Behinderungsanzeige wegen Zuschauen möglich?

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  1. #1 Haeuslesbauer, 28.07.2020
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    Wir bauen ein schlüsselfertiges Haus mit einer Hausbaufirma, die einzelne Gewerke, die sie nicht selbst ausführt, an andere Firmen vergibt. Von einer dieser Firmen (die momentan im 2. Nachbesserunsversuch steckt) wurde uns nun eine Baubehinderungsanzeige gestellt, da wir den Handwerkern beim Arbeiten zuschauen. Da die Handwerker schon recht viel verpfuscht haben und sich zudem nicht an das ausgehängte und ausgesprochene Rauchverbot halten bleibt uns leider nichts anderes übrig. Natürlich werden wir diese Anzeige entschieden und begründet zurückweisen. Meine Frage dennoch, ist es es auch nur ansatzweise zulässig mit solch iner Begründung eine Behinderungsanzeige zu erteilen?
     
  2. #2 Fabian Weber, 28.07.2020
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    Nein, es sein denn Ihr baut mit Bauträger und dürft überhaupt nicht die Baustelle betreten. Dafür müsst Ihr in Euren Vertrag schauen. Allerdings solltet Ihr die Handwerker nicht direkt ansprechen, sondern Fehler, die Ihr erkennt mit Eurem Ansprechpartner (Baufirma klären). Dann haltet Ihr auch niemanden von der Arbeit ab.

    Weisungsbefugt seid Ihr natürlich, wenn es um die Durchsetzung der Baustellenordnung oder um die Abwehr von Gefahr geht. Ihr könnt die Handwerker bei verstoß des Rauchverbotes auch von der Baustelle werfen, je nachdem wirkt so ein Exempel. Manchmal geht's auch nach hinten los.
     
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  3. #3 Haeuslesbauer, 28.07.2020
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    In der Baubehinderungsanzeige steht als Grund: zu viele Leute auf der Baustelle. Im Spitzboden wo die Arbeiter um die es hier geht die Dampfbremse überarbeiten, hat sich kein anderer Handwerker aufgehalten. Einzige Interaktion war: sie haben meinen Vater der wo komplett anderes gearbeitet hat gefragt was das Wort " überlappend" bedeutet. Dieser hat es dem Handwerker daraufhin anhand eines Bildes auf der Dampfbremse erklärt, da die Handwerker nicht wirklich deutsch sprechen.
     
  4. #4 Fabian Weber, 28.07.2020
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    Naja dann soll der Bauleiter der Baufirma mal seinen Job machen und entsprechend koordinieren. Kam die Behinderungsanzeige jetzt von der Baufirma oder von dem Subunternehmer zu Euch? Letzteres wäre ja vollkommen wertlos.
     
  5. BaUT

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    Oh da ist doch Raum für eine schöne Erwiederung.
    Wir müssen Ihnen bzgl. zu hoher Personaldichte auf der Baustelle widersprechen. Die mit der Mängelbeseitigung im Spitzboden beschäftigten Trockenbauer waren weder im Arbeitsbereich noch in den Zuwegugnen durch andere Arbeiter in ihrer Tätigkeit behindert.

    Wir bedauern darüber hinaus ihnen mitteilen zu müssen, dass sie offenbar unzureichend qualifizierte Nachunternehmer/Handwerker einsetzen. Dies wurde auffällig da diese Handwerker den Einbau der Dampfbremse nicht ohne vorherige Nachfragen zu deren Verlegung bewerkstelligen konnten. Hier wurde erstmal nachgefragt wie man Folien "überlappend" verlegt. Dies sollte eigentlich Grundwissen sein. Befragt wurde hier der Vater des Bauherrn, welcher in einem anderen Baustellenbereich tätig war und seine eigenen Arbeiten unterbrechen musste um eine entsprechende Einweisung vorzunehmen. Statt der Übersendung haltloser Behinderungsanzeigen bitten wir sie das von ihnen eingesetzte Personal vor Ausführung der Arbeiten hinreichend zu schulen bzw. zu Arbeitsbeginn durch Fachpersonal ordnungsgemäß einzuweisen.
     
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  6. #6 Haeuslesbauer, 28.07.2020
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    Von unserer Firma an uns. Also im Prinzip hat die subfirma an Hausbaufirma und diese wiederum an uns gestellt... Wir werden konkrete Nennung wer wann wo wie wen behindert hat fordern. Im Prinzip wollen sie vermutlich Zeit schinden für ihren zweiten Nachbesserungsversuch um die Frist zu wahren. Da sich die Subfirma aber auch nicht an Terminabsprachen hält und zudem keiner bescheid wusste dass sich heute Personen dieser subfirma auf der Baustelle befinden ist es einfach nur eine Witznummer. Es kann ja wohl nicht sein dass die Bauarbeiter darum bitten einzelne Wörter erklärt zu bekommen und wir daraufhin eine Behinderungsanzeige haben. Das macht einen echt sprachlos. Im Prinzip wurden sogar all unsere Arbeiten die für heute in den Räumen um die es hier geht geplant waren verschoben, das heißt eigentlich müssten wir die Anzeige stellen...
    Danke für den Antwortvorschlag BaUT
    Und ja, unser Bauleiter müsste vor Ort sein und sich darum kümmern, tut er aber nicht, da kann man sich drüber ärgern usw. im Prinzip bringt und das aber ni hat wirklich was, wir sind diejenigen die später das Problem haben und wir wollen das blöde Thema mit der Dampfbremse einfach nur ordentlich erledigt haben und sind eigentlich nicht daran interessiert die Mitarbeiter der Firma länger als nötig zu sehen
     
  7. #7 Fabian Weber, 28.07.2020
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    diesen Teil würde ich weglassen und ergänzen durch.....und schockiert war, dass scheinbar Grundwissen im Verlegen von Dampfbremsen nicht vorhanden war....

    Bloß nicht schreiben, dass Ihr irgendwelche Anweisungen getätigt habt, das wird Euch nur negativ am Ende ausgelegt, nach dem Motto der Bauherr wollte das doch genau so.

    Und ergänzen könnte man noch:

    Im Zuge der Mangelbeseitigungsarbeiten können Sie nicht mehr davon ausgehen, dass sie alleine auf der Baustelle tätig sind, da mittlerweile die Eigenleistungen (Achtung: vorher prüfen ob abgestimmt) laufen. Durch den Verzug steht hier im Grunde eine Behinderung unsererseits im Raum.
     
  8. #8 Fred Astair, 28.07.2020
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    Wenn Ihr klug seid, fordert Ihr gar nichts, sondern weist die Behinderungsanzeige als unzutreffend zurück.

    Der Hinweis von Fabian, ja nicht zu schreiben, dass Ihr Anweisungen erteilt habt, ist sehr wichtig.
     
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  9. #9 Haeuslesbauer, 28.07.2020
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    Danke euch für die Ratschläge!!
     
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