Baubegleiter/Bauleitung

Diskutiere Baubegleiter/Bauleitung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hello! inzwischen haben wir ein Baubegleiter bei unsere Konstellation mit eigener Bauleitung und GU (Archi die BL macht hat GU empfohlen). Nun...

  1. #1 ednicdraw, 22.08.2008
    ednicdraw

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    Hello!
    inzwischen haben wir ein Baubegleiter bei unsere Konstellation mit eigener Bauleitung und GU (Archi die BL macht hat GU empfohlen).
    Nun die Beiden Vertragspartner rufen selbständig unseren Bausachverständiger an, fordern Feedback per email/telefonisch, und zuletzt rief ihn zur Bastellenbesuch um inzwischen die Gewerke vor Abnahme anzuschauen.
    Ferner ist ein Gewerk-spezifische Sachverständiger von uns bestellt worden und das Gewerk ist 2 mal als nicht abnahmefähig wegen wesentlicher Mangel erklärt worden. Diese Kosten kommen auch zuerst zu uns...
    Wir bekommen für alle diese Tätigkeiten die Rechnung. Finde ich nicht in Ordnung.
    Was meint Ihr?
     
  2. #2 Gast943916, 22.08.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    die Rechnung bekommt logischerweise immer der der den SV beauftragt hat, da zwischen diesen Parteien ein Vertrag besteht, mit niemand sonst.
    Ob ihr diese Kosten beim GU / BL / Archi wieder geltend machen könnt, steht auf einem anderen Blatt
     
  3. #3 Bodynerv, 23.08.2008
    Bodynerv

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    Allerdings würde ich festlegen, zu welchen Zeitpunkten mein Sachverständige auf meiner Baustelle arbeitet und auf keinen Fall dulden, dass mein Auftragnehmer meinen Sachverständigen zu Terminen bittet, oder gar ein Feedback bei ihm abfordert :irre Nur so hab ich auch die Kosten für den Sachverständigen im Griff und wüsste immer was auf mich zukommt :)
    Also einfach dem GU bzw. Archi verbieten, den Sachverständigen selbstständig hinzuzuziehen und selbst entscheiden, wann er gebraucht wird, bzw. den Sachverständigen entsprechend der Bauabschnitte hinzuziehen.
     
  4. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Das spricht nicht so für den SV. Denn wer die Kosten auslöst sollte auch bezahlen. Oder umgekehrt, wer bezahlt bestimmt.
    Daher Absprache treffen mit dem SV. Es sollte mit Ihnen dann Rücksprache halten bzw. der GU ihr ok zur Einladung einholen.
     
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