Baumäste ragen auf Grundstück

Diskutiere Baumäste ragen auf Grundstück im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich hoffe, dass das Thema hier richtig ist, ich wusste nicht wo es sonst passen könnte :lock Wir planen den Bau eines...

  1. #1 MJanssen, 08.05.2020
    MJanssen

    MJanssen

    Dabei seit:
    23.04.2020
    Beiträge:
    276
    Zustimmungen:
    88
    Beruf:
    DevOps Engineer
    Ort:
    Ruhrgebiet
    Hallo zusammen,

    ich hoffe, dass das Thema hier richtig ist, ich wusste nicht wo es sonst passen könnte :lock

    Wir planen den Bau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf einem Eckgrundstück, welches an 2 Gemeinde-Straßen grenzt. Westlich am Grundstück gibt es noch zwischen der Straße und unserem Grundstück einen Grünstreifen, der ebenfalls der Gemeinde gehört. Auf diesem Grünstreifen stehen 3 riesige Bäume, die uns grundsätzlich erstmal nicht stören. Jedoch ragen die Äste bis auf eine Höhe von etwa 2,50m mit ca. 6m recht weit auf unser Grundstück. Wie man am Lageplan erkennt, soll dort eigentlich die Fertiggarage und ein Carport aufgebaut werden.
    Als wir das Grundstück letztes Jahr gekauft haben, waren die Bäume bereits dort. Seit wann die dort stehen, kann ich nicht sagen, aufgrund der Dicke gehe ich aber von mehreren Jahrzehnten aus.

    Ist der Aufbau der Fertiggarage überhaupt möglich so lange die Äste auf das Grundstück ragen?
    Wer müsste im Fall der Fälle die Äste entfernen?
    Hätten die Bäume überhaupt so nah an einem Grundstück bebaut werden dürfen, gibt es da nicht Abstands-Regeln?

     
  2. #2 Fred Astair, 08.05.2020
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.721
    Zustimmungen:
    5.199
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Ja, die gibt es. Meist im Nachbarrecht oder anderen landesspezifischen Gesetzen oder Verordnungen geregelt.
    Meist ist aber straßenbegleitendes Grün ausdrücklich davon ausgenommen. Es gäbe sonst nur Koniferen anstatt Straßenbäume.
    Zu den Abstandsregeln gibts auch Anstandsregeln solcherart, dass man erstmal mit demjenigen spricht, der einen irgendwie zu stören scheint.
     
    Dimeto gefällt das.
  3. #3 MJanssen, 08.05.2020
    MJanssen

    MJanssen

    Dabei seit:
    23.04.2020
    Beiträge:
    276
    Zustimmungen:
    88
    Beruf:
    DevOps Engineer
    Ort:
    Ruhrgebiet
    Es geht hier übrigens um das Bundesland NRW, falls es da unterschiedliche Regelungen geben sollte ;)

    Da das Grundstück bzw. die Bäume der Gemeinde gehören, weiß ich nicht wirklich, wer hier der richtige Ansprechpartner ist... Macht das die untere Naturschutzbehörde?
     
  4. #4 Fabian Weber, 08.05.2020
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.589
    Zustimmungen:
    5.164
    Na das Baumamt/Grünflächenamt der Gemeinde,

    Abgesehen von den Abstandsregeln musst Du den Wurzelschutz beachten.

    Das heißt Du kannst hier nicht einfach 80cm tiefe Streifenfundamente gießen, wenn da die Baumwurzeln im Weg sind.

    Auch der Erddruck durch Baufahrzeuge und späteren PKW muss auf das Wurzelwerk abgestimmt sein.
     
    Dimeto und SvenvH gefällt das.
  5. SvenvH

    SvenvH
    Moderator

    Dabei seit:
    22.11.2019
    Beiträge:
    4.055
    Zustimmungen:
    1.533
    Ein wahres Wort.
    Hab das schon erlebt wenn der Baumdoktor kommt und die Wurzel verarztet.
     
  6. #6 MJanssen, 08.05.2020
    MJanssen

    MJanssen

    Dabei seit:
    23.04.2020
    Beiträge:
    276
    Zustimmungen:
    88
    Beruf:
    DevOps Engineer
    Ort:
    Ruhrgebiet
    Was muss ich denn da jetzt genau beachten? Es reicht also nicht die Gemeinde nur darauf an zu sprechen, was mit den Ästen ist?

    Müsste der Wurzelschutz Teil des Gutachtens gewesen sein? Da steht nämlich gar nichts zu den Bäumen drin...
     
  7. SvenvH

    SvenvH
    Moderator

    Dabei seit:
    22.11.2019
    Beiträge:
    4.055
    Zustimmungen:
    1.533
    Im Prinzip ist das deine Angelegenheit dich drum zu kümmern dass die Bäume keinen Schaden davon tragen.
    Schau mal hier:
    Wurzelschutz bei Straßenbäumen
     
    Dimeto gefällt das.
  8. #8 MJanssen, 08.05.2020
    MJanssen

    MJanssen

    Dabei seit:
    23.04.2020
    Beiträge:
    276
    Zustimmungen:
    88
    Beruf:
    DevOps Engineer
    Ort:
    Ruhrgebiet
    Danke. Das klingt ja noch komplizierter als ich zunächst dachte... ich will ja nur eine Garage dort hin haben

    Mal angenommen ich mache da jetzt gar nichts, würde die Firma, die die Garage hin stellt dann einfach ihr Werk vollbringen? Was passiert in dem Fall mit Schäden am Baum?

    btw. Als wir das Grundstück kauften, befanden sich auf den ersten beiden Bäumen noch große T‘s weil die abgeholzt werden sollten. Die wurden aber mittlerweile wieder übermalt
     
  9. SvenvH

    SvenvH
    Moderator

    Dabei seit:
    22.11.2019
    Beiträge:
    4.055
    Zustimmungen:
    1.533
    Ja ein großer Baum kostet viel Geld. Du könntest entweder das Risiko eingehen, einfach bauen und hoffen dass die Bäume schon irgendwie überleben oder du fragst zunächst mal bei der Stadt nach. Wenn die Interesse am Baumschutz haben, können die dir bestimmt auch die weitere Vorgehensweise erläutern.
     
  10. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.349
    Zustimmungen:
    1.701
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Welches Gutachten?
    Hast Du eine Baugenehmigung? Wenn der Lageplan zu den Bauvorlagen gehörte und Du die Baugenehmigung vorliegen hast und dort keine Auflagen formuliert sind, sieht es gar nicht so schlecht aus.
    Normalerweise liefe es so: Der Lageplan müsste eigentlich auch die Baumarten enthalten und dann kann man in der Baumschutzsatzung der Gemeinde nachlesen, ob es sich um geschützte Bäume handelt. Die Genehmigungsbehörde beteiligt die untere Naturschutzbehörde und äußert dann Bedenken und formuliert Auflagen. Üblicherweise ist der gesamte Kronentraufbereich von geschützten Bäumen tabu - also keine Überbauung, keine Überfahrung und umfangreiche Sicherungsmaßnahmen.
     
  11. #11 MJanssen, 08.05.2020
    MJanssen

    MJanssen

    Dabei seit:
    23.04.2020
    Beiträge:
    276
    Zustimmungen:
    88
    Beruf:
    DevOps Engineer
    Ort:
    Ruhrgebiet
    Das Bodengutachten. Dachte vielleicht, dass es den Teil mit dem Wurzeln im Boden behandeln müsste für das Aufstellen der Garage bzw. der Erstellung des Fundaments?

    Baugenehmigung liegt noch nicht vor, soll aber, laut Sachbearbeiterin, vermutlich nächste Woche eintreffen, weil keine Bedenken bestehen. Die Gemeinde selbst hat vor einigen Jahren ihre Baumschutzsatzung abgeschafft und verweist immer nur auf den Kreis.
     
  12. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.349
    Zustimmungen:
    1.701
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Und hat der eine Baumschutzsatzung? Und wo ist die untere Naturschutzbehörde angesiedelt?
    Dann warte die mal ab. Wenn dort keine Auflagen bezüglich der Bäume drinstehen, würde ich mich an die Gemeinde wenden. Ich weiß ja nicht wie die bei Euch organisiert ist, zuständig ist meistens das Grünflächenamt oder der Betriebshof. Radikaler Rückschnitt ist nach BNatSchG sowieso erst ab 30.9. wieder möglich, aber vielleicht lassen die sich zu einem sanften Pflegeschnitt bewegen.
     
    simon84 gefällt das.
  13. #13 PittyDerBaumeister, 08.10.2020
    PittyDerBaumeister

    PittyDerBaumeister

    Dabei seit:
    05.10.2020
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    15
    Ort:
    Köln
    Also, es verfällt sich so:

    Wenn die Gemeinde ihre Baumschutzsatzung abgeschafft hat, werden erhaltenswerte Bäume meist in den Bebauungsplänen gekennzeichnet (festgesetzt). Für das Bauen mit Baumbestand gibt es eine DIN, nämlich die 18920. Hier ist genau geregelt welche Abstände einzuhalten sind und wie der Baum während der Bauzeit zu schützen ist. Ebenso ist hier festgehalten welche Maßnahmen auch im Wurzelbereich überhaupt erlaubt/möglich sind. Grundsätzlich wird bei Erteilung der Baugenehmigung auf die Einhaltung der DIN verwiesen.

    Für Bäume, die nicht säulenförmig sind gilt: Kronentraufe + 1,50m Abstand (schützender Wurzelbereich)
    Für Bäume in Säulenform (Koniferen z.B.) gilt: Stamm + 5m Abstand.

    Das Bedeutet gem. DIN im Wurzelbereich (Kronentraufe + 1,50m):
    • Keine Gründung
    • Keine Baugrube
    • Kein Bodenabtrag
    • Kein Bodenauftrag
    • Keine Versiegelung
    • Keine Bodenverdichtung (Befahren mit PKW ist auch eine Verdichtung, zur Info)

    Gemäß BGB gibt es einen Beseitigungsanspruch im § 1004 Abs. 1 BGB. Nach Setzung einer Frist sind "störende" Äste und Wurzeln zu entfernen. Das gilt soweit mir bekannt jedoch "nur" für nachbarschaftliche Beziehungen. In wie weit dies auch für Öffentliche gilt weiß ich nicht (bin kein Anwalt).

    Wenn Baumaßnahmen im Bereich von Bäumen durchgeführt werden sollen hilft nur das Heranziehen eines Baumsachverständigen, der Ihnen ein Baumgutachten erstellt. Kosten liegen hier im Bereich von 600 -1000€ für Einzelbäume. Bei einer Baumgruppe ist sicherlich mit höheren Kosten zu rechnen.

    Ich wünsche viel Erfolg!
     
    azalee0108 gefällt das.
  14. #14 MJanssen, 09.10.2020
    MJanssen

    MJanssen

    Dabei seit:
    23.04.2020
    Beiträge:
    276
    Zustimmungen:
    88
    Beruf:
    DevOps Engineer
    Ort:
    Ruhrgebiet
    Vielen Dank für die Ausführungen.

    Wir haben den kurzen Dienstweg beschritten und den Sachbearbeiter der Gemeinde angesprochen. Ohne Probleme durften wir alle störenden Äste entfernen lassen.

    Seit Dienstag steht auch das Haus ;)
     
Thema:

Baumäste ragen auf Grundstück

Die Seite wird geladen...

Baumäste ragen auf Grundstück - Ähnliche Themen

  1. Leerrohre/Leitungen von Verteiler ragen zu weit aus der Wand

    Leerrohre/Leitungen von Verteiler ragen zu weit aus der Wand: Hallo zusammen, ich brauche mal eure Hilfe. Und zwar ist das eigentliche Problem schon beim Auflegen der Decke bzw. bei der Produktion der...
  2. Streifenfundamente ragen über Bodenplatte hinaus

    Streifenfundamente ragen über Bodenplatte hinaus: Hallo zusammen, für unser EFH werden aktuell Streifenfundamente bis zum tragfähigen Boden gezogen. Der Unternehmer hebt mit dem Bagger aus und...
  3. Dürfen L-Stein-Füße in das Nachbargrundstück ragen?

    Dürfen L-Stein-Füße in das Nachbargrundstück ragen?: Hallo zusammen, momentan planen wir den Ausbau unseres Gartens mit einer Treppe vom Garten in den Keller. Um den Höhenunterschied von 2,80 m...
  4. Dachziegel ragen in Dachrinne rein – wie viel muss man akzeptieren?

    Dachziegel ragen in Dachrinne rein – wie viel muss man akzeptieren?: Hallo liebe Forengemeinde, bei uns wurde das Dach komplett neu eindeckt und seit gestern sind die Regenrinnen anmontiert. Heute Morgen sah ich...
  5. Äste, die über die öffentliche Straße ragen

    Äste, die über die öffentliche Straße ragen: Ist es eigentlich zulässig, dass Äste von Bäumen über die Grundstücksgrenze hinweg auf öffentliche Straßen ragen? Wer ist für die Entsorgung des...