Befreiung Bebauungsplan Festlegung Anzahl der Wohneinheiten

Diskutiere Befreiung Bebauungsplan Festlegung Anzahl der Wohneinheiten im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Folgender Fall: Ein Bebauungsplan ais den 60er Jahren lässt 2 Wohneinheiten pro Grundstück zu. Ich möchte sechs. Nachbarn haben Widersprochen....

  1. #1 Esther Goldmann, 17.08.2018
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    Folgender Fall:
    Ein Bebauungsplan ais den 60er Jahren lässt 2 Wohneinheiten pro Grundstück zu.
    Ich möchte sechs.
    Nachbarn haben Widersprochen.
    Bauamt Bockt.

    Wie bekomme ich das durch?
    Welche möglichkeiten gibt es?
     
  2. #2 Fabian Weber, 17.08.2018
    Fabian Weber

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    Grundstück kaufen, bei dem Dein Vorhaben auch zum Bebauungsplan passt.
     
  3. #3 simon84, 17.08.2018
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  4. #4 plattypus, 17.08.2018
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    Ich würde als Nachbar auch widersprechen, wenn aus einem ländlichen Wohngebiet auf einmal eine zugepflasterte Stadtlage wird.

    --> 2 Wohneinheiten auf das Grundstück und fertig. Der Rest wird wo anders gebaut.
     
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  5. #5 plattypus, 17.08.2018
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  6. #6 simon84, 17.08.2018
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    Ich müsste mal genau reinschauen, glaub der aktuelle Stand war, dass auf 2 WE umgebaut werden muss und das bereits im Gange ist.
     
  7. #7 Esther Goldmann, 17.08.2018
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    Das glaube ich ja alles, aber solche Antworten bringen mir nichts.

    Ich habe zwei Optionen:

    Option eins: Mir den Ablehnungsbescheid vom Bauordnungsamt geben zu lassen. Widerspruch einreichen. Vor das Regierungspräsidium treten.

    Option zwei: Eine Grundstücksteilung vornehmen. Bauvoranfrage machen. Rechts zwei Wohneinheiten rein. Links zwei Wohneinheiten rein.

    Alternativ kann ich in den Woderspruch gehen und parallel die Voranfrage laufen lassen.
     
  8. #8 jodler2014, 17.08.2018
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    Also Frau Goldmann ist mit 4 WE zufrieden.
    Geht doch !
     
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  9. #9 simon84, 17.08.2018
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    1. Wäre es nett wenn du uns die relevanten Infos nicht enthälst, sondern alle Karten auf den Tisch legst.
    Als Journalistin kennst du das sicher von deinen Quellen.

    Fragen:
    Schaffst du denn GFZ, GRZ und Abstandsflächen des BP einzuhalten mit den 2 WE pro 1/3 vom aktuellen Grundstueck ?

    Falls ja ist die Sache ganz klar: Du teilst die GS und baust du 3x 2WE, ist doch sowieso besser !
    Auch fuer einen spaeteren Teilverkauf.
    Du kannst ja trotzdem eine WEG bilden, die alle 3 Häuser umfasst, falls das sinnvoll ist.

    Und wenn geschlossene Bauweise zulaessig wäre, dann hast du ueberhaupt kein Problem mit Abstandsflaechen.

    Zu deinen Optionen.

    Du kannst so viel klagen und widersprechen wie du willst.
    Nur weil du meinst es sei nicht mehr "zeitgemäß" weil BP aus 60er Jahre heisst das noch lange nicht, dass du Recht
    bekommst ein 6WE Haus dort zu stellen.

    Da brauchst du andere Argumente. Zum Beispiel vergleichbare, genehmigte Bauvorhaben in der _direkten_ Umgebung, also innerhalb dieses BP's.

    Und wenn deine Nachbarn widersprechen und das Bauamt "bockt" dann hast du eben ganz schlechte Karten.

    Eine Rechtsberatung bekommst du bei einem spezialisierten Fachanwalt, am Besten vor Ort unter Berücksichtigung der Aktenlage.

    Widerspruch nur nach rechtlicher Beratung sinnvoll.

    Anderes Projekt mit 2 WE entwickeln ist auch noch eine Option.
     
  10. #10 jodler2014, 17.08.2018
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    Simon ,
    das GS kann wohl nur geteilt werden ,nicht gedrittelt..
    Noch dazu ein Bebauungsplan aus den 60'
    Geschlossene Bauweise...Bitte nicht..
     
  11. #11 Esther Goldmann, 17.08.2018
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    Im Jahr 2008 habe ich auf dem Nachbargrundstück sechs Wohneinheiten bauen dürfen. Wurde damals genehmigt.
    2012 habe ich einen Kniestock, vier Meter zusätzliche Bautiefe und ein Walmdach auf einem anderen Grundstück im Areal bekommen. Habe das gesamte Areal auf Abweichungen untersucht. Es gibt im Areal mehrfach sechs Wohneinheiten und vier Wohneinheiten. Meines Erachtens nach ist der BP funktionslos. Dürfte ein Fall für §34 sein. Aber so weit muss man es erstmal treiben. Das Bauordnungsamt hat eine neue Chefin, die eben bockt. Der Alte war ok. War beim Baubürgermeister, der auf die obere Baurechtsbehörde verweist. Mein Anwalt rät mir den Antrag nicht zurück zu ziehen.

    Die GRZ und GFZ halte ich ein. Grundstück hat etwas über ein Hektar. (GRZ 0,3, GFZ 0,6.) Die Anzahl der Vollgeschosse auch. Offene Bauweise ist vorgeschrieben. Bau NVO von 1962 wird eingehalten. Das Grundstück erträgt nur eine Teilung wenn die Nachbarabstände eingehalten werden sollen. An der neu errichteten Grenze zu mir selbst müsste ich direkt bauen. Sieht dann quasi aus wie ein Doppelhaus.

    Ich poste den Bebauungsplan anteilig gerne. Darf ich das denn? Da steht drauf, dass ich den nicht an Dritte weiterreichen darf... Wegen mir poste ich auch die Ansichten und den Lageplan... Der Vermesser meinte das mit den sechs Wohneinheiten sei genehmigungsfähig.
     
  12. #12 jodler2014, 17.08.2018
    Zuletzt bearbeitet: 18.08.2018
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    Doppelhaus war auch mein erster Gedanke ..
    Geht ja wohl auch nur so in die Richtung ..
    Es wurden bereits 4 WE ,6 WE genehmigt .

    Das war vor 10 Jahren ..
    Papier ist geduldig.
    Ein Termin vor Ort mit den Entscheidungsträgern wäre wohl am sinnvollsten .
     
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  13. #13 Esther Goldmann, 18.08.2018
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    Ja, genre... Wenn die sich bereit erklären einen Vorort Termin mit mir zu machen... Mit "Entscheidungsträger" meinen Sie die Chefin vom Bauordnungsamt? Oder soll ich mal beim Präsidenten vom Regierungspräsidium anrufen?

    Ich hatte im Dezernat gegenüber dem Baubürgermeister angekündigt in den nächsten Jahren 30 Millionen Euro in die Stadt investieren zu wollen. Ohne Fremdfinanzierung. Das entspricht 15% meines Gesamtkapitals. Es gibt Städte, die reissen sich um solche Investoren. Aber die untere Baurechtsbehörde behandelt mich wie Dreck...

    Ich weiss nicht wie ich vorgehen soll, um die Leute zur Vernunft zu bringen... Das kann doch alles nicht sein...
    Im Golf Club meinte einer vom Stadtplanungsamt, dass es nach §34 gehen dürfte, weil es schon viele Befreiungen gab.

    Jodler, da Sie angeblich in einem Regierungspräsidium arbeiten, wäre ich Ihnen gegenüber wirklich verbunden, wenn Sie mir im Sinne der deutschen Baukultur und Stadtentwicklung einen sinnvollen Ratschlag geben könnten, wie ich vorgehen kann.

    Sonst bleibt mir nur die Androhung auszuwandern und mein Kapital in Norwegen oder den UK zu investieren. Dann gibt es eben ein paar Millionen weniger Steuereinahmen jährlich für die Bundesrepublik.
     
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  14. #14 simon84, 18.08.2018
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    Wird niemanden Jucken.
    Wenn es dir in Norwegen besser gefällt dann kann ich das nur empfehlen ist ein tolles Land.

    Geh den Rechtsweg und schau was dabei rauskommt, kann doch nicht viel passieren außer dass sie Nein sagen.

    Oder einfach wo anders investieren. Muss ja nicht genau dieses Grundstück sein oder ?
     
  15. #15 jodler2014, 18.08.2018
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    Einfach mal mit 30 Millionen einsteigen und einen Bebauungsplan über den Haufen werfen .
    So einfach geht das nun auch nicht ..
    Die Nachbarn haben schon die rote Karte gezeigt ..
    Offensichtlich mangelt es i.d.F. an Planung !
    Das Geld ist vorhanden aber leider fehlt die Einsicht .
    Baubürgermeister sucht Bauherr...:mega_lol:
     
  16. #16 Fabian Weber, 18.08.2018
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    Die Behörden unterscheidet nicht zwischen arm und reich.

    Gesetzeskonform handeln oder einen guten Baurechtsanwalt beauftragen.

    Sorry, aber von Baukultur scheinst Du nun wirklich keine Ahnung zu haben.

    Das ist doch ein Plan. In UK sind die Hauspreise gerade gesunken, weil die reichfördernde Regierung mit dem Brexit das Land ruiniert. Außerdem können Deine neuen Nachbarn, die ganzen russischen Oligarchen, die dort alles aufgekauft haben, bestimmt nicht irren.
     
  17. am1003

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    Nun bilde dir mal nicht ein, das du wegen 30 Millionen etwas besseres wärst:irre und irgendein Amt deshalb gleich Sonderregelungen freigibt und kuscht.
     
  18. #18 simon84, 18.08.2018
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    Ihr seid zwar gemein aber ich meinte das eigentlich so, dass 30 Mio doch für eine Stadt wie Stuttgart kein Geld sind.

    Mit investieren ist ja sicher nicht cash auf den Tisch legen und zur freien Verwendung schenken gemeint.

    Ein km Autobahn kostet ja schon so viel :)
     
  19. #19 Lexmaul, 18.08.2018
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  20. #20 Leser112, 18.08.2018
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    Viel Spaß dabei ;)
    Na, da muß erst einmal die Genehmigung zur Teilung vorliegen ;)
    Man will sicherlich aus guten Gründen bewußt eine verdichtete Bebauung verhindern.
     
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