Bebauungsplan - 2 VG + Keller etwas oberhalb möglich?

Diskutiere Bebauungsplan - 2 VG + Keller etwas oberhalb möglich? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ja das klingt ja wirklich unattraktiv Bin ja bereit meinen „Traum“ etwas zu reduzieren und Abstriche zu machen aber so dann doch auch nicht ganz...

  1. #21 jucruzlo, 13.02.2020
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    Ja das klingt ja wirklich unattraktiv
    Bin ja bereit meinen „Traum“ etwas zu reduzieren und Abstriche zu machen aber so dann doch auch nicht ganz ...

    hier mal ein Foto von dem Haus im Rohbau - so dürften wir auch bauen (ist auch WA2)
    Ist eine DHH aber die wäre breiter und schmaler dafür. 10x10 ist die :) und wir dürfen 8x12
    Innen wie gesagt haben die garkeine schrägen außer die kleine (sieht man von außen ziemlich gut) - auch kein Kniestock.

    hoffe ich durfte das zeigen - ansonsten lösch ich es natürlich direkt wieder

    wie man sehr gut sehen kann ist die Straße auch etwas höher und das Haus tiefer - wahrscheinlich dadurch machbar
     
  2. #22 JPtm, 13.02.2020
    Zuletzt bearbeitet: 13.02.2020
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    Hier stand Quatsch.

    Ich gehe nicht davon aus, dass ihr großartig andere Grundstücke, mit anderen Plänen als Alternative habt oder?
     
  3. #23 jucruzlo, 13.02.2020
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    Aber wird die Grundfläche nicht nur auf einer Ebene berechnet? Das wären ja bei uns nur 90 m2 - würde halt eng werden wenn’s für beide Häuser zählt was ich aber ziemlich sicher bin das es nicht so ist. Werde aber trotzdem am Montag anrufen (Frau ist dann erst wieder da) :-D sicher ist definitiv sicher.

    Alternativen gibt es leider erstmal keine :-( zumindest keine wenn wir städtisch bleiben wollen...
     
  4. Dimeto

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    Das ist richtig. Jedoch geht es hier nur um die bauordnungsrechtliche Berechnung der Abstandsflächen. Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bplans beziehen sich auf die maximale Wandhöhe, also den höchsten Punkt, nicht das Mittel.
    Na ja, neben dem Zwerchhaus fangen die Schrägen schon deutlich unter 1,9m an. Und Kniestock dürfte wie beim Stadtbaumeister sein.
    So ist es, lass dich nicht verrückt machen.
     
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  5. #25 jucruzlo, 13.02.2020
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    ja korrekt von außen sieht es wirklich weniger aus aber von innen konnte mein Mann komplett drin stehen und hatte noch etwa 10cm Platz bis zu jeder Schräge :-) (er ist 1,86m)

    Vielen Dank :)
     
  6. #26 Stadtbaumeister, 13.02.2020
    Zuletzt bearbeitet: 14.02.2020
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    Ich meine zu erkennen, dass das Gebäude etwas tiefer als die Straße steht. Das könnte ein Grund für den höheren Ansatz der Dachschräge sein.
    Mal an einen Antrag auf Befreiung gedacht, um diese Schräge zu vermeiden?
     
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  7. #27 Kriminelle, 14.02.2020
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    Er hat ja noch Zeit, sich daran zu gewöhnen ;)
    Nochmal: Schlafzimmer sind Aufenthaltsräume und brauchen Licht.
    Für Garagen, ja.

    Ich glaube, ihr habt das falsche Grundstück.
    Wie war es? Ist es schon Euer? Es wäre besser, wenn man sich vorab mit dem B-Plan beschäftigt, bevor man kauft. Entweder man arrangiert die Wünsche passend zum B-Plan, ändert sie etwas oder muss sich anders umschauen. Das ichbauwieicheswill gibt es meist leider nicht.
     
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  8. arch

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    Stimmt auch, aber im BPlan steht folgendes:
    upload_2020-2-14_9-56-1.png

    Was für mich bedeutet, dass die Wandhöhe so gemessen wird wie in der HBO, damit da kein Interpretationsspielraum ist. Ob das klug war, kann ich nicht bewerten. Z.B. wenn die HBO sich ändert. (verhält sich das dann wie mit der BauNVO ? das immer der damalige Stand gilt? hm. )

    Ja, die Grundfläche misst nur den "Fußabdruck des Hauses" auf dem Grundstück. Die Frage ist, ob sich ein Doppelhaus die 140 m² teilen muss, oder ob dann jede hälfte 140 m² haben darf, was zu einem doppelt so großen Gebäudevolumen führen würde, was in solchen Wohngebieten normalerweise vermeiden werden soll. Um das zu vervollständigen: die Fläche, die alle Geschosse misst, nennt man Geschossfläche.
     

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  9. #29 jucruzlo, 14.02.2020
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    Ja nur weiß man ja nie inwiefern das genehmigt wird, daher rechne ich lieber mit dem schlimmsten und "gewinne" dann was als umgekehrt :-D versuchen werde ich es aber natürlich :-)
    Ich finde aber auch das es niedriger wirkt. Wenn ich das so "darf" dann soll mir das aber egal sein :)

    Nene es ist noch nicht unsers :-) wir haben darauf aber sehr gute Chancen und wir wollen vorher wissen ob wir damit was anfangen können damit wir dementsprechend handeln können. Daher beschäftigen wir uns jetzt intensiv damit.
    Das "Problem" ist, wir lieben unseren Ort und wollen unbedingt dort bleiben - es gibt aber nicht annähernd bezahlbaren Wohnraum bei uns... wenn ich ein altes Haus kaufe zahle ich da LOCKER meine 600000 und müsste dann (um es umzubauen und zu sanieren) mindestens nochmal 200000 reinstecken - das können und wollen wir uns nicht leisten.

    In dem Gebiet stehen ja schon sehr viele Häuser - und auch große DH und da ich die Grundstücke kenne und die im selben B-Plan sind bin ich definitiv sicher das wir das so dürfen und die Grundfläche nur für eine Hälfte zählt. Sonst wären da 90% der Häuser drüber :-) Danke für die Info :-)
    Mit der Wandhöhe bin ich - natürlich - überfragt.

    Lacht ruhig - anfangs dachte ich der Begriff "Wandhöhe" gilt nur für eine Wand als innere Höhe :-D bis mich -Kriminelle- und -Stadtbaumeister- darauf hingewiesen haben was es eigentlich heißt :-D
     
  10. #30 Kriminelle, 14.02.2020
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    Ist jetzt aber auch nicht Gang und Gebe, im DH noch eine ELW zu planen.
    Sie passt einfach nicht. Das kann man drehen und wenden...
    Heutzutage gibt es andere Möglichkeiten als mit einer Generation gemeinsam (ohne ELW) unter einem Dach zu wohnen.
    Man sollte sich mal von der eiermilchlegenden Wollmilchssau trennen ;)
     
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  11. #31 jodler2014, 14.02.2020
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    arch ,Stadtbaumeister , Dimeto haben hier wirklich viele Sachverhalte versucht zu erklären.
    Das ganze Geschreibe schreit doch nach durchdachter Planung .

    Wie hoch ist denn das Budget für den Neubau ,wenn ein Altbau schon so viel kostet ?
    Und Altbau ist auch nicht gleich Altbau ?
    Lage ?
     
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  12. #32 jucruzlo, 15.02.2020
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    Das stimmt absolut! Ich denk das müssen wir tun. Mein Mann ist da schwerer zu überzeugen aber ich denke wirklich auch das es einfach nicht passt...

    @jodler2014
    Also Bischofsheim am Main ist die Stadt in der wir suchen :) das Grundstück kostet uns schon knapp 200000 - je nachdem was und wieviel wir runter bekommen berechnen wir das Budget (also wenn die Eltern für ihren Anteil mit zahlen natürlich höher als wenn wir für uns alleine bauen)

    Sobald wir das Grundstück fest haben werden wir direkt zum Architekten gehen - die jetzige „Schreiberei“ dient eigentlich nur dem Zweck rauszufinden ob wir damit glücklich werden können und das Grundstück nehmen wollen wenn wir es bekommen... also ich möchte an alles gedacht haben damit wir nicht plötzlich merken das wir etwas signifikantes nicht machen dürfen. Ihr wart alle wirklich ne tolle Hilfe !!! Danke dafür. Durch euch hab ich wirklich schon einiges mehr an Wissen als vorher :-*
     
  13. #33 Kriminelle, 15.02.2020
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    Jetzt muss sich nur noch Dein Mann etwas informieren, damit Du nicht überzeugen musst, sondern einfach die Fakten sprechen können ;)
     
  14. Dimeto

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    Ich hab' mir den BPlan mal etwas genauer angesehen. Wenn Architekt und Vermesser schon rätseln müssen, was die Stadtplaner da wollen, ist doch was faul.
    Der Hinweis auf §6 HBO verwirrt mehr, als dass er hilft, da die Bezugspunkte im BPlan selber schon eindeutig definiert sind. Die Mittelung kommt laut HBO nur bei geneigter Geländeoberfläche (entfällt hier, weil ja auf eine festgesetzte Geländeoberfläche bezogen werden soll und nicht auf die natürliche) und / oder geneigtem oberen Wandabschluss ( wer will das schon) in Frage. Das Zwerchhaus des genehmigten (?) Nachbarhauses wäre also unzulässig.
    Bezugshöhe ist die westliche Straßenbegrenzungslinie des Hessenrings. Der BPlan enthält aber gar keine Straßenbegrenzungslinien - klarer Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot. Auch bedeutet GF nach PlanzV90, die als Rechtsgrundlage auf dem BPlan angegeben ist, Geschossfläche. Die Zeichenerklärung des BPlans definiert die PlanzV einfach mal um, und sagt, GF bedeutet jetzt Grundfläche. Oder ist vielleicht doch die Geschossfläche gemeint? Und warum ist hier eine absolute Zahl festgesetzt und keine relative GRZ? Ohne Festsetzung einer Mindestgrundstücksgröße, die hier ja nicht vorliegt, halte ich eine solche Festsetzung für fragwürdig. Dann noch die gestalterische Festsetzung mit dem Kniestock (1.3) - völlig rätselhaft. Wenn jemand Zeit und Lust hätte, könnte er IMHO den BPlan juristisch vernichten. Aber wer will das schon.
    Also nutzen wir die Lücken, z.B. die fehlende Mindesthöhe des EG-Fußbodens und fehlende Geschossigkeitsfestsetzungen. Wir buddeln das EG 90cm ein und bauen große Gauben ins DG und schon haben wir einen Dreigeschosser mit genügend Platz für die Einlieger.
    Schnitt.png
    Muss nur noch der Doppelhausnachbar mitspielen.
     
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  15. #35 jucruzlo, 13.05.2020
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    @Dimeto Ich seh jetzt erst deine Antwort. Vielen vielen Dank für deine Mühe.
    Wir haben uns jetzt entscheiden bei einer EF DHH zu bleiben - bzgl der Deckenhöhe ist es aber natürlich von Vorteil zu wissen das wir etwas runterkönnen :-).

    Was ich mich jetzt aber im Nachhinein frage wenn ich das von @Stadtbaumeister und dir sehe, wie ist das mit der lichten Raumhöhe? Wenn ich 2,50m erreichen will, wie müssen die Rohbaumaße sein damit ich die (im EG) tatsächlich erreiche, inkl Fußbodenheizung und Deckenspots? Und wie tief müssten wir dann gehen damit die Schrägen oben erst ab ca 1,80m anfangen?
     
  16. Dimeto

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    Lass' Deinen Planer auch mal was machen für sein Geld. Der hat hoffentlich mehr Erfahrung bezüglich der technischen Lösungen und deren Auswirkungen auf die lichte Geschosshöhe als ich.
    In meinem Schnitt bin ich von 2,50m lichter Höhe und 30cm Fußbodendicke ausgegangen. Wenn die erste Frage geklärt ist und dazu noch die Stärke des Dachaufbaus, muss Du ja nur noch die Deckenstärke anpassen und die waagerechten Linien so weit nach unten schieben, bis Du die 1,80m hast. Ich schätze mal, dass es bei etwa 20cm unter Straßenniveau landet. Die genaue Berechnung muss Dein Planer leisten, der im Idealfall mit den Variablen Hausbreite, Dachneigung, lichte Höhe, Bodenaufbau, Deckenaufbau, Dachaufbau so lange rechnet, bis das Optimum erreicht ist.
     
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  17. JPtm

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    Die Frage wäre doch, wenn Ihr da jetzt alleine rein wollt, ob ihr das Dach dann als Wohnraum weg laßt und euch auf das EG+OG konzentriert. Ich hätte immer bedenken eine solche Wanne zu bauen. Wenn es stark regnet, musst du das ganze Wasser, ev auch von der Strasse, sinnvoll weg bekommen oder dir säuft dein Keller-EG-Wohnzimmer ab. Ideal steht ein Haus leicht oberhalt der GOK und nicht 90cm darunter. Das Dach dann halt als klassischen Boden nutzen, wo du zumindest in der Mitte noch 2m hast für paar Wäscheleinen + Stauplatz fürs Weihnachstzeug usw. 2x90m² Baufläche ergeben doch locker 150-160m² Wohnraum.

    Diese 4,7m stören aber trotzdem gewaltig. Einfach ein saudämliches Maß.
     
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  18. #38 jucruzlo, 14.05.2020
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    Ja wir beschränken uns tatsächlich grad auf EG und OG. Im DG wird es rein auf Speicher rauslaufen.
    Und ja ...die 4,70m sind einfach bescheuert... vor allem weil es wirklich nur für 6 Grundstücke gilt und der Rest einfach 6,xx Wandhöhe haben darf................. super ärgerlich!

    danke dir :-) das hilft mir schon sehr weiter!!!! Ich melde mich wenn es was neues gibt :-) Danke an alle
     
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