Aufenthaltraum ????

Diskutiere Aufenthaltraum ???? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; 42 HBO – Aufenthaltsräume (1) (1) Red. Anm.: Außer Kraft am 7. Juli 2018 durch § 88 Nummer 1 der Hessischen Bauordnung vom 28. Mai 2018 (GVBl. S....

  1. Taka88

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    42 HBO – Aufenthaltsräume (1) (1) Red. Anm.: Außer Kraft am 7. Juli 2018 durch § 88 Nummer 1 der Hessischen Bauordnung vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198). Zur weiteren Anwendung s. § 87 der Hessischen Bauordnung vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198).

    (1) 1Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m, in Keller- und Dachgeschossen von mindestens 2,20 m haben. 2In Dachgeschossen muss diese Raumhöhe über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche vorhanden sein; Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m bleiben außer Betracht.

    (2) 1Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht beleuchtet werden können. 2Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von insgesamt mindestens einem Achtel der Grundfläche des Raumes einschließlich der Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.

    (3) Aufenthaltsräume, deren Benutzung eine Beleuchtung mit Tageslicht verbietet, sowie Verkaufsräume, Schank- und Speisegaststätten, Behandlungsräume des Gesundheitswesens, Sport-, Spiel-, Werk- und ähnliche Räume sind ohne Fenster zulässig.

    (4) Aufenthaltsräume nach Abs. 3 müssen unmittelbar mit Rettungswegen in Verbindung stehen, die ins Freie führen.



    Ich habe folgende Fragen , Ich muss in nach meinen Bebaungsplan , die Aufenthalträume in nicht Vollgeschosse auch zu GFZ dazurechnen , also im DG und keller ,

    Ich will aber die Unteren 2 Vollgeschosse nicht verkleinern um die GFZ nicht zu überschreiten , auch will ich das DG ausbauen ,

    In Absatz 1. Steht ja das mit der höhe ..., Ich hab das So verstanden das wenn ich z.b ein Raum im DG habe , wo wegen der Dachachräge die Lichte Höhe von 2,40m unter der Hälfte des Raum ist ( wird die grundfläche im Raum erst ab eine lichte Höhe von 1,5m gerechnet? ) , das es dan kein Aufenthaltraum ist , auch wenn der Raum die Kriterien von Absatz 2 und 3 erfüllt . Oder. Müssen alle 1-4 punkte nicht zu treffen bis es kein Aufenthaltsraum ist und ich bei der Berechnung der GFZ weglasse kann .
     
  2. #2 simon84, 07.02.2019
    simon84

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    Hallo, wenn du das Dach ausbaust, es aber kein Aufenthaltsraum ist, dann darfst du es auch nicht als Aufenthaltsraum nutzen !

    Wofür baust du das Dach aus, wenn du es nicht als Aufenthaltsraum nutzen darfst ?
     
  3. Taka88

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    Es geht mir um den Bauantrag , ich will ja das Haus mit Dachgeschoss bauen und auch als Wohnung vermieten , nur beim Antrag soll es nicht zur GFZ dazu gerechnet werden weil es kein Aufenthaltsraum ist , es aber troztdem als Raum gebaut werden soll , wofür hat mann dan diesen Quatsch mit Aufenthalträume oder keine Aufenthalträume ( dan wird es halt Lagerraum )
     
  4. #4 msfox30, 07.02.2019
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    Im DG sind es doch nur 2,20m. An welchen Zwerg willst du denn da vermieten :).
     
  5. #5 simon84, 07.02.2019
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    Was meinst du wofür es die Regelung mit der GFZ gibt ?
    Das ist doch genau um solche Leute, die meinen einen nicht als Aufenthaltsraum zulässigen Raum dann weiterzuvermieten.

    Gerade im Neubaugebiet ist doch da der Ärger vorprogrammiert.
    Was machst du dann wenn du einen Mieter hast und dir die Nutzung als Aufenthaltsraum untersagt wird?

    Vergiss es. Du willst genau das erreichen, was mit dieser Regelung verboten bzw. eingeschränkt wird

    Ein gedaemmter Lagerraum mit Heizung, Bad, separatem Zugang und Briefkasten/Klingel, ist klar ne? Meinst du eigentlich das die auf dem Amt alle dumm sind?

    Brandschutz musst du ja dann auch einhalten, wie passt das zusammen ? 2. Rettungsweg etc.
     
Thema: Aufenthaltraum ????
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