Bauträger schlüsselferiges Bauen

Diskutiere Bauträger schlüsselferiges Bauen im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; was denn eine Beweiskraft... ... von "null" hätte:konfusius

  1. #21 MoRüBe, 01.02.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    was denn eine Beweiskraft...

    ... von "null" hätte:konfusius
     
  2. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Klar kann man auch als Privatmann ein Schreiben per PZU zustellen lassen.
    Muß man eben bei Gericht bzw. der dortigen Einlaufstelle für Gerichtsvollzieher einliefern.

    Ansonsten:
    Wie kann man so leichtfertig sein?
    Und - was lernen heutzutage eigentlich Verwaltungsfachwirte???
    Man faßt es nicht... :mauer

    Ich wette, die rechtliche Prüfung des Vertrags (welche jetzt schon zigmal wieder herin wäre) hatte man sich "gespart", vermutlich ebenso die fachliche Prüfung.

    Fazit:
    Sieh es zumindest als Lehrgeld und verhalte Dich zukünftig besonnener.
     
  3. #23 MoRüBe, 01.02.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Julius...

    ... Verwaltungsfachwirte sind die, die 3 Jahre gelernt haben:D

    aber nicht studiert, sonst hätten die ein Dipl. davor:D

    ich meine, mich dunkel an den GU erinnern zu können.

    unten rechts:konfusius
     
  4. Baumal

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    warum denke ich hier an quelle versandhaus?

    dort konnte man doch abendgarderobe
    bestellen und wieder zurück schicken,
    wenn der abend geplatzt war......:D
     
  5. lulu66

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    Besser: Hier kann man die Abendgarderobe auch zurückschicken, wenn der Abend ein voller Erfolg war...
     
  6. #26 HolzhausWolli, 01.02.2010
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    Mit Blick auf den Zeitpunkt der Kündigung, der ja früher gar nicht mehr sein konnte.... welche Aufwendungen sollten bis dahin enstanden, besser noch, nachweisbar sein, die zu Schadensersatz berechtigen ?

    Ich gehe doch davon aus, dass vorherige Aufwendungen im Rahmen der Auftragsakquisition unberücksichtig bleiben, da diese ja ggf. auch andere Firmen gehabt haben.

    Also vielmehr als das Papier für den Vertrag und die Tinte für die Unterschrift des Chefs sehe ich nicht.....
     
  7. lulu66

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    @Wolli: Es geht nicht um die entstandenen Aufwendungen, sondern um den entgangenen Gewinn. Vertrag ist Vertrag.
    Was meinst du, was die Bank macht, wenn du 1 Woche nach Darlehensunterzeichnung ankommst und sagst, dass du das Darlehen nun doch nicht mehr brauchst? Meinst du, die zerreissen den Vertrag einfach?
    Stell dir vor, der BU hat einen anderen Interessenten weggeschickt, weil er durch diesen Auftrag keine Kapazitäten mehr hat.
    Sorry, aber wenn man einen Vertrag für mehrere 100.000 Euro unterschreibt, dann sollte man schon sehr GENAU wissen, was man tut oder es sich notfalls von Vertrauenspersonen vorgeben lassen.
     
  8. #28 HolzhausWolli, 02.02.2010
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    Schon klar, nur: Ein Gewinn generiert sich aber doch erst durch die Vertragssumme abzüglich der Aufwendungen.

    Gemein von Dir, die unantastbaren Götter in Nadelstreifen ins Spiel zu bringen. :o

    Mit Verlaub, es geht nicht um die Vorstellungskraft im Zusammenhang mit einer schwierigen Situation, sondern um den NACHGEWIESENEN entgangenen Gewinn. Erfahrungsgemäß ist der aber fast bis gar nicht belastbar nachzuweisen, wenn nicht sämtliche Kalkulationen, Umlagekosten etc. pp nachvollziehbar und auch richterlich glaubhaft angeführt werden. Oftmals scheitert das bereits an der Bereitschaft des Anspruchsstellers sich soooweit auszuziehen.
    Deshalb ja die erwähnte Option als Pauschale von x%, die aber m.E. auch vereinbart sein muss wenn sie greifen soll. Allerdings erwähnt der TE ja noch nicht einmal diesen Passus, so dass nicht von einer Existenz auszugehen ist. Falls aber doch, ist die Sache klar (und teuer).

    Keine Frage! Da bin ich vollumfänglich bei dir! Gleichwohl muss sich der TE schon sehr sehr sicher gewesen sein, wie er die mündliche Zusage bekam, dass diese auch trägt. Solche Dinge geschehen nur im Eifer des Gefechts, der Vorfreude auf das sicher geglaubte Bauvorhaben und dem menschlichen Drang endlich einen Fortgang mitzuentscheiden, weil sich ja alles schon sooo lange hinzieht. Ob ein seriöser BU den bauwilligen Bauherren hätte einbremsen sollen, bis das Grundstück auch unumstößlich bebaubar sein wird, oder ein vordergründiges Interesse an der Vertragsunterzeichung hat, lass ich mal dahin gestellt.

    Der TE wird sich darüber selbst genügend geärgert haben, zumal er neben dem Vertragsgedöns ja immer noch nicht weiter ist und sonst wo bauen könnte.

    Bei der Gelegnheit nochmal das Zitat vom Neujahrstag, also VOR dem ganzen Schlamassel:
    :mauer
     
  9. #29 Baufuchs, 02.02.2010
    Baufuchs

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    @Holzhauswolli

    Wenn der AN mit 5% zufrieden ist, muss er wohl nix nachweisen und auch nichts vereinbart haben, denn das BGB geht davon aus, dass diese Grössenordnung angenommen werden darf.

    Alles darüber hinaus müsste aber nachgewiesen werden.

    Guckst Du:

    § 649 Kündigungsrecht des Bestellers
    Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 02.02.2010
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    Genau. Vermutet bedeutet, der BU kann einen grösseren %-Satz nachweisen, der AG einen niedrigeren.
    Letztere Variante dürfte eher theoretischer Natur bleiben, wenn nicht jemand eine CD mit Kalkulationsdaten zum Kauf anbietet ;).
    Erstere dürfte sich nur lohnen, wenn es um DEUTLICH mehr als 5 % geht.
     
  11. #31 HolzhausWolli, 02.02.2010
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    Baustatus: Längst fertig
    Autsch! Das heißt: Je früher die Kündigung umso höher die Entschädigung?!:o

    Die Erläuterung bezieht sich auf die BGB-Fassung..... wäre/ist das bei VOB-Verträgen anders?
     
  12. #32 ThomasMD, 02.02.2010
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    Der § 8 VOB/B nimmt Bezug auf § 649 BGB.
     
  13. #33 Baufuchs, 02.02.2010
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    Baufuchs Gast

    @Holzhauswolli

    So ist das nicht zu sehen.

    Die 5% beziehen sich auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistungen.

    Wird gekündigt, ohne dass irgendeine Leistung erbracht wird, berechnen sich die 5% auf volle Vertragssumme.

    Sind bereits Leistungen erbracht, so werden diese Leistungen in voller Höhe abgerechnet, die 5% berechnen sich dann von der restlichen Vertragsumme.

    Im Verhältnis zum gekündigten Teil sind es stets 5%.
     
  14. #34 HolzhausWolli, 02.02.2010
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    Das heißt doch aber dann, dass die größte anzunehmende Entschädigung immer nur die sein kann, wenn noch keine Leistung erbracht wurde, die Aufwendungen mit sich führte?!

    Hilf mir bitte mal...wo ist mein Gedankenfehler? :confused:

    Klar, wenn z.B. schon 10% der Leistung erbracht wurde, dann wird diese auch voll abgerechnet, so daß sich die Kündigung immer nur auf den noch verbleibenden Rest bezieht. Dafür wurde die 5%-Regelung sicher mal eingeführt.

    Aber: Ob das wirklich so ist, wenn noch gar keine nachweisbare Leistung erbracht wurde, ist eigentlich nicht vorstellbar.
    Im Besonderen, wenn -wie hier- noch vor der Vertragsgegenzeichnung und rechtmäßigen Zustellung gekündigt wurde. Mal unabhängig davon obs eine Zustellung mit Rückschein gab oder nicht.

    Ich glaube, dass hier im echten Streitfall vor Gericht nicht viel heraus käme.... für den BU. Gerade WEIL der Zeitpunkt der Kündigung und die Umstände nicht wirklich prozesssicher sind. Auch wenn der BU die Zustellung der Kündigung abstreitet.

    Meine bescheidene Laienmeinung und Bauchgefühl.
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 02.02.2010
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    Nein. Der Gesetzgeber hat einen fiktiven Gewinn von 5 % angesetzt. Für den Gewinn ist es so gesehen, egal, ob 10 Minuten nach Unterschrift oer 5 Minuten vor Fertigstellung gekündigt wird - nach Abzug der Unkosten hätte der BU gleichviel verdient.

    Dass das natürlich wie alle Grenzwerte nicht stimmig ist und ein BU 10, der andere nur 3 % Gewinn hat - und das schwankend je nach BV - dürfte klar sein.
    Der Gesetzgeber wollte aber dem ewigen Gezerre um die Gewinnhöhe ein (relatives) Ende bereiten.

    Ein Statiker, Architekt, Softwareentwickler, Erfinder, .... (also Berufe, die mehr vom Einsatz des Verstandes als von der Verarbeitung von Stoffen leben) wird relativ leicht einen deutlich höheren Satz nachweisen können.
    Deswegen hat der Gesetzgeber ja die Lücke "vermutet" gelassen.
    Vermutungen können widerlegt werden.
     
  16. #36 MoRüBe, 02.02.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Wolli, der BU müsste ja schön blöd sein...

    ... die Kündigung zu bestreiten. Fakt ist, er kann kein Haus bauen. Aber er hat Unkosten gehabt, landläufig als "Aquise" bezeichnet. Dann anteilmäßige Aufwendungen für Büro Telefon Organisation hastenichtgesehn. So, und damit er das nu nicht haarklein auseinanderdröseln muß, gibts halt 5 % pauschal. Und sowas ist noch richtig human.

    Geh mal zum Autohändler und sag mal, daß Du Dein Auto nicht mehr willst, weil Du gerade eines in der Lotterie gewonnen hast. Der lächelt Dich nur freundlich an:D
     
  17. #37 ThomasMD, 02.02.2010
    ThomasMD

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    Wieso, es gab doch eine unbestrittene Vertragsunterzeichnung?
    Die des Bauherrn. Daran ist er gebunden, auch wenn der BU noch nicht unterschrieben hatte. Will man diesen Zustand vermeiden, muß man "Zug um Zug" unterschreiben.
     
  18. #38 lawrence, 02.02.2010
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    Also Bitte Herr Unternehmer - Unkosten gibt es doch gar nicht!;)
     
  19. Igel

    Igel Gast

    Auf welcher Grundlage wurde der Vertag denn geschlossen?

    Klar ich kann ein Auto kaufen ohne einen Führerschein zu haben, aber kann ich auch ein Haus kaufen ohne Grundstück? :confused:

    Da müssen doch sämtliche baulichen Auflagen wie Firsthöhe, Dachneigung etc pp besprochen und dokumentiert sein, und auf dieser Grundlage wird der Unternehmer seine Gesamtkosten kalkulieren die der Käufer dann zu unterschreiben hat. Nur wie will er das machen ohne überhaupt zu wissen welche baulichen Vorschriften bestehen, sprich ohne Grundstück???

    Ist es da nicht etwas blauäugig vom Unternehmer einen Vertrag aufzusetzen ohne die genauen Vorschriften zu kennen? Oder reicht es etwa aus zum Bauamt zu gehen, irgendwelche Pläne auszudrucken und darauf ein Haus zu planen ohne Nachweis das es sich hier um das eigene Grundstück handelt?

    Im übrigen, äußerst naiv vom TE.... wie kann man sich bei > 150.000 Euro nur auf mündliche Zusagen verlassen? Vertrag ist hier wohl Vertrag... :deal
     
  20. #40 prodomos, 03.02.2010
    prodomos

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    Das ist nicht blauäugig, das ist System.

    Der Kunde wird vom Markt gezogen.

    Spätere Änderungen werden dann natürlich gern gemacht.
    Sollten dabei Kosteneinsparungen entstehen (entstehen aber nicht) wird de Kaufpreis gesenkt. Umgekehrt, sollte es dabei zu Mehraufwendungen kommen (und dies ist ganz sicher) werden diese zum Selbstkostenpreis (+ satten Gewinn) an den Erwerber durchgereicht
     
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