Baufenster und Grenzbebauung Neubaugebiet Bayern

Diskutiere Baufenster und Grenzbebauung Neubaugebiet Bayern im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Zusammen, wir planen aktuell den Bau eines Einfamilienhauses inkl. Doppelgarage auf einem Grundstück in einem Neubaugebiet in Bayern. Das...

  1. #1 maxbaut, 01.02.2025
    Zuletzt bearbeitet: 01.02.2025
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    Hallo Zusammen,

    wir planen aktuell den Bau eines Einfamilienhauses inkl. Doppelgarage auf einem Grundstück in einem Neubaugebiet in Bayern.

    Das blaue Baufenster ist mit 3m zur Straße und 5m zum bereits bestehenden Nachbarn rechts neben dem Grundstück festgelegt:

    Screenshot 2025-02-01 at 13.15.04.png

    Hier der Lageplan des gesamten Baugebiets inkl. angezeichneter Vorschläge für Gebäude und Garage, von der wir mit unserer Platzierung abweichen würden:

    baufenster-grenzbebauung-neubaugebiet-681754-2.png

    Wir hatten vor, unsere Doppelgarage mit 9m Breite direkt an die Grenze zu bauen, die Zufahrt zur Straße beträgt 5m:

    Lageplan.png

    In die Garagenfläche ragt noch ein kleiner gedämmter Erker für die Speisekammer rein, die reine Garagenfläche mit Abstellraum für die Grenzbebauung sollte somit knapp unter 50 Quadratmeter sein:

    Grundriss EG.png

    Der bestehende Nachbar hat sein Haus und seine Garage wie folgt gebaut, unsere würde also mit etwas Abstand daneben kommen:

    baufenster-grenzbebauung-neubaugebiet-681754-1.png

    Nun unsere beiden Fragen:

    1. Dürfen wir die Doppelgarage so als Grenzbebauung direkt an die Grundstücksgrenze bauen? Muss der Erker für die Speisekammer noch komplett im Baufenster liegen oder kann der auch ein paar Zentimeter drüber sein?

    2. Das blau gezeichnete Baufenster hat in der Kurve oben einen größeren Abstand zur Straße als drei Meter, hier könnte es mit der Breite unseres Hauses knapp werden. Wir wollen das Haus nicht unnötig weit nach unten schieben, damit wir möglichst viel Garten haben. Was gilt hier, die genaue Position der Linie auf der Zeichnung oder die drei Meter Abstand zur Straße (die haben wir)?

    Im Anhang der Bebauungsplan, auf Seite 7 stehen die Punkte zur Garage. Vielen Dank schon einmal für eure Zeit und euren Input!
     

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  2. #2 Holzhaus61, 01.02.2025
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    Auf so nen Scheiß hab ich kein Bock, wenn da nachträglich was eingefügt wird und man da steht wie ein Dödel... @simon84
     
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  3. #3 maxbaut, 01.02.2025
    Zuletzt bearbeitet: 01.02.2025
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    Sorry, hab vergessen den Bebauungsplan anzuhängen, ist mir erst danach aufgefallen! Im Anhang die relevanten Punkte :)

    GRZ ist 0,30 bei 559 Quadratmeter Grundstück. Außerdem:
    "Die maximal zulässige GRZ darf gern. § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO durch die Grundflächen der in § 19 Abs. 4 Nr. 1 - 3 BauNVO bezeichneten Anlagen um bis zu 70 % überschritten werden. "
     

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  4. #4 Fred Astair, 01.02.2025
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    Dann unterlass diesen Scheiß, antworte auf Einwände und poste Vergessenes in Deiner Antwort.
     
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  5. #5 maxbaut, 01.02.2025
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    Entspannte Stimmung hier ;) Würd mich freuen wenn trotzdem jemand zum Thema selbst was sagen kann
     
  6. #6 Kriminelle, 01.02.2025
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    Läuft im anderen Forum. Normalerweise ist das hier auch entspannt. Nur schreibt man ungern etwas, was dann durch Bearbeitung sinnlos wird. Antwortgeber bekommen ihre Zeit ja nicht bezahlt. Ist halt mit Knigge verbunden ;)
     
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  7. Dimeto

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    Nein, da sie größtenteils außerhalb des Baufensters geplant ist, für Dein Grundstück keine Fläche für Garagen festgesetzt ist und die grundsätzliche Zulassung von Gebäuden außerhalb der Baugrenzen nur für Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO gilt. Du kannst zwar einen Befreiungsantrag nach § 31 BauGB stellen oder die Zulassung nach § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO beantragen, allerdings sehe ich da geringe Erfolgsaussichten, da in der Begründung zum BPlan unter 8.4 für Garagen ausdrücklich "innerhalb der Baugrenzen" genannt ist.
    Garagen, Carports, müssen zur öffentlichen Straßenverkehrsfläche einen Abstand von mind. 5,0 m einhalten, wenn die Zufahrt in das Gebäude von der Erschließungsstraße erfolgt, an-sonsten kann innerhalb der Baugrenzen oder der gesondert ausgewiesenen Flächen gebaut werden. Damit soll gewährleistet werden, dass der nötige Stauraum vor den Toren entsteht.
    Ja, § 23 Abs. 3 Satz 1 BauNVO.
    Ist eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten.
    Ja, wenn die Behörde ihr Ermessen zu Deinen Gunsten ausübt (§ 23 Abs. 3 Satz 2 BauNVO).
    Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden.
    Ja.
     
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  8. #8 maxbaut, 01.02.2025
    Zuletzt bearbeitet: 01.02.2025
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    Verstehe ich, war wirklich keine Absicht, dachte es hat noch keiner gelesen als ich das kurz nach dem Erstellen angepasst habe :)

    Danke für deine Analyse! Ich hatte die Frage noch im Hausbau-Forum Forum gepostet und hier war man bisher der Meinung, dass die Grenzbebauung zulässig sei. Nun frage ich mich, was stimmt.. Du hattest auf 8.4 verwiesen, der Abstand von 5m zur Straße ist ja gegeben, das heißt wir dürfen die Garage nur innerhalb des Baufensters platzieren und keinen Meter darüber? Ist für unsere Planung tatsächlich sehr wichtig, ob das prinzipiell machbar ist, mit den restlichen Einschränkungen kommen wir dann schon klar.
     
  9. #9 Kriminelle, 01.02.2025
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    Dimeto ist Fachmann, das wird wohl stimmen. Das Hausbauforum liegt zwar oft richtig, aber eher auf Halbwissen aufgebaut. Bei Grundrissdebatten aber immer sehr ordentlich.
     
  10. #10 maxbaut, 01.02.2025
    Zuletzt bearbeitet: 01.02.2025
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    Das mit dem Halbwissen ist tatsächlich ein Problem, deswegen sind wir überhaupt in diese Situation gekommen. Wobei wir die Planung eigentlich mit einer Architektin gemacht haben der wir dafür 5k bezahlt haben, das Geld hätten wir lieber anders ausgegeben..

    @Dimeto Im Hausbau-Forum hat jemand diese Variante gepostet die uns prinzipiell auch gefallen würde und wo die Garage nicht größtenteils außerhalb des Baufensters steht:


    baufenster-und-grenzbebauung-neubaugebiet-681773-1.png
    ------------------

    Wobei Paragraph 4 Absatz 1 ja eigentlich sagt, dass eine Garage einen Abstand von 3 Metern zu Straße haben muss. Kann jetzt nur nicht erkennen, ob das hier auch zwingend zutreffen muss bzw. für die Seite und nicht die Ausfahrt gilt:

    baufenster-grenzbebauung-neubaugebiet-681757-1.png

    ------------------
    Danke für eure Zeit, hilft uns gerade sehr weiter!
     
  11. #11 Baggerbedrieb, 01.02.2025
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    Könntest du die Bilder bitte im Forum hochladen, so wie es sich gehört?
     
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  12. #12 maxbaut, 01.02.2025
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    Danke für den Hinweis, jetzt habe ich verstanden, wie das geht mit der Miniaturansicht :)
     
  13. #13 Kriminelle, 01.02.2025
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    Die Version wäre dann aber auch nicht möglich.
    Es ist ja eine Beispielbebauung angezeigt. Auch dort gibt es für Euer Grundstück keine Randbebauung, aber bei den anderen Grundstücken. Also, ich finde es nicht eindeutig.
    Allerdings würde ich auch in der von Euch favorisierten Ausrichtung nicht bauen, sondern von Nord anfahren.
     
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  14. #14 maxbaut, 01.02.2025
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    Bei unseren direkten Nachbarn an der Seite war die angezeigte Beispielbebauung auch genau anders herum wie bei uns und sie konnten (nach einigem hin und her mit der Bauverwaltung) davon abweichen. Hilft uns das ggf. dass wir das auch dürfen? Wenn ich mir bei denen B-Plan Fenster vs. gebaute Realität anschaue, sollte das mit Garage auch etwas über die Baugrenzen drüber gehen, oder?

    Screenshot 2025-02-01 at 23.19.45.png

    Screenshot 2025-02-01 at 23.19.59.png

    Gilt hier dann nicht gleiches Recht für alle?
     
  15. #15 Dimeto, 02.02.2025
    Zuletzt bearbeitet: 02.02.2025
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    Und hat man diese Meinung auch begründet?
    Wenn Du mich fragtest, lautete meine Antwort: Das, was ich sage :D.
    Ja, es sei denn, Deine Architektin bittet um Zulassung nach § 23 Abs. 5 BauNVO oder stellt einen Befreiungsantrag nach § 31 BauGB.
    Was heißt "eigentlich"? Sie schuldet Euch eine genehmigungsfähige Planung.
    Ich kann nicht erkennen, warum es nicht gelten sollte. Das grüne ist die Straßenbegrenzungslinie und von der sind mindestens 3m Abstand zu halten. Da sehe ich keinen Raum für Interpretationen oder Missverständnisse.
    Für die Ausfahrt gibt es ja noch einen eigenen Punkt (4), der 5m Abstand vorschreibt.
    Richtig.
    Welche meinst Du?
    Was genau findest Du mehrdeutig?
    Vielleicht, wenn die Umstände vergleichbar sind.
    Ja, ca. 0,8m. Das könnte noch unter § 23 Abs. 3 BauNVO fallen. Oder
    bedeutet, dass deren Entwurfsverfasser einen Befreiungsantrag gestellt hat.
    Nein, denn für das Nachbargrundstück gibt es eine andere Rechtsgrundlage, einen etwa 10 Jahre älteren Bebauungsplan mit unvollständiger Dokumentation im BayernAtlas.
     
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  16. #16 maxbaut, 02.02.2025
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    Wie sieht es mit folgender Alternative aus, Carport links neben das Gebäude im Baufenster, offener Stellplatz rechts daneben und ein Nebengebäude mit 15 Quadratmetern außerhalb des Baufensters?

    Lageplan.png

    Würde dann von innen so aussehen, damit könnten wir denke ich ganz gut leben:

    Grundriss EG.png
     
  17. Dimeto

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    Da Dir meine bisherigen Antworten nicht gefallen haben, wird es wohl auch diese nicht tun: Zwei Zufahrten für ein Einfamilienhaus werden im Allgemeinen nicht zugelassen.
    Und falls man an anderer Stelle eine andere Meinung vertritt, auch hier die Gesetzesgrundlage für meine Meinung: Art. 18 Abs. 1 BayStrWG
     
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  18. #18 maxbaut, 02.02.2025
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    Danke für die schnelle Rückmeldung! Wie wäre diese Variante:

    Lageplan.png
     
  19. #19 Kriminelle, 02.02.2025
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    Die Fenstermaße sind hier aber auch recht willkürlich gesetzt?! Je verschiedener, desto besser?
    Ich habe über die Diskussion der Stellplätze das Gefühl, dass der Pinselstrich des Laien sehr geduldig ist.
     
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  20. #20 maxbaut, 02.02.2025
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    Wir geben unser Bestes, die Fenster lassen sich sicherlich noch anpassen. Erstmal brauchen wir eine Variante, die genehmigungstauglich ist :D
     
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