Bau eines Reihenhauses durch Bauträger

Diskutiere Bau eines Reihenhauses durch Bauträger im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir wollen ein Reihenhaus durch einen Bauträger kaufen. Den Bau möchten wir durch einen unabhängigen Sachverständigen überwachen lassen....

  1. #1 Bau2009, 15.07.2009
    Bau2009

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    Hallo,

    wir wollen ein Reihenhaus durch einen Bauträger kaufen. Den Bau möchten wir durch einen unabhängigen Sachverständigen überwachen lassen.

    Kann der Bauträger dies "verbieten", sodass wir erst nach bzw. bei der Übernahme des fertigen Hauses ein Gutachten anfertigen lassen können?
     
  2. bernix

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    Können kann er schon...die Frage ist eher: Kann er es sich leisten es zu verbieten.....
     
  3. drulli

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    Eine Weigerung des BT wäre für mich ein KO-Kriterium.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 15.07.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn es ein echter BT ist (bei RH wahrscheinlich) hat er das Hausrecht und kann somit Euch wie Eurem SV den Zugang verwehren.
    Aber im Rahmen von geforderten Zahlungen habt Ihr das Recht, die Vollständigkeit und Mängelfreiheit der Leistung zu prüfen. Da Ihr als Laien dazu nicht in der Lage seid, dürft Ihr einen SV hinzuziehen.
    Verweigert der BT dann den Zutritt, kann die Fälligkeit der Rechnung kippen.

    Selbstverständlich wäre eine Weigerung ein KO-Kriterium.

    Daher im Vertrag ein Betretungsrecht und ein Besichtigungsrecht für Euch und den SV vereinbaren.

    Wie das zu formulieren ist, sollte Euch der Notar sagen können, der für Euch den Vertragsentwurf des BT prüft.
     
  5. #5 weissnix, 17.07.2009
    weissnix

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    und noch eines: wenn ihr bei / vor übergabe das hauses erst den sv reinlassen könnt, ist das etwas problematisch
    auch er kann (meistens) nur vor die wände / decken schauen (ohne endoskop)
    aber die vielen mängel, die sich z.b. in die haustechnik einschleichen, wir der größtenteils nicht erkennen können,

    warum braucht ihr denn einen bauträger ?
    meine erfahrungen gehen dahin, dass er sich einen archi einkauft (könnt ihr auch) und auf die angebotspreise seinen obulus drauf setzt, so funktioniert das geschäft.
     
  6. #6 Baufuchs, 17.07.2009
    Baufuchs

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    @weissnix

    Der Name ist Programm?

    Bauträger machen schon ein bisschen mehr als Architekt einkaufen, Angebote einholen, Gewinn aufschlagen und dann verkaufen.

    Bauträger erwerben Grundstücke, erschliessen diese wenn nötig, überplanen die Grundstücke z.B. mit Reihenhäusern, lassen die Grundstücke als Bauherr bebauen und veräussern die im Bau befindlichen oder bereits erstellten Objekte.

    Sie unterliegen den Vorschriften der makler-/Bauträgerverordnung.

    Wozu der Fragesteller den Bauträger braucht?
    Ganz einfach, das Reihenhaus kann er nur von diesem BT kaufen, denn dem gehört das Grundstück.
     
  7. #7 Bau2009, 18.07.2009
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    <<Wozu der Fragesteller den Bauträger braucht?
    Ganz einfach, das Reihenhaus kann er nur von diesem BT kaufen, denn dem gehört das Grundstück. >>

    Genau. Und bei Grundstückspreisen ab 500,- Euro / qm ist für uns mehr als ein Reihenhaus nicht drin (oder wir müssten dann 30 Jahre oder länger abbezahlen oder auf alle Extras verzichten und das wollen wir nicht).

    Der BT hat auch noch nichts gegen einen SV gesagt, die Frage war rein interessehalber. Wir möchten dem BT eigentlich nur ungern vor dem Notartermin von dem SV erzählen, weil es eh schon schwer genug ist, hier eines dieser Reihenhäuser zu bekommen (eben wg. der Grundstückspreise)...

    Der BT baut jetzt die 3. Häuserreihe und die Bewohner der bereits fertiggestellten Häuser sind durchweg zufrieden. Dennoch möchten wir einen SV hinzuziehen.
     
  8. #8 Bau2009, 18.07.2009
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    Ach und nochmal danke an alle für die Infos. :winken
     
  9. #9 weissnix, 18.07.2009
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    tach auch bauFUCHS !!!

    ich habe selber als bauleiter eines architekturbüro für einen bauträger gaerbeitet.
    mein kommentar gibt meine erfahrung wider, und darum geht es ja wohl in diesem forum oder ???

    und wenn bau2009 zwingend dieses objekt haben will - soll er doch
    er hat ja auch nicht gefragt, ob er das darf...
    aber : wer fragt bekommt antworten...


    ach ja: bist du auch bt ?
     
  10. #10 divisek, 23.07.2009
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    Normalerweise ist dies im Kaufvertrag geregelt. Da ich einige Bauvorhaben betreue, kann ich sagen, dass ich bisher keinerlei Probleme mit Baustellenbesuchen hatte. Im Gegenteil...

    Gruß Martin.
     
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