Bauträger übergibt schlüsselfertige Wohnung mit Treppen im Rohbauzustand!

Diskutiere Bauträger übergibt schlüsselfertige Wohnung mit Treppen im Rohbauzustand! im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Die Oberböden sich nicht von mir rausgenommen worden. Die Wohnung wurde so angeboten. 12 cm Estrich habe ich in den Räumen. Die Treppen...

  1. #21 fletcherchris, 20.11.2007
    fletcherchris

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    Die Oberböden sich nicht von mir rausgenommen worden.
    Die Wohnung wurde so angeboten.

    12 cm Estrich habe ich in den Räumen. Die Treppen bekommen 8 cm. Habe ich heute nochmal nachgefragt. Ich bekomme ja kleine Einsicht in die Ausführungspläne.

    Nochmal - ich werde gefragt was ich für Oberböden später verarbeiten werde damit der Estrich entsprechend auf Höhe gebracht wird. Das wird berücksichtigt. Wie kann es sein das ich eine Treppe auf Maß bringen muß und für die wesendlichen Trittschalldämmung selbst sorgen muß? Sowas muß doch eingeplant sein. Es liegt eine Wohnung darunter. Wie kann der BT eine Baugenemigung dafür bekommen ohne das diese auszuführen und mich mit einem 3Zeiler beschreibt wei ich das fertig machen muß.

    Chris
     
  2. #22 Baufuchs, 20.11.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ändert nix,

    Oberböden dürfen fehlen, weil lt. Vertrag so vereinbart.
    Zu Baugenehmigung:
    Das Bauamt interessiert sich nicht dafür, ob/wer/was in Eigenleistung erbringt.
    Mal Eric´s Frage beantworten:
    Gibt es bei der Treppe Tronsolen? Ist die Treppe gegen die Treppenhauswände schallgedämmt (entkoppelt)?
    Wenn nein, was steht den in dem 3-Zeiler über Schallschutzmaßnahmen?
     
  3. #23 fletcherchris, 20.11.2007
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    Ob die Treppe an den Auflagen oben und unten entkoppelt ist weis ich nicht. An den Wänden ist die Treppe entkoppelt. Mineralwolle dazwischen. Was mit dem Handlauf passiert - keine Ahnung.

    Der Bauträger schreibt folgendes.

    Da Sie es wünschen den Treppenbau in Eigenleistung zu belegen, weise ich Sie nochmals darauf hin, dass Sie auch für den Unterbauauf der Rohbetondecke zu Sorge zu tragen haben.

    Dabei ist darauf zu achten das je nach Oberbelagstärke eine entsprechende Entkoppelung des Belages mit Trittschalldämmstoff von 30mm einzubauen ist und ein notwendiges Mörtelverlegebett in einer stärke von 30-40 mm je nach Oberbelagstärke aufzubringen ist.

    Des weiteren ist für die begehbarkeit der Treppe ein Treppenuntertritt von 3cm erforderlich.
     
  4. #24 Gandalf, 20.11.2007
    Gandalf

    Gandalf Gast

    Hallo Chris

    Was nützt es die Treppe an den Wänden zu entkoppeln wenn die Treppe mit beiden Decken fest verbunden ist.
    Was ist wenn keine Unterbrechung des Betons zwischen Treppe und Decke ist ???


    Daniel
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Wie der BT den geschuldeten Schallschutz erbringt ist seine Sache...
     
  6. SaschG

    SaschG

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    Der Bauträger hat in dem "bemängelten" Dreizeiler alles erforderliche dargestellt und Dir eine Rohbautreppe zum weiterbearbeiten mit dem Belag Deiner Wahl übergeben. Ob der Treppenlauf von den Geschossdecken schalltechnisch entkoppelt ist, hätte man selbst oder durch eine Fremdüberwachung feststellen (lassen) können, bevor der Estrich in den Etagen fertiggestellt wurde.

    Die Treppe ist wie beschrieben fertig zum Aufbau mit TSS+Estrich+Fliese/Holz oder eben auch TSS+Mörtelbett+Naturstein. Hier hat Dir der BT somit die freie Wahl überlassen. In den Geschossen hat er Dir den Estrich gemäß Baubeschreibung verkauft und eingebaut, eine Minderdicke für den passenden Belag hätte er Dir nach Deinen Angaben zugestanden. Also kann man eigentlich nicht meckern (außer über die zu späte Frage nach dem Treppenbelagsaufbau deinerseits)...
     
  7. #27 fletcherchris, 20.11.2007
    fletcherchris

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    Im Frühjahr beim kauf habeinch mich erkundigt was Treppenbelagsmäßig auf uns zukommt beim chef selbst. seine Empfehlung ranit oder Fliesen mit untertritt. Keine Rede von einem kompletten Fußbodenaufbau. Ich habe dann im Sommer nachgefragt wie die Treppe aufgebaut wird. Das hat man mir so erklärt wie es in dem Schreiben steht. Es hieß "wir machen das so und passen das an deinen Belag an". Jetzt erfahre ich das der BT das einfach wegläßt. Ich kann nicht glauben das für den Trittschall selbst sorgen muß.
     
  8. Pfau78

    Pfau78

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    Noch eine Laienmeinung zu Deiner Frage:

    Ich sehe keinen Grund für Deine Aufregung.
    Du bekommst, was Du bestellt hast. :deal

    Ich habe den Treppenbelag auch aus dem
    Vertrag genommen, da mir das Angebot zu
    hoch erschien und habe dei Treppe daher im Rohbeton
    bekommen.

    Sowohl Schreiner (Holzauflagen in OG) als auch
    Fliesenleger (Kellertreppe gefliest) haben mir das
    als üblich bestätigt.
     
  9. Eric

    Eric

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    Dieser Standpunkt erscheint mir grob vereinfacht.

    Fakt ist, daß der BT einem Laien eine Wohnung in einem mindestens Zweifamilienwohnhaus verkauft hat mit der Maßgabe, daß der Käufer in der Wohnung den Oberbelag ( Laminat oder sonstwas ) selbst zu verlegen hat, er ( BT ) aber dafür noch den schwimmenden Estrich liefert. Bei der Treppe sollte der Käufer ebenfalls ( nur ) den Belag ( hat er jedenfalls in Anlehnung an die Wohnung gedacht ) selbst aufbringen.

    Ich gehe mal davon aus, daß es ein Neubau ist.

    Wie soll da der Laie auf die Idee kommen, daß er eine Treppe bekommt, bei der er auch noch den Schallschutz selbst herstellen soll, weil der BT ( Fachmann ) es versäumt hat, den Schallschutz der Treppe nicht bereits konstruktiv ( Tronsolen ) zu lösen? Mir scheint, daß der BT die Karten gegenüber dem Laien nicht aufgedeckt hat. Der BT hat mit überlegenem Wissen gemauert und den Käufer über den Tisch gezogen.

    Für mein Verständnis ist es bei der heutigen technischen Stand völlig ungewöhnlich, daß man im MFH Treppen auf jeder einzelnen Treppenstufe und dem(n) Podest(en) schallentkoppelt und das dann auch noch dem Erwerber als Laien überläßt. Hier war offenbar von " schlüsselfertig " die Rede mit Ausnahme der Beläge.

    Man könnte möglicherweise vertreten, daß der Käufer als Laie auf den fehlenden Trittschallschutz der Treppe hätte klar und unmißverständlich hingewiesen werden müssen und zwar vor bzw. spätestens bei Kaufvertragsabschluß. Das hat der BT aber nicht getan. Er ist mit der " vollen Wahrheit " erst nach Vertragsabschluß herausgerückt.

    Daß, was Fachleute jetzt im Nachhinein unter der Erklärung/Leistungsbeschreibung des BT verstehen mögen ( bei Kaufvertragsabschluß kein Treppenbelag bekannt, insofern macht der Käufer auch den Unterbau mit und dann gefälligst auch noch die Trittschallentkopplung ( ? ) ) ist eine völlig andere Sichtweise als die des Laien. Für die Vertragsauslegung, was war überhaupt geschuldet, bzw. für die Frage, ob der BT hier zumindest Aufklärungs- und Hinweispflichten verletzt und sich damit schadensersatzpflichtig gemacht hat, kommt es nach §§ 133, 157 BGB auf den Empfängerhorizont an, also darauf, wie unser Käufer die seinerzeitige Erklärung im Kontext verstehen konnte und als sorgfältiger Erklärungsempfänger ( mit fehlendem bautechnischen Wissen ) verstehen durfte.

    Kommt ein Laie auf die Idee, daß er eine Treppe auch noch selbst für viel Geld, das sich der BT erspart hat, entkoppeln muß? Ist das auch dann noch so, wenn ( offenbar ) nur über Oberbeläge, die der Käufer selbst verlegen sollte und wollte, gesprochen wurde? Ist eine Treppe ohne Tronsolen im MFH überhaupt noch " mittlerer Art und Güte " bzw. aRdT. Was hätte es den BT gekostet, wenn er von vornherein für eine Schallentkopplung gesorgt hätte und was kostet es jetzt den Käufer dies nachträglich durch Entkopplung jeder einzelnen Stufe + Podest herzustellen?

    Fragen über Fragen, die nur ein Bauanwalt vor Ort nach Durchsicht aller Vertragsunterlagen beurteilen kann.
     
  10. Eric

    Eric

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  11. #31 Bauwahn, 21.11.2007
    Bauwahn

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    Erics Ausführungen erscheinen auch mir logisch. Zumal man einem offenkundigen Laien gegenüber als Geschäftsmann nach üblicher Rechtsprechung eben nicht so auftreten darf wie gegenüber einem Experten oder Vollkaufmann.

    Dass eine Höhenanpassung je nach Belag notwendig ist, ist auch unbestritten, aber dazu hätte es keiner 8 cm Aufbauhöhe bedurft.

    Als Argument zählt das sowieso nicht, dann hätte der BT halt fragen müssen, welcher Aufbau drauf kommt. Sonst könnte man mit der Begründung "unbekannter Belag" ja gleich die Rohbautreppe weglassen, weil die Stufenhöhe (und -tiefe!) ja noch nicht endgültig bekannt sind.

    Gruß

    Thomas
     
  12. #32 Baufuchs, 21.11.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vielleicht

    sollte der Fragsteller erst mal klären, ob nicht doch bereits Tronsolen eingebaut wurden.
     
  13. #33 fletcherchris, 22.11.2007
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    Tronsolen gibt es nicht. Die Treppen sind nur seitlich zu den Wänden entkoppelt.
     
  14. JosefR

    JosefR

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    ich denke auch, dass hier die unterstützung eines fachanwaltes eingeholt werden sollte.

    jetzt mal zum technischen:
    der einbau von tronsolen und die seitliche entkopplung zur wand mit minerwolle dient in der regel um
    den trittschall/körperschall auf das geforderte höchstmaß zu begrenzen. da es sich hierbei um eine
    treppe handelt die anscheinend auch gleichzeitig zwei wohnungen von einander trennt meine frage.
    wie handhabt ihr in einem solchen fall die anforderungen an den luftschallschutz?

    gruß
    Josef
     
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