Bauvorbereitung

Diskutiere Bauvorbereitung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Dank der Informationen im Thread "Situationseinschätzung" (Zahltag HOAI erst wenn Genehmigung =positiv), stellt sich mir jetzt die Frage ob ich...

  1. #1 KlausWernerB, 26.11.2013
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    Dank der Informationen im Thread "Situationseinschätzung" (Zahltag HOAI erst wenn Genehmigung =positiv), stellt sich mir jetzt die Frage ob ich meine "Baulücke" mal in Angriff nehme:

    Es geht um eine Bauzlüke im Außenbereich (aber in zusammenhängender Bebauung). Dort dürfen Baulücken bebaut werden, oftmals aber nur über den Umweg Verwaltungsgericht (siehe dazu einige BGH Urteile, die klären, wie eine Baulücke im Außenbereich zu definieren ist)

    Mein Baurechtsanwalt rechtet also die Chancen auf 50/50. Er meinte ich sollte das "Bauland" etwas vorbereiten. Ihn würde es derzeit stören, dass es als Weide genutzt wird und bei einem Ortstermin, die Richterin das sicher als Gegenargument nähme
    Idealerweise sagt er, müssten wir zuvor noch eine legale Flächenversiegelung hinbekommen um das Gegenargument (widerspricht den Darstellungen des Flächenutzungsplan: Nutzung für Landwirtschaft) zu entkräften.

    Ideen?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 26.11.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    JA! Nämlich das hier genau einer der Fälle vorliegt, in denen der Erfolg als Basis eines HOAI-Vertrags ausgeschlossen werden kann!
     
  3. #3 KlausWernerB, 26.11.2013
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    Ok, da ich ja ca 5.000 bis 10.000 Euro Risikokapital für den Rechtsweg benötige (lt. Anwalt)

    Wäre dann die Frage, wie verhandel ich mit einem Architekten für so einen Fall.
    Im Wort Risikokapital steckt natürlich automatisch "Kostenminimierung" drin.
     
  4. Baumal

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    gehem deinem anwalt die ideen aus?

    legale flächenversiegelung.

    entweder es ist legal die weide zu versiegeln,
    oder eben illegal.

    wenns legal ist, mach doch einen parkplatz daraus.
     
  5. #5 KlausWernerB, 26.11.2013
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    Konkrete Ideen hatte er keine (er sagt ja, man solle es so probieren. Im Ist-Zustand hätte man eine 50/50 Chance)



    Meine Idee wäre: Nebenan ist ein Landwirt, der hat eine Reithalle. er wäre priviligiert einen Parkplatz zu errichten.
    Nur sicher müssen dann einige Jahre vergehen, bis man das Baugesuch einreicht oder? Sonst sähe das Ganze ja sehr dreckig aus....
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 26.11.2013
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    Kostenminimierung und Verhandlung mit dem Architekten ist ganz einfach:
    X Architekten ansprechen, ihnen die Planungsaufgabe schildern und ein Angebot erbitten. Den Auftrag bekommt der, der am wenigsten fordert.
    Der wird sich dann natütlich, weil Preis und Engagement im reziproken Verhältnis stehen, besonders stark und intensiv für Ihr Projekt einsetzen.
     
  7. #7 KlausWernerB, 26.11.2013
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    Das würde ja bedeuten esgibt Architekten die so gut im Bauamt vernetzt sind, dass die eher was durchbekommen
    Wie findet man so einen?

    Naja Erfolgsprämie kann ja auch verlockend sein. Nur ist das dann HOAI konform?
     
  8. #8 Thomas B, 26.11.2013
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    So etwas entfernt ähnliches hatte ich auch mal. Da wollte ein BH ein Haus auf seinem Grundstück (absoluter Außenebereich...unstrittig!) bauen. Der Baugrund war günstig, denn es war seiner. Da ist das Ineteresse genau dort etwa szu erreichten sicher nachvollziehbar.

    Gleichzeitig aber hatte die Gemeinde ein Baugebiet ausgewiesen, welches sich eher schlecht verkaufte. Da waren noch einige Parzellen frei. Dort war man dann nicht gewillt hier eine BG zu bewilligen, vor allem nicht so lange ja noch genügend voll erschlossener Baugrund vorhanden ist.

    Hilfreich könnte es evtl. sein, wenn Du hier mal den Lageplan (mit Umgriff!!!) einstellst. Da könnte man dann schon Näheres beurteilen...vielleicht.
     
  9. #9 Thomas B, 26.11.2013
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    Ich kenne keine Architekten, die mit dem Bauamt "vernetzt" wären. Bekannt, beliebt (?) , gefürchtet,....vielleicht.

    Sonderrechte gibt es idR nicht. Es mag aber natürlich schon sein, daß ein Kollege etwas erreicht, was ein anderer nicht erreichen könnte, weil da irgendwelche Vorlieben für den ein oder anderen vorhanden sind...es menschelt irgendwie.

    Kein ahnung.

    BVA kann man getrost auf Stundebasis machen. so viel kommt da ohnehin nicht bei rum. Außer bei komplexen, langwierigen, schwierigen Fällen. das wissen wir aber nicht, wie sich das Ganze hier darstellt....
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 26.11.2013
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    Ironie ist nicht so Deins, oder?
     
  11. #11 Gast56083, 26.11.2013
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    les ich falsch? das hast Du jetzt nicht wirklich geschrieben, oder? :wow;)
    Schön dass wir mal einer Meinung sind...
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 26.11.2013
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    Deins auch nicht, oder?
     
  13. #13 Thomas B, 26.11.2013
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    Das Thema hatten wir nun schon öfter: Wir benötigen dringend ein "Ironie - Smiley"!

    Keine Ahnung wie das auszusehen hat.
     
  14. #14 Gast56083, 26.11.2013
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    nein, natürlich nicht ;)
     
  15. #15 Thomas B, 26.11.2013
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    Das "Augenzwinker" - Smiley taugt ja schon fast als Ironie-Smiley ist aber für so manchen evtl. noch zu wenig stark in seiner Aussagekraft.....
     
  16. #16 kappradl, 26.11.2013
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    Im Schützenverein.
     
  17. #17 KlausWernerB, 26.11.2013
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    Anwalt sagt:

    Fläche versiegelt (z.B. Parkplatz) = gute Chance dass es ohne Verwaltungsgericht läuft
    Es bleibt Wiese = 50/50 vor Gericht


    Die Fläche darf halt nicht offensichtlich der landwirtschaftlichen Nutzung zuträglich sein:
    Daher ist die Frage, was gibt es da für Möglichkeiten die Wiese umzuwandeln
     
  18. #18 KlausWernerB, 26.11.2013
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    und hatte der Kunde dann geklagt?
    Das eine Baulücke im Außenbereich vom Bauamt durchgewuinken wird, gilt ja eher als Ausnahme
     
  19. #19 KlausWernerB, 26.11.2013
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    aus Google: "Die Bauordnungen der Länder definieren, was bauliche Anlagen sind und welche bauliche Anlagen keiner Genehmigung bedürfen. So ist in Bayern festgelegt, dass die Errichtung offener sockelloser Einfriedungen und eingeschossiger Gebäude bis 100 m² Grundfläche zum vorübergehenden Schutz von Tieren im Außenbereich keiner Genehmigung bedürfen. In beiden Fällen ist die Errichtung jedoch nur zulässig, wenn sie einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen."

    Frage: Wenn der Bauer die Fläche versiegelt mit dem 100m² Unterstand für mich. Was passiert wenn der Pachtvertrag dann ausläuft mit dem "Unterstand" ?


    Gleiches hier:
    "
    Auch ein Reitplatz bedarf einer Genehmigung.
    Auch Schüttungen sind eine bauliche Anlage, die der Genehmigung bedürfen. In Bayern sind Schüttungen- also Reitplätze und Paddocks- bis 500m² genehmigungsfrei, sofern sie einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. Da ein Reitplatz jedoch in der Regel mindestens 20x40m groß ist bedarf auch der einer Genehmigung"

    was passiert dann mit der SChüttung ? Ist man zum "rückbau zur wiese" verpdflichtet;)?
     
  20. #20 KlausWernerB, 26.11.2013
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    http://www.muelheim-ruhr.de/cms/genehmigungsfreie_vorhaben__65_bau_o_nrw1.html

    hieraus muss ich mich bedienen oder?

    "24. nicht überdachte Stellplätze für Personenkraftwagen und Motorräder bis zu insgesamt 100 qm"

    DAs heißt , ich kann im Außenbereich einfach 100m² pflastern und darauf parken?
    Zudem stelle ich noch ein paar Skulpturen auf als freischaffender Künstler?

    45. Denkmale, Skulpturen und Brunnenanlagen sowie Grabdenkmale und Grabsteine auf Friedhöfen,

    Und eine Fahrzeugwaage:)

    47. Fahrzeugwaagen


    BEim ortstermin des Gerichtes, überzeuge ich dann den Richter das ich ein Atelier zu meinem Parkplatz mit Skulpturenfläche benötige mit Einliegerwohnung für den Künstler?
     
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