Baugenehmigung versagt Architektenkosten

Diskutiere Baugenehmigung versagt Architektenkosten im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, Ich habe folgendes Problem: Wir haben unseren Architekten für die LP 1-4 beauftragt (Neubau Einfamilienhaus). Dies wurde auch...

  1. #1 Maria13, 28.04.2023
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    Hallo zusammen,

    Ich habe folgendes Problem:

    Wir haben unseren Architekten für die LP 1-4 beauftragt (Neubau Einfamilienhaus). Dies wurde auch durchgeführt und wir haben die Kosten komplett bezahlt. Nun wurde der Antrag auf Baugenehmigung leider abgelehnt (die Umweltbehörde war dagegen). Die konkreten Daten/mögliche Probleme waren dem Architekten im Vorfeld bekannt; die Bauvoranfrage wurde positiv entschieden und der Architekt war der Meinung, dass wir den Bauantrag definitiv durchkriegen.
    Nun haben wir uns nach der Ablehnung mit dem Bauordnungsamt auf ein Kompromiss einigen können - der Architekt hat einen Nachtrag eingereicht und verlangt von uns als zusätzliche Aufwendungen (10 Arbeitsstunden) Kosten von 1500 Euro. Ist dies seinerseits gerechtfertigt bzw darf er das verlangen? Wir haben doch Anspruch auf eine genehmigungsfähige Planung?

    Vielen Dank

    Maria
     
  2. #2 nordanney, 28.04.2023
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    Warum habt Ihr Euch dann nicht an die Rahmendaten der Bauvoranfrage gehalten bzw. in der Bauvoranfrage die richtigen Themen angesprochen? Genau dafür ist die Bauvoranfrage doch da, um eine Rechtssicherheit zu erlangen für den später folgenden Bauantrag.

    M.E. ist Deine Frage zu schwammig formuliert, um Dir (Rechtsberatung dürfen wir eh nicht durchführen) zu antworten.
     
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  3. #3 Osnabruecker, 28.04.2023
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    Und ihr wolltet es dann so haben und habt es in Auftrag gegeben?

    Und die spätere Änderung habt ihr dann auch in Auftrag gegeben?

    Dann sehe ich schon einen Anspruch des Architekten. Wie umfangreich, das müsst ihr mit ihm klären. 150€ ist aber schon ei gehobener Preis...
     
  4. #4 Maria13, 28.04.2023
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  5. #5 Maria13, 28.04.2023
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    Wir haben uns an die Vorgaben der Bauvoranfrage gehalten. An sich sehen wir den Fehler primär bei dem Bauordnungsamt.

    Es geht mir nicht um eine konkrete Rechtsberatung, sondern darum, ob es zulässig ist, dass der Architekt uns den Nachtrag für den Bauantrag in Rechnung stellt, obwohl es nicht unseres Verschulden ist.
     
  6. #6 Maria13, 28.04.2023
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    Na ja, die Behörde hat es in Auftrag gegeben und er hat es automatisch angenommen. Wir haben ihm schriftlich keinen Auftrag erteilt. Er bezieht sich auf "zusätzliche Aufwendungen" - Stundenlohn sowie Nebenkosten 5% laut unserem Vertrag nach HOAI.
     
  7. #7 nordanney, 28.04.2023
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    Dann hätte ich die Baugenehmigung eingeklagt.
    Ja, denn es ist auch nicht das Verschulden des Architekten. Ihr habt gemeinsam eine Bauvoranfrage gestellt. Diese wurde positiv entschieden. Daraufhin wurde unverändert der Bauantrag gestellt. Dieser wurde rechtswidrig vom Bauamt abgelehnt. Ihr habt nicht geklagt, sondern den Architekten mit einem Nachtrag beauftragt, nach Ihr Euch mit dem Bauamt auf einen Kompromiss geeinigt habt.
    ==> Warum soll dann der Architekt nicht sein Honorar bekommen? Er hat eine genehmigungsfähige Planung auf Basis der genehmigten Bauvoranfrage geliefert. Ihr habt diese allerdings nicht durchgeboxt, sondern klein beigegeben. Da kann der Architekt nix für.
     
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  8. #8 nordanney, 28.04.2023
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    Ich dachte:
     
  9. #9 Maria13, 28.04.2023
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    Wir haben einen Wiederspruch gemeinsam mit einem Anwalt eingereicht. Da wir uns nicht jahrelang vor Gericht streiten wollen, sondern so schnell wie möglich anfangen wollen zu bauen, haben wir ein Abhilfeverfahren eingeleitet und ein Gespräch mit der Behörde geführt (wo wir, Sachbearbeiter, unser Anwalt und unser Architekt anwesend waren). Bei diesem Treffen wurde ein Kompromiss gefunden, woraufhin der Architekt den Nachtrag eingereicht hat.

    Das ist eben die Frage: wer legt fest, dass eine genehmigungsfähige Planung war, wenn diese abgelehnt wurde?
     
  10. #10 nordanney, 28.04.2023
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    Am Ende völlig egal. Ihr habt einen Auftrag erteilt, indem Ihr gemeinsam zusammen gesessen habt und gesagt habt "So wollen wir das machen!". IHR wolltet nicht den Weg des Rechtsstreits gehen. Da kann der Archi nix für.
     
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  11. #11 Hercule, 28.04.2023
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    Der Architekt hat euch also jahrelange Streitigkeiten vor Gericht erspart und mit der Behörde einen Kompromiss geschaffen der einen zeitnahen Baubeginn ermöglicht.
    Und du willst ihm seine Arbeitszeit nicht zahlen ?
    1500 €. Bei welchen geplanten Gesamtbaukosten ?
     
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  12. #12 simon84, 28.04.2023
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    Der Architekt hat gearbeitet (sogar belegbar zusätzlich für die Abhilfe)
    Ihr habt ihn beauftragt
    Ihr müsst ihn bezahlen

    wenn ihr euch das Geld zurückholen wollt dann klagt gegen das Amt
     
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  13. #13 Maria13, 28.04.2023
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    Ok danke. Ja somit haben wir den Architekten mündlich beauftragt. Die einzige Möglichkeit wäre, doch noch zu klagen und die Mehrkosten von der Behörde zu verlangen.
     
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  14. #14 Hercule, 28.04.2023
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    Es gibt noch eine Möglichkeit: Füße still halten und sich über den Kompromiss freuen.
    Behörden können nämlich auch ganz anders !
     
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  15. Tilo

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    Hallo Maria
    Voranfrage positiv.
    Baugenehmigung negativ
    (Umweltbehörde war dagegen)
    Ihr setzt euch zusammen
    Architekt stellt Nachtrag / Tektur
    Umweltamt stimmt zu

    Baugehmigung positiv

    Was wurde denn geändert, was ihr vorher "durchkriegen" wolltet ?
     
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  16. 11ant

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    Ich fasse zusammen: Bauordnung (Rahmen überwiegend in Kompetenz der Kreisebene) und Umwelt (Rahmen überwiegend in Kompetenz der Landesebene) waren uneinheitlicher Ansicht, dann siegt Umwelt; ausbaden muß das der Antragsteller, der dann zwei Wege hat: den langen Rechtsweg oder den Kompromiß (der meist proportional faul zu kurz ist). Architekt holt Kuh vom Eis, setzt dafür zehn Stunden an (Anwalt hätte wohl eher vier Tage abgerechnet). Also Bruchteil der zu honorierenden Zeit, da sei ihm der gleiche Stundensatz doch gegönnt. Ende vom Lied: alle glücklich, bloß die Bauherrin hat es noch nicht gemerkt. Sucht keinen Schuldigen, legt dem Architekten noch einen Blumenstrauß und eine große Tafel Merci drauf. 1,5k Lehrgeld für eine glimpflich beigebogene Rechtsunschärfe beim Hausbau - seid froh und laßt Euch von vielen anderen Bauherren beneiden.

    Der erheblich teurere Fehler bei der ganzen Arie wird bleiben, das Haus nach dem Genehmigungsplänen zu bauen, weil man sich die LP 5 gespart hat. Aber das läßt sich mit einer Eigenvergabe noch erheblich toppen, faites vos Jeux !
     
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  17. #17 chillig80, 29.04.2023
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    Also irgendwie steig ich da nicht durch, da ist ein Amt einfach mal „dagegen“, dann gibt’s nen „Kompromiss“, bist sicher, dass das alles in einer dt. Amtsstube passiert ist, oder hast den Bauantrag aus versehen beim Teppichhändler eingeworfen?

    Was wenn die Planung eigentlich genehmigungsfähig war, irgendwelche Ideologen vom Umweltamt da aber einfach mal eben kurz „dagegen“ waren? Wessen Schuld wäre das dann?
     
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  18. #18 Tilo, 29.04.2023
    Zuletzt bearbeitet: 29.04.2023
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    Hallo
    Deshalb ja meine Frage, was in der Tektur denn die Änderung war, die das Umweltamt hat milde stimmen lassen.
    Vielleicht wollte Maria und ihr Archtekt einfach auch nur etwas zu viel (Risiko) und man musste dann in der Planung doch zurückrudern.....
     
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    Da wird es wohl bei diesem Bebauungsplan einen Grund geben, die Umweltbehörde quasi als TöB an jeder Bauvoranfrage und jedem Bauantrag zu beteiligen. Wenn nebenan zum Bauplatz in einem öffentlichen Grünstreifen die Steinlaus brütet, kann das schon´mal vorkommen. Der Kompromiß war dann vermutlich, den Querschnitt des Krötentunnels auch auf die Steinlaus abzustimmen *LOL* (die TE hält sich zu Details ja bedeckt).
     
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  20. #20 chillig80, 29.04.2023
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    Das ist halt mittlerweile so ne verbreitete Unsitte in den Bebauungsplänen allerlei unscharfe Forderungen und Begriffe unterzubringen und dann im Nachgang allerlei Dienstellen darüber befinden zu lassen was da eigentlich steht. Die Leute hätten da oft sehr gute Chancen sich gegen Ablehnungen aufgrund dieser unscharfen Bestimmungen wehren zu können, aber die ziehen dann halt oft doch den „Kompromiß“ vor, also die Akzeptanz der Behördenwillkür.

    Da fragst dich halt oft schon, wie du da noch ne genehmigungsfähige Planung abliefern sollst, wenn jeder Traumtänzer von irgendeiner Dienststelle meint er dürfe da einfach reinquatschen, nur weil irgendwo „sollte“ steht.

    Wir hatten neulich hier im Forum einen Bebauungsplan da wurde bezüglich der „Lichtverschmutzung“ auf „Leitlinien“ eines nahegelegenen Vereins verwiesen. Da zieht es mir halt die Schuhe aus…
     
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