Bauträger - Hausanschlusskosten dringend

Diskutiere Bauträger - Hausanschlusskosten dringend im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Benötige dringend eure Hilfe. Wir bauen mit Bauträger. Nächste Woche Endabnahme. Im Notarvertrag ist geregelt, dass die Bauträger GmbH...

  1. Nookie

    Nookie

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    Hallo.

    Benötige dringend eure Hilfe.
    Wir bauen mit Bauträger. Nächste Woche Endabnahme.
    Im Notarvertrag ist geregelt, dass die Bauträger GmbH alle Hausanschlusskosten (Kanal, Heizung, Strom, Wasser, Kabelfernsehen) trägt.
    Es gibt auch keine Verträge zwischen uns als Bauherren und den entsprechenden Versorgern.
    Nun aber die Frage...
    Können wir - für den Fall, dass Bauträger GmbH die Kosten nicht zahlt, von den Versorgern bzw. Kommunen in Regress genommen werden?
    Benötigen wir Nachweise, dass die Kosten gezahlt wurden?

    Freund hatte Problem, dass er Grundstück gekauft hat und irgendwann Gemeinde ankam und ERschließungskosten haben wollte, obwohl das der Vorbesitzer hätte zahlen müssen.
    Begründung: Kaufvertrag nur Innenverhältnis.

    Seitdem wir das gehört haben, haben wir natürlich Angst, dass uns sowas ähnliches mit den Hausanschlusskosten passieren könnte, vor allem für Kanalanschluss (da Gemeinde)

    Wie verhalten wir uns, wenn Nachweise nicht erbracht werden können, da Bescheide teilweise noch nicht erlassen. Können die letzten Zahlungen bis zur Vorlage Nachweis einbehalten werden?

    Falls uns überhaupt keine Gefahr droht, da wir keine vertragliche Vereinbarung mit niemandem haben, ist das alles natürlich hinfällig.

    Hoffe, mir kann jemand schnellstmöglichst kompetente Auskunft geben, bzw. hat Erfahrung mit diesen Dingen.

    vielen Dank und Gruss an alle im Forumn
     
  2. Yilmaz

    Yilmaz

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    Hallo

    sie bauen mit Bauträger, gehört der Grundstück auch den Bauträger oder Baut er auf Ihre Grundstück als Generallunternehmer?

    Also ich würde die Endabnahme verweigern,da noch nicht vollständig fertig.
    Das es länger dauert können sie nichts dafür.Man hätte die Anträge rechtzeitig stellen können.


    Mfg.
    Yilmaz
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 11.10.2006
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    VolkerKugel (†)

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    Im Notarvertrag ist doch klar geregelt ...

    ... dass der Bauträger die Kosten der Ersterschließung zu übernehmen hat.
    Insofern braucht Ihr Euch da keine Sorgen zu machen.
    Und bis zur Bezugsfertigkeit müssen die Hausanschlüsse ja ausgeführt sein - sonst ist das Haus auch nicht bezugsfertig und die Zahlung nicht fällig.
    Also keine Panik :konfusius .
     
  4. Quelle

    Quelle

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    dazu muss man anmerken, dass teilweise versorger in vorleistung gehen. d.h. die rechnung kommt nach erschließung. und wenn man den zähler übernommen hat, dann läuft das kundenkonto. und die sitzen am längeren hebel vermutlich.
     
  5. #5 Baufuchs, 11.10.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dieses

    hier
    stimmt dann nicht, wenn Sie tatsächlich vom Bauträger gekauft haben. Dann sind Sie nicht Bauherr, sondern Käufer. Sie kaufen gem. Vertrag inkl. kompletter Anschlüsse.
    Die Versorger rechnen Strom,-/Wasser-/Gasanschluss mit dem Bauherren (hier Bauträger) ab.
    Dass keine rückständigen oder noch nicht veranlagten Erschliessungskosten (Strasse/Kanal/Strassenbeleuchtung) für das Grundstück bestehen, können Sie sich von der Gemeinde bestätigen lassen.
     
  6. Nookie

    Nookie

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    hm...

    also grundstück gehört dem bauträger als privatperson, haus wird erstellt von bauträger gmbh.
    aber auch nicht so wichtig.

    es geht hier auch nicht um erschließungskosten sondern hausanschlusskosten.
    bauträger gmbh hat auf ihre rechnung und ihre kosten z.b. kanalanschluss veranlasst.
    soweit so gut.
    wie ist das aber, wenn bescheid noch nicht erlassen ist und die bauträger gmbh in insolvenz oder liquidation geht???
    dann würde der bescheid ja nie gezahlt werden.

    da stellt sich mir die frage, ob die gemeinde (oder für fernwärme energieversorger etc...) nicht an uns als eingetragene eigentümer herantreten würden um zu versuchen an ihr geld zu kommen...

    dazu benötige ich nun eine aussage...

    wenn unser notarvertrag ausreicht, dann hamma ja kein problem, wenn nicht aber schon, dann müssen wir uns mit der gemeinde rumärgern.
    die werden aus meiner sicht nämlich sehr wohl versuchen, ihr geld zu bekommen.

    und da stellt sich die frage, wie sichern wir uns gegenüber bauträger ab?
    2 zahlungen stehen noch aus... können wir die bis zur vorlage der nachweise zurückhalten?

    vielen Dank noch einmal.

    hoffe, ich konnte einigermassen erklären, um was genau es geht und ihr könnt mir helfen.
     
  7. #7 Baufuchs, 12.10.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ Nookie

    Die Gemeinde ist nur für "Erschliessung" (Strasse/Kanal i. Strasse bis Grundstücksgrenze/Strassenbeleuchtung) zuständig. Wie schon bei Ihrem Bekannten/Freund werden im Zeitpunkt des Kaufs noch nicht veranlagte Kosten u.U. dem neuen Eigentümer auferlegt.

    Deshalb habe ich geschrieben: "Ob nicht veranlagte/rückständige Erschliessungskosten anstehen, erfahren Sie bei der Gemeinde".

    Sie können natürlich auch vom BT eine von der Gemeinde ausgestellte Bescheinigung anfordern.

    Die Verträge über die Herstellung der Hausanschlüsse Strom/Wasser/Gas/Telefon/Kabelfernsehen sind i.d.R. privatrechtliche Verträge zwischen den Versorgern (Stadtwerke/VEW etc.) mit dem Bauherren (BT).

    Übrigens:
    Es ist schon wichtig, ob Sie Haus und Grundstück in einem Notarvertrag erworben haben, oder zunächst Grundstück von BT privat und dann separater Bauvertrag. Mal hier lesen.

    Da hier niemand Ihren Notarvertrag kennt (und Rechtsberatung nicht erfolgt), ist es zu empfehlen, dass Sie sich über die Ihnen unklaren Punkte noch einmal vom Notar beraten lassen.
     
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