernehmer verstehen, worum es geht. ;)

    Lieber Baufuchs... ich zitiere Dich hier gern zum dritten mal:
    ...und fuehre auch gern erklaerend dazu aus (scheinbar ist das ja noetig), dass sich diese Aussage auf "Das Baurecht" bezieht (von mir aus auch gern nur bezogen auf NRW) und nicht auf die Terrasse des TE. Du fuehrst aus, dass es sich ja um "Oeffentliches Recht" handele (richtig festgestellt... obwohl der Normalbuerger oft eher an den verwaltungsrechtlilchen Huerden scheitert). Damit begruendest Du dann die Tatsache, dass es DESWEGEN ja unmoeglich sei, dass ein Nachbar allein durch Zustimmung einen "Schwarzbau" legitimieren kann. Kategorisch gesehen ist dies jedoch FALSCH. Sodann zitierte ich ein Beispiel, welches illustrieren sollte, dass es sehr wohl auch im Oeffentlichen Recht moeglich ist, allein durch Zustimmung des Nachbarn einen vermeintlich ordnungswidrigen Bau zu legitimieren. Es ist naemlich genau dann moeglich, wenn es im Oeffentlichen Recht Vorschriften gibt, die diese Moeglichkeit explizit einraeumen. Und wenn diese Moeglichkeit eingeraeumt wurde, dann ist es auch egal, in welchem Bundesland das ganze stattfindet. Ich schrieb jedoch "JEIN", weil sich durch meine allgemein gefasste Bemerkung fuer den TE ja nix aendert... allein, Dein kategorischer, bzw. pauschaler Erklaerungsansatz, dass sowas ja im OEFFENTLICHEN RECHT nicht moeglich sei, ist FALSCH.

    Jetzt angekommen?

    So... weiter im Text, Herr Duehlmeyer:

    Gehoert zu dieser Bemerkung, bzw. zu diesem Geraeusch ein entsprechender Gesichtsausdruck? Falls ja, so haette ich den gern gesehen... ;)
    Um Ihnen (und uns) weitere derartige Geraeuschentwicklung zu ersparen, beantworte ich Ihnen gern die folgende Frage:

    Es ist Ihnen schon klar, dass Sie § 12a zitieren, waehrend ich mich in meinem Zitat auf § 12 bezog, ja? Richtig? Buchstaben und Zahlen sind oft ausgezeichnet dazu geeignet, um z.B. Textstellen und/oder Paragraphen leichter auffindbar zu machen. Voraussetzung ist hierbei allerdings, dass man in der Lage ist, die einzelnen (zugegeben fuer den Ungeuebten of kryptisch anmutenden) Glyphen korrekt zu identifizieren.

    Auch hier gern noch mal gaaaaanz langsam: Einfach mal in eine Bauordnung (in ihrer Fassung vor 4/2012) geguckt (z.B. hier: http://www.baurecht.de/landesbauordnung-niedersachsen.html), das kleine Mausrad drehen, bis man bei § 12 (ACHTUNG! NICHT 12a!) angekommen ist... und die (hoffentlich in der Schule erlernte) Faehigkeit des Lesens anwenden.

    Und upppss... schnell ist es passiert, dass man sich vertut und bei 12a, statt bei 12 landet. Macht aber nix. Dafuer einfach kurz den "ENTSCHULDIGUNG"-Button druecken. Und alles ist wieder gut! Toll, ne? ;)

    ...ach ja... und zu guter letzt noch "Herr Baumal": Was soll ich jetzt sagen? Z.B.:

    Ich hoffe fuer Euch, dass das alles nur ein kleiner Faux Pas war... und nichts ueber Eure allgemeine Qualifikation, bzw. den Umgang mit der Bauordnung aussagt.
    Hoffe ich fuer Euch, aber vor allem fuer Eure Kunden.

    Schoenen Tach noch...
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 23.07.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Stimmt - Fehler meinerseits - irgendwie 12 a gelesen (Wahrscheinlich das A von Abs.) und froh gewesen, überhaupt noch eine lesbare Fassung des alten Baurechts gefunden zu haben. Meine gedruckte liegt nämlich schon im Archiv.

    Aber wenn ich damit dazu beitragen konnte, bei Ihnen ein entsprechendes Grössengefühl zu erzeugen, wars ja wenigstens zu etwas gut ;).

    Im übrigen liesst sich der Text eher wie der eines Juristen denn wie der eines Informatikers.

    1) Haben Sie noch nie einen Fehler gemacht? OK, dann sollten Sie die Nachrichten verfolgen. In Rom wird da wohl in nächster Zeit eine Stelle freiwerden, bei der das quasi Einstellungsvoraussetzung ist - Unfehlbarkeit.
    An sonsten sind in der Regel nur Juristen, Mediziner und Schornsteinfeger unfehlbar.

    2) Ist das hier nichts, mit dem ich Geld verdiene, also gibt es hier auch keine Kunden! Meine Kunden waren bisher noch immer mit meinen Kenntnissen der Bauordnung mehr als zufrieden. :D
    Spannend wurde es nur, wenn die Kunden meinten, diese besser als ich zu kennen.
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 23.07.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    So und nun zum allgemeinen Teil:
    a) wenn ich genauso spitzfindig bin wie Sie, dann sage ich, der Baufuchs schrieb "ein Nachbar sagt! Die Zustimmung nach 12 NBauo 06 war aber schriftlich erforderlich. :p

    b) Hätte man das ganze nicht mit JEIN, sondern mit einer kleinen Erläuterung, dass es eben ums Prinzip geht und das da auch andere Regelungen gegeben waren, einleiten können.

    c) gings nunmal um eine Terrasse AUF einer Garage.
    Ich mag mich ja irren aber irgendwie riecht das ein wenig danach, die Schmach der Niederlage bei der eigenen Garagenfrage ausbügeln zu müssen!
     
  14. #34 TooErrIs, 23.07.2012
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    Mein Nickname bezieht sich auf das englische Sprichwort "To err is human." und liefert in der (bewusst verwendeten) Schreibweise mit "too", statt "to" auch gleich die Bestaetigung dieser Weisheit. ;)

    Groesse erlangt man m.E. nicht unbedingt durch das Vermeiden von Fehlern, sondern durch die Faehigkeit zum Eingestaendnis selbiger.

    Weitere inhaltliche Einlassungen spare ich mir hier jetzt mal. Aus dem Geschriebenen mag jeder lesen, was er mag. ;)
     
  15. #35 Baufuchs, 23.07.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mit dem zitierten Beispiel kannst Du dir die Toilette tapezieren, den es stammt (wie du ja auch selbst schreibst) aus einer nicht mehr gültigen Bauordnung und ist so in der Neufassung nicht enthalten.

    Im übrigen noch mal ganz langsam zum lesen und verstehen:

    1.) Der Wohnort wird hier abgefragt, damit bei Antworten (insbesondere dann, wenn es ums Baurecht geht) die jeweils zutreffenden Gesetze/Verordnungen herangezogen werden. Dabei antworten wir hier auf Basis der jeweils gültigen Fassungen.

    2.) Alle Antworten bezgl. Baurecht in diesem Thread beziehen sich demnach auf BauONW. Und in der gibt es keine Regelungen, nach der durch einfache Nachbarzustimmung "Schwarzbauten" legitimiert werden.

    3.) Solltest Du aus anderen Bauordnungen (bitte keine nicht mehr gültigen heranziehen) solche Regelungen kennen, bitte mit Quellenangabe zitieren.

    Für NRW gilt also:
    - Grundsätzlich kann ein Schwarzbau nicht durch einfache Nachbarunterschrift legitimiert werden.

    Für andere Bundesländer:
    Bis zum Beweis des Gegenteils = wie NRW

    Solltest Du fündig werden:
    Spar dir langatmiges Getrolle, Bundesland und §§ reicht aus.

    Schönen Tach noch!
     
  16. #36 ManfredH, 23.07.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Der Beweis würde mich auch sehr interessieren.
    Würde ja dann de facto bedeuten, dass man - wenn man sich nur mit den Nachbarn einig ist - jedes nicht baurechts- oder bebauungsplankonforme Projekt bauen und im nachhinein legalisieren lassen könnte. Dass da noch keiner draufgekommen ist...
     
  17. #37 Gast036816, 23.07.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    TooErrIs - deine ausschweifungen in andere regionen, über bauordnungslandesgrenzen hinweg oder auch ein einwurf in sachen getätigter investitionen bei sinnfreien gaubenfragen sind einfach ermüdend und keine erweiterung der horizonte im forum.
     
  18. Baumal

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    :offtopic: NBauo § 12 (5), ist putzig...

    und überhaupt was soll das geschwaffel?
    ein schwarzbau wird auch mit zustimmung des
    nachbarn nicht genehmigt.

    oder soll ich meinem nachbarn zustimmen,
    er darf in unserer 30er zone nun mit 190km/h
    daherheitzen?
     
  19. #39 TooErrIs, 23.07.2012
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    @Baufuchs: Schoen am Kern vorbeigeredet. Du hast argumentiert, dass eine Zustimmung des Nachbarn GRUNDSAETZLICH nicht ausreicht, weil Baurecht ja OEFFENTLICHES RECHT sei. Was hat diese schwachsinnige Aussage mit konkreten Bundeslaendern oder sonst was zu tun? Deine Aussage ist und bleibt falsch. Wenn (!) das Oeffentliche Recht die entsprechende Moeglichkeit einraeumt, so darf sie NATUERLICH genutzt werden. Wenn Du Dich auf konkrete Anfragen mit Deiner Antwort beschraenken willst, dann antworte nicht kategorisch, sondern speziell. Ist nicht so schwer... lernt man in der Schule.

    @Baumal:
    Geschwafel... bitte nur mit einem "F"... Faellt Dir sonst nix ein nach Deinem unpassenden "Informatiker und Bauordnungen"-Kommentar? Da bist Du doch schon auf den falschen Zug aufgesprungen... und jetzt versuchst BESONDERS DU mit allgemeinem Geschwafel vom Kern der Argumentation abzulenken. Was hat Baurecht mit Geschwindigkeitsbegrenzungen zu tun? Gab es da mal eine Regelung, nach der man derartige Absprachen haette treffen duerfen? Wohl kaum... Armut und Polemik: PUR!

    @all: Ich habe ein konkretes Beispiel genannt. Das dieses nun seit grad mal 3 Monaten nicht mehr zulaessig ist, hat nichts mit der allgemeinen Feststellung zu tun, man duerfe im Oeffentlichen Recht keine privatrechtlichen Absprachen treffen, die dann entsprechende Wirkung haben (auch z.B. ohne Eintragung einer Baulast).

    Alles weitere koennt ihr in entsprechenden Jura-Foren zum Thema Privatrecht, Ö-Recht, V-Recht usw. nachlesen, denn normalerweise werde ich fuer derartige Beratungen bezahlt. Eure Nachhilfe muesst Ihr Euch also woanders holen. Und diese eingeschworene Clique aus Moechtegern Bauexperten, die groesstenteils unfaehig ist, sich auf eine sachliche Diskussion einzulassen (und Verbal-Flatulenzen a la "Informatiker und Bauordnung" von sich gibt) werde ich mir nicht weiter geben.

    In diesem Sinne,
    Viel Spass noch in Euerm Revier!
     
  20. LaSina

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    Und dafür extra registriert ? :wow
     
Thema: Anzeige vom Nachbarn wegen Terassenbenutzung
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