Aufmaß/Abrechnung Erd-/Betonarbeiten Bodenplatte

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  1. #1 Klaus Weber, 05.09.2019
    Klaus Weber

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    Hallo,

    ich hätte einmal eine Frage zu der Abrechnung/Aufmaß nach DIN bei Erd-/Betonarbeiten zur Bodenplatte.

    Grundlage war ein Angebot der AN und Abrechnung nach Aufmaß wurde vereinbart.
    Die Ausführung ist eine Bodenplatte mit umlaufenden Streifenfundamenten

    Das Angebot bestand für die Bodenplatte selbst aus 2 Positionen
    135 m² Bodenplatte in Ortbeton C20/25 gemäß Statik
    1400kg Baustahlmatten für Bodenplatte liefern und einbauen

    Ein Aufmaß gab es nicht, nur die Rechnung. Auf dieser wurden 118 m² Bodenplatte und 1400kg Stahl abgerechnet. Nach meiner Prüfung passt die Zahl für die Bodenplatte, die Stahlmenge entsprechend Statik jedoch nicht. Nach meiner Rechnung sollten es nur ca. 1100kg (mit Überlappungen) sein. Ich habe das bemängelt und es wurde die Rechnung auf 1115kg geändert, jedoch zusätzlich zwei neue Positionen (die nicht im Angebots standen) für die Abstandshalter (Drunterleisten und Abstandshalterkörbe) aufgenommen. Ist das so richtig oder sind das eigentlich Nebenleistungen, vorallen die Drunterleisten?

    Ein ähnliches Problem habe ich mit dem Oberbodenabtrag und dem Sauberkeitsschicht (Kiessandgemisch),
    Laut Planung hat die Bodenplatte 118 m², der Oberboden wurde aber bei 125m² abgetragen. Ist das aufmaßtechnisch korrekt? Oder muss diese Mehrfläche eigentlich im Einzelpreis enthalten sein. ich kenne das nur von der Elektroseite, dort wird Verschnitt beim Kabel (z.Bsp. 0,5m am Schalter) auch nicht aufgemessen sondern muss vorher in die EP`s eingerechnet werden.
    Bei der Sauberkeitsschicht ist es so, dass ja diese nur zwischen den Streifenfundamenten benötigt wird und damit eoigentlich nur 97 m² wären, abererchnet hate er jedoch auch 125m². Im Prinzip wurde (weil es wahrscheinlich einfacher ist) mit dem Bagger die Fläche ausgehoben, dann die komplette Fläche mit Sauberkeitsschicht versehen und danach die Streifenfundamente ausgehoben und damit dann die Sauberkeitsschicht dort wieder entfernt.

    Mir ist eben nicht ganz klar was korrekt ist und was so nicht abgerechnet werden kann/soll. Wäre euch für Hilfe dankbar.

    GRuß
    KW
     
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