Ausführung von Leistungen ohne Auftrag ---> zulässig???

Diskutiere Ausführung von Leistungen ohne Auftrag ---> zulässig??? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Nein Bau2013. In seinem Vertrag steht, dass jede Änderung der Schriftform Bedarf, da ist nix mit mündlich... AlexKr: finde den Weg richtig....

  1. #41 Gast56083, 01.04.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Nein Bau2013. In seinem Vertrag steht, dass jede Änderung der Schriftform Bedarf, da ist nix mit mündlich...
    AlexKr: finde den Weg richtig. Entscheidungsträger des BT direkt kontaktieren und Sachverhalt schildern, freundlich aber bestimmt. Ist der auch nicht kompromissbereit, kann man immer noch zum RA.
    Ausserdem will der BT ja Geld von Dir. Soll er doch schauen wie er da rankommt...
     
  2. AlexKr

    AlexKr

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    Hallo zusammen,

    wollte mal kurz Rückmeldung geben:
    Habe nun letzte Woche per Einschreiben an den Bauträger geschrieben und prompt habe ich heute morgen eine Email des Bauleiters im Postfach.
    Dieser beruft sich nun auf unser erstes Besprechungsprotokoll was ich angefertigt habe, jedoch nicht unterzeichnet, sondern lediglich per Mail geschickt habe, in dem steht:" Es werden keine 3-teiligen Dreh Kipp sondern 2-teilige Schiebeelemente verbaut" --> Mehrpreis teilt Herr xx noch mit. Und das soll für Ihn der Freischein gewesen sein, dass er den Einbau veranlassen soll, koste es was es wolle.
    Denn er behauptet weiter: Es läge keine Einschränkung der Abhängigkeit vom noch zu vereinbarenden Mehrpreis vor. Na dann kann ich ja eigentlich mal froh sein, dass der gute Mann das Fenster nicht mit Swarowski Glas bestellt und vergolden hat lassen!
    Die Verzögerung der Preismitteilung von 5 Monaten entschuldigt er damit, dass auch Ihm der Preis nicht eher vorlag. Das heißt er hat einfach einbauen lassen ohne selbst den Preis zu kennen ... mir fehlen echt die Worte.
    Nun bietet er mir zur "Feinabstimmung" einen Ortstermin an und der Bauträger hat mir in einer separaten Mail noch geschrieben, dass er zuversichtlich ist, dass der Bauleiter die Sache am vereinbarten Termin klären kann.
    Also meine persönliche Einschätzung: Die gehen von Ihrem Standpunkt nicht zurück, ich werde wohl den Rechtsweg gehen müssen.
    War heute mal auf der Baustelle und hab von den Handwerkern gehört, dass andere Eigentümer auch nur Probleme mit dem BL haben.
    Scheint also wirklich so Firmenlinie zu sein.
    Halte euch auf dem laufenden...
     
  3. #43 Baufuchs, 07.04.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @AlexKr

    Im Eingangsbeitrag schreibst Du "Änderung 3-flügelige in 2-flügelige Schiebeelemente".

    Die Nachfrage von ThomasB ob es nicht Änderung von Dreh-Kipp auf Schiebelement sei, hast Du ignoriert.

    Nun zitierst Du aus Deiner Mail "Änderung von Dreh-Kipp auf Schiebeelement".

    Gewöhn Dir mal an, Sachverhalte korrekt darzustellen.

    Der aufgerufene Mehrpreis ist immer noch hoch, nun aber völlig anders zu bewerten.
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Du musst keinen Rechtsweg gehen, sondern der BT.

    Ich würde einen angemessenen Mehrpreis ermitteln (durch Vergleichsangebote) und die Differenz mit Vorbehalt bezahlen. Danach würde ich den BT klagen lassen, wenn er will. Sein Risiko.
    Nach deinen eigenen Angaben, wolltest du ja andere Fenster, und warst zu einem Mehrpreis bereit. Dann sollte man den in angemessener Höhe auch bezahlen. Nur auf Zuruf, ohne das nachprüfen zu können, würde ich es nicht voll bezahlen.
     
  5. AlexKr

    AlexKr

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    Baufuchs versteh deine aufregung nich in beitrag 9 hab ich mich korrigiert ...

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