Bau Ingenieur Fehler bei Haustür

Diskutiere Bau Ingenieur Fehler bei Haustür im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Wir haben am Montag unsere neue Haustür bekommen, allerdings wurde diese falsch bestellt. Wir haben eine Doppelflüglige und wollten die...

  1. #1 LauraG1991, 05.04.2017
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    Hallo,

    Wir haben am Montag unsere neue Haustür bekommen, allerdings wurde diese falsch bestellt. Wir haben eine Doppelflüglige und wollten die Flügel geändert haben.
    Wir sind die AB mit unseren Ingenieur (Ist für die Planleistung 1-9 zuständig) zusammen durchgegangen, er wusste das die Flügel (Gang- und Bedarfsflügel) geändert werden sollten. Die Flügel könnten geändert werden, was natürlich wieder mit kosten verbunden ist.
    Könnt ihr mir sagen, wer für die Kosten aufkommt?
    Wir wussten nicht, dass die DIN Norm von Haustüren die Innenansicht ist. In der AB stand: rechter Flügel Gangflügel und linker Bedarfsflügel. Für uns war das richtig, weil wir von der Außensicht ausgegangen sind, aber unser Ingenieur hätte die DIN Norm ja wissen müssen und uns drauf hinweisen. Das hat er allerdings nicht getan.

    Vielen Dank schon mal für die Antworten.
     
  2. #2 Andybaut, 05.04.2017
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    Hallo,

    bei der Beschreibung von Türen und Fenstern geht es nicht um innen oder außen, sondern um die Bandseite.
    Die Bandseite ist bei Haustüren innen. Daher ist die Beschreibung von innen.

    Wer für die Kosten aufkommt ist der, der etwas nicht vertragskonformes gemacht hat.
    Es kommt also darauf an was die Vertragsgrundlage war.
    War es eine Zeichnung oder eine Beschreibung oder beides, oder, oder, oder.

    Eine Hinweispflicht darauf, dass man eine DIN verstehen muss, sehe ich nicht.
    Daher gibt es üblicherwiese Zeichnungen in denen man das ganze optisch sieht.
     
  3. #3 Gast82596, 05.04.2017
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Normalerweise müsste es heißen: Gangflügel DIN L, Bedarfsflügel DIN R. So sollte es in der Bestellung und dann auch in der AB stehen.
     
  4. #4 simon84, 05.04.2017
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    Naja wer soll für die Kosten aufkommen, der Bauherr natürlich.

    Wenn man Fenstern und Türen bestellt muss man sich immer über "rechts" und "links" informieren.

    Das ist genauso wie die Leute die im Internet ein linkes Rücklicht fürs Auto bestellen und dann sagen sie hätten ein rechtes bekommen,
    weil wenn sie vor dem Auto stehen ist ja rechts links.

    Beim Auto immer in Fahrtrichtung ;)

    Bei Türen und Fenstern immer Bandseite
     
  5. #5 simon84, 05.04.2017
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    Also nach eurer Beschreibung kann eine Haftung des Planers evtl. schon sein, z.B. :

    - Planer wusste dass Seiten getauscht werden sollen: Woher wusste er das ? Nur mündlich? Erinnert er sich noch daran?
    Gibt es evtl. Pläne, Skizzen oder Beschreibungen, Emails ? Oder streitet er das komplett ab ?

    - Wenn der Planer wusste es sollte getauscht werden, auf welcher Basis ? Habt ihr einfach nur eine Angabe gemacht ?
    Hatte er damals den alten Grundriss mit eingezeichneter Tür ?
    Ist diese überhaupt korrekt auf dem Grundriss verzeichnet ? Oder war er vor Ort ?

    Oder habt ihr dem Planer z.B. gesagt: "Wir haben eine Tür links öffnend und wollen nun eine Tür rechts öffnend",
    hattet aber tatsächlich schon eine rechts öffnende Tür ?
     
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