Bauträgererpressung

Diskutiere Bauträgererpressung im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, eine harte Überschrift, aber so kommt es mir leider vor. Ich habe also eine Haus von einem Bauträger gekauft. Nun wollte ich 2...

  1. #1 TomFrank, 29.03.2004
    Zuletzt bearbeitet: 29.03.2004
    TomFrank

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    Hallo,

    eine harte Überschrift, aber so kommt es mir leider vor. Ich habe also eine Haus von einem Bauträger gekauft. Nun wollte ich 2 Sonderwünsche realisiert haben, die sich nachträglich nicht mehr einbauen lassen. Konkret: Wäscheabwurfschacht und Zentralstaubsauger.

    Ich habe also Angebote besorgt und mir 2 Firmen heraus gesucht. Diese Angebote habe ich dann dem Bauträger gegeben und als Dank für meine Vorleistungen hat er erst mal 20% auf den Preis aufgeschlagen. Auf den Endverbraucherpreis wohlgemerkt!

    Selbst machen darf ich nicht, eine andere Firma beauftragen darf ich auch nicht, die Sachen bestellen und dann selbst an die Baustelle liefern darf ich ebenfalls nicht. Das nenne ich schon Erpressung.

    Meine Frage ist nun: Wenn er sich bei den Bezugsfirmen (konkret sind das www.cleanformat.de für den Zentralsauger und http://www.waeschefallrohr.de/ für den Abwurfschacht) als Fachfirma zu erkennen gibt, müsste er doch einen Firmennachlass bekommen oder sehe ich das falsch?

    Wenn mir jemand sagen könnte, in welcher Größenordnung sich das normalerweise abspielt, hätte ich eine wesentlich bessere Position bei meinen Verhandlungen.

    Vielen Dank für die Antworten

    Thomas Frank
     
  2. #2 lakra-man, 29.03.2004
    lakra-man

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    Hallo

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  3. #3 Aldebaran, 02.04.2004
    Aldebaran

    Aldebaran Gast

    Hallo TomFrank

    Ich habe auch vom Bauträger gekauft, und habe die gleichen Erfahrungen wie du gemacht. Die Bauleitung hat mir auf meine Sonderwünsche (z.B. Handtuchhalterheizkörper im Bad) 20% auf den Listenpreis draufgetan! Mit der Begründung, dass sie dann keine Gewährleistung auf die Heizkörper geben, wenn nicht sie den Einbau & Lieferung übernehmen. So ist die BauMafia! :smoke Man ist richtig erpressbar :cry . Und das muss jeder, der vom Bauträger kauft leider immer wieder erfahren. Ich habe es auch nicht geschafft, bei allen Sonderwünschen den Preis runterzudrücken.

    Aldebaran
     
  4. #4 bau.de-tu, 02.04.2004
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    hab den Beitrag von Thomas grade erst gesehen...
    Wie weit bist du denn mit deinem Hausbau?
    ...
    Auf deine konkrete Frage, ob der Bauträger einen Rabatt bei 'deinen' beiden Firmen kriegt, kann ich nur sagen:
    wenn er nicht regelmäßig und viel dort kauft, kriegt er keinen nennenswerten Rabatt. Und Firmenrabatte - so quasi Firmen unter sich verschachern billig - gibts so gut wie nicht mehr. Das war mal...
     
  5. #5 TomFrank, 05.04.2004
    TomFrank

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    Hallo,

    vielen Dank für die Antworten. Ich habe jetzt folgendes erreicht: Der BT hat mir 10% nachgelassen auf das gesamte Angebot, also Material + Arbeit. Naja, immerhin. Ich will mal nicht klagen.

    Die Begründung war die gleiche wie schon beschrieben: Es muss ja haften! Was ist, wenn ich die Sachen "liefere" und dann was kaputt geht? U.s.w. Er hat ja recht, aber warum muss man immer gleich mit dem schlimmsten rechnen?

    Von meinem Haus ist der Rohbau fertig imkl. der Mauern für das EG. Die Decke darauf fehlt noch. Es kommen aber noch 2 weitere Stockwerke dazu. Um die oben gestellte Frage zu beantworten.


    Vielen Dank für die Antworten.

    Thomas
     
  6. #6 bau.de-tu, 05.04.2004
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    Wos? Rohbau fertig, es fehlen aber noch Mauern im EG, die Decke und 2 Geschoße??? Du meinst doch bestimmt Keller anstelle von Rohbau, hm?
    ...
    Ich habe deshalb gefragt, weil je nach Baufortschritt Verrenkungen in statischer und sonstiger Hinsicht notwendig sind, um die Zentrale Staubsaugeranlage und den Wäscheschacht einzubauen.
    Wie er das jetzt bewerkstelligt, weiß ich auch nicht, aber wenn er schon 10% nachgelassen hat, würde ich mich drüber freuen und feddich is!
     
  7. #7 TomFrank, 06.04.2004
    TomFrank

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    Hallo,

    hoppla, da habe ich mich falsch ausgedrückt: Also der Rohbau ist begonnen und der Keller sowie die Mauern des EG sind fertig. Als nächstes kommt dann die Decke zum 1.OG. Sorry.

    Ich habe die beiden Sonderwünsche RECHTZEITIG bekannt gegeben und es wurden auch schon die Aussparungen für die Sachen mit berücksichtigt, d.h. das Loch für den Wäscheabwurf ist nun vorhanden. Die Leitungen für den Zentralsauger werden in ohnehin vorhandene Installationsschächte verlegt.

    Ok. Nochmals Danke.

    Thomas
     
  8. haera

    haera Gast

    ich verstehe gar nicht, warum den "Bauträgern" und "Generalübernehmern" immer alles geglaubt wird. Der Kunde ist nicht nur König, sondern sogar Kaiser und hat jederzeit das Recht, vertragliche Lesitungen zu ändern ... UNd wenn Sie zusätzlich was haben wollen, dann können Sie das einbauen - es ist Ihr Haus und sie sind der BauHERR! Oder mit anderen Worten: wer die Musik bestellt, bestimmt, was sie spielt!

    Und was der Unternehmer nicht macht, dafür haftet er auch nicht. Dieses ganze Gerede ist nur Geldmacherei und sonst nichts!
     
  9. Eric

    Eric

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    @haera, ganz so einfach ist es m.E. nicht.

    Durch Änderungswünsche wird in den Bauablauf eingegriffen, dem BT entstehen in jedem Fall Koordinierungskosten. Unter Umständen ergeben sich Planänderungen.

    Ferner gilt der Grundsatz, wer die Musik ganz oder teilweise abbestellt, der muß sie nach § 649 BGB gleichwohl unter Abzug der ersparten Aufwendungen usw. vergüten.

    Das Problem ist also die Höhe des Aufschlags bei Änderungswünschen des BH, die leider vertraglich nie geregelt wird und wahrscheinlich auch nur schwer zu regeln ist.

    Aus dem Stehgreif würde ich meinen, daß der Aufschlag sich dann daran zu orientieren hat, was der BT bei der Gesamtleistung an Aufschlag kalkuliert hat, was er im Streitfall schlüssig darlegen muß.

    Erst wenn der BT einen überhöhten Aufschlag fordert und davon die Ausführung abhängig macht, dürfte der BH zur Teilkündigung unter Wegfall der Vergütung des BT berechtigt sein.

    Aber: Wer hat dazu schon die Nerven?
     
  10. haera

    haera Gast

    @ Eric

    das ist ein anderer SAchverhalt. Wenn ich eine ursprünglich beauftragte Leistung als Auftraggeber kündige, was ich ja kann, ist dies nach § 649 BGB bzw. § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B abzurechnen und muß durch einen Sonderwunsch der Auftragnehmer einen zusätzlichen Aufwand betreiben, dann ist das u.U. zu vergüten.

    Die Ausgangsfrage war aber eine ganz andere: der Unternehmer kann nicht verbieten, daß der Auftraggeber zusätzliche Leistungen - anderweitig beauftragt oder selbst durchführt.

    Und wenn der Auftraggeber die Sonderwunschvereinbarung mit dem Unternehmer trifft, dann hat sich der Preis entweder an der üblichen Vergütung oder an § 2 Nr. 5 VOB/B zu orientieren.

    Niemand soll umsonst arbeiten - die Methode macht es doch aus!
     
Thema: Bauträgererpressung
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