Ausländischer Bauträger untergräbt meine Bodenplatte!!! BITTE UM HILFE

Diskutiere Ausländischer Bauträger untergräbt meine Bodenplatte!!! BITTE UM HILFE im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Vielen Dank an alle. Doch, das Nachbarsbauvorhaben durch den Bauträger wird ganz sicher mit einem Keller ausgeführt, diese Information habe...

  1. #21 pinkfly50, 12.09.2014
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    Vielen Dank an alle.

    Doch, das Nachbarsbauvorhaben durch den Bauträger wird ganz sicher mit einem Keller ausgeführt, diese Information habe ich bereits über das Bauamt erhalten.
    Ich habe heute bereits meine Rechtsschutzversicherung kontaktiert, - die Versicherung wurde um den Baustein "Haus" erweitert; bleibt zu hoffen dass das BV erst im nächsten Jahr begonnen wird.

    Aktuell sind noch keine Baumßnahmen durch den Bauträger getroffen werden.
    Es werden immer Eigentümergemeinschaften durch ihn gegründet, - dann baut er das Gewerk in Funktion eines Bauträgers für die 3 Eigentümer!
    Derzeit wird ein ähnliches Projekt durch ihn in der Nachbarsstraße gebaut; - hier habe ich von dem Subunternehmer von Ihm diese Informationen in Erfahrung bringen können.

    Bis jetzt sind keinerleie Baumaßnahmen getroffen worden.

    Nach Rücksprache mit meinem Statiker erhielt ich die Information das das "unterfangen" ein sehr komplizierter Prozess sei, er persönlich jedoch dies in der Praxis noch nicht begleitet hätte:-(
    Mein Statiker riet mir daher das Bauamt aufzusuchen und hier zu erfragen in welcher Art und weise die Statik des Bauträgers eingereicht wurde und ob hier bekannt wäre das mein Haus ohne Keller gebaut ist.

    Bis jetzt konnte ich den Bauträger persönlich noch nicht sprechen. Derzeit hält sich dieser wohl in Polen auf( laut Aussage seiner Mitarbeiter, BV Nachbarsstraße).
    Da jedoch viele über massive Mängel in seiner Ausführung klagen gehe ich jetzt bereits von einer unprofessionellen Ausführung seiner Unterfangung aus. Es wäre toll wenn es nicht so wäre.

    Mit meinem Beitrag hier wollte ich erstmals

    a) erreichen zu wissen Wie dies im Idealfall von einer fachmännischen Firma ausgeführt werden würde
    b) wie kann ich mich währen wenn dies nich so geschieht.

    Aus Ihren Beiträgen konnte ich erste Erkenntnisse gewinnen, würde mich aber über weitere Beiträge doch sehr freuen.

    Vielen lieben Dank an alle Beteiligten.
     
  2. #22 ThomasMD, 12.09.2014
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    @bernix

    Du kannst Dir als Freizeitpolitiker ja ansehen was Du willst, aber verantwortlich und einzig handlungsbefugt ist allein die Verwaltung.
     
  3. #23 Norderstedter, 12.09.2014
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    3 Familien Haus komplett ohne Keller?
    Da wird es aber eng mit Stauraum. Bei Billigstbau aber natürlich durchaus möglich.

    Gibt es evtl auf Versicherungsseite evtl noch was, was man berücksichtigen oder proaktiv machen könnte?
    Irgendein Tarif oder ein Szenario wo z.B. die Hausversicherung die Bude im Schadensfall auf alle Fälle wieder aufbauen und sich zwischenzeitlich mit dem potenziell nicht greifbaren Verursacher rumschlagen würde?
     
  4. #24 Skeptiker, 12.09.2014
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    Und auf welcher Rechtsgrundlage würdest Du da "genauer hinsehen" und wobei genau? Baugenehmigung ist Baugenehmigung. Und "hat schon 'mal ein mangelhaftes Haus gebaut" ist meines Wissens kein Versagensgrund.
     
  5. #25 andreas2906, 12.09.2014
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    Der Versicherer baut mit ziemlicher Sicherheit dein Haus nicht wieder auf, der gibt dir eine Summe x dafür...
    Der Versicherer hat seine eigenen Leute, welche im Schadensfall das wie, wer, wo, was etc. ausloten. Wenn die einen anderen als schuldig ausfindig und greifbar ausmachen, holt sich der Versicherer dann schon was er haben möchte. Da brauchst aber nix proaktiv oder was auch immer machen.
    Musst halt nur schauen, das du nicht so nen Popelversicherer nimmst.
     
  6. #26 Norderstedter, 12.09.2014
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    Na, dann kann sich der TE doch eigentlich halbwegs entspannen wenn er vernünftig versichert ist... OK, den Stress will man natürlich nicht haben, aber den kompletten finanziellen Ruin würde es ja nicht bedeuten.

    Offtopic:
    Was die Zahlungen der Versicherung angeht: Meine Hausversicherung (relativ groß mit 4 Buchstaben) würde mir das Haus im Falle eines Totalschadens wieder genau so aufbauen wie es vorher war - es sei denn es gibt rechtliche Bestimmungen, die eine Änderung erfordern - und kein EUR fliesst durch meine Hände sondern es wird alles direkt zwischen Versicherer und GU/GÜ/Handwerkern geregelt. Was das für die Qualität bedeutet kann man sich vermutlich vorstellen... ich dachte aber eigentlich das wäre die normale Handhabung bei Hausversicherungen...
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 12.09.2014
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    @ bernix

    Du kannst Dich auch 24/7/52 gegenüber mit Fotoapparat und Zollstocj hinsetzen, ändern tut das gar nichts!

    @ TE
    Lass doch bitte mal das rumreiten auf dem "ausländisch" und dem östlich von uns gelegenen Staat!
    Es ist für alles absolut egal, ob der aus D, aus Timbuktu oder vom Mars kommt!
     
  8. #28 andreas2906, 12.09.2014
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    @Norderstedter
    Hm... Hausrat aber nicht gleich Wohngebäudeversicherung... wenn das aber stimmt, würde ich mich nach einer anderen umschauen...

    Hab gerad nochmal bei meiner geschaut - ich bekomme Kohle...
    "Einen Monat nach Meldung des Schadens können Sie eine Abschlagszahlung
    von uns verlangen. Dabei haben Sie Anspruch auf den Betrag,
    den wir nach Lage der Sache mindestens zahlen müssen."

    Deshalb, in den Versicherungsschutz schauen...
    Solch Sachen wie Schadensermittlungskosten, Sachverständigenkosten etc. sind ein Hinweis auf keine Popelversicherung.
     
  9. #29 wasweissich, 12.09.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Vor allem wird hier auf hörensagen hin in alle richtungen vermutet und verdächtigt , sogar "passende" urteile hervorgekramt...... wozu passend ???
     
  10. bernix

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    ....wozu gibt es dann deiner Meinung nach einen Gemeinde- oder Stadtrat, Ausschüsse.....?
     
  11. R.B.

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    Kaffeekränzchen, wozu denn sonst. :mega_lol:
     
  12. bernix

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    Die Informationslage war diese: Dieser Bauunternehmer hat bei uns im Neubaugebiet bereits mehrere Mehrfamilienhäuser gebaut; - Baustellen sind teilweise unabgeschlossen und seit Jahren unbeendet und liegen brach(Gerichtsprozesse wegen massiver Baumängel laufen).

    Von EINEM mangelhaften Haus war nie die Rede.

    Bei einem mangelhaften Haus gibt es sicher keine Grundlage. Sollte aber nachweislich der selbe Unternehmer für o.g. Vorfälle verantwortlich sein, steht die Verwaltung in der Verantwortung.
    Man kann hier einen Beschluss herbeiführen und Baugenehmigung unter Auflage erteilen.
    Wie es dann (rechtlich) weitergeht, wisst Ihr ja selbst....
     
  13. #33 Ralf Wortmann, 12.09.2014
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    "Passende" Urteile? Wo und von wem?
    Habe ich im thread was übersehen?
     
  14. #34 Ralf Wortmann, 12.09.2014
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    @pinkfly50

    Ich habe gerade erfahren, dass es im Bauordnungsrecht von Rheinland-Pfalz im Bereich des Errichtens kleinerer Wohnhäuser wohl etwas lockerer zugeht, als von mir (ungeprüft) angenommen. Daher muss ich meinen Beitrag #7 revidieren.

    Wir kennen das Bauvorhaben deines Nachbarn nicht genau genug, aber es könnte sein, dass es (je nach Gebäudeklasse) sogar dem Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO RLP unterliegt. Die Beteiligung eines Prüfingenieurs ist bei kleineren Bauvorhaben nicht erforderlich und offenbar nicht einmal der Nachweis eines Bauleiters nach der Landesbauordnung (mit entsprechender Bauleitererklärung).

    Teile meines Beitrags #7 sind somit unzutreffend. Falls es doch eine förmliche Baugenehmigung gegeben haben sollte, könnte diese natürlich mit Auflagen verbunden sein. Insoweit wäre es so oder so hilfreich und informativ für dich, mit dem Bauamt Kontakt aufzunehmen um Näheres zu erfahren.

    Wenn es während der Bauausführung gefährlich werden sollte, wäre es trotzdem sinnvoll, sofort das Bauordnungsamt einzuschalten, denn wenn sich im Zuge des Bauvorhabens eine konkrete Gefahr ergeben sollte, hat dieses als untere Bauaufsichtsbehörde trotzdem entsprechende Befugnisse und dürfte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Auflagen anordnen.

    Für mich sehr lehrreich. Ich werde ich mich künftig mal lieber mit solchen Spekulationen zu bauordnungsrechtlichen Gepflogenheiten in anderen Bundesländern zurückhalten, solange ich die dazugehörige Landesbauordnung nicht durchgeackert habe.
     
  15. bernix

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    Kann ich bestätigen. Bei uns hats drei Tage gedauert, dann waren die Unterlagen zurück und es durfte losgehen (oder hätte losgehen können, wenn die Statik da gewesen wär).
    Prüfingenieure dürften bei uns (fast) alle verhungert sein... (und trotzdem fallen nicht reihenweise Häuser zusammen...).
    Bauleiter brauchten wir. (das hat sich aber vielleicht in den letzten 15 jahren geändert...).

    Und nebenbei werden auch kleinere, sinnvolle Abweichungen vom Bebauungsplan grosszügig gehandhabt. (Sprich: vom Bauausschuss genehmigt).

    gruss
     
  16. #36 gunther1948, 12.09.2014
    gunther1948

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    Hallo
    ein schelm der böses dabei denkt.

    gruss aus de pfalz
     
  17. bernix

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    Bei uns hats drei Tage gedauert,------ > Stadtrat
    ...da sich solche Verdächtigungen gerne festsetzen:

    Gebaut vor 15 Jahren
    Gewählt vor 15 Wochen!
     
  18. #38 Skeptiker, 12.09.2014
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    Ich würde gerne weiterhin von Dir erklärt bekommen, mit welcher juristischen Begründung Bauanträge versagt werden sollen, wenn mehrere Häuser vom Antragsteller mangelhaft errichtet oder noch nicht fertiggestellt wurden. Wir wissen bisher nicht, wer gegen wen klagt und wer juristisch für diese Mängel verantwortlich ist. "Anhängige Prozesse" erscheinen mir da juristisch zu dünn.

    Mir fällt vor allem aber kein Punkt der hessenischen BauO ein, aus dem heraus sich in solch einem Fall eine Baugenehmigung beauflagen ließe und mich interessiert sehr, wie solche Auflagen aussehen könnten. Gerne erfahre ich von Dir als praktizierendem Stadtrat näheres zu den besonderen Regelungen der hessischen Kommunalverfassung und der praktischen Anwendung der hessischen Bauordnung. Ich weiß nämlich leider nicht, wie es dann weitergeht, weil ich bisher in verschiedenen Bundesländern schon die lustigsten Auflagen gelesen habe, noch solche, die in der Person des Antragsteller begründet waren.
     
  19. #39 OLger MD, 12.09.2014
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    Für "Abfangungen" gibt es verschiedene bautechnische Möglichkeiten, z.B. Trägerbohlwände, Bohrpfähle, Spundwände, Rammpfähele, usw.
    Welche davon eingesetzt werden kann, hängt vom Bodenart, vom Grundwasser, von der Tiefe, von den örtlichen Gegebenheiten und von der Erschütterungsempfindlichkeit der Nachbarbebauung ab.
    Rückverankerte Baugrubensicherungen werden bei Grenzbebauung normalerweise nicht zum Einsatz kommen, da diese das Nachbargrundstück "benutzen", d.h. die Rückverankerung liegt auf dem Nachbargrundstück.

    Die Recherche nach der 'Leistungsfähigkeit' und der Qualifikation sind schon ein guter Anfang.
    Hört sich im Moment so an, als könnte es ein Beispiel aus dem Fernsehbeitrag sein, auf den hier im Forum gestern hingewiesen wurde.

    Einer der nächsten Schritte kann eine Beweissicherung / Bauzustandsfeststellung sein. Hierbei wird dokumentiert wie Dein Gebäude (und ggf. Außen- und Nebenanlagen) vor Baubeginn aussehen. Fotographisch kann festgehalten werden, dass es z.B. keine Risse in der Fassade und an den Innenwänden gibt, dass die Fugen geschlossen sind und kein Dichtmittel abgerissen ist.
    Um mögliche Setzungen nachweislich zu dokumentieren, kann ein Vermesser Messpunkte am Haus anbringen und deren Lage und Höhe über einen entfernten Festpunkt 'beobachten' - so nennen es die Vermesser, wenn sie regelmäßig nachmessen.
    Beweissicherung und Setzungsmessungen kosten Geld, aber ohne gibt es später keinen Nachweis, dass das Gebäude vor Baubeginn schadensfrei war. Ideal wäre es, wenn das von einem unabhängigen Sachverständigen durchgeführt wird. Normalerweise müsste das der Bauende machen - normalerweise...

    Wenn die Auswirkungen des Bauvorhabens vom Nachbarn am eigenen Haus von einem Sachverständigen begutachtet / begleitet werden, sollte ggf.auch der Wandaufbau berücksichtigt werden. Bei ganz geringen Setzungen können diese u.U erst später an der Außenfassade durch Rissbildung sichtbar werden, wenn z.B. eine Dämmschicht aus Mineralwolle elastisch genug ist die kleinen Setzungsrisse in der Wand eine Zeit lang zu überbrücken. Auf der Innenseite kann eine Schrankwand die Risse verdecken.
    Falls ein Sachverständiger beauftragt wird, sollte es einer mit Erfahrung im Tiefbau sein oder ein Baugrundgutachter, der Erfahrung mit Verbauarbeiten hat. Sie sollten auch erkennen, wenn die Wasserhaltung ungenügend ist und z.B. bei größeren Regenereignissen die Gefahr besteht, dass sich in der Baugrube Wasser sammelt und den Boden aufweicht und ob das ggf. einen Einfluss auf ddas Nachbargrundstück haben kann.

    Den Hinweis auf die "Nichtbeteiligung der Nachbarn" nach LBO Rheinland Pfalz und das ggf. erforderliche Einschalten des Bauamtes hat Ralf Wortmann schon gegeben. Dass die LBO RP die Nachbarn noch nichteinmal informiert - so wie es anderswo üblich ist - hätte ich auch nicht vermutet.

    Gruß
    Holger
     
  20. nolu13

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    ich verstehe den "Aufstand " nicht!
    Ist doch ganz einfach!
    Termin beim Bauamt vereinbaren,Sachlage mitteilen.
    Hat der TE Pläne der Gründung zur Hand ?
    Mitnehmen und vorlegen!
    Darauf bestehen ,daß eine Nach-Prüfung dem entsprechend erfolgt!

    Es kommt darauf an,wie man das verklickert?
    "Polen" "Murks" etc. bringt da rein gar nichts!
    Es soll auch dort hervorragend qualifizierte Fachleute geben!
    Hallo?
     
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