Architekten Honorar bereits nach Vorentwürfe

Diskutiere Architekten Honorar bereits nach Vorentwürfe im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, für die Planung unseres Projektes habe ich eine Architektin (Freie Architektin) pauschal mit der Erstellung der Entwürfe LP1–3...

  1. #1 mikro0p, 09.07.2020
    Zuletzt bearbeitet: 09.07.2020
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    Hallo zusammen,
    für die Planung unseres Projektes habe ich eine Architektin (Freie Architektin) pauschal mit der Erstellung der Entwürfe LP1–3 beauftragt. Da die Architektin vorzugsweise in Holzbau plant und mit einen GU zusammenarbeitet und die anschliessende Werksplanung eh von dem GU kommt fand ich das Honorar Angebot gut. Die Vorgaben waren sehr gut kommuniziert, sowohl eine Wohnflächenobergrenze als auch eine Budgetobergrenze wurden festgelegt. Ein B–Plan regelt die anderen Rahmenbedingungen. Gut 12 Wochen später bekamen wir die Vorentwürfe zu sehen.
    Traumhaft schön, aber zu gross(mind. 20qm) und die Kalkulation sprengt das Budget (um ca. 80k). Noch bevor wir uns zu Optimierungsgesprächen zusammen setzten kam 1 Woche nach Präsentation der Vorentwürfe die Rechnung ins Haus, 3/4 des Honorar Angebotes seien nach Ansicht unserer Architektin fällig, weil Leitung erbracht wurde. Ich lehnte ab und meinte erst bitte die Pläne zu sehen welche die Vorgaben erfüllen. Aktuell haben sich die Fronten gehärtet und das Projekt ist gestoppt, weil die Architektin ohne Honorierung keinen einzigen Termin oder planerische Leitung erbringen will. Ich weiss nicht wie ich weiter machen soll. Der GU hält sich raus und will nicht den Schiri spielen. Ich hatte sehr viel Hoffnung und Vertrauen in ihre Arbeit gesetzt gehabt umso schlimmer ist die Enttäuschung warum A) die Vorgaben nicht erfüllt wurden und B) wieso sie davon ausgeht die Leistung erbracht zu haben und nur aus Kulanz sogar 3/4 abrechnet. In gleichen Wortlaut meint sie jedoch und verspricht das es ein langer Weg sei bis die planerische Festlegung zum Baugesuch kommt. Und wir uns keine Sorgen machen sollen das sie ihren Part nicht erfüllt. Ich bin komplett überfordert und möchte eigentlich das sie unser Projekt weiter plant und beendet. Auf eine Kürzung der Rechnung lässt sie sich auch nicht ein. Soll ich die geforderte Summe jetzt zahlen und hoffen das wir ein guten Ende hanen? Ist nach so einem Vertrauensbruch eine weitere Zusammenarbeit überhaupt denkbar und realistisch? Freue mich auf Eure Einschätzung und Meinung hierzu. Im Voraus besten Dank.
     
  2. #2 Fabian Weber, 09.07.2020
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    Kann es sein, das die Vorgaben widersprüchlich waren?

    Passt zum Beispiel das Budget nicht zum Wunschhaus?

    Wieviel habt Ihr denn netto pro Quadratmeter als Budget festgelegt? Und wieviel ist jetzt dieser Wert überschritten?

    Bei 20qm zu groß und einem herkömmlichen Baupreis von 2500€/qm wird das Haus ja noch 50.000€ günstiger.

    Und für die anderen 30.000€ müsst Ihr halt jetzt im Standard runtergehen.
     
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  3. #3 Gast85808, 09.07.2020
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    Genau das erleben wir auch immer wieder. Der Architekt plant die Wünsche der Bauherren und plant zwangsläufig am Budget vorbei. Dabei hilft es dann auch nicht Größengrenzen und Budgetobergrenzen zu kommunizieren, wenn das alles nicht zusammenpasst. Das ist dann wie ein Ferrari-Motor in einen Trabbi einzubauen zum Kurs eines VW Golf.

    Und schuld sind dann immer alle anderen.
     
  4. #4 mikro0p, 09.07.2020
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    Die Vorgaben waren nicht widersprüchlich - es waren halt Wünsche wie Galerie, Luftraum, Wohn-Keller etc. dabei
    Die Wfl. Obergrenze war strikt einzuhalten, da hier eine Förderung als Finanzierungsbaustein hinten dran hängt
    Wir haben 2000 EUR Netto kalkuliert (plus Keller) - Preis wurde seitens GU validiert und der angebotene Standard passt uns!
    Die Architektin ist der Meinung das 20qm weniger Wfl. nicht zwangsweise 40k einsparen und wir sollen den Plan so belassen und eher auf den Keller verzichten.
    Ich verstehe halt nicht warum bei dem vorliegenden Vorentwurf die harten Bedingungen (145qm Wfl.) nicht erfüllt sind. Laut Vorentwurf sind wir aber bei 168qm! Und dementsprechend sind wir auch über das geplante Budget.
     
  5. #5 mikro0p, 09.07.2020
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    muss die erbrachte Leistung honoriert werden in so einem Fall oder kann ich erst mal um Nacherfüllung bitten?
     
  6. #6 Fabian Weber, 09.07.2020
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    Na vielleicht zählt die Galerie nicht mit, oder so.

    Einfach mal von der Architektin erklären lassen.

    Und der Quadratmeterpreis ist sportlich.

    Und sie stellt ja gar nicht die volle Rechnung.
     
  7. #7 K a t j a, 09.07.2020
    Zuletzt bearbeitet: 09.07.2020
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    Ich wäre da auch sauer und m.E. ist die Leistung nicht erbracht. Ein Grund für eine Zahlung sehe ich nicht. Die Vorgaben sind klar. Wenn sie unerfüllbar sind, muss das vorher kommuniziert werden und nicht einfach irgendwas vorgeschlagen werden, was der Architektin gefällt aber mit dem Kundenwunsch gar nix zu tun hat.
     
  8. #8 Andreas Teich, 09.07.2020
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    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Zumindest die Vorgaben der Wohnfläche und der Budget-Obergrenze sollten eingehalten werden.

    Wenn eure Architektin dies zusagt könnt ihr zB eine Zahlung unter Vorbehalt der Erfüllung dieser Bedingungen leisten-

    Höhe im Verhältnis Zug um Zug zur erbrachten Leistung.

    Ggf Modus und Wortlaut mit Baurechtsanwalt besprechen.
     
  9. #9 mikro0p, 09.07.2020
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    Antwort Architektin: "Jetzt wo klar wird, dass die Einhaltung der 145 qm Wohnfläche die oberste Prämisse ist, kann der Entwurf entsprechend angepasst werden.
    Das werde ich auch umgehend erledigen wenn meine bisherige Leistung bezahlt ist."
     
  10. #10 mikro0p, 09.07.2020
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    Ich verstehe halt wirklich nicht wieso sie erst nach 12 Wochen nach Beauftragung und präsentieren der Vorentwürfe merkt das die 145QM Wfl. elementar wichtig sind, weil eine Wohnraum Förderung dahinter steckt!
    Weiter schreibt sie
    "Die weitere Vorgehensweise wird so sein, dass der vorliegende Entwurf, der Euch offensichtlich gut gefallen hat, an die 145 qm Wohnfläche angepasst wird."
     
  11. #11 mikro0p, 09.07.2020
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    Sie besteht auf die Begleichung der Rg. weil sie die Leistung als erbracht sieht... Und aus Kulanz nicht alles abrechnet.
     
  12. #12 Fabian Weber, 09.07.2020
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    Ja jetzt zahl halt und dann geht’s auch wieder weiter.

    Ärgern kannst Du Dich dann irgendwann über andere Dinge.

    Immerhin hat sie doch Einsicht.
     
  13. #13 mikro0p, 09.07.2020
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    Ja die Einsicht und das Versprechen ihren Part erfüllen wird hat sie mehrfach betont. Für das Projekt und den Fortgang wird es wohl das beste sein.
     
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    Ob der Vertrag erfüllt wurde, hängt davon ab, wie klar er formuliert war. Mündliche Erwähnungen - auch wiederholt - zählen da nicht. Schulden tut die Architektin einen genehmigungsfähigen Entwurf, mehr nicht. Hat sie tatsächlich eindeutig definierte Vorgaben nicht eingehalten, könnte man sich bei der Kammer beschweren. Aber wenn ich lese einerseits maximal 145 qm aber andererseits Luftraum, dann paßt schon etwas nicht zusammen. Luftraum mag bei der Wohnflächenberechnung neutral sein, kostenlos gebaut gibt es dieses Raumvolumen nicht.
     
  15. #15 simon84, 09.07.2020
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    womit sie übrigens nicht unrecht hat !
    Kalkulieren kann man mit eur/qm aber bauen nicht !
     
  16. #16 mikro0p, 09.07.2020
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    Es gibt eine extra für die Architektin angefertigte Projekt Präsentation in der Google Cloud. Auf den ersten 7 Folien werden unsere Wünsche, die Vorgaben zum Budget und zur Wohnflächenobergrenze, die Rahmenbedingungen vom B-Plan und das Raumprogramm klar und konkret beschrieben. Eine konkrete Vorgabe hierzu gab es nicht.
     
  17. #17 mikro0p, 09.07.2020
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    Auszug aus der Folie...und die Budgetvorgabe hat sie sich notiert
     

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    Die würde ich als (aus Juristensicht vermutlich "mündliche") Nebenabrede einschätzen, sofern der Vertragstext sie nicht eindeutig indentifiziert ausdrücklich zum Vertragsbestandteil erklärt.
     
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  20. #20 simon84, 10.07.2020
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    ich meinte nicht dass die Architekten rechtlich recht hat was das Honorar betrifft sondern ihre Aussage dass man mit 20qm weniger nicht unbedingt direkt 40.000 eur netto spart. Das kommt eben schon ein bisschen drauf an. Und auch die Aussage lieber den Keller zu sparen ist insofern richtig da das einer der allergrößten Brocken ist. Natürlich ist das keine Option wenn man unbedingt einen Keller will.

    aber ob ich jetzt zb 20qm Galerie habe oder nicht Und stattdessen Luftraum deshalb Spar ich nicht unbedingt 40 Scheine.... nur mal so als Beispiel
     
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