Bauschutz bei Planung eines Großprojektes

Diskutiere Bauschutz bei Planung eines Großprojektes im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi, ich hatte mich bereits schon einmal wegen der Abstandswahrung gemeldet und bin eigentlich nicht viel schlauer als zuvor. Die für mich...

  1. #1 henning06, 29.10.2007
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    Hi,
    ich hatte mich bereits schon einmal wegen der Abstandswahrung gemeldet und bin eigentlich nicht viel schlauer als zuvor. Die für mich zuständige HBO (Hessen) § 6 sagt sehr viel, aber beantwortet mir leider nicht meine Fragen, zumal das Haus aus dem 18. Jahrhundert ist.
    Aber jetzt was ganz anderes:
    In unmittelbarer Angrenzung ist in Grenzbebauung ein riesiges Einkaufszentrum geplant, das sowohl unterirdisch als auch 2-geschossig darauf errichtet werden soll (Gesamthöhe ca. 15 m)
    Unser Hinterhaus, wie gesagt schon sehr alt und nicht unterkellert, als auch ein weiteres Haus an der Straßenfront werden unmittelbar tangiert. Im Klartest: Es müssen Massnahmen erfolgen, damit unser Gebäudebestand nicht abrutscht oder gar umfällt. Was da gemacht wird, wurde mir noch nicht erklärt. Allerdings wurde von dem Investor von einem Gutachter gesprochen, der diese Maßnahmen überwacht. Daher meine Frage, wer denn in diesem Falle berechtigt ist, einen bzw. seinen Gutachter zu beauftragen. Habe ich das Recht, auf Kosten des Investors meinen Gutachter zu bestellen?
    Was habe ich sonst noch zu beachten?
    Vielen Dank.
    PS: Erster B-Plan soll Mitte Nov. 07 vorgestellt werden.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 29.10.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Kurz und schmerzlos: NEIN.
    Sie können einen eigenen Gutachter beauftragen - auf eigene Kosten.
    Wie wärs z.B. mit einem eigenen Anwalt, der fit im Baurecht und Bauverwaltungsrecht ist.
    Oder doch den ganzen Hitchen verkaufen - und Ruh hats.
    Mfg
     
  3. Julius

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    In der dichtbebauten Innenstadt die eigenen Rückgebäude abtreten... :irre

    Bei uns wird derzeit auch das direkt angrenzende Nachbarhaus abgerissen.
    Und ich hoffe schon, daß unsere Schuppen, Remisen und das Schleppdach denen in die Baugrube rutschen. :D
    Interessanter wirds am Vorderhaus (teilweise gemeinsame Wand, an einer Ecke sind sogar die Etagen über die Grenze hinweg zwischen den Nachbarhäusern verzahnt!). In einen unserer Räume sind sie schon versehentlich durchgebrochen, zu einem anderen Nachbarn ebenfalls... :eek:
     
  4. #4 Manfred Abt, 29.10.2007
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    Hallo Henning06,
    Herr Dühlmann hat das Entscheidende korrekt gesagt. Bezüglich der Gutachter der anderen Seite ist in etwa mit folgender Konstellation zu rechnen:
    • ein wirklicher Gutachter, der vor der Baumaßnahme des EKZ eine Beweissicherung an Ihrem Haus durchführt, d.h. den derzeitigen Bestand mit allen Vorschäden aufnimmt
    • ein Baugrundgutachter, von dem Sie vermutlich nicht viel mitbekommen werden, da er dem Planer des EKZ Hinweise geben wird, wie Ihr Haus zu sichern ist.
    • ein Tragwerksplaner für das Vorhaben des EKZ, der dann eine technische Lösung für die Sicherung ausarbeitet
    • wahrscheinlich ein Architekt, der diese Lösung dann in die Grundlage für ein Angebot der Baufirma übersetzt
    • ggf. weiter Fachplaner der später tätigen Baufirma, die dann die Detailplanung für die tatsächlich ausgeführte Sicherung übernehmen
    • ein Bauleiter der Baufirma, der die Arbeiten koordiniert
    • ein Bauüberwacher des Bauherrn, der dann während der Bauzeit kontrolliert, ob wirklich alles korrekt gemacht wird.
    • und abschließend nochmal der erste Gutachter, der ggf. entstandene Schäden an Ihrem Haus aufnimmt und im Quervergleich zu seiner Beweissicherung vor der Baumaßnahme bewertet. Es kommt dann darauf an, ob weitere Schäden entstanden sind und ob diese Schäden zweifelsfrei auf das Bauvorhaben des EKZ zurückzuführen sind.
    • bei dann (mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden) eingetretenen Schäden: weitere Gutachter, Rechtsanwälte etc.

    Sie sehen, es ist ein komplexes Thema mit vielen Beteiligten und ganz vielen Schnittstellen. In Ergänzung zur Anregung von Herr Dühlmeyer macht es bei Verkaufsbereitschaft ggf. auch Sinn, Ihr Grundstück dem Investor des EKZ anzubieten. Sollte man aber taktisch planen, dann kann das (zumindest monetär) auch ein sehr gutes Geschäft werden.
     
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