BAU BG schickt techn.Angestellten!

Diskutiere BAU BG schickt techn.Angestellten! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, nachdem ich im Verlauf des Eigenheimbaus 2mal Auskunft über Bauhelfer an die BauBG geschickt habe, bekam ich jetzt ein Schreiben, das...

  1. #1 scott345, 25.03.2006
    scott345

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    Hallo,

    nachdem ich im Verlauf des Eigenheimbaus 2mal Auskunft über
    Bauhelfer an die BauBG geschickt habe, bekam ich jetzt ein Schreiben,
    das ein techn.Angestellter das Bauvorhaben vor Ort prüfen muss.
    Was verbirgt sich dahinter?
    Was sind meine Pflichten?(Bautagebuch ja/nein,Rechnungen, etc.)
    Was muss ich beachten?
    Was sagt die Gesetzgebung?

    Habe schon die anderen Berichte hier im Forum gelesen,
    aber keine spezielle Antwort auf diesen Fall gefunden.

    Hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.
    Danke im vorraus.


    Gruß
    scott345@web.de
     
  2. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "hmmm"

    ich kann´s nimmer hören :confused:
    .
    Als Bauunternehmer muss ich 9% (?) auf die Bruttolöhne in unserer Firma an
    die BG abführen, dafür geniessen wir die ärztlichen Versorgungen bei einem
    Arbeitsunfall sowie Berufsunfähigkeitsrente und Arbeitsicherheitsschutzprogramme
    samt Beratung, wir sind dadurch natürlich gezwungen diese Kosten infolge
    Lohnnebenkosten an den Endverbraucher weiter zu geben (!)
    .
    das heisst wenn Sie als privater Bauherr Ihr Häuschen selber baun und dabei
    Nachbarschafthilfe (heisst des so) in Anspruch nehmen und es passiert einen
    was dann zahlt nicht der Staat sprich die Krankenkassen sondern die Berufs-
    genossenschaft ... (siehe oben) und je mehr meinen sie müssten die BG
    bescheissen und zwar mit falschen Angaben oder Ausländischen Sups desto
    mehr müssen Betriebe wie wir da draufzahlen (!)
    .
    daher wir es in diesem Forum keine Tips geben wie man die BG umgeht,
    oder man billig davon kommt ... SIE haben den Versicherungsschutz
    (auch wenn nix passiert ist) genossen ... also ist "DER" auch zu bezahlen (!)
    .
    Falls Sie Firmen beautragt haben, brauchen Sie von denen nur die BG-
    Mitgliedsnummern listen und abgeben ... das geht völlig umproblematisch ...
    die BG frägt doch vorher ab was wer ausführt und wenn die Aussagen nicht
    im Erfahrungsrahmen liegen da kommt halt der Prüfer (!) ... ich find´s gut :)
     
  3. #3 Distler, 25.03.2006
    Distler

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    Gerne ...

    • Was verbirgt sich dahinter?
    Die meinen, es könnte sich lohnen, Ihnen erst mal nicht uneingeschränkt zu vertrauen ... z.B. Konventionelle Ziegelbauweise in 6 Monaten einzugsfertig ohne Firmen und ohne Helfer, Gewerke wie Gas, Erdbau, Elektro in Eigenleistung und was es noch so alles an Implausibilitäten gibt. Man hat Lunte gerochen. Übrigens nicht zwingend. Es gibt auch Stichproben.

    • Was sind meine Pflichten?(Bautagebuch ja/nein,Rechnungen, etc.)
    Tagebuch nein, denn das müssen Sie nicht haben. Es kann Sie aber entlasten.
    Geeignete Unterlagen hingegen ja: Rechnungen, Verträge etc.
    Kooperation kann ggf. erzwungen werden.


    • Was muss ich beachten?
    Dass Sie alle Gewerke schlüssig erklären können

    • Was sagt die Gesetzgebung?
    Das habe ich ausführlich beschrieben - ab hier:
    http://www.bauexpertenforum.de/showpost.php?p=67863&postcount=12
    und noch den thread lesen
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=8166&page=1&pp=15
     
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