Balkon Abstandsfläche !!!

Diskutiere Balkon Abstandsfläche !!! im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Servus liebe Leute , Ich habe ein Bauvorhaben in Hessen , Die Skizzen sind von mir erstellt und werden von meinen Architekten überarbeitet und...

  1. Taka88

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    Servus liebe Leute ,

    Ich habe ein Bauvorhaben in Hessen ,

    Die Skizzen sind von mir erstellt und werden von meinen Architekten überarbeitet und übernommen,

    Jetzt hat mein Architekt mir am Telefon gesagt , das ich Rechts und Links zu den Nachbarseiten , die Balkone nicht mehr wie 1m Rauskargen dürfen ,

    Wir haben Rechts und Links genau 3 m Abstandsfläche und ich habe in der HBO gelesen das herausragende Teile nicht Mehr wie 1,5 Überschreiten dürfen ,
    das heisst doch das ich die Balkone 1,5m planen kann oder übersehe ich was ?

    Ich will da unbedingt die Balkone haben, aber bei 1 m lohnt sich der Aufwand nicht.
     

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  2. #2 Kriminelle, 04.04.2019
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    Du darfst sie so nicht in der Abstandsfläche von den 3 Metern haben. Das steht ja in Abhängigkeit.
    Du musst mehr Abstand haben.

    Aber mal eine Nachfrage: warum planst Du 1,70, wenn nur 1,50 Auskragung erlaubt sind?
     
  3. Taka88

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    Ich will die auf 1,5 m ändern lassen , mein Architekt hat mir gesagt das nur 1 m erlaubt sind , also kann ich die bis 1,5 m planen ?

    Weil bei 1 m lasses ich die komplett weg.
     
  4. Taka88

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    6) 1Untergeordnete Bauteile, die nicht mehr als 1,50 m vor die Außenwand vortreten und von Nachbargrenzen mindestens 2 m entfernt bleiben, bleiben bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht. 2Dies gilt insbesondere für 1. Gesimse und Dachvorsprünge, 2. Hauseingangstreppen und deren Überdachungen, 3. Erker und Balkone, die insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen; die Länge von übereinander angeordneten Balkonen wird im Bereich der Überschneidungen nicht zusammengezählt.


    So wie das hier steht ist der Balkon ein untergeordnetes Bauteil und darf bis 1,5m rauskragen ?

    Oder vertstehe ich das falsch ?
     
  5. #5 Frollein, 04.04.2019
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    Ja, das verstehen Sie falsch. Bei 3 Metern Abstand zur Grundstücksgrenze und dem in der Bauordnung geforderten Mindestabstand von 2 Metern zur Grenze darf der Balkon nur noch 1 Meter vortreten.
     
  6. Taka88

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    Hallo Herr Frollein , wo kann man das Nachlesen in der HBO Hessen, ich habe das nirgendwo gelesen das man 2 m abstand halten muss ?
     
  7. #7 Frollein, 04.04.2019
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    Hallo Taka88,

    Sie haben es doch selbst zitiert: "Untergeordnete Bauteile, die nicht mehr als 1,50 m vor die Außenwand vortreten und von Nachbargrenzen mindestens 2 m entfernt bleiben, [...] "

    PS. Wie Sie von "Frollein" und "Architektin" auf "Herr" kommen, ist mir schleierhaft.
     
    Dimeto, Fred Astair und arch gefällt das.
  8. arch

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    Sie haben es selbst geschrieben.
     
  9. 11ant

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    "Selber keine Abstandsflächen erzeugen" (z.B. wegen Relevanz für die "Wandhöhe") ist aber nicht gleichbedeutend mit "munter in Abstandsflächen hineinragen". Sinn der Bestimmung ist, daß ein Haus nicht wegen eines Haustürvordaches oder der Brüstung eines ins Dach eingeschnittenen Balkones weiter von der Grenze abrücken muß - nicht, den Mindest-Grenzabstand als solchen aufzuweichen.
     
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  10. #10 simon84, 04.04.2019
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    Stell dir mal vor, beide Nachbarn hätten so einen 1,70 tiefen Balkon an gleicher Stelle gegenüber! Wie würde das denn aussehen. Unmöglich. Kannst du mir mal die Sonnencreme reichen.
     
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