bauplanänderung Holzständer in massiv

Diskutiere bauplanänderung Holzständer in massiv im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; hallo baugemeinde, unseren genehmigten bauplan eines holzständerhauses, wollen wir nun in einen massivbauplan umwandeln, da wir uns in letzter...

  1. #1 Formond, 15.03.2009
    Formond

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    hallo baugemeinde,

    unseren genehmigten bauplan eines holzständerhauses, wollen wir nun in einen massivbauplan umwandeln, da wir uns in letzter minute für ein massiv-haus
    entschieden haben.
    fertige holzständeraußenwand beträgt 27cm incl. dämmung und putz.
    massivwand 24er stein, 14er vollwärmeschutz.
    um in unserem außenmaß laut plan zu bleiben. müßte ich mit meiner gesamten
    fertigen wand nach innen rutschen und dadurch die räume verkleinern.
    was passiert wenn ich aber meine innenräume, also die innenmaße so lasse
    und nach aussen rutsche. bekomme ich große probleme mit dem vermessungsamt , bzw wieviel liegt noch im grünen bereich wenn ich etwas
    über meine hausaussenmaße gehe.
    ein bauzeichner hat uns erzählt, das die maße im plan incl. wärmeschutz etc.
    nicht überschritten werden dürfen und so ein zu halten sind.
    land (Bayern)
    danke schon mal für die antworten

    Gruß Formond
     
  2. #2 MoRüBe, 15.03.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Neuer Bauantrag, ..

    ... neue Statik, neue WSchVO, das ganze Programm einmal neu bitte.:) und nix mit klammheimlich ändern, das wär ja wohl noch schöner:offtopic:
     
  3. #3 Baufuchs, 15.03.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Blauauge

    Noch jede Menge Finanzierungsfragen siehe hier aber schon mal alles auf neu.

    Bin erstaunt, wie man heute so ans Bauen herangeht....:irre
     
  4. Uli R.

    Uli R.

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    Ma ganz einfach gesprochen: Ihr habt eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Haus für alle anderen Häuser habt Ihr keine und gebaute Häuser ohne Baugenehmigung sind?
     
  5. #5 Formond, 17.03.2009
    Formond

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    hallo,

    freut mich , daß ihr geantwortet habt.
    meine frage war eigentlich nur, wenn ich mit stärkerer isolierung über die hausaussenmaße, als die im plan angegebenen drüber komme, ob ich probleme
    mit dem vermessungsamt kriege.
    und für die, die es interessiert, es ist dem amt völligst wurscht ob es ein
    holz- oder ein massivhaus wird und das ganze programm muß nicht neu,
    ist schon alles abgeklärt. und noch was allgemeines: seit ich in diesem forum
    bin, egal ob finanzierungsfragen oder baufragen, die verunsicherung ist mehr als
    zuvor, ohne wäre ich wahrscheinlich schon viel weiter. man kann eben nicht alles verallgemeinern
    soll aber kein vorwurf sein, will auch niemanden was schlechtes.
    das war vorerst mein letzter beitrag und werde voraussichtlich in ca. einem jahr mal berichten, wie der stand der dinge ist.

    Gruß und haltet die ohren steif (werde ich auch machen)
     
  6. #6 Shai Hulud, 17.03.2009
    Shai Hulud

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    Ich hoffe, du hast diese Aussage schriftlich mit Ort, Datum und Unterschrift.

    Du möchtst also garnicht wissen, was du alles nicht weißt. Fachmännische Unterstützung bei Finanzierung und Planung scheinst du nicht zu haben.

    Wünsche gutes Gelingen.
     
  7. #7 Thomas B, 17.03.2009
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    Nein, mit dem Vermessungsamt kriegst Du keine Probleme. Die messen später (wenn die Hütte steht) das gebäude nach den tatsächlichen Gegebenheiten ein. Mit baurechtlichen Belangen (Abstandsflächen usw. befassen die sich nicht).

    Darauf würde ich mal lieber nicht verlassen....
    Richtig ist: handelt es sich um ein BV im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens haftet der Planer dafür, daß alles gesetzeskonform läuft und es wird kaum noch überprüft.

    Allerdings: Das statische System eines Holzständerhauses muß nicht unbedingt dem statischen System eines Massivhauses entsprechen. Die Baubeschreibung (verwendete Baustoffe) ist wohl überholt......

    Nun....wenn die Antworten nicht Deine Erwartungen erfüllen (AWG-Hormone gefällig?), warum stellst Du dann welche?????

    Kann Dir hier keiner sagen, ob die Maße zwingend einzuhalten sind: Bist Du schon an der Grenze des baufensters im B-Plan, reizt Du Abstandsflächen jetzt schon bis ans Mögliche aus ??? Wenn JA, dann hat der Bauzeichner wohl recht.....müßte man im Einzelfall prüfen!

    Aber sicher reicht doch dieses Haus irgendjemand zur Genehmigung ein. Warum checkt dieser nicht was geht und was nicht???

    Gruß

    Thomas
     
  8. #8 Baufuchs, 17.03.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Völlig

    wurscht was da geändert wird ist sicher nur dem Einwohnermeldeamt.

    Die geplanten Änderungen haben Einfluss auf/haben zur Folge:

    - Wohnfläche (wenn Außenmaße beibehalten werden)
    - Umbauten Raum + GRZ/GFZ/Abstandsflächen (wenn nach außen vergrößert wird)
    - bisherige Statik ist überholt (in jedem Fall)
    - bisherige EnEv Berechnung ist überholt (in jedem Fall)

    Diese Änderungen müssen auch im Freistellungsverfahren anzeigt werden.
     
  9. mls

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    - brandschutz, abstandsflächen ..

    vielleicht ist das auch im einzelfall gar kein problem.
     
  10. #10 fam_müller, 17.03.2009
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  11. Uli R.

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    und? was hättest Du gescheites erzählen wollen?
     
  12. #12 Shai Hulud, 17.03.2009
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    Hallo fam_müller,

    es wurden wichtige Hinweise gegeben und gute Ratschläge erteilt.

    Die Antworten entsprachen in diesem Fall zwar nicht den Vorstellungen des Fragestellers, die Ursache dafür liegt aber nicht bei den Antwortgebern. :konfusius
     
  13. #13 Torsten Stodenb, 17.03.2009
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    Wenn Du krank bist, zieh' in ein Holzhaus. Wenn das nicht hilft, geh' zum Arzt. (schwed. Sprichwort)
    Bitte mal 1+1 zusammenzählen! Von Freistellungsverfahren habe ich nichts gelesen, sondern von "genehmigt". Wenn nun also eine Baugenehmigung für dieses Haus vorliegt, dann liegt sie für dieses Haus vor und für kein anderes. Und dann wird das fertige BV ja auch abgenommen. Dies KANN bei größeren Abweichungen von der Baugenehmigung aber gar nicht passieren. Das Bauamt könnte in Teufels Küche kommen, wenn irgendetwas mit der gebauten Ausführung schief geht, die es dann abgenommen hätte, ohne z.B. die neue Statik zu prüfen. Schon jede Fensteränderung erfordert einen Änderungsantrag.
     
  14. Rinke

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    Warum keine 17,5 cm Aussenwände?

    Was passiert mit den Decken?
     
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