B-Plan Baunutzungsverordnung

Diskutiere B-Plan Baunutzungsverordnung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Als Laie fällt es mir schwer die rechtlichen Belange beim Bauen zu durchblicken. Hoffentlich kann mir jemand die Zusammenhänge verständlich...

  1. #1 nevergiveup, 22.04.2011
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    Als Laie fällt es mir schwer die rechtlichen Belange beim Bauen zu durchblicken. Hoffentlich kann mir jemand die Zusammenhänge verständlich darstellen.

    Folgendes liegt an:
    Wir haben ein Haus mit Flachdach und möchten prüfen ob wir aufstocken dürfen.

    Das Haus steht in Berlin, es liegt ein festgesetzter B-Plan aus dem Jahr 1967 vor.
    Das Haus wurde 1965 fertiggestellt.

    Mir ist nun unklar welche Regelungen für eine Aufstockung gelten:

    Gilt die Bauordnung in der damaligen Fassung also zu der Zeit in der der B-Plan entstand oder die aktuelle? (Dachraum galt damals nie als Vollgeschoß).

    Und ebenso: gilt die damalige Baunutzungsverordnung oder die aktuelle?
     
  2. #2 Der Bauberater, 26.04.2011
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    Wenn der B-Plan nicht irgendwann einmal geändert wurde, dann gilt die BauNVO, die zum Zeitpunkt des inkraft treten des B-planens gültig war. B-plan 1967 - dann eigentlich die BauNVO von 1962.
    Mit der Bauordnung verhält es sich genau so.
    Sollte eigentlich im schriftl. Teil des B-planes stehen.
     
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B-Plan Baunutzungsverordnung

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