Bauüberwachung/Leitung vom Ausführenden handwerkmeister?

Diskutiere Bauüberwachung/Leitung vom Ausführenden handwerkmeister? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi, wir planen eine Aufstockung, für die Baubeginnanzeige soll ja ein Bauleiter genannt werden, wenn ich richtig verstanden habe, dann soll...

  1. #1 eltorito, 19.03.2015
    eltorito

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    Hi,

    wir planen eine Aufstockung, für die Baubeginnanzeige soll ja ein Bauleiter genannt werden, wenn ich richtig verstanden habe, dann soll diese/r nicht der Bauherr selber sein, bzw. macht wohl auch kein Sinn, sollte/wollte eigentlich der Statiker übernehmen, aber der kann/will nun nicht (er wohnt auch ne Auto Stunde Weg)

    Nun hat uns der Hlzbau Betrieb , welcher die Ausftockung ausführen soll, ein Angebot gemacht für eine Bauleitung:

    Dazu paar Fragen...

    1. Darf ein Zimmermann Meister die Bauleitung machen?

    2. Falls ja, fragen wir uns, ob es Sinn macht den auszuführenden Betrieb mit der Bauleitung zu beauftragen,
    oder sollten wir lieber einen "externen" ins Boot holen.

    3. Falls ja, wie ist das mit der Haftung ? Für sein Gewerk muss der Zimmermann ja so oder so haften. Würde also beides über seine Betriebshaftpflicht laufen?

    4. Braucht es einen speziellen Vertrag wenn man eine Bauleitung beauftragt? Oder reicht schon so wie es oben Angeboten wurde? Sollten wir uns ein Versicherungsnachweis zeigen lassen?

    Danke
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 19.03.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Der Bauleiter gemäß LBO (Bauanzeige) ist nicht für die Überwachung der Ausführungsqualität zuständig, sondern für die Einhaltung des öffentlichen Baurechts!!!

    Dem Bauamt ist völlig geal, ob Deine Wände schief sind, die Fliesen klappern, die Fenster klemmen, so lange dadurch nicht entweder Dritte gefährdet werden oder gegen das Baurecht verstossen wird.
     
  3. #3 eltorito, 19.03.2015
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    Okay. Also also könnten wir uns Bauherren rein theoritisch und praktisch als Bauleiter in die Baubeginanzeige reinschreiben?

    Und dass was uns oben Angeboten wurde, würde uns persönlich dienen, um Gewissheit zu haben dass alles so ausgeführt wurde/wird wie es auch geplant war/ist? Und um jemanden zu haben der den Ablauf koordiniert?
     
  4. R.B.

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    Nein. Aus §59 a der LBO für NRW:

     
  5. #5 eltorito, 19.03.2015
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    Hi,

    okay, also doch nicht ...

    Also Angebot annehmen, und Zimmermanmeister in die Baubeginnanzeige als Bauleiter schreiben?

    Hab dem Bauamt diesbezüglich auch schon ne E-Mail geschickt, aber seit 2 Wochen keine Antwort, auch seit 2 Wochen erreiche ich telefonisch dort niemanden, vor Ort, ohne Termin, auch keine Chance, da die wohl auch oft draußen sind... 1 Woche nach der E-Mail Anfrage kam ein Brief vom Amt, wo man uns aufforderte die Baubeginanzeige einzureichen, weil wir ja schon mit den Baumaßnahmen begonnen hätten, haben wir aber noch nicht... Dabei fragte ich lediglich nach ob wir uns als Bauleiter eintragen können oder ob wir jemanden beauftragen müssen, und noch paar Fragen zu dem Vorhaben selber was die Sanierungsmaßnahmen angeht...
     
  6. PeterB

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    Warum macht es nicht der Planer?
     
  7. #7 eltorito, 23.03.2015
    eltorito

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