Architekt für Verzögerungen verantwortlich - Haftung?

Diskutiere Architekt für Verzögerungen verantwortlich - Haftung? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, unser Architekt hat es (mal wieder) versemmelt. Im Prinzip wurde uns versprochen, dass wir im Januar unseren Bauantrag einreichen,...

  1. #1 hangtraum, 04.07.2022
    hangtraum

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    Hallo,

    unser Architekt hat es (mal wieder) versemmelt.
    Im Prinzip wurde uns versprochen, dass wir im Januar unseren Bauantrag einreichen, letztendlich wurde es April... schon mal ärgerlich, aber naja.
    Jetzt ist jedoch etwas passiert, wo unser Architekt wirklich persönlich etwas dafür kann.
    Und zwar hat er einen Fehler im Plan gehabt, was erst 4 Wochen nachdem der Bauantrag schon eingereicht war aufgefallen ist. Außerdem haben wir dann auch noch ein Schreiben erhalten, dass weitere Unterlagen fehlen und das Verfahren ruht (bzw. mit Frist abgelehnt wird) bis die nachgereicht sind.
    Natürlich hatten wir die erste Mittelung welche Unterlagen gebraucht werden direkt weitergeleitet und auch darauf geachtet, dass alles angekommen ist.
    Jetzt verzögert sich unser Bauantrag laut Gemeinde um mindestens einen Monat. Und wir zahlen pro Monat Gebühr auf unser Haus (Fertighaus).
    Es ist also eindeutig der Architekt schuld und wir haben eindeutig wegen ihm jetzt mehr Kosten, die sich auch noch auf den Cent genau berechnen lassen. Von den hypothetischen Kosten wegen länger Miete zahlen, Zinsen usw. mal abgesehen.

    Kann man da nun irgendwas vom Architekten einfordern?
     
  2. #2 BaUT, 05.07.2022
    Zuletzt bearbeitet: 05.07.2022
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    Habt ihr in eurem Architektenvertrag und im Bauvertrag mit dem GU Termine vereinbart?
    - Abgabe Bauantrag
    - Baubeginn
    - Bauzeit
    - Fertigstellung

    Wenn nicht...
    ...kann der Archi immer behaupten, dass die Hütte auch nicht schneller fertig geworden wäre wenn die Baugenehmigung 1 Mo früher gekommen wäre. Darüber hinaus ist ja auch die Frage, ob das BA wirklich 4 Wochen für die Bearbeitung der nachgereichten Unterlagen braucht oder euch nur als "Strafe" oder wegen Sommerurlaub eines BA-Mitarbeiters warten lässt. Dafür kann der Archi ja dann auch nichts.
     
  3. #3 simon84, 05.07.2022
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    Was für ein vertragskonstrukt habt ihr genau ?
    Fertighaus ? GU ? „Architekt“ vom GU? Oder eigener nach HOAI Beauftragter externer Architekt ?
     
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  4. #4 hanghaus2000, 05.07.2022
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    Keine Rückfragen beantwortet. Dann kann man auch nicht helfen. :irre
     
  5. #5 Kriminelle, 05.07.2022
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    Ich bin mit dem Beitrag etwas zwiegespalten!
    Natürlich ist es die Frage an Dich, was im Vertrag steht und abgemacht ist.
    Auf der anderen Seite frage ich mich, was Dein „mal wieder“ für einen Hintergrund hat.
    Weiterhin könnte die Frage einem beschäftigen, ob er denn zw Januar und April rein gar nichts gemacht hat oder ob er an den Planungs-Änderungen gearbeitet hat.
    Ein Hausbau sowie voran die Planung ist nun mal kein Hexenwerk - was ist da ein Monat? Nichts. Was sind drei weitere Monate? Für einen Hausbau nichts.
    Ich wette, dass ihr mit „Eurer“ persönlichen Bauzeit-Planung noch einiges an Verzügen einstecken müsst, sodass ihr Euch wahrscheinlich in einem Jahr wundert, dass ihr Euch an diesem Monat so aufreibt.
    Dass Ihr jetzt schon die Finanzierung festgemacht habt (nachvollziehbar warum auch immer: steigende Zinsen, Sicherheit, kein EK, um das Grundstück zu bezahlen,…), das ist - einfach gesagt - nicht sein Problem.
    Es wird immer dazu geraten, genügend Puffer zb für weitere Monate der Bereitstellungszeit und noch viel mehr einzuplanen. Nicht nur liquide Mittel, sondern auch zeitlich.
     
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  6. #6 hangtraum, 14.07.2022
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    Vielen Dank für eure Antworten. Bin leider nicht dazu gekommen zu schreiben.

    Einen Vertrag gibt es nicht. Der Architekt wurde vom Fertighausbauer vermittelt aber handelt in eigener Sache, also ist nicht im Hauspreis inklusive.

    Zwischenzeitlich hat uns der Architekt mündlich zugestanden, dass er die Verzögerung übernimmt wenn sie seine Schuld war. Eine richtige Schuldbekenntnis ist das zwar nicht aber klang immerhin einsichtig.

    Leider haben wir jetzt ganz andere Probleme, dazu muss ich mal weiter recherchieren oder eröffne einen weiteren Thread....

    Falls jemand vielleicht trotzdem Erfahrungen damit gemacht hat dem Architekten Kosten in Rechnung zu stellen o. Ä. bin ich weiterhin an Tipps interessiert.
     
  7. #7 hangtraum, 14.07.2022
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    Natürlich kommt es auf 2, 3 TEUR bei so einem Projekt nicht an, aber wenn ich ein Anrecht drauf hab und weiß wo ich sie holen kann, wieso sollte ich es dabei belassen? Wenn mir das mehrmals passiert läppert sich das ja auch...

    Und Mal wieder heißt, dass schon mehrmals Unzuverlässigkeiten, leere Versprechungen und Fehler passiert sind. Und ab einem gewissen Punkt muss man doch irgendwie mal Schadenersatz bekommen?
     
  8. #8 hanghaus2000, 14.07.2022
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    1. Begründung, warum der Architekt Schuld hat.
    2. Genaue Aufstellung sämtlicher direkter und indirekter Kosten mit Nachweis.
    3. Betrag von Rechnung des Architekten einbehalten.

    Das benötigt der Architekt fuer die Versicherung.

    Ob das der Motivation des Architekten zuträglich ist, kann bezweifelt werden.

    Was gibt es denn nun fuer neue Probleme?
     
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