Bauleiter beendet Tätigkeit per sofort!?

Diskutiere Bauleiter beendet Tätigkeit per sofort!? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum, bin neu hier und bitte Euch um Hilfe. Kurze Erläuterung zu meinem Forumsname: Ich habe eine ETW bei einem Bauträger gekauft...

  1. #1 LeiderKeinPlan, 24.12.2023
    LeiderKeinPlan

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    Hallo liebes Forum,
    bin neu hier und bitte Euch um Hilfe.
    Kurze Erläuterung zu meinem Forumsname:
    Ich habe eine ETW bei einem Bauträger gekauft und wollte schlüsselfertig einziehen. Und ja, ich habe leider keine Ahnung und in meinem Leben noch keinerlei Erfahrung vom Bauen, Handwerk,... gesammelt.
    Der Bauträger hat uns (5 Käufer) leider betrogen und wir konnten nur erreichen, ins GB zu kommen und müssen jetzt mit dem noch vorhandenen Geld zu Ende bauen. Ein Käufer hat mehr Erfahrung und konnte uns mit Vermittlung von Gewerken und Bauleiter unterstützen.
    Jetzt zum Thema - ich habe versucht mit Google die Risiken für mich als nun unfreiwiliger Bauherr zu verstehen und habe als Hauptthema die Verkehrssicherungspflichten gefunden.
    Deshalb haben wir auch eine Bauherrenhaftpflichtvericherung abgeschlossen und für mich als Laie war mit dem Bauleiter die Haftung an diesen delegiert. So weit so gut.
    Jetzt hat der Bauleiter jedoch ohne meine Zustimmung und ohne Aufklärung möglicher entstehnder Haftungsrisiken beim Bauamt den Antrag auf vorzeitigen Einzug gestellt. Für mich ist damit die Haftungsfreistellung durch Einsatz eines Bauleiters und die abgeschlossene Baustelle wie ein Kartenhaus zusammengebrochen! Mich quälen seitdem die Befürchtungen, was passiert, wenn die Einziehenden zum Beispiel Besuch mit Kindern bekommen und ein Kind verunglückt auf der Baustelle :-(
    Auf die Fragen der Haftung hat sich der Bauleiter weggeduckt und ich habe im in einer E-Mail klar gemacht, dass ich jegliche Haftung bei ihm sehe. Darauhin hat er in seiner Antwort die Haftung bei uns als Bauherren geschildert und wir wären dahingehend ja versichert. Er habe nur gemäß einem Formblatt bestätigt, das die sichere Benutzbarkeit gewährleistet ist - von eigener Haftung wegen Verkehrssicherungspflicht der Baustelle kein Wort. In einer kurz darauf folgenden E-Mail hat er für den gleichen Tag seine Bauleitertätigkeit für beendet erklärt. Grund sei der gegenseitige Umgang!?
    Hierzu die dringlichsten Fragen:
    - Ist seine sofortige Kündigung so ohne nachvollziehbaren Grund möglich?
    - Er hat mit seinem Antrag uns meiner Meinung nach in Haftungsrisiken gebracht und ist jetzt raus?
    - Wie geht es für uns weiter? Gibt es Bauleiter die so einen Fall fortführen?
    - Das Bauamt, wie wird es reagieren?
    - .... und sicher noch andere wichtige Punkte, die ich nicht erkenne :-(

    Was könnt Ihr mir raten?

    Vielen Dank im Vorraus!
     
  2. SIL

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    Klar , da gibt es genug.
    Indem es um die Benennung des neuen BL bittet.

    Eine Möglichkeit wäre eine ausführende Firma zu bitten , zum Beispiel euren E-Fachbetrieb oder eine andere Firma die noch tätig ist , die BL zu übernehmen gegen Vergütung etc , ansonsten schauen welcher Arch oder Ing. halt verfügbar ist.
    Das kommt auf seine Bestellung bzw seinen Vertrag an .
     
  3. #3 Gast 85175, 24.12.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Naja, wenn ich das Anzahl der Bauherren schätze müssten die aufgrund der Verkehrssicherungspflich in die Insolvenz geschlittert sind und die Anzahl die aufgrund unfähiger Planer und Handwerker in die Insolvenz geschlittert sind, dann käme ich wohl zum Ergebnis, dass das was Google da so meint eher falsch ist...

    Und zum Rest, der Bauleiter hat bezüglich der Haftung mE vollkommen Recht... Er ist es nicht, der da vorzeitig einziehen will, wieso er deshalb für irgendwelche neuen Risiken haften soll, die sich daraus ergeben, das verstehe ich nicht.
    Dann zieht ihr halt einfach nicht vorzeitig ein und dann nehmt ihr den Antrag zurück und dann ist doch alles erledigt... Wie man überhaupt in eine derart gefährliche "Baustelle" einziehen kann, das frage ich jetzt lieber nicht...

    Mit der Kündigung des Vertrags hat er wohl trotzdem vollkommen Unrecht. Es fehlt da einfach an einem gewichtigen Grund. Nur weil Du behauptest Du "sähst" da die Haftung bei ihm wird das ja nicht wahr und wenn Du ihn aufforderst da eine entsprechende Erklärung abzugeben, dann braucht der das nicht tun. Also deine blose Behauptung und die Möglichkeit so eine Erklärung einfach nicht abzugeben, verhindern, mE, dass das überhaupt ein wichtiger Grund sein kann... Das ist einfach nur ne müßige Debatte...
    Ihr habt einen Vertrag und der Bauleiter haftet einfach nur "vertragsgemäß" (zzgl. gesetzl. Regelungen). Euer ganzes Geschreibe kann also egal sein, weil das was im Vertrag steht gilt so lange, bis der Vertrag in beiderseitigem Einverständnis geändert wird und so lange ihr das nicht tut, sondern nur mit dem Finger aufeinander zeigt, ist überhaupt nichts passiert... Dass Verträge zu halten sind bedeutet aber auch, dass der Bauleiter den Vertrag ziemlich sicher nicht wegen des "gegenseitigen Umgangs" kündigen kann. Für einen wichtigen Grund braucht es mE jedenfalls deutlich mehr als einen einzelnen Miteigentümer der einem irgendwelche Theorien in EMails präsentiert...
     
  4. #4 LeiderKeinPlan, 24.12.2023
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    Hi chillig80,
    vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Habe einige Verständnisfragen :-)

    Habe das Thema so verstanden, dass wir als Bauherren für die Sicherheit auf der Baustelle haften - hatte Treffer wo jemand in ein Bauloch gefallen ist und die Bauherren waren haftbar! Habe andere Beiträge gefunden, über die besondere Sicherungspflicht, wenn Kinder auf die Baustelle kommen könnten. Diese Haftung wurde in den Beiträgen auf die Bauleitung delegiert und bei einer geschlossenen Baustelle mit ausreichend Beschilderung, wäre das Haftungsrisiko der Bauherren angeblich nur gering.

    Hier habe ich nicht das Risiko für den Einziehenden in der Wohnung gemeint, sondern dass ohne die Unterschrift des Bauleiters gar kein vorzeitiger Einzug möglich wäre! Aber mit dem vorzeitgen Einzug wird die Baustelle geöffnet - in meinem Beispiel bekommt ein Einziehender Besuch und hier verunglückt ein Kind auf dem Weg über die Baustelle zur Wohnung.

    Deshalb schreibe ich in der ich-Form - andere wollen unbedingt einziehen - ich wurde nicht gefragt und sehe mich jetzt in meinen Augen einem extrem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt - kann ich dem vorzeitigen Einzug widersprechen? Oder nutzt mir eine Haftungsfreistellung? Wen ja von wem und wie formuliert?

    Der Bauleiter wurde vermittelt, mir liegt kein Vertrag vor - muss so ein Vertrag zwingend existieren? Was prüft das Bauamt bei Anmeldung eines Bauleiters?
     
  5. #5 VollNormal, 24.12.2023
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    Das ist richtig. In eurem Fall vermutlich alle 5 Parteien gemeinsam. Ihr könnt die Verantwortung (teilweise) delegieren, euch aber nicht vollständig davon freikaufen.

    Das traue ich dir durchaus zu. In wie weit du damit aus der gemeinschaftlichen Haftung raus bist, kann ich allerdings nicht beurteilen. Ich persönlich würde trotzdem ein entsprechendes Schreiben aufsetzen und den anderen Beteiligten zukommen lassen.

    Ihr wollt von dem Menschen eine Leistung und dieser im Gegenzug vermutlich einen Lohn. Da wird schon ein Vertrag da sein, und wenn er nur konkludent geschlossen wurde. Das Amt will erstmal nur eine Person benannt haben, wie ihr das untereinander regelt ist dem grundsätzlich egal.
     
  6. #6 Fabian Weber, 24.12.2023
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    Du hast doch scheinbar eher ein Problem mit den anderen Miteigentümern, als mit dem Bauleiter.

    Lass doch die Baustelle einfach entsprechend in einen verkehrssicheren Zustand versetzen.

    Meistens sind es ein paar Geländer, Bauzäune und Beleuchtung und dann ist auch schon gut.
     
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  7. #7 LeiderKeinPlan, 24.12.2023
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    Danke für die Idee - versuchen den Zustand gerade herzustellen. Aber trotzdem ist es auch nach Einzug eine Baustelle mit neuen Gefahren - das meinte ich mit der Bauleiter hat uns in diese Situation gebracht und geht dann aus der Haftung?
     
  8. #8 Gast 85175, 25.12.2023
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    Gast 85175 Gast

    Wie "geht der aus der Haftung"?

    Der haftet einfach nur "vertragsgemäß" (zzgl. gesetzl. Mindestanforderungen)... Ich kann es dir nicht genauer sagen, weil ich den Vertrag nicht kenne.

    Dann schreibst Du Du "sähst" ihn in der Haftung und er schreibt er sähe das nicht so. Das hättet ihr euch beide sparen können, weil davon hat sich genau Null an der Situation geändert, das war ne nette Plauderei, mehr nicht...

    Standardmäßig ist es einfach nur so, dass erst einmal der Bauherr haftet, weil es halt sein Grundstück, sein Gebäude und seine Baustelle ist. Der "Bauleiter" (gem. LBOs) ist aber per Gesetz dazu verpflichtet, dass er fachlich über die Sicherheit zu wachen hat. Mehr aber nicht, weil mehr kann er formal auch nicht tun... Der Bauleiter ist nur Erfüllungsgehilfe des Bauherren, ohne Zustimmung des Bauherrn darf der eigentlich noch nicht einmal einen zusätzlichen Nagel einhauen lassen... Es obliegt da immer erst einmal dem Bauherren die Sicherheit herzustellen, der Bauleiter ist da nur der der das ggf. ersatzweise im Namen des Bauherren in die Wege leitet, bzw. der aus eigener Sachkunde heraus gewisse Gefahren erst erkennt, etc... Ich gehöre wohl zu denen, die sich da immer weit aus dem Fenster lehnen und immer gleich sofort Gefahr im Verzug vermuten und deshalb sofort Maßnahmen veranlassen, ich bin mir aber im Klaren darüber, dass der Bauherr die evtl. entstehenden Folgekosten oft nicht (voll) zahlen müsste, dazu bräuchte es weitergehende Handlungsvollmachten, die ich regelmäßig nicht habe und auch nicht haben will...
    Damit der Bauleiter haftet muss der sich einer Pflichtverletzung in der Überwachung (!) schuldig gemacht haben und das muss dann auch noch wirklich schadensursächlich sein. In allen anderen Fällen haftet der Eigentümer, oder ersatzweise auf Baustellen halt die Baufirmen (deren Angestellte wiederum zwangsweise bei der Berufsgenossenschaft als Unfallversicherung versichert sind und die regelmäßig auch eine Haftpflichtversicherung für Fremdschäden haben).

    Ich glaube noch nicht einmal, dass ein Bauleiter im von dir beschriebenen Fall wirklich umfassend haften könnte, nicht mal wenn er wollte. Den Fall mit den Kindern die auf Besuch in auf einer Baustelle verunglücken in die man schonmal vorzeitig eingezogen ist, versichert dem nämlich keine Versicherung. Es käme im Haftungsfall also drauf an, wie groß dem sein Privatvermögen ist...

    Und zuletzt ist mir das Gefahrenpotential noch immer schleierhaft. Wir reden von einem kleinen MFH, wenn da die Wohnungen einigermaßen bezugsfertig sind, dann kann da in Bezug auf die "Sicherheit" mE auch sonst nicht mehr sehr viel fehlen... Was ist denn da noch nicht fertig?

    Nochmal, auch wenn es etwas redundant ist. Es kann niemand anderes haften als der Bauherr, weil der Bauherr halt der Herr des Verfahrens ist und da so viele Fäden zusammenlaufen, dass man die Haftung fürs "Restrisiko" nur dem aufbrummen kann. Der Fall mit dem Loch den Du beschreibst, das kann der Bauherr lösen in dem er die Baustelle komplett sicher einzäunt, oder in dem er nur das Loch einzäunt, er kann den Zaun ums Grundstück herum von einer Firma bauen lassen oder selbst machen, er kann den Zaun ums Loch vom Tiefbauer aufstellen lassen oder er kann "kleinere" Löcher auch sicher abdecken lassen, Was da wer zu tun hat liegt in der Entscheidungsgewalt des Bauherren...
    Im "Grundzustand" wacht der Bauleiter da nur darüber, dass da irgendwas gemacht wird, eagl was, Hauptsache es hilft, so lange nicht Gefahr im Verzug ist, beschränkt der sich aber darauf Briefe zu schreiben... Wenn der Bauleiter gem. LBO auch noch "Bauleiter" gem. HOAI ist (dann ist er nicht nur für die Sicherheit verantwortlich, sondern dann ist er der klassische Bauleiter der so ne Art Manager ist und alles regelt), dann weiß der Bauleiter sogar welche Firmen ggf. für was zuständig sind, hat ggf. sogar eine beschränkte Vollmacht irgendwelche Zusatzmaßnahmen direkt beauftragen zu dürfen, etc...
    Dann kommen die Baufirmen noch dazu. Die sind für ihren Teil erst einmal selbst verantwortlich, der Gerüstbauer ist für ein sicheres Gerüst zuständig, der Maurer für Absturzsicherungen, etc... Auch hier überwacht der Bauleiter das nur und wird bei Verstößen fällig, was aber halt doch nicht bedeutet, dass der Bauleiter 24/7 patrouillieren muss...

    Und aus dem ganzen komplexen Gefüge machst Du, dass Du dem Bauleiter eine Email schreibst, in dem Du irgendwas "siehst" und er schreibt dann eine zurück und meint er "sieht" das nicht. Und dann bist Du der Meinung der sei jetzt "aus der Haftung gegangen"....

    Und zu den Kindern aus deiner Recherche... Wer behauptet eine Baustelle sei durch das Aufstellen vom Schildern gegen Kinder gesichert, der hat mE Lack gesoffen...
     
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  9. #9 LeiderKeinPlan, 25.12.2023
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    Guten Morgen chillig80,
    vielen Dank für die ausführliche Antwort!

    Kam zustande, da auf Fragen der Haftung leider keine Antwort kam - jetzt kenne ich den Vertrag immer noch nicht - die Amtsniederlegung per sofort ist aus Deiner Sicht ok?

    Bitte zu unterscheiden - mir ist jede Sicherungsmöglichkeit wichtig, um so eine Tragödie zu verhindern, aber beim Thema Haftung hatte ich die Artikel zum Thema Verantwortung Verkehrssicherheitspflicht so verstanden - Baustelle mit Bauzaun sichern und überall Schilder sollte uns Bauherren in der Haftungsfrage im Fall der Fälle helfen. Deshalb mein "Problem" mit dem Bauleiter, der auf dem Formular die vorzeitige Einzugmöglichkeit mit unterschreibt - damit öffne ich doch die Baustelle für die Einziehenden und Besuch - hättest Du dies unterschrieben? Ganz konkret war aufgrund des fehlenden Fahrstuhls der Schacht mit drei Dachlatten gesichert - sicher für Facharbeiter ausreichend, aber nicht für mein Beispiel mit den Kindern. Haben wir jetzt natürlich nachgebessert...

    Dies war mein Problem mit der Aussage des Bauleiters, wir als Bauherren hätten dafür ja unsere Versicherung.

    Aber wie hätte ich den besser reagieren sollen? Er unterschreibt den Antrag und bestätigt die Sicherheit fürs Einziehen, ich als Laie sehe das Gegenteil und kann nicht widersprechen oder den vorzeitigen Einzug verhindern. Jetzt beendet er den Vertrag einseitig per sofort ohne triftigen Grund, daher meine Meinung "er geht aus der Haftung"
     
  10. #10 Gast 85175, 25.12.2023
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    Nein. Nur weil irgendwer ulkige Emails schreibt ist das eher nicht OK, das ist kein wichtiger Grund. Es müsste ein Sonderkündigungsrecht im Vertrag vereinbart sein, damit das OK ist.

    Jein, nicht unbedingt. Wenn es einen Schaden gibt, dann ist einzig und alleine interessant was wirklich schadensursächlich ist… Es gibt so viele Möglichkeiten wie irgendwas schief laufen kann, dass da ein ordentlicher Zaun steht, hat nur mit einigen davon was zu tun… Stell dir mal vor dein blöder Wackelzaun fällt bei Sturm um und erschlägt ein Kind… So, und jetzt kommst Du…

    Nö, Dachlatten sind da nie ausreichend…

    Du musst sowas mit der Eigentümergemeinschaft klären. Der Bauleiter hat den Antrag ja nicht aus Jux und Dollerei gestellt…

    Dass sich hierdurch natürlich sein Risiko erhöht ist ganz klar, weil wenn da auf der Baustelle gewohnt wird, dann ist das halt so. Das hätte er sich aber überlegen müssen, bevor er dem Unsinn mit dem Antrag zugestimmt hat. Trotzdem muss der keine „neuen“ Risiken übernehmen…

    Im übrigen hat er mE ein falsches Zeugnis abgegeben, weil wenn es da im Treppenhaus mit Dachlatten gesicherte Fahrstuhlschächte gibt, dann ist das halt nicht sicher benutzbar. Darüber hinaus ist er da schon ganz grundsätzlich nicht seinen Pflichten nachgekommen und hat das in einen sicheren Zustand versetzen lassen. Bei solchen Geschichten haftet er dann doch wieder…

    Vermutlich ist ihm da anlässlich deiner Mails ein Licht aufgegangen…

    Zur Erklärung. Der hätte halt die sichere Benutzbarkeit nicht attestieren dürfen, wenn das nicht zutrifft. Da haftet der dann aber aus ganz anderen Gründen automatisch, eine Email von dir braucht es dazu nicht…

    Wenn Du Bauherrengemeinschaft und dem Bauleiter ein Loch ins Knie schießen willst, dann kannst ja tun was jeder Rechtstreue Staatsbürger tun würde und dem Amt mitteilen, dass die sichere Benutzbarkeit deiner Ansicht nach nicht gegeben ist…
     
  11. #11 Fabian Weber, 25.12.2023
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    Was hätte denn der Bauleiter tun sollen, wenn die Mehrheit der WEG zum Einzug drängt.

    Er darf allerdings dem Amt gegenüber nicht lügen. Die Feuerwehrstellfläche, Flucht- und Rettungswege, Brandschutztüren etc. sollten schon funktionieren.
     
  12. #12 LeiderKeinPlan, 25.12.2023
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    Danke für die schnelle Antwort - hatte schon Angst beim Thema Haftung auf dem vollkommen falschen Pfad gewesen zu sein.

    Das ist ein Problem, welches ich hier nicht zu deutlich schreiben wollte - der Bauleiter wurde ja vermittelt und der Antrag ist in meinen Augen eine Gefälligkeit für den guten Freund der eben einziehen will - ohne Rücksicht auf Verluste.

    Habe jetzt schon Streß, da mir der Verlust unseres Bauleiters wegen meiner E-Mails angelastet wird und ich muss später noch mit den Anderen da leben. Noch eine andere Idee, wie ich weiter vorgehen kann?
     
  13. #13 LeiderKeinPlan, 25.12.2023
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    Guten Morgen Fabian, danke für den Beitrag - hat sich gerade mit meiner Antwort an chillig80 überschnitten. Es ist nicht die Mehrheit, eigentlich nur eine "treibende Kraft" für den vorzeitigen Einzug - ich und andere wurden nicht mal gefragt, sondern nur per E-Mail informiert, dass der Antrag gestellt wurde :-(
     
  14. #14 Gast 85175, 25.12.2023
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    Also ich meine man kann sowas kurzfristig in einen sicheren Zustand versetzen. Das kostet ihn selbst ja kein Geld, im Gegenteil, den Mehraufwand in der Bauleitung kann er sich ja zahlen lassen… Der hätte denen sagen können, dass es da provisorische Sicherungsmaßnahmen braucht, die sie werden bezahlen müssen und sonst sei das halt nicht sicher…

    So proforma nen Zettel unterschreiben… das kann man tun, das muss man aber nicht…
     
  15. #15 Fabian Weber, 25.12.2023
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    Die Baustelle selbst sichern lassen.

    Wie schon festgestellt, lag die Haftung sowieso immer bei Euch.

    Die Verkehrssicherungspflichten sind ja überschaubar, das bekommt Ihr zwischen den Jahren auch alleine hin.
     
  16. #16 Gast 85175, 25.12.2023
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    Schreib dem Spezialexperten einen Brief und frag ihm, ob er sich diese einseitige Vertragskündigung aus lächerlichem Geund auch gut überlegt hat, dein Anwalt hätte gesagt, er mache sich damit in einem ganz anderen Punkt schadensersatzpflichtig…

    Und noch was, auch ein anderer Bauleiter wird nicht alle Bauherrenrisiken einfach mal eben kurz übernehmen…
     
  17. #17 Gast 85175, 25.12.2023
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    Jein, ob der Bauleiter „vermittelt“ wurde, vom Himmel gefallen ist oder er von euch in einem Reagenzglas gezüchtet wurde ist egal. Der hat jetzt halt irgendeinen Vertrag mit euch und das ist entscheidend…

    Die Sache mit dem Freundschaftsdienst hättest schon früher mal erwähnen können. Nicht, dass das in Bezug auf den Rest der Eigentümergemeinschaft oder der Sache an sich eine Rolle spielt, aber jetzt wird mir gerade einiges klar…
     
  18. #18 LeiderKeinPlan, 25.12.2023
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    Du meinst mit dem "ganz anderen Punkt" das falsche Zeugnis beim Bauamt w/Bestätigung des sicheren vorzeitigen Einzugs? Aber wenn er darauf nicht reagiert bin ich dann wohl gezwungen tatsächlich einen RA einzuschalten...

    Das mit den zukünftigen Bauherrenrisiken ist mir nicht klar - haftet der "alte" Bauleiter w/falschem Zeugnis für mögliche zukünftige Schäden nach den Verursacherprinzip, dass jetzt Bewohner und Besucher eine Baustelle betreten oder hat er sein Ziel erreicht mit Amtsniederlegung und die Haftung ist nun voll bei uns Bauherren. Dann sollte ich die Möglichkeit der Info an das Bauamt in Erwägung ziehen. Aber was passiert dann? Die müssen wieder ausziehen?
     
  19. #19 Gast 85175, 25.12.2023
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    Ich meine, dass euch durch die Vertragskündigung erhebliche Mehrkosten drohen können und er diesbezüglich bei rechtswidriger Vertragskündigung umfassend schadensersatzpflichtig wird…

    Nochmal wegen oben, nur weil ich es mal sortieren will...

    Fall 1: Die Oma stürzt im Treppenhaus. In dem Treppenhaus ist alles in Ordnung, Beleuchtung, Böden, Geländer, alles gut... Da ist dein einfach nur die Oma im Treppenhaus gestürzt, niemand ist schuldig, alles gut (ausser bei der Oma)...

    Fall 2: Der Paketbote bricht sich beim Versuch ein Paket zuzustellen alle Knochen, einzig und alleine weil ihr im Winter der Räum- und Steupflicht nicht nachgekommen seid. Da ist dann die Eigentümergemeinschaft schuldig...

    Fall 3: Irgendwer fällt in den mit drei Dachlatten gesicherten Fahrstuhlschacht. Der Bauleiter wird nen guten Anwalt brauchen...

    Bei dir wird nicht klar, was Du von dem Bauleiter eigentlich willst. Es klingt etwas so, als soll der Bauleiter einen Blankoscheck ausstellen und einfach mal für alles haften, auch wenn es sich da um hundsgewöhnliche Eigentümerrisiken handelt...

    Weiter, jetzt wird da in eine Baustelle eingezogen. Wenn der Bauleiter da mitmacht, dann hat er mE zwar eine erhöhte Sorgfaltspflicht und es müssen mE an manchen Stellen auch Zusatzmaßnahmen getroffen werden. Den Mehraufwand den er selbst damit hat kann er sich aber bezahlen lassen und die Mehrkosten für die Sicherungsmaßnahmen gehen auch zu euren Lasten.
    Nur mal als Beispiel, auch eine Sicherung mit an Baustellen "ausreichenden" Sicherungsbohlen am Fahrstuhlschacht reicht nicht, um eine sichere Benutzbarkeit für Bewohner herzustellen. Da müssen dann halt ein paar Rahmenhölzer und eine dicke OSB vor das Loch, dann ist da komplett zu... Das ist aber wie gesagt eigentlich nicht das Problem des Bauleiters, er muss das nur feststellen und mitteilen und wenn das dann von den Eigentümern nicht gewollt ist, dann kann er halt die sichere Benutzbarkeit nicht bestätigen...

    Jetzt hat er aber die Bestätigung schonmal weggeschickt und das obwohl es eben nicht sicher zu sein scheint und plötzlich kommst auch noch Du daher und forderst irgendeine unspezifizierte "umfassende" Haftung...

    Da ist jetzt halt das Chaos schon komplett und das Kind schon in den Brunnen gefallen, da hilft jetzt eigentlich nur, dass sich irgendwer hinsetzt, das alles mal ordentlich sortiert und zu Papier bringt und dann muss man halt kucken wie man die Kuh vom EIs bringt. Oder man lässt Anwälte für teuer Geld Meinungen darüber austauschen, wer da was hätte tun sollen...

    Ein ernstes Wörtchen ist dann auch noch aus ganz anderem Grund an den einen Eigentümer und den befreundeten Bauleiter zu richten. Es ist ja sehr nobel, wenn man da einander hilft und die EIgentümergemeinschaft ist auch sehr dankbar und bezahlt die Rechnungen vom Bauleiter ja auch immer klaglos und pünktlich, aber wenn das die Bauherrengemeinschaft dann im Rahmen von gefühlten "Sonderrechten" belastet werden soll, dann könnte man die Gemeinschaft vorher fragen, weil sonst hat das alles halt so ein unschönes Aroma... Ich nehme jedenfalls an, dass solche Sonderrechte nicht Teil des ursprünglichen Deals waren...?
     
  20. #20 LeiderKeinPlan, 25.12.2023
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    Danke für die Klarstellung - muss Nachhaken w/Vertrag.

    Nein, aber mir war einfach klar, das gegen meinen Willen und nur mit Hilfe des Bauleiters mein Haftungsrisiko erhöht wird. Anstatt mit dem Einzug einfach noch 6 Wochen zu warten und es sind keine Besucher auf der Baustelle unterwegs.

    Sicher nicht - war der größte Fehler mich nicht mehr in das Thema einzuarbeiten und der Beschäftigung von befreundetem Bauleiter und anderen Gewerken zu zustimmen :-(
     
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