Bauherr vs. Architekt...!!!

Diskutiere Bauherr vs. Architekt...!!! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; 123 du brauchst nicht mit einem anderen alias hier zu schreiben und dir selbst glückwünschen (blöd wenn man keine dynamische IP hat :D ) ich...

  1. sepp

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    123 du brauchst nicht mit einem anderen alias hier zu schreiben und dir selbst glückwünschen
    (blöd wenn man keine dynamische IP hat :D )

    ich sage jetzt lieber nicht was ich von dir halte :mauer
     
  2. heiti

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    zu guter letzt....

    @ ThomasB: wie schon erwähnt....nach diesen Erfahrungen würde ich (als absoluter Laie) mich nie wieder auf den Archi verlassen!!! Selbstverständlich haben wir im Vorfeld mit ihm darüber gesprochen, welche Möglichkeiten es denn gibt, Kosten bei der Planung einzusparen. Ein kompletter Archiauftrag kostet ja schnell mal 15.000 €....Wir haben ihm dann ganz klar gesagt, wie´s laufen soll: Angebote einholen etc. machen wir selbst....ABER: wir sind absolute Laien und benötigen auf jeden Fall einen Fachmann an unserer Seite, der auf dem Bau regelmäßig den Handwerkern auf die Finger schaut und dafür sorgt, dass alles vernünftig und richtig läuft. Also fragten wir ihn...was können/sollen wir machen...? Daraufhin hat er uns dann die Oberbauleitung emfpohlen bzw. angeboten. Diese haben wir dann auch in Auftrag gegeben...und in diesem Vertrag war ja auch u. a. (habe ich ebenfalls schonmal erwähnt) "die Abnahme mit den Fachunternehmen" enthalten. UND NUN NOCHMAL: diese Abnahme(n) hat er aber nicht ausgeführt! Er ist also seinen vertraglichen Pflichten in diesem Fall nicht nachgekommen! Aber egal....auch jetzt habe ich natürlich wieder nur Unsinn geschrieben und bin mal wieder total im Unrecht....ich weiß!
    Aber vielleilcht solltet ihr Archis euch auch mal an die eigene Nase fassen: ihr kostet wirklich ´ne Menge Kohle....und auch unser Archi hat für die ihm beauftragten Leistungen nicht gerade wenig Geld gekostet. Aber wenn dann mal was schief läuft, wollt ihr´s nicht gewesen sein und damit nix zu tun haben...TOLL! Selbst wenn wir die Ausführungspläne beauftragt hätten: ich möchte dafür wetten, auch dann würde unser Archi trotzdem noch irgendwelche Gegen-Argumentationen hervorbringen, um sich trotzdem noch aus der Sache rauszuwinden. Mittlerweile kenn ich ihn ja schon lange genug....der steht halt nicht zu seinen Fehlern!!! Aber solche Leute gibt´s halt leider......(ich weiß, du denkst jetzt von mir das gleiche....aber ist mir egal!!!) In diesem Fall messe ich der Beurteilung eines Fachanwalts wesentlich mehr Bedeutung bei als die eines Archi-Kollegen....denn da ist ja zwangsläufig ein gewisser Zusammenhaltsgedanke im Hinterköpfchen, von wegen Kollege haut ja Kollege nicht in die Pfanne!

    Möchte mich aber trotzdem nochmal für eure Antworten und die rege Beteiligung hier im Forum bedanken!!!:28:
    Hoffe, mir ist jetzt keiner böse oder fühlt sich evtl. von diversen Äusserungen auf den Schlips getreten....??!
    Aber jeder hat halt so seine Meinung(en) und die soll er ja auch kund tun.
    Und das haben wir ja auch alle getan. Das diese nicht immer gleich sind und auf Gegenliebe stoßen ist ja wohl auch klar. Aber ich denke, wir sind alle alt genug, um sachlich damit umgehen zu können..???

    Wünsche allen weiterhin Alles Gute, sowohl beruflich als auch privat!!!

    Gruß und einen großen Winker in die Runde...:winken
     
  3. H.PF

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    Gruß Holger
     
  4. sepp

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    ein fehler des archi kann ich erkennen !
    er hat sich auf so einen mist eingelassen
    eigentlich sollte der archi sagen wies laufen soll. naja.....
    na prima, und somit sind wohl diese angebote vertragsbestandteil mit den AN´s geworden.
    beisst sich irgendwie mit o.g. aussage .....
    du hast immer noch nicht kapiert was du beauftragt hast.
    ein archi kostet um die 10% der bausumme, jetzt überleg mal was du gespart hast und was dir noch durch eine ordentliche LV erstellung und vergabe durch die lappen ging.
    dann wäre er für seine ausführungsplanung haftbar (wenn diese fehler noch passiert wären) hätte wäre wenn...
    bleibt immer noch die frage nach der bauleitung
    so isses.... vorallendingen wenn man nur eine seite liest und schon dadurch eine erhebliche schuld des sparenden auftragsgeber erkennbar ist

    nix für ungut.. überlege dir jetzt was du gespart hast und (wie schon weiter oben festegestellt wurde) wieviel glück du mit dieser art des bauens noch gehabt hast.
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 18.05.2006
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    @ heiti...

    Nur mal so als Denkanstoss:
    Gesetzt, Du kämst mit Deiner Auffassung durch, könnte der Architekt auf eine andere Idee kommen.
    Nämlich daß wer HOAI-Leistungen fordert (und daraus Haftungen herleiten will) auch HOAI zahlen muss. Und dann könnte Euer toller Vertrag als nichtig, weil gegen die HOAI-Mindestsätze verstossend, angesehen werden. Denn die HOAI ist ein Recht, also zwingend anzuwenden. Und dann bekommt erplötzlich die 15.000 € abzüglich nicht erbrachter Teilleistungen und eines evtl. Schadens - und damit wahrscheinlich deutlich mehr als jetzt.
    Wär ja vielleicht auch eine gerechte Lösung:D .
    Mfg
     
  6. #26 Harald W., 18.05.2006
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    @Ralf..

    ..und genau so ist es einem Kollegen von mir vor vielen etlichen Jahren ergangen. Der ist auch von einem Sparbrötchen beauftragt worden und wollte Ihm hinterher die Hosen ausziehen. Fazit: Der Richter hat den Archi erstmal aufgefordert, eine richtige Honorarrechnung nach HOAI zu stellen. Die durfte der Bauherr in diesem Fall abzgl. ersparter Aufwendungen erstmal nachzahlen:) ..und das tat bestimmt weh.

    @Heiti, vielleicht hast Du ja den Mumm uns von der Sache später mal zu berichten, wenn es vor Gericht durch ist, egal wie es ausgeht.
     
  7. Ortwin

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    Man muss schon eine ziemlich dicke masochistische Ader haben,

    so ein Anliegen in einem Architektenforum zur Diskussion zu stellen. Das ist pure Selbstzerfleischung, Heiti. Wie sagte schon mein Großvater: „Frage nicht nach der Meinung der Frösche, wenn du ihren Sumpf trocken legen willst.“

    Ich kann dich jedenfalls irgendwie verstehen.
    Mein Tipp: Versuche unter allen Umständen, einen Rechtsstreit zu vermeiden, das lohnt sich nicht. Verwende deine Energien für wichtigere Dinge!

    mfg, Ortwin
     
  8. heiti

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    Blo kein Rechtsstreit!!!

    Also nicht dass hier der Eindruck entsteht, ich wäre "gerichtsgeil" und scharf darauf, den Archi zu verklagen! WILL ICH GAR NICHT! Auf diesen ganzen Papierkram und die ganze Lauferei habe ich überhaupt keinen Bock! Zumal sich solche Aktionen hinziehen wie ein Kaugummi. Außerdem lohnt das in unserem Fall ja auch gar nicht, da es ja nicht um wer weiß was für hohe Beträge geht.....
    Mir geht es in 1. Linie um´s Prinzip: also dass der Archi für die Fehler, die er zu verantworten hat, auch gerade stehen soll und muss!!
    Ob sie nun vertraglich geregelt sind oder nicht. Auch "Kulanzleistungen" müssen korrekt ausgeführt werden!!!
    Was ist denn, wenn ich z. B. für einen Kumpel "aus Kulanz" die Haustür einbaue, hierbei aber versehentlich eine Glasscheibe zerdeppere...wer hat dann dafür gerade zu stehen...? ICH!! Da kann ich ja auch nicht argumentieren: ätsch, haben ja keinen Vertrag gemacht. Hab´s zwar versucht, aber ist leider nix geworden. Pech gehabt.....
    soll heißen: wenn der Archi was macht, egal ob im Vertrag und gegen Entgelt oder aber aus Kulanz, dann muss er das auch korrekt ausführen!!! Und wenn´s halt in die Hose geht, dann muss er auch dafür gerade stehen!
    Sämtliche Handwerkerfirmen haben hier und da diverse Mängel fabriziert, aber alle haben diese bei unserer Reklamation auch eingesehen und haben auch dafür gerade gestanden. Nix mit "stand aber nicht im Vertrag", "war überhaupt nicht unsere Aufgabe", "haben wir ja nur aus Kulanz gemacht"....etc.... UND NUR DARUM GEHT´S MIR DOCH! ICH WILL DOCH EINFACH NUR GERECHTIGKEIT!!! :konfusius
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 18.05.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Dann gewährt sie bitte auch dem Architekten.
    Die Nummer mit der Küche und den Möglichkeiten hatten wir doch eigentlich durch. Da die Küche vor dem Haus war und unterschiedliche Brüstungshöhen nicht gewollt waren, gab es sowieso keine andere Möglichkeit als die Küche zu ändern.
    Wenn dem Bauherren bestimmte Wünsche einfach SOOOOO wichtig sind, was bleibt denn dem Architekten über - und was hat er versäumt? Sag es uns, BITTE. (Ausser Euch vorher zu sagen, das die Küche halt geändert werden muss)
    Und wenn Ihr keine Planung in Auftrag gebt, dann seit so gerecht und setzt Euch da den Deppenhut auf.
    ****
    :offtopic: und mal geraten:
    Sie sind an den Architekten mit dem selben Ton heran getreten, mit dem Sie hier losgepoltert sind. Stimmts????
    Naja, der denkt jetzt erstmal "Drittelfinanzierer" und klappt die Läden zu, weil er Angst hat vor den Juristen und seiner Haftpflichtversicherung hat.
    Da ist das nämlich genauso wie beim Auto.
    Ich darf als Architekt dem Kunden nicht schriftlich geben, daß ich blöd war. Das ist ein Schuldeingeständniss und beraubt mich im Zweifel meines Versicherungsschutz!
    Und nu wird der einen Teufel tun und zurückrudern.
    ****
    MfG
     
  10. matula

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    auch wenn ich vermutend zustimme, dass formaljuristisch wahrscheinlich nix zu machen ist....

    Ihr Architekten haltet euch bitte mal vor Augen, dass der Bauherr i.d.R. nicht weiß, was in der HOAI steht und was genau gilt wenn die nicht vereinbart ist und was nicht anders vereinbart werden darf....
    ===> Genau deshalb hole ich mir einen Fachmann!!

    Wenn ich mit dem dann durchspreche, wie ich mir das weitere Vorgehen vorstelle - und das ist aus irgendeinem Grund nicht möglich/erlaubt/sinnvoll/ect. - dann hat er als Fachmann die Pflicht mich darauf aufmerksam zu machen! Er kennt die Vorschriften und seine HOAI - ich nicht.
    Der Architekt hätte im vorliegenden Fall den Auftrag so nicht annehmen dürfen. Indem er es doch gemacht hat, muss er moralisch gesehen dafür einstehen - das das juristisch nicht der Fall sein muss ist leider deutlich geworden.

    Eine derartige Beratung gehört bei allen Berufsständen zu den Pflichten des Fachmannes. Der Fachmann darf den LAien nie sehenden Auges ins Verderben rennen lassen.
    (In der o.b. Form scheint es fast, dass sich der Architekt für den nicht erteilten HOAI Auftrag rächen wollte indem er einen nicht gültigen Vertrag abschließt mit dem sich der Bauherr fälschlicherweise auf der sicheren Seite fühlt)

    Leider kann ich über unseren Architekten, der mit allen Leistungsphasen beauftragt wurde, auch wenig gutes sagen.
    Für Abnahmen erscheint er nicht sondern schickt kommentarlos Rechnugnen dazu zu, offensichtliche Fehlplanungen (Schiebetüren, die geöffnet mindestens 20cm in die Türöffnung stehen, weil der Abstand zur Wand nicht passt/Dachfenster, durch die man nur die Sterne sieht, aber nicht gerade rausgucken kann/Dachfenster, die genau im Inneren zT. genau über der Wand liegen, da die Dachdicke nicht berücksichtigt war.../fehlende Installationsräume/ect), verpasst die Beantragung von Hausanschlüssen, reagiert nicht auf Mails/Faxe/Anrufversuche, hat noch nichtregistriert, dass unser Einzugstermin inzwischen seit mitte Februar überfällig ist.......Zum Glück ist der Bauunternehmer fit und fragt rechtzeitig nach, wenn etwas nicht passt und hält auch nicht für jede Änderung die Hand auf - nur: die x000 EUR für Bauleitung u.ä. hätteneher dem BU zugestanden.
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 19.05.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Hier irrt matula gewaltig.
    Vorher ist die Architektenleistung den meisten (zum Glück nicht allen) Bauherren viel zu teuer und dies brauch ich nicht und jenes brauch ich nicht.
    Erklärt man die Notwendigkeit, wissen die Bauherren spätestens bei der Schlussrechnung genau, was in der HOAI steht und wo Sie vermeintlich was abziehen können

    Hat der Frager doch selbst zugegeben, daß ihm die "normale Architektenleistung" zu teuer war.
    Diese Unterstellung ist schon bösartig!!!!!
    Wenn Sie wirklich (wir kennen ja nur eine Seite) einen solchen Vertreter der Architektenzunft erwischt haben, dann gibt es Mittel, den zur Räson zu bringen. Diese muss man/frau aber auch nutzen und nicht bloss schimpfen.
    Und die Beantragung der Hausanschlüsse ist und bleibt Bauherrensache.
    MfG
     
  12. matula

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    Klar, wenn man der Meinung ist, dass man über den Tisch gezogen wurde macht man sich über die Sachlage kundig - das ist doch normal!

    Die Vermutung mit der Rache liegt doch einfach nahe---finde ich!
    Ich meine trotzdem, dass der Architekt den Bauherren auf die folgen dieses "Vertrages hätte HINWEISEN MÜSSEN!"

    Zu Ihrer Idee mit den "Mitteln": In der Situation hat der normale Bauherr einfach nur Schulden - wer kann es da gegenüber seiner Famielie noch verantworten ein weiteres finanzielles Wagnis einzugehen - da will man nur, dass es wieder weiter geht....wir sind ja durch einen fitten BU auch weitgehend schadlos geblieben!

    Mit den Hausanschlüssen gebe ich ihnen recht - wenn der Architekt die bereits unterschriebenen Formulare aber von mir anfordert, weil "er das sicherheitshalber selbst erledigen will" (weil er die verantwortlichen da kennt)und auf Nachfrage bestätigt, dass er es beantragt hat -gehe ich davon aus, dass ich meinem Architekten da vertrauen kann - hinterher ist man immer klüger...

    Einigen wir uns darauf -es gibt auf beiden Seiten solche und solche - bitte zerfleischt blos nicht gleich jeden der im Ansatz an einer Architektenleistung zu kritisieren wagt!! Wer hier fragt, dem steht das Wasser oft schon bis zum Hals..ob selbst verschudet oder nicht
     
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