Aufwandspauschale von 3500€ für Baufirma wegen externen Bauüberwacher

Diskutiere Aufwandspauschale von 3500€ für Baufirma wegen externen Bauüberwacher im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen. Wir bauen ein Haus und sind gerade noch in der Planungsphase (Unterlagen für Bauantrag gerade erhalten). Nach unserem ersten...

  1. #1 Mike323F, 09.12.2020
    Zuletzt bearbeitet: 09.12.2020
    Mike323F

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    Hallo zusammen.
    Wir bauen ein Haus und sind gerade noch in der Planungsphase (Unterlagen für Bauantrag gerade erhalten).
    Nach unserem ersten Gespräch mit dem Bauleiter haben wir danach noch Unterlagen per Mail zugeschickt bekommen. Neben diversen hinweisen auf Verpflichtungen unsererseits auch ein
    "Angebot über Mehrleistungen durch Planungsänderungen auf Bauherrenwunsch bei
    Erfordernis sowie zusätzliche Bauüberwachungsleistungen"
    in dem folgender Punkt steht.
    "
    Mehrkosten durch einen zusätzlichen Bauüberwacher
    [Unternehmen] steht für maximale Sicherheit rum
    um ihren Hausbau.
    Jedes Bauvorhaben wird durch ihren Vertrag von
    einen unabhängigen Bausachverständigen (VQC oder
    TÜV) bereits überwacht und begutachtet.
    Bauauftragt der Bauherr (die Bauherren) einen eigenen
    weiteren Gutachter/Bausachverständigen, wird für die
    hieraus entstehenden Mehraufwendungen eine
    Aufwandspauschale in Höhe von 3.500 EUR Brutto an die
    [Baufirma] fällig und berechnet.
    Die Bauzeit verlängert sich durch den nicht unerheblichen
    zeitlichen Mehraufwand für Schriftverkehr,
    Stellungnahmen, eventuell zusätzliche Termine auf der
    Baustelle um 6 Wochen."

    An nichts böses denke haben wir das unterschrieben, nachdem wir jetzt aber schon die ersten kleineren reibereien mit der Firma hatten, wäre uns bei dem Gedanken einen Sachverständigen mit der Baubegleitung zu beauftragen sehr viel wohler.

    Die Baufirma hat grundsätzlich einen guten Ruf soweit ich das beurteilen kann.

    Mich würde jetzt interessieren, ist das gängige Praxis?
    Hat das sonst jemand gehabt? Ist der Mehraufwand tatsächlich so groß das er 3500€ rechtfertigt?

    Würde mich sehr über Antworten freuen auch wenn nicht alle Fragen beantwortet werden können.
    (Name der Firma wurde [ ] entfernt)
     
  2. #2 Blackpiazza, 09.12.2020
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    Da hier keiner Rechtsberatungen geben kann und darf würde ich mich damit an einen Fachanwalt wenden der dann falls nötig auch Vorort helfen kann .
     
  3. #3 Mike323F, 09.12.2020
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    Vielen Dank, ich hab die Fragestellungen noch mal etwas angepasst, es geht mir nicht um eine rechtsberatung(die werde ich diesbezüglich vermutlich in Anspruch nehmen) es ging mir ehr darum ein Gefühl dafür zu kriegen ob das "normal" ist oder nicht. Mir kommt es suspekt vor, aber ich baue ja auch zum ersten Mal ein Haus.
     
  4. #4 Osnabruecker, 09.12.2020
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    Habe ich noch nie gehört sowas...

    Klingt nach dem Motto: Wenn ein Experte unseren Pfusch sieht müssen wir halt gründlich arbeiten und das dauert dann halt 6 Wochen länger... Und um auf Nummer sicher zu gehen, bestrafen wir den Laien mit einer Geldbuße für den Fall das er nicht naiv genug ist.


    Das wäre für mich ein Fall gewesen, lachend aufzustehen und den Vertrag nicht zu unterschreiben...

    Leider bei euch zu spät...

    Ob das rechtens lst? Keine Ahnung... Es herrscht zwar Vertragsfreiheit aber ihr seid doch mächtig eingeschränkt.
     
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  5. BaUT

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    Da kommt ihr wohl nicht mehr raus.
    Ihr habt den Vertrag unterschrieben.

    Eine Idee hätte ich da noch:

    Sehr geehrte Baufirma ... GmbH,
    im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen teilten Sie mit, dass unsere Baustelle ihrerseits der baubegleitenden Qualitätsüberwachung durch TÜV oder VQC unterstellt werde. Bitte informieren Sie uns vor Baubeginn, wer (Büro und Ansprechpartner) nun tatsächlich für unser Objekt von ihnen beauftragt wurde. Wir möchten vorab über entsprechende Ortstermine des Bauüberwachers auf unserer Baustelle informiert werden. Wir wünschen uns einen offenen Umgang mit ggf. festgestellten und bereits während der Bauphase zu beseitigenden Mängeln und bitten deshalb jeweils vorab um Mitteilung darüber wann der Bauüberwacher einen Ortstermin durchführen wird und wir bitten diesbezüglich um Übersendung eines jeden dabei erstellten Ortsterminprotokolls, so dass wir evtl. vom Bauüberwacher festgestellte Mängel und deren Beseitigung transparent nachverfolgen können. Ein solcher von uns erwarteter transparenter Umgang sollte beiden Vertragsparteien die Einschaltung eines bauherrenseitigen Gutachters ersparen.

    Wenn die Baufirma den TÜV-Kollegen nicht offen legt, weil sie tatsächlich vielleicht gar keine TÜV-Überwachung beauftragt und deren Hinzuziehung nur im Problemfall beabsichtigt, dann wäre dies ein Ansatzpunkt die entsprechende Überwachungskostenklausel des Vertrages wegen AN-seitiger Vertragsverletzung kippen zu können.

    Das sollten Sie jetzt schnell mal mit einem Baufachanwalt besprechen.
     
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  6. #6 Fabian Weber, 09.12.2020
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    Ich frage mich, wie denn die Baufirma überhaupt mitbekommen soll, dass Ihr einen externen Bauüberwacher einschaltet?

    Es wird Euch ja wohl noch gestattet sein Anderen die Baustelle zu zeigen.

    Den Schriftverkehr führt Ihr dann halt selbst, er schreibt nur den Vordruck.
     
  7. BaUT

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    Ich hoffe mal ihr habt der Baufirma für die Zeit der Baumaßnahme nicht auch noch das Hausrecht übertragen, so dass ihr und eure Freunde, Helfer und Berater nur noch nach vorheriger Anmeldung die Baustelle betreten dürft?!
     
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  8. #8 Gast98362, 14.12.2020
    Gast98362

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    Hallo Mike,

    sowie ich das lese haste dir selbst ein Ei gelegt.

    Nun gut erstmal steht die Frage im Raum baust du nach VOB oder nach BGB worauf ist der Vertrag ausgelegt?
    Nun lese ich herraus wenn du ein externen Gutachter beauftragst dann must du schon bereits die Entschädigung zahlen. wie da die Entschädigung aussieht muss er dann zweifelsfrei darlegen. Bedeutet er muss auflisten worauf sich das bezieht und in welche höhe also Einzelnachweis bringen kann man drauf bestehen.
    Dann würde ich jetzt den Unabhängigen Bausachverständigen anfordern ( der im Vertrag steht) lass ihn deine Baustelle begutachten das ist dein Recht und im Vertrag festgehalten. Lassen dir vom Bausachverständigen seine Visitenkarte geben und dann kontrollierst du ob er eingetragen ist ist er es nicht fällt der Passus raus und du bist frei und kannst ein eigenen beauftragen nach Rücksprache mit dem GU würde ich so machen.

    Nur ein gutgemeinter Rat bei den Abschlagszahlungen hälst du 10 % von der Rechnung ein als Sicherungsbehalt ein bis die Mängel behoben sind ist gängige Praxis.


    BGB = Bürgerliches Gesetz Buch

    Das bedeutet dann bei Vertragsabschluss ( wenn es zu Streit kommt) das hier immer eine Einzel Entscheidung bei Gericht gefällt wird und das nicht immer Positiv für den Bauherrn und ist zudem Kosten intensiv so das die meisten den weg scheuen vor Gericht.

    VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

    Bei der VOB ist im vornherein alles geregelt selbst die Vertragsgestaltung und die Ausführungen. Dies kannst du expliziert nachlesen und da gibt es kein versehen. Alle Dinge haben nach VOB aus geführt zu werden. In der VOB kannst nachlesen was zu tun ist wenn es zu Streitigkeiten kommt. Ich persönlich empfehle immer die VOB weil alles geregelt ist für den Bauherren und Bauunternehmer . Hält er sich nicht an die VOB verliert er in jedem fall vor Gericht. Die VOB besteht aus drei Büchern kaufe Sie dir. ca. 100,-€ dann liest nach was deiner Meinung falsch gelaufen ist. Ist eine Sache wirklich mangelhaft ausgeführt laut VOB findet das auch anklang bei Gericht auch wenn der Vertrag nach BGB ist.

    MfG

    Alter Hase
     
  9. #9 Mike323F, 26.12.2020
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    Vielen Dank erstmal für eure Antworten, vor allem für die von Alter Hase!
    Der Vertrag wurde wenn ich es richtig sehe nach BGB geschlossen, in den Fall dürfte ein Widerrufsrecht bestehen solange mir die Widerrufsbelehrung nicht zugesendet wurde. Da mir das ganze per Mail zugesendet wurde müsste es unter Fernabsatz Vertrag fallen. Ich werde es mal über einen Anwalt prüfen lassen. Vielen Dank an alle!
     
  10. BaUT

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    Mit den Empfehlungen von Hasi wäre ich vorsichtig. Sicherheitseinbehalte dürfen nur getätigt werden, wenn diese vorher vertraglich vereinbart worden sind.
    Nur wenn Mängel festgestellt werden, darf ein Mängeleinbehalt bis zum zweifachen der geschätzten Mängelbeseitigungskosten getätigt werden, bis der Mangel beseitigt ist.

    Dass Du unbedingt den TÜV-Sachverständigen bei der Arbeit erleben willst und dass dessen Ergebnisse und Protokolle dir stets offen gelegt werden sollten, hab ich dir auch schon geschrieben. Was Herr Hase mit "dann kontrollierst du ob der eingetragen ist" meint, erschließt sich mir nicht so recht. Also wenn er für den TÜV arbeitet, dann sollte er natürlich auch eine TÜV-Visitenkate haben aber sonst ist viel wichtiger, dass du seine Ortstermine begleiten kannst und dass du seine Mängelprotokolle zur Nachverfolgung alle bekommst. Dies ist nicht selbstverständlich, denn die Gutachten gehen erstmal nur an den Besteller (Bauträger/GU) und nur wenn der zustimmt erhält auch der Bauher eine Kopie. Also das sollte vorher unbedingt geklärt werden. Wenn die SV-Protokolle vom TÜV nicht alle offen gelegt werden, dann ist die TÜV-Begleitung nix wert und du brauchst einen eigenen SV.
     
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