Bauleiter ausgetauscht - leany´s Thema

Diskutiere Bauleiter ausgetauscht - leany´s Thema im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Etwas abweichend vom Thema, wenn es hier nicht passt, dann bitte verschieben. Folgende Geschichte: Wie einige aus Forum wissen hatten wir...

  1. leany

    leany

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    Etwas abweichend vom Thema, wenn es hier nicht passt, dann bitte verschieben.

    Folgende Geschichte:

    Wie einige aus Forum wissen hatten wir nach der Insolvenz der Baufirma auch noch das Glück mit dem zweiten Bauleiter/Sachverständigen/Ingenieur der im Nachhinein sich als nur auf Provision der ausführenden Firmen gierige Person erwiesen hatte.

    (Jetzt habe ich einen einigermaßen "guten" Sachverständigen eingeschaltet, einziges Problem, er kommt immer einen bis zwei Tage später als vereinbart, aber das lerne ich noch, richtig zu koordinieren. )

    Problem: den zweiten, zuletzt genannten Sachverständigen habe ich nicht als Bauleiter beim Bauamt gemeldet, nicht zuletzt auch, weil er nicht dazu beauftragt war. Bisher war beim Bauamt immer noch der alte Mann eingetragen. Nun hat er irgendwie rausgefunden, dass wir schon sehr viel weiter sind ohne ihn zu informieren. Natürlich hatte er Recht darüber informiert zu sein, aber wie es auch sein mag, wir wollen ihn erstens nicht mehr sehen und zweitens ist mir dies auch bei dem ganzen Stress entfallen. Der Mann droht nun uns beim Bauamt zu melden, dass wir ohne Bauleiter weiter gebaut haben. Seine Unterschrift möchte er dort zurück ziehen.

    Was für Konsequenzen haben wir zu erwarten? Geldstrafe, Baustopp? Oder einfach einen anderen Bauleiter suchen und gut ist es. (Bzw. dann würde ich den beauftragten Sachverständigen einfach darum bitten, ihn beim Bauamt einzutragen)

    Ausführungsort - Hamburg.

    Danke.
     
  2. sepp

    sepp

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    du bist natürlich in der pflicht dem bauamt den nichtmehrvorhandenen bauleiter zu melden. das kann zum baustopp führen.
    bin mir jetzt nicht sicher ob der "alte" bauleiter ebenfalls in der pflicht ist, das bauamt zu informieren" müsste nachlesen ich glaube aber schon.
    siehe LBO
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 07.02.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Der Mann droht Euch nicht und er möchte auch nicht - jedenfalls, wenn er halbwegs bei Verstand ist.

    So lnage er dort eingetragen ist, haftet er. Für etwas, für das ich kein Geld bekomme und auf das ich keinen Einfluß habe, will ich meinen Kopf nicht hinhalten.
    Also Mitteilung an die Behörde - frei nach M Python:
    Sie wars, sie wars! ...... ER wars.
     
  4. sepp

    sepp

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    ich sehs mal so, da er nicht mehr als bauleiter vor ort tätig ist, widerspricht das der öffentl. vorschrift und wäre ein verstoß dem evtl. nicht abgeholfen wird.
    ergo - er muss der baubehörde bescheid geben.

    stand früher auch auf dem genehmigungsantrag - Bauleiter - ,
    "beendigung ist zu melden"
     
  5. Baumal

    Baumal

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    was ist dass denn für ein gewurschtel, was ihr da macht?
    sehr viel weiter mit dem BVH, ohne ihn zu informieren?

    entweder er ist noch bauleiter, oder nicht?

    wäre ich nicht mehr bauleiter, hätte das amt
    1. tag später eine schriftliche mitteilung, dass ich
    für diese baustelle nicht mehr zuständig bin.
     
  6. #6 Schwarz, 07.02.2011
    Schwarz

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    zitat aus der hamburger bauordnung.

    ergo - ihr seid hier in der pflicht.

    schwarz
     
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