Baustatik Preis und Leistung i.O?

Diskutiere Baustatik Preis und Leistung i.O? im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; du würdest halt Rechtsbruch begehen, siehe HOAI von Manfred Abt gelöscht, Aufforderung zum Rechtsbruch

  1. #21 R.B., 07.01.2016
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 07.01.2016
    R.B.

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    von Manfred Abt gelöscht, Aufforderung zum Rechtsbruch
     
  2. mls

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    das kann man sich so oder so schönreden.
    ist aber für den te nicht zielführend.

    die im angebot aufgeführten einzelsummen entsprechen nicht
    allen erforderlichen leistungen, zudem sind die summen im
    verhältnis zueinander und zum gesamtleistungsbedarf nicht
    vernünftig skaliert.

    fehlende konsistenz und kongruenz führen schon mal zu inkontinenz.
    is aba auch egal, alea iacta est.
     
  3. #23 stockstadt, 07.01.2016
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    Da der TE in Bayern baut hat es einen kleinen Bezug :e_smiley_brille02:

    Ich habe meinen Architekt von damals gerade angerufen (wir mögen uns trotz Auftrag auch 25 Jahre später noch)
    "Damals" wurde für (m)ein EFH (Definition "geringe Gebäudehöhe", nicht mehr als 2 WE und einige andere Kriterien) kein statischer Gesamtnachweis gebraucht.
    In Bayern wurden sehr viele EFH ohne Statik gebaut

    Erst ab BayBO 2008 mit Änderung der Gebäudeklassen wurde ein statischer Nachweis mit der Baubeginnanzeige gefordert.
    Diese Statik von einem Nachweisberechtigen unterliegt aber keiner weiteren Prüfung vor und während der Ausführung des Baues ... der Bauherr ist damit allein verantwortlich für die Überwachung.
     
  4. #24 Traumvom, 07.01.2016
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    @ Manfred Abt

    Warum rechtsbruch ?

    @mls

    Was müsste denn für mich als Leistungen drinnen stehen ?
     
  5. #25 Ralf Wortmann, 07.01.2016
    Ralf Wortmann

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    Das Angebot unterschreitet (so sieht es für mich zumindest auf den ersten Blick aus) die Mindestsätze der HOAI. Wenn du das Angebot in dieser Form annimmst, ohne genau zu vereinbaren, welche sonst eigentlich zu den Grundleistungen gehörenden Leistungen vom Statiker ausdrücklich nicht erbracht werden sollen, könnte es sein, dass der Statiker nach Beendigung seiner Arbeit mehr fordert und nach den Mindestsätzen der HOAI abrechnet. Kommt nicht oft vor, aber das Risiko ist da.

    Du müsstest dann zwar versuchen, dich evtl. dagegen zur Wehr zu setzen, indem du dich als Verbraucher auf Treu und Glauben (§ 242 BGB) berufst und damit argumentierst, dass du darauf vertraut hast, dass der Statiker nicht mehr verlangt, als er angeboten hat.

    Damit kommst du im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung aber (wenn der Richter alles richtig macht) nur dann durch, wenn du darlegen und beweisen kannst, dass du dich nach Eingang des Angebots (!) in finanzieller Hinsicht irgendwie auf diesen günstigen Preis eingerichtet hast, z.B., indem du diese Summe im guten Glauben in deiner Baufinanzierung rechnerisch berücksichtigt hast, ohne einen finanziellen Puffer einzubauen.

    Da du schon mit der Genehmigungsplanung (LP 5) durch bist, müsste doch die Kostenberechnung deines Archi aus der Leistungsphase 3 vorliegen. Wie viel hat er denn für die Kosten des Statikers veranschlagt?
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

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    offensichtlich ist dein architekt seinen aufgaben bisher nur
    unzureichend nachgekommen. frag ihn ...
     
  7. #27 Nutzername, 12.01.2016
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    Wenn es hier um ein Architektenhonorar ginge, wäre der Aufschrei groß bei einer HOAI-Unterschreitung.

    Das Thema gehört geschlossen, alles Wichtige wurde gesagt: Dumping, rechtswidriger.
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 13.01.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    Warum Rechtsbruch?

    Weil die HOAI Preisrecht ist! Darum. Sie ist für alle, die entsprechende Leitungen erbringen, bindend!

    Daher ist das Honorar lt. HOAI auch einklagbar (siehe Ralf. W)
     
Thema: Baustatik Preis und Leistung i.O?
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  1. Aufforderung zum Angebot statiker

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