Baubeschränkung max. Traufhöhe

Diskutiere Baubeschränkung max. Traufhöhe im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; weil solche häuser grauenhaft aussehen und nicht in unsere landschaft passen. http://www.eiskamp-bau.de/uploads/pics/pag_0079.jpg es fehlt...

  1. #21 MoRüBe, 10.11.2013
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

  2. #22 Gast036816, 10.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ MoRüBe - wenn politiker und investoren über gestaltung nachdenken, dann kommt nur mist raus. der laie macht es nach und schon hast du die bescheuertste diskussion über pagodenhäuser und toscanavillen in den bundesdeutschen stadtrandgebieten.

    immerhin haben wir schon mal die schuldigen ausgemacht.
     
  3. Baumal

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    nur mal so aus reiner neugierde:

    zu was dient dieser dachreiter, der ein 4 stelliges honorar
    und ein noch weit aus höheren betrag in der ausführung verschlungen hat?

    ist das eine treppenhausbelichtung?
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Im Nebeneffekt ja, aber dafür hätten Scheiben auf der Dachfläche gereicht.
    Der Bauherr wollte den (tatsächlich) unverbaubaren Blick ins ..... Land (das nichts anders als weite Ackerflächen ist) geniessen.
    Es war ihm nicht auszureden und anders als voll verglast war es beim Bauamt nicht durchzubekommen im Rahmen der Befreiung von der Traufhöhe.
    Manchmal gibt es Spannungsfelder, kann man nur noch schlimmeres verhindern, aber mehr nicht

    Übrigens schaut er schon länger nicht mehr aus dem Ding ins Land, das Ding wurde verkauft. (Aber nicht wg. der Architektur - @ alle Ketzer und Sauertöpfe)
     
  5. #25 mastehr, 10.11.2013
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    Welche Temperaturen herrschen denn im Sommer in dem Glaskasten? Oder wie wurde die Aufheizung vermieden?
     
  6. #26 Gast036816, 10.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was hat das jetzt mit der traufhöhe noch gemein?
     
  7. #27 mastehr, 10.11.2013
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    Nix. Aber der Thread war doch vorher auch schon :offtopic:
     
  8. #28 mitkindundkatz, 10.11.2013
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    Vielen Dank für die rege Diskussionsteilnahme.

    Ich möchte hier noch mal wiederholen, dass ich es bevorzugen würde sachlich, fachlich und objektiv über die gestellte Problematik zu sprechen.
    Leider hat sich die Debatte in meinem Thread tatsächlich am Thema vorbei entwickelt.

    Der Begriff „Pagodenhaus“ wurde vom Bauunternehmer genannt und beschreibt den von uns bevorzugten Baustil treffend, also durchaus ein geläufiger Begriff auf professioneller Ebene!

    Zum anderen sind wir zwar Laien, die ihr Haus planen, was aber nicht zwangsläufig bedeutet, dass wir völlig verdummt und naiv in einer Konstruktionssoftware rumkritzeln ohne die geringste Ahnung vom dem zu haben, was wir da machen.
    Wenn mein Mann (Naval Architect/Ingenieur) es schafft, Schiffe nach unmöglichsten Spezifikationen hochseetauglich zu konstruieren, wird er es mit einem ollen Einfamilienhaus doch auch wohl schaffen.
    Somit: NEIN, wir schieben nicht den Lokus von einer Ecke in die andere!

    Ich habe hier Erfahrungen, Erkenntnisse und Tipps aus erster Hand erwartet und diese vereinzelt auch erhalten. Besten Dank hierfür.

    Des Weiteren ist noch zu erwähnen, dass keine Dachneigung vorgeben ist.

    Statisch wäre ein Pagodenhaus sicherlich nicht so geschickt wie ein ´normales´ Haus, da die Aussenwände eingerückt und statisch entsprechend abgefangen werden müssten.
    Dies ist jetzt hier an dieser Stelle aber kein Argument gegen ein solches Haus!

    Unser Bauprojekt wird in einem neu erschlossenen Neubaugebiet umgesetzt werden. In diesem Baugebiet stehen bereits zahlreiche „Pagodenhäuser“, die aber nicht von der hier eingangs beschriebenen Baueinschränkung betroffen waren.
    Wenn wir unser Pagodenhaus würde optisch somit nicht einmal auffallen.
    Da finde ich das ein und andere Bauhaus zwischen den Pagodenhäusern sehr viel kurioser.

    Außerdem gab es bereits im Vorfeld die Erklärung vom Amt, dass Ausnahmen grundsätzlich nicht auszuschließen sind, wenn die Argumentation schlüssig ist…
    Darum verweise ich gerne noch mal auf meine ursprüngliche Frage.
     
  9. #29 feelfree, 10.11.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Ist die in #20 nicht ausreichend präzise beantwortet worden?
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Dann frag doch Deinen Männe mal, was er denn so denken würde, wenn ich mich in einem Forum für Schiffbauer dazu äussern würde, wie ein Schiff mit unmöglichen Spezifikationen hochseetauglich zu entwerfen ist und gleichzeitig frage, wie ich denn die EU-Zulassungsvorschriften für max. Rundumsicht bei Motorjachten mit Innenfahrstand aushebeln kann, weil es völlig doof ist, mein Schiff ohne Sprossenfenster wentwerfen zu müssen, weil die Sprossen die Abdeckung über das zulässige Höchstmaß hinaus treiben.
    Die Antwort würde hier sicher alle Mitleser brennend interessieren.
    :bef1006:

    An sonsten habe ich Dir oben geschrieben, welche Grundlage es für Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans in Nds gelten.
    Mach was draus - wird Dein Mann ja sicher hinkriegen.
    Darüber hinaus bleibt nur der Klageweg gegen diese Auflagen vor den Verwaltungsgerichten.
     
  11. #31 MoRüBe, 10.11.2013
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    das ist mal eine ansage, da habe ich noch gar nicht drüber nachgedacht.

    da sollte ich als hochbauingenieur, architekt eigentlich auch in der lage sein,
    hochseetaugliche schiffe zu konstruieren.

    da tun sich ganz neue möglichkeiten auf...........................:bounce::bounce::yikes
     
  13. #33 Baufuchs, 10.11.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Und zu dem Argument "im Baugebiet stehen schon solche Häuser, die allerdings nicht von den Festsetzungen des B-Plans für unseren Bereich betroffen sind":

    Da hat doch kürzlich ein Verwaltungsgericht entschieden, dass Bauherren ihre in falscher Farbe eingedeckten Häuser umdecken müssen. Obwohl auf der anderen Straßenseite Häuser mit eben dieser Farbe eingedeckt waren. Aber eben anderere Bebauungsplanfestsetzungen.

    War in Niedersachsen.

    Wie Ralf schon schrieb:
    Klären ob Befreiung von Festsetzungen des B-Plans möglich ist.
     
  14. H.PF

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    Naja, Schiffsbauingenieure/Schiffsbauarchitekten haben schon richtig was drauf mit Grundrissen und platzsparendem Bauen. Und die wissen genau, wie man Leitungen los wird...

    Da brauchen sie sich hinter Landarchitekten nicht zu verstecken, Hausarchitekten sind da oft nicht ebenbürdig
     
  15. Taipan

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    Das besteitet ja auch niemand. Aber hier geht es um die Fachregeln ... und die beherrschen wir nicht bei schwimmenden Blechbüchsen und die Schwimmblechbüchsenbauer nicht bei Gehäusen im Trockendock.
     
  16. Baumal

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    das möchte ich wohl meinen.
     
  17. #37 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Ja - aber in ganz anderem Kontext. Und wenn man den verlässt, wird das eigene Können oft zum Klotz am Bein, weil man in den eigenen Strukturen denkt und da nicht rauskommt.

    Ein Modellbauer kann auch kein Verkehrsflugzeug entwerfen, auch wenn Hardy Krüger mal im Film anderes verkörpert hat. Der entwirft tolle Modelle mit super Tragflächen - für Modelle. Aber nicht 1-1!
    Auch wenn beide den Gesetzen der Aerodynamik unterliegen.
     
  18. H.PF

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    unterschätzt Schiffsbauarchitekten nicht... Vieles ist da sehr ähnlich dem Landbau...

    Wenn ihr keine Schiffe planen könnt heißt das nicht das die keine Häuser planen können!

    DAS ist nämlich nur ein Teilbereich von deren Job, das da die Lebensbereiche geplant werden müssen und die Technik integriert wird. Dazu gehört dann noch die Steuertechnik, Antriebe integrieren etc!
     
  19. Baumal

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    oha....!

    nächstens können autobauingenieure auch häuser planen.
     
  20. H.PF

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    Schon mal auf großen Kuttern gewesen? Da müssen funktionierende Grundrisse geplant werden und das über mehrere Etagen. Das beherrschen die schon ganz gut...

    Das das Baurecht da nicht fitt ist ist klar! Und die Detaillösungen nicht gekonnt werden für die Werkplanung ist auch klar. Aber Grundrisse, da würd ich nicht sagen das die das nicht können!
     
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