Baugrube absichern wer zuständig?

Diskutiere Baugrube absichern wer zuständig? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Wir haben einen Vertrag mit einem Bauträger für schlüsselfertiges Haus. Dieser hat einen Erd-/Rihbauer beauftragt, nach dem die Baugrube...

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Müssen wir den Hang sichern?

  1. Ja

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  2. Nein

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  3. Laut Bild muss da nix gesichert werden

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  1. #1 rosental87, 23.11.2017
    rosental87

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    Hallo.
    Wir haben einen Vertrag mit einem Bauträger für schlüsselfertiges Haus. Dieser hat einen Erd-/Rihbauer beauftragt, nach dem die Baugrube fertig estellt war, würde uns mitgeteilt dass wir den Hang sichern müssen, haben ein Hanggrundstück, d.h. das es keine richtige Baugrube ist, der Hang ist recht hoch ca. 8 m, der Gutachter kann nicht einschätzen ob da was runterkommen könnte deshalb die Empfehlung zu sichern während der Keller gestellt wird, danach Sicherung raus und zuschütten. Sind wir in dem Fall für die Sicherung des Ganges zuständig wenn dies lediglich für den Bau nötig ist. Muss nicht der Rihbauer sich bzw. seine Leute absichern??? Den Hang haben wir komplett mit solchen Planen (siehe Foto) abgedeckt, seit dem der Hang offen steht ca. 5 Wochen ist nix runtergekommen. Kennt sich da jemand aus? Haben dass Gefühl die wollen uns abzocken.
     

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  2. #2 Gast82596, 23.11.2017
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Lass es runter kommen, dann darf dein Bauträger eben wieder seinen schlauen Roh/Erdbauer kommen lassen. Sollte nicht dein Problem sein.
     
  3. #3 rosental87, 23.11.2017
    rosental87

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    Eigentlich sollte da schon längst der Rohbau stehen, wir streiten uns jetzt um die Sicherung des Hanges solange der Keller gebaut wird. Bist du auch der Meinung dass das die Sache von dehnen ist? Habe im Internet bis jetzt nur Antworten gefunden wo es heisst, dass wir nur Absichern müssen wenn wir die Baugrube selber erstellen, haben wir einen Bauträger beauftragt ist dieser zuständig.
     
  4. #4 Gast82596, 23.11.2017
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Bin kein Rechtsanwalt, denke nur normal. Solange in deinem Vertrag nichts drin steht das du absichern musst, müsste er absichern.
     
  5. #5 Andybaut, 23.11.2017
    Andybaut

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    es kommt wie immer drauf an :-)

    Was steht im Vertrag?

    Wenn ihr das ganze z.B. selbst beauftragt hättet, dann müsste der Rohbauer die Baugrube erstellen und bekommt Geld dafür.
    Für die Sicherungsmassnahme würde er nochmals Geld bekommen.
    Wenn es dafür keine Position gegeben hätte, dann müsste er einen Nachtrag stellen.

    Bei dem Hang würde ich gar nichts mehr weiterarbeiten lassen. Der kommt ja schon.........
     
  6. #6 msfox30, 23.11.2017
    msfox30

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    Man kann doch nicht alles in einen Vertrag stehen haben - zumal man es als Bauherr nicht weiß. Der Rohbauer bzw. Bauträger (hier sicher ein GU), hat sich doch vor dem Angebot das Grundstück angeschaut. Wenn er keine Sicherung für erfordlich hält, so stand dies auch nicht im Angebot/Vertrag.

    Vielleicht kommt man auch auf diesen Weg raus...
    Gibt es ein Baugrundgutachten, auf welches im Vertrag Bezug genommen wird?
    Wenn ja, dann sind ja die Bodengegebenheiten bekannt gewesen und müssen auch im Preis berücksichtigt werden.
    Gut, war bei uns auch nur z.T. der Fall. Bodengutachten sagte 1,20 Bodenaustausch. GU hatte nur 0,80 drin. Am Ende haben wir für 0,40 Mehrkosten gehabt.

    Ich hab das Gefühl, die Bauunternehmer lassen sich absichtlich Lücken, um hier und da noch etwas mehr abzufassen.
     
  7. #7 Gast82596, 23.11.2017
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Mach die Absicherung, und zieh ihm die Summe bei der Schlussrechnung ab. So würde ich es machen und es drauf ankommen lassen. Dan läuft zumindest die Baustelle weiter.
     
  8. #8 El Gundro, 07.12.2017
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    Also, wie schon bereits erwähnt kommt es (mal wieder) auf den Vertrag an.
    Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du eine Firma (Bauträger?) beauftragt und diese Firma hat dann den Erdbauer beauftragt. Du hast mit dem Erdbauer somit keinen Vertrag sondern für Dich gilt nur das, was in deinem Vertrag mit dem Bauträger steht (was der mit seinem Nachunternehmer ausmacht ist sein Problem). Was also steht in Deinem Vertrag mit dem Bauträger zum Thema Erdbau, Erdaushub, Baugrube, etc.?

    Ab hier wird es spekulativ:
    Gehen wir mal von einem "üblichen" Bauträger-Vertrag aus, dann steht im Vertrag nur etwas von "Baugrube herstellen". Hier kommt es dann wieder darauf an, WAS Du für einen Vertrag hast. BGB oder VOB?
    SOLLTE die VOB vereinbart sein, ist gemäß VOB/C DIN 18300 Nr. 4.2. 13 und 4.2.14 das Sichern von Böschungen und Verbau von Baugruben eine besondere Leistung, die gesondert zu vergüten ist (außer es steht irgendwo im Vertrag, dass das mit einzukalkulieren ist ... was uns wieder dazu führt, dass es auf den Vertrag ankommt).

    Aber mal ganz dumme Idee:
    Eine Böschung sichern erfolgt ja auch, wenn diese entsprechend geböscht ist. Hier kommt es immer auf den Boden an. Daumenrichtwert ist hier gerne eine Böschung von 1:1 bei bestehendem Boden. Wurde denn die Böschung entsprechend angelegt? Firmen machen diese gerne steiler um sich Arbeit und Zeit zu sparen.
     
  9. #9 bauspezi 45, 07.12.2017
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    eigentlich sollte erst mal das Baugelände so beschildert und abgesperrt (Bauzaun) sein das allein schon das Betreten nur für Befugte erlaubt und für Unfälle keine Haftung erfolg.
    auf dem Gelände selbst brauch eine Baugrube mit entspr. Abböschung nicht zu sichern
     
  10. Alex88

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    ich denke hier gibt es Experten....
    einen Bauträger kannst du nicht beauftragen, du kannst von ihm kaufen

    wenn es ein Bauträger ist geht dich das alles gar nichts an, er ist Bauherr und dafür zuständig,
    du bist "nur" Käufer einer Ware, hier eben ein Stück Haus

    oder ist es doch ein GU/GÜ???
     
  11. #11 El Gundro, 12.12.2017
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    die Experten hier wissen eben bereits, dass die Themenstarer oft nicht zwischen Bauträger und GU unterscheiden. Viele denken, sie haben einen Bauträger, dabei haben sie einen GU. Bauträger scheint im Sprachgebrauch mittlerweile jeder zu sein, der dafür sorgt, dass der Bauherr ein Häuschen bekommt.
     
  12. DanSch

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    Was sagt der Geologe im Bodengutachten hierzu ?
     
  13. #13 petra345, 26.12.2017
    Zuletzt bearbeitet: 27.12.2017
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    Grundsätzlich sind die Risiken des Baugrundes im Bereich des Bauherrn, der den Baugrund zur Verfügung stellt. Wenn sich jetzt herausstellt, daß der Hang in die Baugrube rutscht, wird der Unternehmer einen Nachtrag stellen. Das muß er vor Beginn der Arbeiten und schriftlich machen. Die Kosten muß er dabei noch nicht angeben. Es reicht wenn er auf zusätzliche Kosten aufmerksam macht.

    Natürlich hat der fähige Unternehmer schon vorher gesehen, daß diese Forderungen kommen. Aber er wird nie darauf aufmerksam machen und einen Angebotspreis anbieten. Jetzt kann er einen ortsüblichen aber deutlich höheren Preis fordern.

    Es wäre Aufgabe des eigenen Bauleiters oder Architekten gewesen, das zu erkennen und auszuschreiben. Ein Bauherr wird diese Kosten tragen müssen.

    Ob diese Kosten auch auf den Fragesteller zukommen wenn er Hauskäufer ist, ist eine andere Frage.

    Wir wissen ja nicht, welches Vertragsverhältnis wirklich besteht.
     
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